Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht, wurde von Personalern gefragt, wie es sich mit der Möglichkeit der Löschung von Arbeitgeberbewertungen auf kununu.de und ähnlichen Plattformen verhält:
Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht, wurde von Personalern gefragt, wie es sich mit der Möglichkeit der Löschung von Arbeitgeberbewertungen auf kununu.de und ähnlichen Plattformen verhält:
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Sehr geehrter Herr Feil,
unser Unternehmen hat auf Kununu, Glassdoor und weiteren Portalen mit negativen Einträgen zu kämpfen. Es werden u.a. unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, aber auch Beleidigungen und Schmähkritik (unserer laienhaften Meinung nach!). Teilweise werden sogar personenbezogene Daten genannt, zum Beispiel der Klarname der Personalerin. Das geht für uns definitiv zu weit und wir sind es Leid mit den Portalen wie Kununu eigenständig einen ewigen “Austausch” zu betreiben. Wir wollen uns daher anwaltlich dagegen wehren und Kununu, sowie Glassdoor “Dampf machen”, um hier Löschungen oder mindestens Korrekturen zu erwirken. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Mit freundlichen Grüßen
Tillmann Schönert
Guten Tag Herr Schönert,
ich bin mir sicher, dass wir Ihnen bei Kununu und Glassdoor gut weiterhelfen können. Daher melde ich mich umgehend per Mail bei Ihnen zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil