Hilfe bei Mittelherkunftsnachweis: Die Geldwäschegesetze in den meisten Staaten – so auch in Deutschland – verpflichten unter anderem Banken, aber auch andere Akteure im Finanzsektor wie beispielsweise Versicherungen und sogar Broker, von ihren Kunden einen Herkunftsnachweis über Bargeldeinzahlungen zu verlangen. Allerdings gehen diese Akteure mit den Vorschriften teilweise recht unterschiedlich um, was zu großen Problemen führen kann. Unserer Kanzlei sind Fälle bekannt, in denen nach einigen Bargeldeinzahlungen plötzlich das Konto gesperrt wurde. In diesem Beitrag wollen wir uns mit den rechtlichen Hintergründen und unserer Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis befassen.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland schreibt das Geldwäschegesetz (GWG) einen Herkunftsnachweis unter anderem für Bargeldeinzahlungen auf ein Bankkonto vor. Da die Banken diese Vorschrift in der Vergangenheit recht unterschiedlich handhabten, veröffentlichte die deutsche Finanzaufsicht BaFin im Juni 2021 Anwendungshinweise zum Umgang mit Bargeldeinzahlungen. Die deutschen Banken sind seither zu diesen Maßnahmen verpflichtet:
- Kunden ohne Konto bei der Bank, bei der sie Bargeld einzahlen, müssen ab Beträgen über 2.500 Euro dessen Herkunft nachweisen.
- Kunden der Bank, die dort ein Konto führen, müssen die Herkunft von über 10.000 Euro bei Bargeldeinzahlungen nachweisen.
- Die Bank kann von sich aus einen Nachweis über die Herkunft kleinerer Beträge verlangen, wenn sie den Verdacht auf illegale Aktivitäten hat.
Verlangt werden sogenannte aussagekräftige Belege, so beispielsweise ein Erbschein oder ein Kaufvertrag mit dem Beleg einer Bargeldzahlung. Zwei sehr häufige Fälle, in denen Menschen an größere Bargeldsummen kommen, sind das Erbe und der Verkauf eines Wirtschaftsgutes (häufig Gebrauchtwagen), das der Käufer in bar bezahlt.
Hilfe bei Mittelherkunftsnachweis: Was sind aussagekräftige Belege?
Die BaFin hat 2021 einige Beispiele dafür aufgelistet. Sie gelten seither als Richtschnur für die Geldinstitute:
- aktueller Kontoauszug des Kunden, der die Barabhebung bei einem anderen Geldinstitut belegt
- aktueller Kontoauszug einer anderen Person (die beispielsweise einen Verkauf des Einzahlers in bar bezahlt hat), der die Barabhebung bei deren Geldinstitut belegt, zuzüglich weiterer Informationen und Dokumente zu dieser Person
- Barauszahlungsquittung eines anderen Geldinstituts
- Sparbuch des Kunden, welches die Barauszahlung belegt
- Verkaufs- und Rechnungsbelege zum Beispiel für einen Autoverkauf
- Quittungen über getätigte Sortengeschäfte
- letztwillige Verfügung eines Erblassers mit Bestätigung des Nachlassgerichts
- Schenkungsvertrag oder -anzeige
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass dies keine vollständige Aufzählung ist. Sie belegt allerdings, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die Herkunft von Bargeld zweifelsfrei zu belegen. Nach wie vor kommt den Geldinstitute eigene Rolle bei der Beurteilung des Herkunftsnachweises zu. Besonders im geschäftlichen Bereich sollen sie selbst einschätzen, welche weiteren Belege legitime Herkunftsnachweise sein können.
Dabei müssen sie die Art der jeweiligen Geschäftsbeziehung einschätzen. Es gibt Geschäfte, bei denen traditionell in bar gezahlt wird. Der Gebrauchtwagenhandel unter Privatleuten gehört beispielsweise dazu. Aus der etwas verwaschenen BaFin-Vorschrift ergibt sich, dass einzelne Banken die Herkunftsnachweise immer noch unterschiedlich handhaben.
Die BaFin ist der Auffassung, dass die Banken ihre Kunden selbst am besten kennen und daher auch selbst einschätzen sollen, welche Belege sie akzeptieren. Im Einzelfall kann es sogar genügen, dass die Bank eine Erklärung ihres Kunden akzeptiert. Immerhin sparen viele Menschen Bargeld über Jahre an und bringen es dann irgendwann aufs Konto. Meine Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis zielt häufig darauf ab, die Bank von so einem Umstand zu überzeugen.
Was kann ohne plausiblen Herkunftsnachweis geschehen?
Die Bank darf die Einzahlung ablehnen, wenn sie Zweifel an der legalen Herkunft des Geldes hat. Umstritten und unter Umständen rechtswidrig ist eine Kontosperrung des Kunden nach der Einzahlung. Dies ist im Einzelfall zu überprüfen.
Andererseits nimmt das Geldwäschegesetz die Banken ausdrücklich in die Pflicht, weshalb sie auch nicht fahrlässig handeln dürfen. Wer wirklich auf kriminelle Weise Geld waschen will, bedient sich bestimmter Verschleierungstaktiken. Dazu gehören Scheingeschäfte über Pkw- oder Immobilienverkäufe mit Barzahlung und auch das sogenannte „Smurfing“, bei dem kleine Beträge gestückelt auf ein Konto eingezahlt werden.
Privatleuten rate ich daher, nicht eine ersparte höhere Summe im Abstand von einigen Tagen oder Wochen in Tranchen auf das eigene Konto einzuzahlen. So ein Verhalten ergibt sich, weil Sie als Sparer*in eine gewisse Zeit lang unsicher sind, wie viel Geld Sie in bar bei sich daheim aufbewahren und wie viel Sie doch auf die Bank bringen wollen. Ich rate dazu, sich das einmalig gut zu überlegen und dann auch nur eine Summe einzuzahlen. Wenn Sie in diesem Fall Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis benötigen, wenden Sie sich an mich.
Wie verhält es sich mit Bareinzahlungen von Gewerbetreibenden?
Inhaber von Ladengeschäften, aber auch Autohändler und weitere Firmenkunden zahlen oft täglich größere Geldbeträge bei ihrer Bank ein. Dort sind sie als Geschäftskunden bekannt. Deshalb sollte Sie als Gewerbetreibender ja auch ein Geschäftskonto eröffnen. Diese Einzahlungen verlaufen unkompliziert, weil man Sie kennt.
Allerdings könnte sich Ihr Geldinstitut für eine Einzahlung interessieren, wenn Ihr Einzahlungsverhalten einmal stark abweicht. So wäre ein Fall denkbar, bei dem ein Autohändler an eine Firma eine Wagenflotte verkauft und dabei viel Bargeld fließt oder einen Pkw aus dem Luxussegment an- und verkaufen kann.
Beides geschieht bei ihm normalerweise sehr selten (höchstens einmal in fünf Jahren), doch nun verfügt er über sehr viel Bargeld, das er auf sein Geschäftskonto einzahlen möchte. Sie brauchen in so einem Fall gute Belege für Ihre Transaktionen. Setzen Sie auf meine Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis.
Hilfe bei Mittelherkunftsnachweis: Fälle aus meiner Praxis
Private Bargeldeinzahlungen bereiten in einigen Fällen durchaus große Probleme. Ein Klient berichtete beispielsweise, dass die Bank N26 sein Konto und seine Karte gesperrt hatte, nachdem er eine Lohnabschlagszahlung in bar eingezahlt hatte. Die Lohnnachweise lagen allerdings vor, weshalb ich helfen konnte.
Eine andere Klientin hatte auf der Plattform Bitpanda Kryptowährungen gehandelt und konnte aus privaten Gründen über einen längeren Zeitraum den vom Broker geforderten Herkunftsnachweis ihrer Einzahlung nicht beibringen. Daraufhin sperrte Bitpanda ihr Konto und verweigerte die Auszahlung bereits eingezahlter, inzwischen in Kryptowährungen transferierter Gelder. Mit Bitpanda hatten mehrere meiner Klienten Probleme.
Ich konnte in diesen Fällen helfen. Die Plattform ist für ihr Geschäftsgebaren berüchtigt, kann aber rechtlich einwandfreie Herkunftsnachweise nicht verleugnen. Wenn sie es doch versucht, steht Ihnen der Klageweg offen, bei dem ich Sie gern unterstütze.
Von welchen Banken sind Probleme mit dem Mittelherkunftsnachweis bekannt?
Es sind keinesfalls nur junge Akteure wie N26 oder Kryptobroker, die mit dem Mittelherkunftsnachweis sehr streng umgehen. Auch eine Kundin der Postbank meldete sich bei mir, ihr Konto wurde sogar gesperrt. Auf Rückfragen reagierte das etablierte Geldinstitut nicht. Bei der ING-DiBa gab es Probleme, nachdem ein Kunde zuerst private Geldgeschenke per Überweisung erhalten hatte und anschließend Rückzahlungen aus Online-Casinos auf sein dortiges Konto tätigte.
Von dieser Bank ist bekannt, dass sie routiniert und dabei relativ streng die Herkunft von eingehenden Geldern überprüft. In solchen Fällen sind die Transaktionsketten lückenlos aufzubereiten und anschließend rechtssicher beim Geldinstitut als Herkunftsnachweis einzureichen. Einem Kunden wurde von der Commerzbank ohne Vorwarnung das Konto wegen des Verdachts auf Geldwäsche gesperrt, nachdem er aus dem Ausland eine Überweisung von ca. 35.000 Euro erhalten hatte.
Die Commerzbank berief sich auf die fehlende Mittelherkunft. Der Kunde hatte im Ausland eine Immobilie geerbt und später verkauft. Sein komplettes Guthaben bei der Commerzbank wurde gesperrt. Dies betraf auch Ersparnisse und Gehälter, die mit dieser Summe nichts zu tun hatten. Ein besonderer Fall betraf eine Person, die einem Onkel in Russland Geld geliehen hatte.
Dieser sollte es nach dem Eintreten von Sanktionen gegen russische Banken infolge des Ukraine-Krieges als Bitcoins zurückzahlen, was über die Kryptobörse BSDEX geschah. Diese erfragte dann die Herkunft des Geldes und verweigerte die Auszahlung bzw. das Transferieren in Euro.
Hilfe bei Mittelherkunftsnachweis: Anforderung des Mittelherkunftsnachweises als möglicher Betrugsversuch von Brokern
Es gibt in der Tat Online-Broker, die den Mittelherkunftsnachweis für Betrugsversuche nutzen. Ein Kunde berichtete mir, dass er auf einer Trading-Plattform Geld eingezahlt und auch Gewinne erzielt hatte, der Broker jedoch dann die Vorabüberweisung der Steuer verlangte.
Das könnte zunächst einmal korrekt sein, denn die fällige Kapitalertragssteuer von 25 % + gegebenenfalls Kirchensteuer ist eine Quellensteuer und wird somit an der Quelle ihrer Entstehung – mithin beim Broker – erhoben. Trader müssen also darauf achten, ihr Konto zum Zeitpunkt der Steuerzahlung (Beginn des Folgejahres) mit einer ausreichenden Kapitaldeckung zu versehen. Der Broker verlangte vom Kunden die Summe von rund 6.000 Euro und nach dieser Zahlung einen Mittelherkunftsnachweis, worauf er sich auf geltende Geldwäschegesetze bezog.
Nun sollte der Kunde wegen einer angeblichen „Liquiditätsprüfung“ und wegen des Herkunftsnachweises nochmals dieselbe Summe einzahlen. Diesen Fall kenne ich aus meiner Praxis: Es handelt sich um einen klaren Betrug des Brokers. Möglicherweise waren schon die ersten Gewinne des Kunden nur fiktiv, weshalb auch die Steuerzahlung von 6.000 Euro wahrscheinlich niemals fällig gewesen wäre. Der Broker nutzt nun die verschärfteren Vorschriften zum Herkunftsnachweis von Finanzmitteln, welche die BaFin 2021 herausgegeben hat, um seine Trader zu betrügen.
Wenden Sie sich in solchen Fällen sofort an mich! In der Regel genügt es, den Broker anwaltlich zum Beleg der tatsächlich fälligen Steuerzahlung aufzufordern und andernfalls die bereits gezahlte Summe zurückzuverlangen. Die meisten Broker knicken sofort ein, wenn sie Post von einem Anwalt erhalten. Über solche Broker gibt es inzwischen viele Berichte, es existieren auch Warnlisten im Internet, die von offiziellen Stellen erstellt werden:
- für Deutschland von der BaFin
- für Österreich von der FMA
- für die Schweiz von der FINMA
Das Problem taucht in meiner Praxis häufiger auf. Zögern Sie nicht, umgehend anwaltliche Hilfe anzufordern!
Das besondere Problem mit Kryptowährungen
Vor allem mit Kryptowährungen tauchen immer wieder Probleme mit dem Mittelherkunftsnachweis auf. Die Kryptobörse Bitpanda erscheint dabei besonders auffällig. Sie fordert gern Mittelherkunftsnachweise zu Transaktionen mit Kryptowährungen von ihren Kunden an, die dabei teilweise hilflos sind.
Ein Kunde schilderte mir diesen Fall: Er hatte schon vor Jahren Bitcoins wahlweise mit Euro gekauft oder selbst geschürft. Anschließend tätigte er auch Verkäufe, konnte aber über die Herkunft seiner Mittel nur teilweise Nachweise erbringen. Da Bitpanda jedoch einen kompletten Herkunftsnachweis forderte und er diesen nicht beibringen konnte, fror die Plattform schließlich sein Konto ein. Mir ist bekannt, dass Bitpanda beim Mittelherkunftsnachweis streng vorgeht. Ich konnte diesem Klienten meine Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis anbieten.
Probleme mit Bitpanda
Für diese Plattform liegen schon längere Erfahrungen vor, da sie bereits vor August 2021, also vor der Verschärfung der BaFin-Anforderungen in Deutschland, strengere Nachweispflichten für Bargeldeinzahlungen eingeführt hatte. Bitpanda hat ihren Sitz in Österreich, ist Europas größte Kryptobörse und besonders bei deutschsprachigen Investoren beliebt. Seit 2020 forderte sie von ihren Nutzern zunehmend Mittelherkunftsnachweise für Kryptowährungen und herkömmliches Fiatgeld nach Einzahlungen auf das Nutzerkonto bei Bitpanda. Auch andere große Kryptobörsen gehen inzwischen so vor. Die Anforderungen für den Mittelherkunftsnachweis sind sehr hoch und erfordern es teilweise, der Krypto-Börse hochsensible Daten zu überlassen.
Selbst wenn Kunden sich dazu durchringen, muss die Kryptobörse noch längst nicht anstandslos das Konto wieder freigeben. Sie bezieht sich dabei auf Geldwäschegesetze nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Staaten und weltweit. Gerade die EU hat in den letzten Jahren Kryptobörsen ins Visier genommen, die dadurch sehr vorsichtig wurden.
Ihr strenges Vorgehen hat also nichts mit einem Betrugsversuch wie durch andere Broker zu tun – sie will sich vielmehr selbst vor Sanktionen oder gar einer Stilllegung schützen. Bekannt ist, dass in der Tat Kriminelle Krypto-Börsen für Geldwäsche und die Terrorfinanzierung nutzen. Der unbescholtene Privatkunde muss daher die Herkunft seiner Finanzmittel lückenlos nachweisen können.
Wie sieht meine Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis aus?
Die meisten Klienten wissen nicht genau, auf welchen Wegen und mit welchen Unterlagen sich ein Nachweis von Einzahlungen belegen lässt. Ich gehe wie folgt vor:
- Gemeinsam mit Ihnen evaluiere ich, mit welchen Nachweisen Sie die Herkunft Ihrer Finanzen erklären können. Dies können Kontoauszüge von anderen Banken, Überweisungsbelege, Gehaltsnachweise, Verträge über Immobilienverkäufe (oder sonstige Verkäufe mit höheren Geldflüssen) sowie Einzahlungsbelege über andere Finanzdienstleister sein.
- Anschließend dokumentiere ich für Sie rechtssicher, mit welchen Transaktionen Ihr Geld auf das Konto der betreffenden Bank oder des Brokers gelangt ist.
- Nicht zuletzt stelle ich fest, inwieweit der Mittelherkunftsnachweis zu weit in Ihre Persönlichkeits-, Selbstbestimmungs- und Eigentumsrechte eingreift.
Es gibt nun zwei Szenarien:
- Die Bank oder der Broker akzeptieren die vorgelegten Nachweise und geben Ihre Gelder frei.
- Es steht uns der Klageweg offen, wenn der Mittelherkunftsnachweis überzogen erscheint. Er muss auf einer angemessenen Basis erfolgen, also bei Kunden und ihren Transaktionen, die erkennbare Risiken der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zeigen.
Die Chancen auf einen Erfolg durch meine Hilfe beim Mittelherkunftsnachweis sind sehr hoch. Immerhin dürfen und sollen Banken, Broker und Kryptoplattformen ihre Sorgfaltspflichten risikobasiert umsetzen. Das österreichische FM-GwG, das ich gern im Zusammenhang mit Bitpanda zitiere, stellt dazu in seinem § 6 Absatz 5 Satz 1 fest, dass die Verpflichteten den Umfang der genannten Sorgfaltspflichten (Absätze 1 bis 3) auf risikoorientierter Grundlage selbst bestimmen können. Ähnliche Passagen finden sich in den Geldwäschegesetzen anderer Staaten.
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FAQ Hilfe bei Mittelherkunftsnachweis
Um als Krypto-Anleger den legitimen Ursprung seiner finanziellen Mittel nachzuweisen, verlangen Finanzinstitute, Banken und Krypto-Börsen einen Mittelherkunftsnachweis. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass die Mittel nicht aufgrund von Straftaten wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Darknet-Geschäften erworben wurden.
Für den Nachweis der Mittelherkunft kann ein Testament, Erbschein oder Schriftwechsel mit Behörden als ausreichend angesehen werden. Wenn eine Erbengemeinschaft existiert, sind andere Mittelherkunftsnachweise denkbar.
Um Geldwäsche zu bekämpfen, hat die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin beschlossen, dass alle Personen, die mehr als 10.000 Euro in bar bei einer Bank oder Sparkasse einzahlen, ihre Herkunft des Geldes nachweisen müssen.
