In der heutigen digitalen Welt ist es nicht ungewöhnlich, dass Menschen unerwartete Zahlungsaufforderungen für Verträge erhalten, die sie nie bewusst abgeschlossen haben. Solche ungewollten Vertragsabschlüsse führen oft zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten und können großen Stress verursachen. Ein häufiger Fall, der in meiner Kanzlei vorkommt, betrifft Forderungen der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH. Dieser Blogbeitrag soll Betroffene informieren, aufklären und konkrete Handlungsempfehlungen geben.
Der Fall: Ungewollter Vertrag mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH
Einer meiner Mandanten war online auf der Suche nach einem Kredit. Dabei stellte er Anfragen bei verschiedenen Kreditvermittlern, um die besten Konditionen zu erfahren. Kurze Zeit später erhielt er eine E-Mail von der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH. Die Nachricht besagte, dass er einen Vertrag über den Zugang zu einem Kredit- & Finanzmanagement-Paket abgeschlossen habe. Für diesen Zugang wurden monatliche Gebühren in Höhe von 14,95 Euro verlangt.
Mein Mandant konnte sich nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Sein Ziel war es lediglich, Kreditangebote einzuholen und keine dauerhafte Dienstleistung zur Verwaltung von Finanzen zu nutzen. Dies führte zu der Frage: Was kann er tun, um gegen diese Forderung vorzugehen?
Rechtliche Vorgehensweise bei ungewollten Vertragsabschlüssen
Wenn Sie eine ähnliche Erfahrung gemacht haben und eine Rechnung oder Mahnung für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag erhalten, den Sie nicht kennen, gibt es verschiedene Schritte, die Sie unternehmen sollten:
1. Schriftlicher Widerspruch gegen die Forderung
Ein schriftlicher Widerspruch ist der erste und wichtigste Schritt, um sich gegen eine unberechtigte Forderung zu wehren. Es ist entscheidend, den Widerspruch schriftlich einzulegen, da telefonische Widersprüche in der Regel schwer nachzuweisen sind. Im Widerspruchsschreiben sollte klar formuliert werden, dass kein Vertrag bewusst abgeschlossen wurde und die Forderung daher bestritten wird.
- Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein, um einen Nachweis über den Versand zu haben.
- Parallel dazu können Sie den Widerspruch auch per E-Mail und Fax schicken, um sicherzustellen, dass er ankommt.
2. Vertragsnachweis anfordern
Wenn die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH behauptet, dass ein Vertrag besteht, sollten Sie sie auffordern, den Vertrag nachzuweisen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen Ihnen die Vertragsunterlagen zur Verfügung stellen muss, die belegen, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde. Ohne diesen Nachweis besteht kein Grund zur Annahme, dass die Forderung gerechtfertigt ist.
3. Prüfung der Willenserklärungen
Ein Vertrag kommt nach deutschem Recht nur dann zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Das bedeutet, dass sowohl Sie als auch das Unternehmen dieselbe Vorstellung vom Vertragsinhalt haben müssen. Wenn Sie bei Ihrer Anfrage davon ausgingen, lediglich Informationen zu einem Kredit zu erhalten, und das Unternehmen jedoch einen Vertrag über die Nutzung eines Finanzportals interpretiert, liegen keine übereinstimmenden Willenserklärungen vor. Dies kann ein wichtiger Anknüpfungspunkt sein, um den Vertrag rechtlich anfechtbar zu machen.
4. Widerruf des Vertrags
Das deutsche Verbraucherschutzrecht sieht vor, dass Verbraucher das Recht haben, einen Vertrag, der im Fernabsatz (z. B. über das Internet) abgeschlossen wurde, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Falls Ihnen die Widerrufsbelehrung jedoch nicht korrekt zugestellt wurde, verlängert sich diese Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht, um den Vertrag rückgängig zu machen. Ein solcher Widerruf stellt den rechtlichen Zustand wieder her, als ob der Vertrag nie geschlossen worden wäre.
- Erklären Sie den Widerruf schriftlich und senden Sie ihn ebenfalls per Einschreiben.
- Geben Sie an, dass Sie aufgrund mangelnder oder unklarer Widerrufsbelehrung von einem verlängerten Widerrufsrecht Gebrauch machen.
5. Anfechtung des Vertrags
Sollten Sie unwissentlich in einen Vertrag gelockt worden sein, weil Sie sich über den Vertragsinhalt geirrt haben, kann eine Anfechtung in Betracht gezogen werden. Eine Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 BGB kann den Vertrag rückwirkend aufheben. Wichtig ist hierbei, dass die Anfechtung unverzüglich, nachdem der Irrtum entdeckt wurde, erklärt werden muss. Sie sollten detailliert darlegen, warum ein Irrtum vorlag und welche Vorstellung Sie beim Vertragsabschluss hatten.
6. Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Wenn Sie sich unsicher fühlen oder der Meinung sind, dass Ihre bisherigen Schritte nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für IT-Recht kann Ihnen helfen, die rechtliche Lage besser einzuschätzen und weitere Maßnahmen vorzubereiten. Ein Anwalt kann auch Korrespondenzen übernehmen und Ihnen den Druck nehmen, den solche Situationen verursachen.
Präventive Maßnahmen zum Schutz vor ungewollten Vertragsabschlüssen
1. Vorsicht bei der Preisgabe persönlicher Daten
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie online nach Angeboten suchen und Ihre persönlichen Daten eingeben. Achten Sie darauf, nur auf vertrauenswürdigen Webseiten Ihre Daten anzugeben und vermeiden Sie es, sensible Informationen an unbekannte Anbieter zu übermitteln.
2. Kleingedrucktes lesen
Lesen Sie alle Informationen, insbesondere das Kleingedruckte, aufmerksam durch, bevor Sie auf Angebote reagieren oder Formulare abschicken. Oft verstecken sich Vertragsklauseln, die zu ungewollten Verpflichtungen führen können, im Kleingedruckten.
3. Keine übereilten Handlungen
Nehmen Sie sich Zeit, Angebote und Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Lassen Sie sich nicht von vermeintlich dringenden oder attraktiven Angeboten unter Druck setzen. Betrüger nutzen oft Zeitdruck, um Betroffene zu schnellen Entscheidungen zu verleiten.
4. Seriosität des Anbieters prüfen
Suchen Sie nach Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer im Internet, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden. Negative Bewertungen und Warnungen können Indikatoren für betrügerische Absichten sein.
Fazit
Unerwartete Forderungen und ungewollte Vertragsabschlüsse, wie sie häufig im Zusammenhang mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH auftreten, sind ein ernstes Problem. Betroffene sollten nicht zögern, ihre Rechte wahrzunehmen und aktiv gegen solche Forderungen vorzugehen. Schriftliche Widersprüche, der Nachweis von Verträgen, Widerrufserklärungen und notfalls auch rechtliche Schritte sind die Mittel, mit denen sich Betroffene wehren können. Durch Wachsamkeit und rechtliche Unterstützung lassen sich ungewollte Verträge oft abwehren und mögliche negative Konsequenzen vermeiden.