Schadensersatz von der Schufa verlangen?

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Ein negativer Eintrag bei der Schufa kann nicht nur verhindern, dass man Kreditverträge, Handyverträge oder Mietverträge abschließt, sondern in Extremfällen auch echten Schaden verursachen. 

Viele Betroffene von Schufa-Problemen, die uns kontaktieren, möchten wissen, ob und inwieweit man Schadensersatz wegen der Schufa verlangen kann. 

Wir möchten aufzeigen, wann Schadensersatz angezeigt ist, welche Fälle diesbezüglich mit der Schufa denkbar sind und wann nicht von, sondern wegen der Schufa-Eintragung Schadensersatz in Betracht kommen könnte.

Grundsätzliches zum Thema Schadensersatz

In den Medien ist oft von Meldungen über Schadensersatz zu hören, die in die Millionen gehen. Das sind aber Nachrichten aus den USA, hierzulande ist Schadensersatz meist weitaus moderater und oft nicht spektakulär hoch. Dies hängt jedoch stets im Einzelfall ab. 

Für einen Anspruch auf Schadensersatz sind viele gesetzliche Regelungen denkbar, allen gemein ist, dass ein Schaden entstanden sein muss. Darunter wird rechtlich jede unfreiwillige Vermögenseinbuße verstanden. 

Darüber hinaus muss die Verschuldensfrage beachtet werden, denn je nach konkretem Schadensersatzanspruch muss Vorsatz oder Fahrlässigkeit gegeben sein.

Auch Beweisfragen vor Gericht spielen bei der Beurteilung, ob man Schadensersatz letztlich auch durchsetzen kann, eine große Rolle.

Schufa und Schadensersatz – welche Fälle sind denkbar?

Wer aufgrund einer negativen Eintragung im Datenbestand der Schufa in seinem geschäftlichen und privaten Leben stark gehindert ist, möchte dafür womöglich Schadensersatz von der Schufa erhalten. So leicht ist die Angelegenheit jedoch nicht. 

Die Schufa ist nämlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes durchaus dazu berechtigt, in gewissen Fällen Eintragungen vorzunehmen und Score-Werte zu berechnen. 

Wenn berechtigte, negative Einträge bei der Schufa vorhanden sind, die dazu führen, dass die Betroffenen beispielsweise keine günstigen Kredite mehr bekommen, sondern teurere Kredite in Anspruch nehmen müssen, ist zwar faktisch ein Schaden entstanden, dieser ist aber nicht primär auf die Schufa zurückzuführen. 

Dies schon allein deshalb, weil, wie gesagt, die Schufa über datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände verfügt, die eine solche Speicherung rechtfertigen. 

Nicht Schufa verweigert Kredit, sondern Bank!

Darüber hinaus ist es nicht die Schufa selbst, die Ihnen einen Kredit verweigert, sondern das kreditgebende Institut verlässt sich auf den Schufa-Score und erteilt Ihnen deswegen eine Absage. 

Daher ist ein Schadensersatz wegen der normalen Tätigkeit der Schufa eher nicht denkbar, aber auch nicht völlig ausgeschlossen.

Interessanter sind hingegen die Fälle, in denen die Schufa falsche Daten, veraltete oder fehlerhafte Daten über Menschen speichert, die letztlich zu Schäden führen. Hier trifft nämlich die Schufa zumindest eine Mitschuld dahingehend, dass eben nicht richtige Daten gespeichert wurden – das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt aber eine Speicherung von falschen Daten nicht. 

Insofern greifen auch die Erlaubnistatbestände für eine Datenspeicherung bei der Schufa nicht und das Bundesdatenschutzgesetz enthält eigene Schadensersatzansprüche für rechtswidrigen Umgang mit personenbezogenen Daten. 

Greift Schadensersatz im Einzelfall überhaupt?

Aber auch hier muss geprüft werden, ob der Schadensersatz tatsächlich greift – liegt ein echter Schaden überhaupt vor? Hat die Schufa diesen Schaden auch zu verschulden? 

Welche weiteren Umstände sind zu beachten, wie beispielsweise eine Mitschuld des Betroffenen?

Schadensersatz von der Schufa zu verlangen ist also nicht undenkbar, aber längst nicht so einfach und oft gegeben, wie Betroffene es gern hätten. Es kommt sehr auf den Einzelfall an. 

Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt über die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen und achten Sie auch darauf, ob dieser vor Gericht tatsächlich durchsetzbar und beweisbar wäre.

Schadensersatz von Gläubigern wegen Eintrag bei der Schufa?

Noch anders liegen hingegen die Fälle, in denen Schadensersatz nicht von, sondern wegen der Schufa verlangt wird, und zwar von den Gläubigern, die letztlich die Eintragung vorgenommen, beziehungsweise verursacht haben. 

Hier sind Fälle denkbar, in denen Eintragungen vorgenommen worden sind, obwohl dafür nie die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren. Die Gläubiger können dadurch schuldhaft einen echten Schaden beim Betroffenen verursachen. 

Hier greifen dann nicht nur datenschutzrechtliche Schadensersatzansprüche, sondern auch vertragliche Ansprüche sind denkbar oder Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen aufgrund von Verletzung absoluter Rechte.

Sollten Sie wegen einer falschen Eintragung bei der Schufa durch den Gläubiger einen echten Schaden erlitten haben, können Sie Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt halten, ob und inwieweit Schadensersatz vom Gläubiger gefordert werden kann. 

Gern können Sie auch uns kontaktieren, falls Sie Hilfe in diesen Fragestellungen benötigen.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
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Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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