Mittelherkunftsnachweis: Welches Limit gilt?

Lesezeit: ca. 3 Minuten

Mittelherkunftsnachweis: Welches Limit gilt? Wenn Sie von Ihrer Bank oder wegen Kryptowährungen zur Abgabe eines Mittelherkunftsnachweises aufgefordert worden sind, empfehle ich die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Denn im Grunde werden Sie unter Geldwäscheverdacht oder Verdacht auf Terrorismusfinanzierung gestellt – und müssen nun Ihre Unschuld beweisen, was im Übrigen entgegen jegliches Rechtsstaatsverständnis geht.

  • Doch welche Limits gelten überhaupt?
  • Wieso wurden Sie ausgewählt, einen Mittelherkunftsnachweis zu erbringen?
  • Welches Limit haben Sie anscheinend überschritten?

Es gibt ein Limit – nicht jeder muss Mittelherkunftsnachweis erbringen!

Kaum eine Bank oder eine Börse, auf der Kryptowährungen wie Bitcoin gehandelt werden können, würde je auf die Idee kommen, jede Kundin und jeden Kunden aufzufordern, die Herkunft der Mittel nachzuweisen.

Ein Mittelherkunftsnachweis ist nämlich nicht nur für Kundinnen und Kunden ein Arbeitsaufwand, sondern auch für die Bank oder die Börse, die mit Kryptowährungen agiert.

Die Geldwäschegesetzgebung und die Gesetzgebung zur Vermeidung von Terrorfinanzierung sieht gewisse Limits vor. Denn erst höhere Geldbeträge sind für diese Zwecke relevant.

Falls Sie aufgefordert worden sind, einen Mittelherkunftsnachweis zu erbringen, haben Sie das Limit anscheinend überschritten.

Es kann aber auch sein, dass Sie das Limit zwar unterschritten haben, dennoch ein Verdachtsmoment oder etwas ungewöhnliches an Ihren Transaktionen und Finanzbewegungen festgestellt worden ist.

Welches Limit führt auf jeden Fall zu einem Mittelherkunftsnachweis?

Nach meiner Erfahrung werden für Transaktionen, die über 10.000 Euro gehen, von vielen Börsen, die mit Bitcoin und Kryptowährungen handeln lassen, ein Mittelherkunftsnachweis verlangt.

Dies bereits bei der Euroeinzahlung, aber auch bei der Einzahlung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen. Bei der Auszahlung erst Recht.

Bei der Bank ist es so, dass höhere Bargeldeinzahlungen zum Mittelherkunftsnachweis führen können. Die BaFin strebt an, bereits Bargeldeinzahlungen über 2000 Euro von der Bank hinsichtlich der Herkunft der Mittel überprüfen zu lassen.

10.000 Euro ist auch hier das Limit für Kundinnen und Kunden, die der Bank bereits seit Jahren gut bekannt sind.

Momentan ist dieses Bestreben der BaFin noch nicht von den Banken umgesetzt. Ihre Bank möchte Sie als Kundin oder Kunde auch nicht vergraulen. Fragen Sie gern Ihre Bank einmal nach dem konkreten Limit.

Was ist mit geringen vierstelligen Eurobeträgen? Limit überschritten?

Mittelherkunftsnachweis: Welches Limit gilt? Bei 2000 oder 3000 Euro könnte man meinen, dass kein Mittelherkunftsnachweis verlangt wird.

Mir liegen da aber andere Berichte vor. Meine Kanzlei wird regelmäßig von Betroffenen kontaktiert, die mir ihre Fälle schildern. Daher weiß ich, dass einige Börsen, auf denen Bitcoin und Kryptowährungen gehandelt werden, auch bei kleineren Summen einen Mittelherkunftsnachweis anfordern.

Dies kann auch an anderen Umständen liegen. Wenn ein 18 Jähriger 6000 Euro einzahlt, ist dies vermutlich für eine Kryptobörse auffälliger, als wenn ein 45 Jähriger dies tut.

Es kommt daher auf die genauen Umstände an.

Was tun, wenn Mittelherkunftsnachweis verlangt wird?

Mittelherkunftsnachweis: Welches Limit gilt? Ganz gleich, ob Ihre Bank oder Ihre Börse, auf der Sie Bitcoin und Kryptowährungen eingezahlt haben von Ihnen die Herkunft der Mittel nachgewiesen haben möchte: lassen Sie sich anwaltlich vertreten.

Ihr Rechtsanwalt wird den Fall prüfen und Kontakt mit der Bank oder der Kryptobörse aufnehmen. So kann der Fall ordentlich bearbeitet und womöglich eine dauerhafte Lösung gefunden werden.

Denn wenn Sie ständig neue Mittelherkunftsnachweise erbringen müssen, und nicht einmal wissen, wie lange die Dauer der Bearbeitung solcher Mittelherkunftsnachweise ist, sind Ihre Assets und Ihre Guthaben in Gefahr.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung


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Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

18 Kommentare zu “Mittelherkunftsnachweis: Welches Limit gilt?
  • 15. März 2022 um 13:47 Uhr
    Gerald Fuß says:

    Sehr geehrter Herr Feil,

    ich bin im Netz über Sie “gestolpert”, da ich Probleme mit Bitpanda habe. Es werden Auszahlungen blockiert bzw. nicht bearbeitet und der Support antwortet schlicht gar nicht. Ich spreche von einem Betrag von 4200.- Euro, der nun seit 18.12.21 steht. Ich habe wiederholt beantragt, dass der Betrag ausgezahlt wird.
    Es sind jeweils gewünschte Kryptotransfers von Bitpanda an eine andere Wallet. Muss man sich nun Sorgen machen bzw. was kann ich unternehmen.

    Mit besten Dank und freundlichen Grüßen

    Gerald Fuß

    • 15. März 2022 um 13:54 Uhr

      Guten Tag Herr Fuß,

      erfahrungsgemäß beantwortet Bitpanda Support-Anfragen recht zeitnah. Wenn sich dauerhaft nichts tut, müssten Sie sich anwaltliche Hilfe einholen. Dass Ihre Vermögenswerte nun mehr seit 3 Monaten festgehalten werden, ist problematisch. Ich schicke Ihnen eine Mail, wie wir hier vorgehen könnten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil
      Fachanwalt für IT-Recht

  • 1. März 2022 um 13:09 Uhr
    Sven Feler says:

    Ich habe Ende 2018 bis Ende 2019 diverse Kryptowährungen gekauft, bin seit damals bei Bitpanda, bitcoin.de und binance registriert. Ich habe immer penibel auf die 1-Jahres Haltefrist geachtet und habe in den letzten Tagen und Wochen mittlere Summen diverser Währungen am Bitpanda Broker per Limit Orders verkauft. Nach dem 2ten Senden von Währungen, die ich ursprünglich nicht über Bitpanda erworben habe (oder wegen Überschreitung eines gewissen Tradingvolumens innerhalb von Tagen?) wurden gestern sämtliche Auszahlungsmöglichkeiten gesperrt und nach einem Mittelherkunftsnachweis seitens Bitpanda gefragt. Ich habe darauf einige Screenshots von Transaktionen (damals von Binance weg auf eigene Wallets) übermittelt mit der Zusatzerklärung, dass sich Bitpanda bitte die Kurswerte von damals ansehen möge (Kaufpreis ALLER bei Bitpanda aktuell liegenden und bisher dort verkauften Kryptos damals in Summe € +2 mittlere Beträge in Kryptos, mehrere kleinere Beträge ebenfalls in Kryptos), die aktuell dort liegen zurück? Ich habe auf alle Absenderadressen exklusiven Zugriff, gehen die dorthin zurück, oder muss ich für jede Währung eine Auszahlungsadresse angeben?
    Kann meine Hausbank (Referenz-Girokonto) nach der €-Überweisung von Bitpanda ebenso mein Konto einfrieren und Mittelherkunftsnachweise verlangen?
    Macht es aus Ihrer Sicht Sinn die Geschäftsbeziehungen mit Bitpanda aufrecht zu erhalten bei gleichzeitiger Beeinspruchung der Notwenigkeit der geforderten Daten? Steuerbescheide, Lohnzettel und andere sensible Dokumente gehen Bitpanda aus meiner Sicht nichts an.
    Haben Sie andere Denkansätze und Vorschläge für das weitere Vorgehen?

    Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Tipps sehr freuen, je nach Zeitaufwand Ihrerseits ersuche ich auch um Bekanntgabe etwaiger Kosten mit ehrlicher Einschätzung auf Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Sven Feler

    • 1. März 2022 um 13:19 Uhr

      Guten Tag Herr Feler,

      vielen Dank für Ihre Fallschilderung zum Mittelherkunftsnachweis bei Bitpanda. Erfahrungsgemäß verlangt Bitpanda sehr detaillierte Nachweise und lässt sich keineswegs mit einfachen Aussagen oder wenigen Dokumenten “besänftigen”. Es gilt, dass jede einzelne Transaktion für Bitpanda kenntlich gemacht werden muss. Inwieweit Sie die Geschäftsbeziehung aufrecht erhalten wollen, ist eher keine rechtliche Frage.

      Ich schicke Ihnen eine Mail mit einem Lösungsvorschlag und dem weiteren Vorgehen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 22. Februar 2022 um 13:33 Uhr
    Andrea Linden says:

    Ich soll Bitpanda den Mittelherkunftsnachweis erbringen. Hatte die Krypto-Währung vor einem Jahr zur Sicherheit auf einen Ledger Stick geladen und nun wieder auf das Konto bei Bitpanda eingezahlt. Nun sind alle Transaktionen zu Bitpanda ersichtlich nur eine Transaktion macht mir Probleme da sie zweimal als Failet ausgewiesen ist aber erfolgt ist. Hier fehlt mir somit der Transaktionsnachweis auf meinem Ledger. Die Anzahl der 2021 eingezahlten Kryptos auf den Ledger sind ersichtlich. Die Kryptos die abgeflossen sind entsprechen dem Anteil den ich bei Bitpanda gekauft hatte. Kann es hier Probleme geben. Auf dem Nachweis vom Ledger steht natürlich auch nicht mein Name. Ärgere mich im Moment über mich selbst, dass ich diesen Stick benutzt habe. Bin total verunsichert und will keinen Fehler machen den Sie als Anwalt dann auch nicht mehr beheben können.
    LG Andrea

    • 22. Februar 2022 um 13:52 Uhr

      Guten Tag Frau Linden,

      wenn Sie die “failed transaction” nachweisen können, sollte dies kein Problem sein. Den Ledger wiederum haben Sie ja vermutlich online erworben, sodass dies auch als Nachweis dienen könnte. Ich schicke Ihnen gern eine Mail mit einem Vorschlag zur Vorgehensweise.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 7. Februar 2022 um 16:18 Uhr
    Osen Erwin says:

    Ich habe vor ca. 3 Wochen 25.000 € von meinem Bankkonto an die Plattform CoinSmart transferiert. Bin bei CoinSmart eine Verifizierung verfahren durchlaufen und letztendlich wurden über die Bratungsfirma concept-Blue diese 25.000 € in Bitcoins angelegt. Angeblich habe ich damit nun ca. 227.000 € (= 6,3 BTC) erzielt. Laut Concept-Blue würde das Capital nun auf meinem Blockchain-Konto zur Auszahlung liegen. Laut Concept-Blue soll ich nun als Liqiditätsnachweis 51% als ca. 112.000 € nochmals von meinem Bankkonto nach Coinbase transferieren. Erst wenn ich das gemacht habe kann seiten Blockchain mein BitCoinGuthaben über Coinbase an mich ausgezahlt werden. Mir kommt das nicht sauber vor und ich befürchte, sollte ich das tun, sind weitere 112.000 € weg. Oder ist das ein übliches Verfahren der Liquiditätsprüfung?

    • 7. Februar 2022 um 17:26 Uhr

      Ich habe gerade eine Mail direkt an Sie übermittelt.

      MfG
      Thomas Feil

  • 1. Februar 2022 um 17:39 Uhr
    Oxana says:

    Ich habe innerhalb von wenigen Tagen insgesamt 7400 EUR von meinem Girokonto in Deutschland zu Bitpanda überwiesen, dies in Stückelungen (wg. Überweisungslimit/Tag).

    Dies ist aus meinen Berufstätigkeiten rechtmäßig erwirtschaftetes und in der BRD versteuertes Geld – hierbei handelt es sich um meine Ersparnisse.
    Nun werde ich unter Generalverdacht der Geldwäsche gestellt, Auszahlungen und Sendungen meiner Coins und meines Fiat-Guthabens wurden von Bitpanda eingefroren und es wird ein Mittelherkunftsnachweis gefordert, ohne genauer zu spezifizieren, wieso meine Auszahlungen gesperrt wurden.

    Ich möchte hiermit von Ihrer Ersteinschätzung Gebrauch machen und gerne bei Sinnhaftigkeit weitere Rechtsberatung in Anspruch nehmen, denn ich sehe Bitpanda nicht als Strafverfolgungsbehörde und habe massive Bedenken bzgl. des Datenschutzes bei Bereitstellung der geforderten Unterlagen und empfinde es als höchst fragwürdig, dass mein Guthaben von einem Privatunternehmen ohne Nennung eines Grundes einbehalten wird. Zudem handelt es sich bei dem Guthaben vollständig um rechtmäßig erwirtschaftetes und versteuertes Geld – ich besitze mehrere Konten bei diversen Banken und musste nie Rechenschaft für die Transaktionen ablegen.

    Sollte Bitpanda bei Verdacht (was auch immer das nun bedeutet ist leider völlig intransparent) nicht selbst in der Schuld sein und die Staatsorgane bzgl. der Rechtmäßigkeit meiner Transaktionen befragen?

    Was empfehlen Sie?
    Wie sollte ich mit einem Minimalaufwand und absolut minimal erforderlicher Preisgabe meiner Daten und nachhaltiger Sicherstellung einer intakten Geschäftsbeziehung verfahren?

    Ich freue mich über Ihre Antwort und eine Zusammenarbeit.
    Mit freundlichen Grüßen
    Oxana

    • 1. Februar 2022 um 17:43 Uhr

      Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Fallschilderung. Ihre einbezahlte Summe bei Bitpanda ist nicht so hoch, als dass es deswegen Probleme geben sollte. Allerdings wissen wir, dass es sehr wohl nicht immer an der Höhe der Einzahlung liegt, ob ein Mittelherkunftsnachweis eingeholt wird. Ich kann Sie sehr gern unterstützen, das alles zu klären.

      Sie erhalten eine Mail mit einem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil
      Fachanwalt für IT-Recht

  • 18. Januar 2022 um 12:03 Uhr
    Deniz Süley says:

    Vorgeschichte: In den Jahren 2017-2019 hatte ich Kryptowährungen mit sogenannten High-Yield Investment Programmen im 4-stelligen Euro-Bereich verdient, worin man mit sehr hohen Renditeversprechen spekulativ investieren konnte. Kurzum handelte es sich hierbei auch vielfach um Schneeballsysteme, was mir lange Zeit nicht bewusst war. Neben eigenen Investitionen hatte ich auch neue Benutzer in die Programme eingebracht und damit Provisionen verdient.

    Alle Einnahmen wurden korrekt versteuert, auch gab es bereits eine UST-Prüfung des FA. Somit war für mich auch alles in Ordnung. Durch bisher problemlosen regelmäßigen Umtausch von Bitcoin in Euro auf Bitpanda und anschließender Überweisung auf mein Girokonto bestreite ich die letzten drei Jahre meinen Lebensunterhalt damit. Für mich lief es somit bis jetzt sehr gut und ich freute mich meine Kryptowährungen regelmäßig steuerfrei verkaufen zu können.

    Zu meinem Problem: Durch die verschärften Kryptoregulierungen unterliegt Bitpanda dem auf der europäischen AML5 Richtlinie basierenden Finanzmarkt Geldwäschegesetz, was ich auch vollkommen nachvollziehen kann. Kürzlich von Bitpanda neu angeforderte Mittelherkunftsnachweise über Transaktionen und Auszahlungen aus den High-Yield Investment Programmen habe ich vorgelegt. Die Vorlage dieser Dokumente bereue ich heute jedoch sehr, da darin sichtbar wird, was ich eigentlich nicht wollte.

    Ich habe deshalb große Sorgen, dass meine derzeit wegen der seit fast sechs Wochen andauernden Mittelherkunftsprüfung gesperrten Bitcoin/Euro auf Bitpanda beschlagnahmt werden bzw. weitere Konsequenzen drohen könnten? Wegen dieser wochenlangen Bearbeitungszeit ahne ich nichts gutes!

    Ich würde mich über Ihre kompetente kurze Einschätzung über meine weiteres Verhalten und Ihren Rückruf sehr freuen.

    Herzlichen Dank
    Deniz Süley

    • 18. Januar 2022 um 12:10 Uhr

      Guten Tag Herr Süley,

      Ihre Sorge ist nicht ganz unberechtigt, denn was wir beobachten ist, dass Bitpanda durchaus Kryptoguthaben einfach einbehält – ohne zeitnah auf die Rückfragen von Betroffenen zu reagieren. Rechtlich zulässig ist dies meiner Ansicht nach nicht. Sechs Wochen für einen Herkunftsnachweis ist regelrecht frech, denn in der Zwischenzeit können Sie Ihre Kryptowerte nicht abziehen.

      Rechtlich können wir Ihnen hier sicher schnell und effektiv weiterhelfen. Ich schicke Ihnen eine Mail mit einer möglichen Vorgehensweise.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 18. Januar 2022 um 09:57 Uhr
    Jens B. says:

    Sehr geehrter Anwalt Feil!

    ich habe vor paar Jahren Bitcoin durch Marketing Arbeit (ohne Beleg und ging um ca 2000Euro verteilt innerhalb 1 Jahr ) verdient und jetzt ist die Summe deutlich angestiegen und würde gerne die Bitcoins in Fiat Euro wechseln und wollte fragen was auf mich zu kommt bzw wie man des am besten umwandelt ohne rechtliche Konsequenzen zu fürchten (Mittelsherkunft der Bank evtl darlegen..etc)

    Viele Grüße (bitte gern per Mail antworten!)
    Jens

    • 18. Januar 2022 um 12:08 Uhr

      Guten Tag Herr B.,

      wie gewünscht schicke ich Ihnen eine E-Mail mit meinem Vorschlag zum Mittelherkunftsnachweis.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 5. Januar 2022 um 11:16 Uhr
    anonymer Trader says:

    Ich habe von meiner Firefly Wallet IOTA Token an Bitpanda übertragen. Daraufhin erhielt ich von Bitpanda (Kunde dort seit 4 Jahren) eine standardisierte Mitteilung, dass offenbar dieser Vorgang eine Prüfung ausgelöst hat. Nun ist für mich nicht klar erkennbar, welche Angaben konkret von mir gefordert werden. Gerne würde ich diese konkretisieren, doch leider findet sich auf Bitpanda keine E-Mail Adresse an die ich meine Fragen zur Konkretisierung richten kann. Es gibt lediglich ein. Kontaktformular mit Multiple Choice Themen. Beim Thema “Mittelherkunftsnachweis” öffnet sich sogleich das Kontaktformular mittels dessen ich dann Formulare/Informationen mitteilen bzw. hochladen kann.
    Es ist mir klar, dass es gesetzliche Vorgaben gibt, an die sich die Kryptobörsen halten müssen. Aus diesem Grund habe ich nun auch begonnen meine Transaktionen soweit wie möglich auch zusammenzutragen. Bevor ich mich nun gänzlich finanziell entblösse wüsste ich gerne welche Angaben von mir von Nöten sind um den Mittelherkunftsnachweis angemessen zu erbringen.
    Konkret geht es wie gesagt um Iota die ich von meiner Firefly Wallet an Bitpanda übertragen habe. Mich wundert die Frage der Herkunft, da ich vor ca. 3 Jahren entsprechendes Volumen bei Bitpanda selbst gekauft und anschließend in meine Trinity Wallet übertragen habe. Da IOTA von Trinity auf Firefly migriert wurde ist es denkbar, dass Bitpanda deswegen keine Zuordnung vornehmen konnte, da mit der Migration auch eine neue Adresse vergeben wurde? Würde es dann reichen einen Screenshot meiner Firefly Wallet Transaktion an Bitpanda zu schicken?
    Wie gesagt alles Spekulation meinerseits. Eine Konkretisierung der geforderten Information wäre sehr hilfreich. Aber ich weiss nicht, wie ich an diese kommen soll.

    Für eine Ersteinschätzung wäre ich dankbar.

    • 6. Januar 2022 um 08:07 Uhr

      Guten Tag,

      wenn Sie die IOTA bei Bitpanda gekauft hatten, müsste es eigentlich keine Probleme beim Mittelherkunftsnachweis geben. Womöglich kann Bitpanda die Coins nicht mehr richtig zuordnen, dies passiert, wenn viele Wallets als Zwischenstationen erfolgt sind (obwohl auch dies nachvollziehbar auf der Blockchain, bzw. auf dem Ledger wäre).

      Sie erhalten eine Mail mit weiteren Informationen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  • 2. Juni 2021 um 12:03 Uhr
    R. W. says:

    Tach Herr Rechtsanwalt Feil,
    ich kann Ihnen von mir aus bestätigen: das Limit scheint unter 10.000 Euro zu sein, denn bei Binance wurde ich plötzlich wegen drei Ether, die insgesamt zu dem Zeitpunkt ca. 6500 Euro Wert hatten, zum Mittelherkunftsnachweis aufgefordert. Mein Kumpel hat gemeint, dass bei Bitpanda auch wegen rund 5000 Euro schon einmal Stress gemacht wurde. Haben die Börsen verschiedene Limits, oder befolgen die alle die gleichen Limits?
    Beste Grüße
    R. W.

    • 2. Juni 2021 um 14:05 Uhr

      Guten Tag,

      der Mittelherkunftsnachweis wird auch weit unter 10.000 Euro (angebliches Limit, was oft genannt wird) angefordert. Die Börsen haben kein gemeinsames Limit, soweit ich weiß. Teilweise sind die Börsen auch nicht unter der gleichen Jurisdiktion, sodass gänzlich andere Vorschriften zur Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsprävention seitens der Gesetzgeber vorgeschrieben sind.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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