Erfahrungen mit der Schufa

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Uns rufen sehr häufig Betroffene von Schufa-Problemen an. Meistens geht es um negative Einträge bei der Schufa, die zu einem schlechten Scorewert führen. 

Die Betroffenen fragen uns nach den Möglichkeiten, einen solchen Eintrag löschen zu können. Neben solchen konkreten Anfragen möchte man auch häufig von uns wissen, wie unsere Erfahrungen mit der Schufa im Allgemeinen oder im Speziellen sind. 

Unsere Erfahrung erstreckt sich aufgrund unserer breiten Beratungspraxis bei Problemen mit Auskunfteien auf alle möglichen Sachverhalte und Fallkonstellationen bezüglich der Schufa. Gern teilen wir unsere Erfahrungen in diesem Beitrag.

Erfahrungen mit der Schufa als Unternehmen

Wir haben jede Woche Kontakt mit der Schufa, da wir von zahlreichen Mandanten mit der Überprüfung und Bereinigung von Schufa-Einträgen beauftragt sind. 

Die Schufa gilt vielen Betroffenen von Problemen mit Auskunfteien als „das Böse schlechthin“. 

Allerdings zeigt unsere Erfahrung, dass die Schufa im Grunde das gleiche Interesse hat wie die Betroffenen selbst: dass nur richtige Daten gespeichert werden, und dass diese Daten fehlerfrei und aktuell sind. 

Oft ist nicht die Schufa, sondern die Gläubiger, die eine Eintragung bei der Schufa verursachen, das Problem.

Unsere Erfahrungen mit der Schufa sind nicht negativ. Wir bekommen stets eine Antwort von der Schufa und dies in den allermeisten Fällen auch zeitnah und mit konkretem Inhalt. 

In einigen Fällen hat uns die Schufa mit Textbausteinen geantwortet, die Überzahl an Korrespondenz ist jedoch sehr konkret bearbeitet und zu unserer Zufriedenheit beantwortet worden.

Unsere Erfahrung bei der Löschung von Einträgen

Was konkret die Löschung von negativen Einträgen bei der Schufa anbelangt, haben wir unterschiedliche Erfahrungen machen dürfen. Wo es sich um schlicht unberechtigte Einträge handelte, konnten wir meist eine schnelle Löschung beantragen und diese wurde auch durch die Schufa vorgenommen. 

Schwierig wird es immer dann, wenn sich die Aussage des Betroffenen und die Aussage des Gläubigers widersprechen. Dann vertraut die Schufa unserer Erfahrung nach eher dem Gläubiger, nämlich dem eigenen Vertragspartner, und lässt Einträge oft bestehen. 

Wir haben auch Fälle erlebt, in denen es um die vorzeitige Löschung von Einträgen ging, die Forderungen unter 2000 Euro zum Gegenstand hatten. 

Hierbei ist uns besonders ein Fall in Erinnerung geblieben, bei dem unser Mandant binnen der 6-Wochen-Frist die Forderung von unter 2000 Euro beglichen hat, die Schufa aber eine vorzeitige Löschung – ohne Angabe von Gründen – nicht vornehmen wollte. 

Als wir mit einem anwaltlichen Schreiben die Schufa zur vorzeitigen Löschung aufforderten, kam die Schufa unserem Ersuchen nach. Unsere Erfahrung zeigt also, dass sich Hartnäckigkeit durchaus bezahlt macht.

Erfahrungen mit dem Ombudsmann der Schufa

Sollte sich außergerichtlich keine Lösung für ein konkretes Schufa-Problem finden lassen, kann man sich an den Ombudsmann der Schufa wenden. Wir haben bereits ein solches Verfahren in der Vergangenheit eingeleitet und tun dies gerade aktuell für zwei unserer Mandanten ebenso. 

Der Ombudsmann der Schufa bittet um Übermittlung des Sachverhalts und aller relevanten Unterlagen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich der Ombudsmann durchaus ernst mit dem Anliegen eines Verbrauchers auseinandersetzt. Textbausteine haben wir nicht als Antwort erhalten. 

Allerdings ist der Ombudsmann letztlich auch dem Datenschutzrecht verpflichtet und wird die Schufa nicht entgegen geltenden Rechts zur Löschung von Einträgen auffordern. 

Insofern hat das Verfahren seine natürlichen Grenzen in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen: berechtigte Einträge können nicht „einfach so“ gelöscht werden. Der Ombudsmann ist unserer Erfahrung nach aber eine gute Anlaufstelle, falls man bei der Schufa mit Argumenten nicht mehr weiterkommt.

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit der Schufa

Sollten Sie Probleme mit der Schufa oder einer anderen Auskunftei haben, können Sie uns unverbindlich kontaktieren und uns Ihren Fall schildern. Wir hören uns gern an, was Ihr Problem ist und teilen Ihnen mit, ob und inwieweit wir Ihnen helfen können. 

Aufgrund der Vielzahl von Schufa-Mandaten, die wir bereits bearbeitet haben und derzeit noch bearbeiten, können Sie von unserer Erfahrung im Umgang mit der Schufa profitieren. 

Darüber hinaus ist unsere Kanzlei ohnehin auf das Datenschutzrecht spezialisiert und daher ideale Ansprechpartnerin, wenn es um die Löschung oder Berichtigung von Daten im Allgemeinen oder speziell bei Auskunfteien geht.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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