Kann man eine Kununu Bewertung nachverfolgen? ⚠️ Möglichkeiten und Grenzen

Kununu Bewertung

Schlecht bewertete Arbeitgeber spielen mit dem Gedanken, die bewertende Person in irgendeiner Weise ausfindig zu machen. Durch Tricks oder juristische Schritte. Betroffene stellen mir in meiner Beratungspraxis oft die Frage gestellt, ob eine Kununu Bewertung nachverfolgt werden kann. Und wenn ja, ob ich dies in die Wege leiten können. Kann man eine Kununu Bewertung nachverfolgen?

In diesem Blogbeitrag möchte ich aufzeigen, weshalb das Nachverfolgen in diesen Fallkonstellationen oft nicht zielführend oder gar unmöglich ist. Dennoch gibt es Fälle, in denen eine Nachverfolgung Sinn machen kann und auch versucht werden sollte.


Update 02.04.2024 – Großer Jobabbau bei Kununu

Unter der Leitung von Petra von Strombeck, der Geschäftsführerin von Xing, wird ein umfassender Konzernumbau durchgeführt. Damit geht ein deutlicher Stellenabbau einher. New Work, das Unternehmen hinter dem LinkedIn-Rivalen, wird Hunderte von Arbeitsplätzen streichen.

Sowohl im Job-Netzwerk Xing als auch auf der Plattform für Arbeitgeberbewertungen Kununu werden Hunderte von Arbeitsplätzen abgebaut. Die Geschäftsführerin Petra von Strombeck hat im Rahmen der Neustrukturierung der Unternehmensorganisation einen „bedeutenden Stellenabbau im hohen dreistelligen Bereich“ angekündigt. Der Aufsichtsrat von New Work SE, dem Mutterunternehmen von Xing, hat sowohl den Konzernumbau als auch ein Investitionsprogramm zuvor abgesegnet.

Ein Abbau von Stellen im hohen dreistelligen Bereich stellt für das Unternehmen einen tiefgreifenden Einschnitt dar. Zuletzt beschäftigte New Work SE 1887 Angestellte (Stand 2022). Die geplanten Maßnahmen bedürfen noch der Zustimmung des Mitarbeitergremiums, wie New Work mitteilte.

Seit ihrem Amtsantritt im April 2020 hat von Strombeck das Ziel, New Work stärker auf die Marken Xing und Kununu auszurichten. In dem Bestreben, Xing trotz der wachsenden Dominanz von LinkedIn als Plattform für die Jobsuche zu positionieren, hat sie umfangreiche Umstrukturierungen bei New Work vorgenommen. Allerdings hat sich dies bislang nicht positiv auf den Aktienkurs ausgewirkt.

Update 13.03.2024 – Kununu´s neuste Antwort auf das OLG Hamburg

Die Entscheidung des OLG Hamburg Macht kununu offensichtlich in der Bearbeitung einige Probleme. Aktuell verwendet kununu den nachfolgenden Textbaustein bei Beanstandungen von negativen Bewertungen. Ich teile die Rechtsauffassung von kununu nicht. Nach meiner Erfahrung ist dem OLG Hamburg durchaus bewusst gewesen, welche Mühen und Schwierigkeiten kununu in ihrem Geschäftsmodell nach der Entscheidung haben wird. Daher erwarte ich, dass auch im Hauptsacheverfahren das Gericht bei seiner Auffassung bleibt.

Soweit Sie sich auf den Beschluss des OLG Hamburg vom 08.02.2024 beziehen, weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens handelt, die nur ein vorläufiges Rechtsverhältnis regelt.

Daher werden wir diese Entscheidung im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens überprüfen lassen. Das OLG Hamburg ist offenbar der – vorläufigen – Auffassung, dass ein anonymisierter Tätigkeitsnachweis unserer Nutzer:innen nicht ausreiche, um der Pflicht des Nachweises eines tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnisses (im Falle einer Beschwerde des Arbeitgebers) nachzukommen. Diese Auffassung steht jedoch in einem eklatanten Widerspruch zu der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

So hat der BGH wiederholt betont, dass die Abgabe anonymisierter Bewertungen in Bewertungsportalen gesetzlich anerkannt (vgl. früher §§ 12 ff. TMG, insb. § 13 Abs. 6 Satz 1 TMG; 19 abs. 2 TTDSG) und gesellschaftlich ein gewünschtes sowie durch die Grundrechte geschütztes Geschäftsmodell ist.


Auch bei der Überprüfung von Tatsachenbehauptungen im Rahmen des vom BGH ersonnenen Stellungnahmeverfahrens ist dieser davon ausgegangen, dass die zu übermittelnden Unterlagen auch in anonymisierter Form für einen Nachweis eines geschäftlichen Kontakts ausreichen (z.B. in der Entscheidung „Jameda II“, Urt. v. 1.3.2016 – VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855 Rn. 43).

Denn der Betreiber eines Bewertungsportals muss nur solche Informationen weitergeben, die nicht gegen die in § 19 Abs. 2 TTDSG vorgesehene Pflicht der Plattformbetreiber zur Wahrung der Anonymität ihrer Nutzer:innen verstoßen. Der BGH hat somit klargestellt, dass anonyme Bewertungen rechtlich zulässig sind.


Um die Gewährleistung dieser gesetzlichen Pflicht sicherzustellen, sehen wir keine Veranlassung zur Einführung einer Klarnamenpflicht oder zur Herausgabe solcher im Rahmen der Überprüfung einer Bewertung.

Standardisierte Antwort von kununu, 13.3.2024.

Update 17.02.2024 – Kununu muss Klarnamen herausgeben, so OLG Hamburg

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat in einem gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass das Recht auf Anonymität bei der Verfassung negativer Bewertungen auf der Plattform Kununu weniger Gewicht hat als das Interesse der Arbeitgeber, solche Bewertungen anzuzweifeln (Beschl. v. 09.02.2024, Az. 7 W, 11/24). Diese Entscheidung stellt eine überraschende Wendung dar, da Kununu darauf besteht, die Anonymität seiner Nutzer zu schützen.

Kununus Pflichten bei angezweifelten Bewertungen

Laut dem Beschluss des OLG muss Kununu entweder die Klarnamen der Verfasser negativer Bewertungen preisgeben oder die entsprechenden Bewertungen löschen, falls Arbeitgeber deren Echtheit in Frage stellen. Dies bedeutet, dass die Plattform keine Anonymität garantieren kann, wenn die Authentizität einer Bewertung angezweifelt wird.

Hintergrund der Entscheidung

Die Entscheidung folgt auf den Fall einer Arbeitgeberin, die die Echtheit einer negativen Bewertung auf Kununu bezweifelte und deren Löschung forderte. Kununu bat daraufhin um Beweise für die Authentizität der Bewertung, erhielt jedoch keine zufriedenstellenden Nachweise, woraufhin die Bewertung online blieb. Das Landgericht Hamburg wies eine einstweilige Verfügung zur Löschung der Bewertung zurück. Dies hatte die Arbeitgeberin dazu veranlasste, Beschwerde beim OLG einzulegen.

OLG-Urteil und Datenschutz

Das OLG Hamburg entschied, dass die Anonymität der bewertenden Person aufgehoben werden kann, um die Echtheit einer Bewertung zu überprüfen. Das Gericht sah keinen datenschutzrechtlichen Anspruch auf Anonymität, da die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer negativen Bewertung Vorrang habe. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Bewertungsplattformen wie Kununu haben.

Kununus Reaktion und rechtliche Einordnung

Kununu hat angekündigt, gegen den Beschluss des OLG vorzugehen, da man ihn für falsch hält und er ohne Anhörung von Kununu ergangen ist. Das Unternehmen verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2016, das die Anonymität von Bewertungsverfassern schützt und Plattformbetreibern gesteigerte Pflichten bei der Überprüfung von Falschbewertungen auferlegt. Kununu betont, dass anonyme Bewertungen gesetzlich anerkannt und durch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz geschützt sind.

Ausblick

Das Urteil des Hanseatischen OLG stellt einen bedeutenden Präzedenzfall dar, der die Praxis der anonymen Bewertungen auf Plattformen wie Kununu herausfordert. Die endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren bleibt abzuwarten, während die Debatte um Anonymität, Datenschutz und die Authentizität von Online-Bewertungen weitergeht.

Nachverfolgen durch Analyse des Inhalts und weiterer Umstände

Grundsätzlich verraten bewertende Personen oftmals durch den Zeitpunkt ihrer Bewertung auf Kununu und den Inhalt, sowie den Sprachstil sich selbst. Wer beispielsweise einen Tag nach dem Erhalt der Kündigung einen negativen Eintrag veranlasst, muss zugeben, dass hier die Nachverfolgung sehr leicht durch einfaches Nachdenken und Zusammenzählen von eins und eins erfolgreich umgesetzt werden kann.

Auch die Art und Weise der Arbeitgeberbewertung, sowie die preisgegebenen Inhalte offenbaren oftmals die Personen, die hinter einem solchen Eintrag stecken. Meine Mandanten teilen mir oft mit, dass sie genau wissen, wer die Arbeitgeberbewertung geschrieben hat. Keine andere Person hatte diese Informationen oder diese Meinungen vertrat.

Allerdings gibt es auf diesem Wege oft Verwechslungen und vor Gericht würden solche Verdachtsmomente nicht automatisch als Beweis gelten. Wer klug und anonym eine Bewertung auf Kununu verfasst, insbesondere also identifizierende Merkmale in der Arbeitgeberbewertung auslässt oder clever kaschiert, kann auf diesem Wege als Autor*in nicht erfolgreich nachverfolgt werden.

Kununu Bewertung nachverfolgen: Datenherausgabe von Kununu verlangen? Geht das?

Um den Verfasser einer Bewertung nachzuverfolgen, könnte man auf die Idee kommen, die bei Kununu hinterlegten Daten heraus zu verlangen. In der Tat geschieht dies häufig. Ich werde oft auf die Datenherausgabe angesprochen, oder meine Mandanten teilen mir mit, dass sie bereits erfolglos Daten von Kununu verlangt hatten.

Die Datenherausgabe scheitert meist bereits an einem einfachen Faktum. Wer bei Kununu eine Bewertung schreibt, insbesondere eine schlechte Bewertung, wird sich zuvor gut überlegt haben, mit welchen Daten er/sie sich angemeldet hat. Will heißen: Ich gehe davon aus, dass sehr oft Fake-Daten bei Kununu eingegeben werden, sodass eine Datenherausgabe – selbst wenn Kununu dies tatsächlich umsetzt – nicht die echten personenbezogenen Daten der verfassenden Person ergeben würde.

Plattformen wie kununu sind in der Regel nicht verpflichtet, die Namen oder persönlichen Daten von Nutzern, die Bewertungen hinterlassen, an Arbeitgeber oder Dritte herauszugeben, es sei denn, es liegt eine rechtliche Verpflichtung vor, wie beispielsweise eine gerichtliche Anordnung.

Kununu Bewertung nachverfolgen: IP-Adresse nicht so eindeutig, wie oft angenommen

Anders als oft angenommen, ist auch eine IP-Adresse kein eindeutiges Indiz dafür, dass diese oder jene Person einen Inhalt im Internet veröffentlicht hat. Eine IP-Adresse identifiziert nur den Anschlussinhaber, nicht den Täter. Über eine IP-Adresse kann durchaus ohne Wissen des Anschlussinhabers eine andere Person Tätigkeiten im Internet begehen. Das bedeutet, dass selbst eine nachverfolgte IP-Adresse Ihnen nicht sicher den Täter mitteilen könnte.

Außerdem ändert sich bei vielen Geräten nach 24 Stunden die IP-Adresse und die Telekommunikationsanbieter speichern die IP- Adresse mit der Verknüpfung zu dem Anschlussinhaber nur eine kurze Zeit. Die Telekom beispielsweise speichert die Verknüpfung nur sieben Tage. Dann können Dritte nicht mehr nachvollziehen, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine IP-Adresse gehabt hat.

Darüber hinaus wehrt sich Kununu gegen eine Datenherausgabe grundsätzlich und meiner Ansicht nach auch zu Recht. Gemäß geltendem Datenschutzrecht darf Kununu personenbezogene Daten nicht einfach so herausgeben – selbst bei harschen Kritiken oder sogar strafrechtlich relevanten Inhalten.

Eine Herausgabepflicht von Kununu besteht in den allermeisten Fällen nur gegenüber Behörden, nicht gegenüber den bewerteten Unternehmen.

Ausnahme OLG Celle

Das Oberlandesgerichts (OLG) Celle entschied die Frage der Beweislast bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Auskunft über die Identität eines Nutzers, der auf einem Bewertungsportal möglicherweise falsche Tatsachenbehauptungen über ein Unternehmen veröffentlicht hatte (Urteil vom 07.12.2020 – Aktenzeichen 13 W 80/20). Das Gericht musste entscheiden, inwiefern ein Arbeitgeber beweisen muss, dass seine Kreditwürdigkeit durch die falschen Behauptungen gefährdet ist, um die Herausgabe der Nutzerdaten zu erreichen.

Das OLG Celle bezog sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2016, die feststellte, dass Bewertungsportale eine gewisse Prüfpflicht haben. Wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Aussage aufkommen, müssen Portale von ihren Nutzern Nachweise einfordern. In dem verhandelten Fall hatte das Bewertungsportal diese Prüfpflicht verletzt, indem es keine Belege für die strittigen Behauptungen von den Nutzern angefordert hatte. Folglich wurde entschieden, dass es für den Arbeitgeber ausreicht, eine schlüssige Darstellung seiner Zahlungsmoral zu liefern, um den Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten durchzusetzen​​.

Diese Entscheidung unterstreicht die Verantwortung von Bewertungsportalen, die Richtigkeit von Nutzerbeiträgen zu überprüfen. Gegebenenfalls muss eine Plattform Nachweise für die behaupteten Tatsachen einzufordern. Sie zeigt auch, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Identität eines Nutzers preisgegeben werden muss, insbesondere wenn die Plattform ihre Prüfpflichten nicht erfüllt hat und der Arbeitgeber plausibel darlegen kann, dass die Behauptungen falsch sind und seine Interessen verletzen.

Dürfen Arbeitgeber BewerberInnen googeln und in Social-Media-Profilen recherchieren?

Immer öfter nutzen Arbeitgeber das Internet, um Informationen über Bewerber zu sammeln: Sie suchen nach dem Namen des Kandidaten und stoßen schnell auf dessen Profile in sozialen Netzwerken wie Instagram, LinkedIn, Facebook und Xing. Sowohl private Bilder als auch persönliche Meinungen können die Auswahl des Bewerbers erheblich beeinflussen.

Doch ist eine derartige Informationssuche rechtlich zulässig?

Generell ist es Arbeitgebern nicht gestattet, Informationen einzuholen, die sie im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs nicht erfragen dürften. Die Sammlung personenbezogener Daten von Bewerbern ist laut § 26 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur dann erlaubt, wenn diese für die Entscheidung zur Einstellung, Beschäftigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses notwendig und angemessen ist.

  • Die Online-Suche durch den Arbeitgeber wird kontrovers diskutiert und ist lediglich zulässig, wenn sie über eine allgemein zugängliche Suchmaschine (wie z.B. Google) erfolgt und dabei öffentlich verfügbare Daten gesammelt werden. Es handelt sich hierbei um Daten, die der Bewerber offenkundig selbst ins Netz gestellt hat. Private Angaben des Bewerbers sind jedoch ein Tabu.
  • Hinsichtlich der Beiträge in sozialen Medien muss unterschieden werden zwischen beruflich und privat genutzten Netzwerken.

Netzwerke mit beruflicher Ausrichtung (wie z.B. LinkedIn, Xing) sind dafür konzipiert, Informationen für potenzielle Arbeitgeber bereitzustellen. Eine Recherche in diesen Netzwerken kann daher aus datenschutzrechtlicher Sicht erlaubt sein.

Im Falle von Daten, die auf sozialen und freizeitorientierten Netzwerken (wie z.B. Facebook, Instagram) veröffentlicht werden, sollte jedoch Vorsicht walten. Auf keinen Fall dürfen Informationen, die nur einer spezifischen Gruppe von Personen zugänglich sind und somit nicht öffentlich einsehbar sind, Gegenstand solcher Recherchen sein. Auch bei öffentlich zugänglichen Daten sollte berücksichtigt werden, dass Bewerber in der Regel nicht auf den Schutz ihrer Interessen und Persönlichkeitsrechte verzichten wollen, selbst wenn die Daten öffentlich geteilt wurden. Auch in diesen Fällen ist die Datensammlung durch den Arbeitgeber normalerweise nicht gestattet.

In der Praxis ist es oft schwierig nachzuweisen, wie und ob der Arbeitgeber Daten während des Bewerbungsverfahrens gesammelt hat. Bewerbern wird daher empfohlen, sorgfältig zu überlegen, welche Informationen sie online stellen und mit wem sie diese teilen möchten. Sollte dennoch ein Verstoß des Arbeitgebers nachgewiesen werden können, könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Juristisches Nachverfolgen einer Kununu Bewertung

Auf juristischem Wege kann ein Nachverfolgen durchaus Sinn machen und versucht werden. Dies aber nur in Fällen, in denen strafrechtlich relevante Inhalte veröffentlicht worden sind, die geahndet werden müssen.

Klassisches Beispiel hierfür wäre eine konkrete Bedrohung oder eine Beleidigung in einer Bewertung auf Kununu. Die mögliche Datenherausgabe von Kununu erfolgt jedoch auch in solchen Fällen nicht unmittelbar an das bewertete Unternehmen, sondern an die Staatsanwaltschaft.

In den Fällen, in denen Kununu die Daten an die Staatsanwaltschaft herausgeben würde, damit die verfassende Person nachverfolgt werden kann, wären jedoch ohnehin die Fallkonstellationen, in denen Kununu eigenständig den Inhalt vom Portal löschen würde. Insofern ist es oft so, dass sich ein Nachverfolgen gar nicht lohnt, da die betreffenden Inhalte ohne Probleme entfernt werden können.

Probleme mit Kununu-Bewertungen?

Suchen Sie recht freundlichen Beistand?

Rechtsanwalt
Thomas Feil
Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

6 Gedanken zu „Kann man eine Kununu Bewertung nachverfolgen? ⚠️ Möglichkeiten und Grenzen“

  1. Lieber Herr Rechtsanwalt Feil,
    kann Kununu meine Daten an meinen Chef herausgeben? Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass mein Chef nun die Kununu-Bewertungen prüfen lässt und dagegen vorgehen will. Ich möchte vermeiden, hier in Schwierigkeiten zu kommen. Ist auf Kununu Verlass?
    Liebe Grüße
    Firand Fercuc

    Antworten
    • Guten Tag Frau Fercuc,

      Kununu darf nur im Ausnahmefall Daten herausgeben. Es kommt sehr darauf an, was genau Sie in der Bewertung geschrieben haben.

      Ich melde mich per Mail bei Ihnen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  2. Hallo Herr Feil,
    meine Daten wurden von einem Bewertungsportal an den Arbeitgeber weitergegeben – zumindest irgendetwas. Denn ich musste bei Kununu einen Arbeitsnachweis hochladen („Tätigkeitsnachweis“), das war meine Gehaltsabrechnung. Ich weiß aber aus zuverlässiger Quelle, dass mein ehemaliger Arbeitgeber bei Kununu sehr hinterher ist, um negative Einträge zu löschen. Nachdem ich den Tätigkeitsnachweis bei Kununu eingereicht habe, schrieb mich mein ehemaliger Arbeitgeber wegen der schlechten Bewertung an und stellte Fragen, drohte mit Rechtsanwalt etc. Durfte Kununu meine Daten einfach so herausgeben? Oder stöchert mein Arbeitgeber auf gut Glück alle in Frage kommenden Personen ab? Bitte um Auskunft
    Danke!
    A. Wild

    Antworten
    • Guten Tag,

      inwieweit Ihre Daten weitergegeben worden sind, kann ich nicht beurteilen. Hierfür müssten datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche gegenüber Kununu durchgesetzt werden – denn Ihre Datenweitergabe an sich ist schon ein Verarbeiten personenbezogener Daten. Das lässt sich daher durchaus herausfinden. Dass Arbeitgeber aber überprüfen möchten, ob Bewertungen auf Kununu echt sind, ist legitim:

      https://www.anwalt.de/rechtstipps/sind-alle-kununu-bewertungen-echt-wie-verlaesslich-ist-kununu_158530.html

      Denn dort sind durchaus auch unzulässige Bewertungen zu finden, gegen die sich Arbeitgeber zu Recht wehren dürfen.

      Einfach so darf Kununu Ihre Daten jedoch nicht herausgeben und tut es unserer Erfahrung nach auch nicht. Es kommt darauf an, was Sie denn in der Bewertung geschrieben haben (strafbare Inhalte?).

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  3. Guten Tag Herr Rechtsanwalt Feil,
    wir möchten eine Kununu-Bewertung nachverfolgen. Einen Verdacht, wer der Verfasser ist, haben wir natürlich auch, aber wir wollen das anständig ermitteln und zur Anzeige bringen. Können Sie uns dabei helfen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Maren Schneider

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

vier × drei =

Consent Management Platform von Real Cookie Banner