Uns erreichen wöchentlich jede Menge Anfragen von Menschen, die Probleme mit der Schufa haben. Meist geht es um die Frage, ob und inwieweit man sich gegen die Schufa wehren kann.
Die Betroffenen von Schufa-Problemen haben meist Schwierigkeiten im alltäglichen Leben, da sich die Scorewerte der Schufa mehr oder weniger unmittelbar auf die Kreditwürdigkeit von Menschen auswirken.
Unsere Kanzlei hilft dabei, sich gegen die Schufa im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu wehren und im besten Fall den Scorewert wieder in den grünen Bereich zu bekommen. Gern können Sie uns ansprechen.
Gegen die Schufa wehren: Was für Probleme kann man mit der Schufa haben?
Die Schwierigkeiten, welche Betroffene mit der Schufa haben können, sind mannigfaltig. Zum einen kann es sich um falsche, fehlerhafte oder veraltete Daten handeln, die Grundlage eines negativen Eintrages bei der Schufa sind.
Betroffene möchten sich dann gegen diese Art der falschen Datenspeicherung wehren, um den eigenen Scorewert zu verbessern, doch stoßen oft an rechtliche oder tatsächliche Grenzen. Denn die Schufa erhebt die Daten nicht eigenständig, sondern bekommt diese von ihren Vertragspartnern zugespielt.
Insofern sind viele Schufa-Probleme nicht unmittelbar mit der Schufa zu klären, sondern viel mehr mit den Vertragspartnern der Schufa. Es kann also sein, dass man sich gegen diese Vertragspartner wehren muss, anstatt die Schufa als Hauptursache zu betrachten.
Schufa-Probleme selbst ohne Negativmerkmale?!
Vielen Mandanten berichten uns allerdings, dass sie Schufa-Probleme auch ohne negative Einträge haben.
Dies mag absurd klingen, ist aber Realität in unserer Beratungspraxis. So haben wir Fälle zu bearbeiten, in denen keinerlei negative Einträge bei der Schufa vorhanden sind, der Scorewert dennoch im schlechten Bereich (um die 90 %, was bereits schlecht ist!) angesiedelt wird.
Hier geht es darum mit der Schufa abzuklären, wie diese Berechnung vollzogen wird und ob nicht Fehler gemacht worden sind. Betroffene möchten sich häufig also nicht nur gegen konkrete Einträge wehren, sondern auch gegen die Berechnungen der Schufa an sich.
Wie kann man sich gegen die Schufa wehren?
Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass die Schufa ein privates Unternehmen ist. Viele denken, die Schufa sei eine Behörde und müsse deshalb tun, was der Bürger möchte. Dem ist bei Weitem nicht so. Die Schufa handelt privatrechtlich, muss sich aber an die deutschen Gesetze halten.
Wichtig ist hierbei das deutsche Bundesdatenschutzgesetz.
Die Schufa darf zwar Daten speichern, aber nicht willkürlich und nicht ohne Grenzen. Wenn man sich gegen die Schufa wehren möchte, muss dies meist auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes geschehen.
Datenschutzrecht bietet Löschungsmöglichkeiten!
Falls fehlerhafte, veraltete oder falsche Daten bei der Schufa zu einem negativen Eintrag geführt haben, kann auf Grundlage des Datenschutzrechts eine Löschung, Berichtigung oder Sperrung der Daten vorgenommen werden.
Dies ist ein effektiver Weg, sich gegen die Schufa und die Auswirkungen eines schlechten Schufa-Scores zu wehren.
Gleiches gilt gegenüber den Vertragspartnern, die letztlich für die Datenspeicherung verantwortlich sind. Auch hier kann man sich wehren, wenn falsche, veraltete oder fehlerhafte Daten gespeichert und übermittelt worden sind.
Gegen die Schufa wehren: Rechtsanwalt einschalten
Unsere Kanzlei ist auf das Datenschutzrecht spezialisiert und daher ideale Ansprechpartnerin, wenn es um Probleme mit der Schufa geht. Diese Probleme sind nämlich meist datenschutzrechtlicher Natur.
Uns kontaktieren jede Woche Betroffene bundesweit, die unsere Hilfestellung in Sachen Schufa und gegen die Schufa in Anspruch nehmen möchten.
Als Rechtsanwalt bin ich bemüht, für meine Mandanten zunächst aufzuklären, welche Probleme bei der Schufa oder bei den Vertragspartnern der Schufa tatsächlich vorliegen.
Sodann muss eine Strategie entwickelt werden, diese Probleme zu lösen. Bei fehlerhaften, veralteten oder falschen Daten sorgt unsere Kanzlei dafür, dass Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche effektiv durchgesetzt werden.
Wenn Sie sich gegen die Schufa oder einen Vertragspartner der Schufa wehren möchten, können Sie uns unverbindlich kontaktieren. Schildern Sie uns Ihren Fall und schicken Sie uns auch Ihre aktuelle Schufa-Auskunft zu.
So können wir die Sachlage schnell einschätzen und Ihnen mitteilen, ob und inwieweit es Sinn macht, sich in Ihrem Fall gegen die Schufa zu wehren. Gern unterstützen wir Sie dabei.