<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Nach schlechter Bewertung Abmahnung erhalten &#x26a0;&#xfe0f; Was tun?	</title>
	<atom:link href="https://www.recht-freundlich.de/schlechte-bewertung-entfernen-lassen/nach-schlechter-bewertung-abmahnung-erhalten-was-tun/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.recht-freundlich.de/schlechte-bewertung-entfernen-lassen/nach-schlechter-bewertung-abmahnung-erhalten-was-tun</link>
	<description>Fachanwalt für IT-Recht &#38; Online Reputation Thomas Feil - bundesweite Beratung</description>
	<lastBuildDate>Tue, 08 Oct 2024 11:39:50 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.7.5</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Vogel		</title>
		<link>https://www.recht-freundlich.de/schlechte-bewertung-entfernen-lassen/nach-schlechter-bewertung-abmahnung-erhalten-was-tun#comment-161425</link>

		<dc:creator><![CDATA[Vogel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Apr 2022 20:03:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.recht-freundlich.de/?p=64610#comment-161425</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Feil und das Team,
vielen Dank für nützliche Informationen auf Ihrer Webseite!

Ich möchte Sie gerne um Ihren Rat bitten: 
Meine Familie und ich wurden in einem Hotel in Österreich bestohlen: Skitaschen aus gemeinschaftlichen Skiraum (Schild: Hotel haftet nicht) und eine Marken-Sonnenbrille für 140 EUR (Putzfrau). Ich habe erst zu Hause gemerkt, dass die Sonnenbrille entwendet wurde. Habe das Hotel 2x angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Mir ging es um eine Entschuldigung seitens Hotels. Es gab keine Antwort. Ich war sehr verärgert und verletzt und habe die Situationen in der negativen, aber wahrhaftigen Bewertung geschildert. Heute kam eine Abmahnung vom Rechtsanwalt des Hotels. Ich soll Bewertung innerhalb von 12 Std. entfernen und 240 EUR zahlen. Die Bewertung habe ich entfernt, um die Frist nicht zu überschreiten. Besteht die rechtliche Möglichkeit, die Kosten der Abmahnung nicht zu tragen?  Ich habe ja bereits den Schaden i.H.v. von 210 EUR und keine Entschuldigung vom Hotel. 

Hier ist der Ausschnitt aus dem Brief von dem Anwalt:
&quot;Sie haben in einer Google-Bewertung meine Mandantschaft bzw. Mitarbeiter meiner Mandantschaft des Diebstahls bezichtigt und dies durch die Veröffentlichung Ihrer Bewertung publiziert. Meine Mandantschaft verwehrt sich gegen diesbezügliche Vorwürfe, zumal diese von Ihnen in keinster Weise unter Beweis gestellt wurden. Ihre Bewertung entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage und habe ich Sie daher namens meiner Mandantschaft aufzufordern, diese Bewertung binnen 12 Stunden zu entfernen.
Zu Beweissicherungszwecken wurde Ihre Bewertung gesichert, durch Ihr unrechtmäßiges Vorgehen haben Sie mein rechtsfreundliches Einschreiten notwendig gemacht und meiner Mandantschaft daher die hiermit zusammenhängenden Kosten in Höhe von € 240,00 (darin enthalten 20 % Umsatzsteuer) binnen 7 Tagen durch Überweisung auf mein rechts bezeichnetes Honorarkonto zu ersetzen.&quot;
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Maria Vogel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Feil und das Team,<br />
vielen Dank für nützliche Informationen auf Ihrer Webseite!</p>
<p>Ich möchte Sie gerne um Ihren Rat bitten:<br />
Meine Familie und ich wurden in einem Hotel in Österreich bestohlen: Skitaschen aus gemeinschaftlichen Skiraum (Schild: Hotel haftet nicht) und eine Marken-Sonnenbrille für 140 EUR (Putzfrau). Ich habe erst zu Hause gemerkt, dass die Sonnenbrille entwendet wurde. Habe das Hotel 2x angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Mir ging es um eine Entschuldigung seitens Hotels. Es gab keine Antwort. Ich war sehr verärgert und verletzt und habe die Situationen in der negativen, aber wahrhaftigen Bewertung geschildert. Heute kam eine Abmahnung vom Rechtsanwalt des Hotels. Ich soll Bewertung innerhalb von 12 Std. entfernen und 240 EUR zahlen. Die Bewertung habe ich entfernt, um die Frist nicht zu überschreiten. Besteht die rechtliche Möglichkeit, die Kosten der Abmahnung nicht zu tragen?  Ich habe ja bereits den Schaden i.H.v. von 210 EUR und keine Entschuldigung vom Hotel. </p>
<p>Hier ist der Ausschnitt aus dem Brief von dem Anwalt:<br />
&#8222;Sie haben in einer Google-Bewertung meine Mandantschaft bzw. Mitarbeiter meiner Mandantschaft des Diebstahls bezichtigt und dies durch die Veröffentlichung Ihrer Bewertung publiziert. Meine Mandantschaft verwehrt sich gegen diesbezügliche Vorwürfe, zumal diese von Ihnen in keinster Weise unter Beweis gestellt wurden. Ihre Bewertung entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage und habe ich Sie daher namens meiner Mandantschaft aufzufordern, diese Bewertung binnen 12 Stunden zu entfernen.<br />
Zu Beweissicherungszwecken wurde Ihre Bewertung gesichert, durch Ihr unrechtmäßiges Vorgehen haben Sie mein rechtsfreundliches Einschreiten notwendig gemacht und meiner Mandantschaft daher die hiermit zusammenhängenden Kosten in Höhe von € 240,00 (darin enthalten 20 % Umsatzsteuer) binnen 7 Tagen durch Überweisung auf mein rechts bezeichnetes Honorarkonto zu ersetzen.&#8220;<br />
Vielen Dank für Ihre Antwort!</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Maria Vogel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
