Bewertungsportale gewinnen zunehmend an Bedeutung. Viele Ärzte merken einen spürbaren Umsatzrückgang, wenn beispielsweise Patienten auf jameda.de negative Bewertungen abgeben, ähnliche Erfahrungen machen zunehmend Arbeitgeber auf dem Bewertungsportal kununu.de. Rund um die Bewertungen wird zunehmend diskutiert, ob wir zu einem Fünf-Sterne-Kapitalismus kommen. Wer die Entwicklung bei Amazon oder eBay beobachtet, weiß, wie sehr der Umsatz eines Anbieters von den Produktbewertungen abhängt.
Gerade in Zeiten, in denen Fachkräfte nur sehr mühsam angeworben werden können, ist beispielsweise eine Arbeitgeberbewertung mit der Titulierung „Indiskutables Arbeitsklima“ und einer Bewertung des Vorgesetztenverhaltens als „inkompetent und mobbend“ ein echtes Hindernis. Dies insbesondere dann, wenn für ein Arbeitgeber dies die einzige Bewertung ist.
Weiter fragt kununu verschiedene Bewertungsbereiche ab, zum Beispiel das Vorgesetztenverhalten, die Arbeitsatmosphäre, die Arbeitsbedingungen und den Kollegenzusammenhalt. Unabhängig davon, ob die Bewertung von einem Auszubildenden oder einer Führungskraft abgegeben wurde, jede Meinungsäußerung und Bewertung hat den gleichen Rang. Es wird dann über alle Bewertungen hinweg ein Gesamt-Scorewert gebildet. Damit haben interessierte Arbeitsnehmer oder Bewerber sofort ein Gesamtbild des Arbeitgebers.
Schnellübersicht
Arbeitgeber muss bei kununu schweigen
Nicht nur, dass die negativen Bewertungen zukünftige Mitarbeiter abschrecken können, der Arbeitgeber hat daneben auch keine Möglichkeit, sich zu den Aussagen zu äußern. Es können keine Gegenkommentare abgefasst werden und auch ansonsten ist nur eine begrenzte Überprüfung der Aussagen möglich.
Negative Bewertung bei kununu löschen
Allerdings gibt es durchaus rechtliche Möglichkeiten, Kununu-Bewertungen löschen zu lassen. Beispielsweise sind Bewertungen unzulässig, in denen falsche Tatsachen behauptet werden. Auch Bewertungen, die allein eine Rufschädigung eines Unternehmens zum Ziel haben, sind zu entfernen. Daneben sind Beleidigungen eines Arbeitgebers oder die Verbreitung von Lügen nicht erlaubt.
Ich empfehle daher, bei nicht erwünschten kununu-Bewertungen einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, um im Einzelfall zu prüfen, ob unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder gar Rufmord vorliegt. Dann können die kununu-Bewertungen mit anwaltlicher Hilfe entfernt werden.
Wenn Sie mich beauftragen, werde ich unverzüglich kununu zur Löschung der rechtswidrigen und negativen Bewertungen und Einträge auffordern. Sollte kununu sich weigern, kann eine kostenpflichtige Abmahnung übersandt und kununu auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wenn eine solche außergerichtliche Abmahnung erfolglos bleibt, kann dann eine Entfernung der Bewertung auch in einem gerichtlichen Eilverfahren, einer sogenannten einstweiligen Verfügung, oder durch eine Unterlassungsklage erreicht werden.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Viele Rechtsschutzversicherungen erteilen eine Deckungszusage, wenn es um die Entfernung oder Löschung von Bewertungen und Einträgen auf Bewertungsportalen geht. Wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie mir dies bei einer Beauftragung mit. Ich werde dann unverzüglich eine Kostendeckungszusage einholen, um dann die weiteren notwendigen rechtlichen Maßnahmen einzuleiten.
Ich berate bundesweit Betroffene, die sich gegen negative Bewertungen bei kununu zur Wehr setzen wollen.
Guten Tag Herr Rechtsanwalt Feil,
wir haben in den letzten 2 Monaten wieder 2 negative Bewertungen erhalten, welche zum einen auf eine bestimmte Person Rückschlüsse führen “der chef hat immer recht” zum einen nicht der Wahrheit entsprechen “Als Personaldienstleister einer der schlechteren in der Branche wenn es um managed Services geht.” wir sind kein Personaldienstleister – wie können wir dagegen vorgehen? Gegen Kununu oder gegen die bewertende Person? Außergerichtlich oder per Klage?
Wir sind für jeden Hinweis, bzw. Ihre Tätigkeit dankbar!
Beste Grüße
A. Heilmann
Guten Tag Herr Heilmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Kununu. Gern nehme ich mit Ihnen Kontakt auf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Es ist schade, dass mitunter Bewertungen abgegeben werden,bei denen es sich um keine objektive Kritik handelt und die oftmals eine Reihe von Beleidigungen enthalten. Unser Unternehmen hatte in der Vergangenheit oftmals mit negativen Bewertungen zu kämpfen. Auffällig dabei ist, dass sich negative Kommentare meist sehr ähneln und so der Verdacht entsteht, dass ehemalige Arbeitnehmer mehrere negative Bewertungen, mit verschiedenen Profilen abgeben.
Guten Tag,
wir haben per E-Mail Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Unser Unternehmen leidet wegen schlechter Arbeitgeberbewertungen auf kununu, ohne dass wir die einzelnen Meldungen dort nachvollziehen können oder sie für gerechtfertigt halten. Wir würden gern von Ihnen wissen, welche dieser Arbeitgeberbewertungen konkret zu löschen sind, falls Sie aktiv werden würden, bitte mit Kostenvoranschlag. Kontaktdetails haben wir hinterlassen.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Arbeitgeberbewertung auf kununu. Gern nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Es muss doch erlaubt sein, eine – auch schlechte! – Arbeitgeberbewertung bei Kununu oder sonstwo zu veröffentlichen. Wieso sollen immer nur die Arbeitgeberrechte gestärkt werden?!?! Potenzielle ARbeitnehmer sollten wissen dürfen, ob es sich um einen Sauhaufen handelt oder nicht! Ich schaue mir jede Arbeitgeberbewertung gut an, bei kununu und meinjob.de, bevor ich mich bewerbe…
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anmerkung zu “Arbeitgeberbewertung in kununu”. Selbstverständlich dürfen Sie bei kununu eine Arbeitgeberbewertung abgeben, solange Sie sich an die “Spielregeln” halten, sprich keine Beleidigungen, keine unwahre Tatsachenbehauptungen etc.
Sie dürfen in Ihrer Arbeitgeberbewertung auch ruhig sehr kritisch sein! Solange Sie keine rechtswidrigen Inhalte auf kununu veröffentlichen, wird die Arbeitgeberbewertung in der Regel auch bestehen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil