Verleumdung in einer Google Bewertung? Sie sollten sofort dagegen vorgehen!

Google Bewertung

Kritische Stimmen in einer Google Bewertung sind ärgerlich, müssen aber teilweise hingenommen werden. Anders sieht es aus, wenn jemand Sie in einer Google Bewertung verleumdet, da Verleumdung kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand ist. Dann kann eine Google Bewertung gelöscht werden.

Ich zeige auf, wann eine Onlinebewertung die Voraussetzungen einer Verleumdung, was dagegen getan werden sollte und wieso Sie sich dies nicht bieten lassen müssen.

Bei Rückfragen können Sie meine Kanzlei gern jederzeit kontaktieren, da ich auf das Reputationsrecht spezialisiert sind und bereits eine Vielzahl von Mandaten im Bereich Google und weiterer Onlineportale bearbeitet haben.

Verleumdung als Straftatbestand verstehen, dann erst eine Bewertung diesbezüglich beurteilen!

Mich erreichen oft Anfragen von Unternehmen oder Personen, die auf Google mit schlechten Einträgen konfrontiert sind. Hierbei wird mir oft mitgeteilt, man sei verleumdet worden.

Wenn ich mir dann die betreffende Bewertung genauer anschauen, stelle ich oft fest, dass keine Verleumdung vorliegt. Was jedoch nicht bedeutet, dass die Bewertung nicht trotzdem gelöscht werden kann.

Allerdings ist Verleumdung ein klar umgrenzter Straftatbestand und eben nicht automatisch dann einschlägig, wenn jemand etwas kritisches über Sie postet.

§ 187 StGB und Google Bewertung!

Gem. § 187 StGB hat der Gesetzgeber Verleumdung wie folgt definiert:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zunächst fällt auf, dass es nicht um Kritik an sich geht, sondern maßgeblich um unwahre Tatsachenbehauptungen.

Dies ist ein gewaltiger Unterschied, der oft verkannt wird. Bei Verleumdung geht es nicht darum, dass jemand ein schlechtes Werturteil über Sie oder Ihr Unternehmen gefällt hat, sondern darum, dass bewertende Personen faktisch Unwahres über Sie oder Ihr Unternehmen behaupten.

Geeignetheit der Behauptung ist relevant!

Doch nicht nur das, die unwahre Tatsachenbehauptung muss auch geeignet sein, das betroffene Subjekt verächtlich oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Es reicht also nicht, einfach irgendetwas faktisch Falsches zu behaupten, um den Straftatbestand zu erfüllen. Darüber hinaus ist noch Voraussetzung, dass die bewertende Person wider besseres Wissen handelt.

Es zeigt sich also, dass Verleumdung längst nicht immer einschlägig ist, sobald jemand etwas Negatives über Sie in einer Google Bewertung postet. Erfahrungsgemäß bewegen sich die meisten Einträge nicht im Bereich der Verleumdung.

Beispiele für eine Verleumdung und dafür, was keine Verleumdung darstellt

Eine Verleumdung in einer Google Bewertung würde folgende Bewertung sein können:

„Herr Schmidt aus dem Kundenservice sucht sich absichtlich junge Kundinnen aus, um diese nach Feierabend privat zu belästigen!“

Wenn dies nicht wahr ist, und die bewertende Person dies auch weiß, ist hier der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt. Denn es ist faktisch falsch, die bewertende Person handelt wider besseres Wissen und die falsche Tatsachenbehauptung über Herrn Schmidt ist geeignet, ihn verächtlich zu machen.

Keine Verleumdung sind folgende beispielhaften Einträge:

„Sauladen!“

„Herr Schmidt aus dem Kundenservice ist ein A…loch.“

„Ich würde jedem dringend abraten, hier zu bestellen!“

All diesen beispielhaften Bewertungen ist gemeinsam, dass sie nicht alle Voraussetzungen für eine Verleumdung erfüllen. Es fehlt bei allen an einer unwahren Tatschenbehauptung. Dass hier beleidigende Inhalte oder Diffamierungen getätigt werden, spielt für die Verleumdungsfrage keine Rolle.

Was tun, wenn eine Google Bewertung eine Verleumdung enthält?

Wenn bewertende Personen Sie tatsächlich auf Google verleumden, was durchaus sein kann und was ich bereits erlebt habe, sollten Sie sofort dagegen juristisch vorgehen.

Sie müssen sich keine Verleumdungen bieten lassen und Ihnen stehen mehrere Wege offen, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass tatsächlich eine Verleumdung vorliegt. Dies wird ein spezialisierter Rechtsanwalt für Sie unproblematisch überprüfen können.

Strafanzeige wegen Google Bewertung?

Sodann ist zu überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen sollen. Dies macht nur Sinn, wenn die bewertende Person auch identifizierbar ist. Zwar könnte die Staatsanwaltschaft auch gegen unbekannt ermitteln, doch führt dies oft nicht zum gewünschten Ergebnis.

Auch eine Strafanzeige gegen Google als Bewertungsportal kommt in Frage. Zuvor muss aber Google die Chance bekommen, die negative Eintragung zu entfernen.

Der einfachste und gleichzeitig effektivste Weg ist jedoch, außergerichtlich mit Google in Kontakt zu treten. Lassen Sie Ihren Rechtsanwalt einen Löschungsanspruch stellen.

Erfahrungsgemäß löschen die Bewertungsportale bei erfüllten Straftatbeständen sehr schnell, da sie keinesfalls für strafrechtlich relevante Inhalte haftbar gemacht werden wollen.

Was ist Verleumdung in einer Google Bewertung?

Verleumdung als rechtlicher Begriff

Verleumdung ist ein strafrechtlicher Tatbestand, bei dem eine Person vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen über eine andere Person verbreitet, um deren Ruf zu schädigen. In Deutschland ist Verleumdung gemäß § 187 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Verleumdung in Google Bewertungen

Verleumdung in einer Google Bewertung liegt vor, wenn jemand gezielt unwahre oder irreführende Informationen über ein Unternehmen in Form einer Bewertung veröffentlicht, um dessen Ruf negativ zu beeinflussen. Solche Bewertungen können erhebliche finanzielle und reputationsbedingte Schäden für das betroffene Unternehmen verursachen, insbesondere wenn sie von einer großen Anzahl von Nutzern gelesen werden.

Wie können Sie sich gegen Verleumdung in einer Google Bewertung wehren?

Identifizierung der verleumderischen Bewertung

Zunächst sollten Sie die betreffende Bewertung genau analysieren, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich verleumderisch ist. Hierbei ist es wichtig, zwischen einer Meinungsäußerung und einer falschen Tatsachenbehauptung zu unterscheiden. Eine Meinungsäußerung ist durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt und kann nicht als Verleumdung gewertet werden, selbst wenn sie negativ und abwertend ist.

Kontaktieren des Bewertenden

In manchen Fällen kann es hilfreich sein, den Verfasser der Bewertung direkt zu kontaktieren und auf die mögliche Verleumdung hinzuweisen. Dies kann dazu führen, dass der Bewertende die Bewertung von sich aus entfernt oder korrigiert. Allerdings ist dieser Ansatz nicht immer erfolgreich, da die Identität des Bewertenden häufig anonym oder schwer nachvollziehbar ist.

Löschantrag bei Google

Wenn der direkte Kontakt zum Bewertenden nicht erfolgreich ist oder nicht möglich, können Sie bei Google einen Löschantrag für die verleumderische Bewertung stellen. Google bietet ein spezielles Formular an, mit dem Sie beantragen können, dass eine Bewertung entfernt wird, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt. Hierbei ist es wichtig, dass Sie Ihre Anfrage gut begründen und detailliert darlegen, warum die Bewertung verleumderisch ist.

Einschaltung eines Anwalts

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt einzuschalten, um gegen die Verleumdung in einer Google Bewertung vorzugehen. Der Anwalt kann Sie dabei unterstützen, die erforderlichen Schritte einzuleiten und Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Anwalt auf Ihren Wunsch hin eine Abmahnung an den Bewertenden verschickt, um die Löschung der Bewertung zu erreichen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Gerichtliche Schritte

Wenn alle anderen Maßnahmen nicht erfolgreich waren oder die Verleumdung besonders schwerwiegend ist, kann es notwendig sein, gerichtliche Schritte einzuleiten. Hierbei sollten Sie sich unbedingt von einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Vorgehen erfolgversprechend ist und Ihre Rechte bestmöglich gewahrt werden.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Verleumdung in Google Bewertungen

Aktives Bewertungsmanagement

Um Verleumdung in Google Bewertungen vorzubeugen, ist es wichtig, dass Sie als Unternehmen ein aktives Bewertungsmanagement betreiben. Dies bedeutet, dass Sie regelmäßig Ihre Bewertungen überprüfen und auf negative oder falsche Bewertungen reagieren. Durch einen professionellen und sachlichen Umgang mit Kritik können Sie Ihren Kunden signalisieren, dass Sie ihre Meinung ernst nehmen und an einer Lösung interessiert sind.

Transparente Kommunikation

Transparenz und offene Kommunikation sind ebenfalls zentrale Faktoren im Umgang mit Bewertungen. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Kunden jederzeit einen Ansprechpartner bieten, an den sie sich bei Fragen oder Problemen wenden können. Auf diese Weise können Sie Missverständnisse klären, bevor sie zu negativen Bewertungen führen.

Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit

Letztendlich ist es entscheidend, dass Sie als Unternehmen kontinuierlich an der Qualität Ihrer Produkte und Dienstleistungen arbeiten und bemüht sind, Ihre Kunden zufriedenzustellen. Zufriedene Kunden hinterlassen in der Regel positive Bewertungen und tragen so dazu bei, dass eventuelle Verleumdungen weniger ins Gewicht fallen.

Umgang mit falschen und irreführenden Bewertungen in anderen Online-Plattformen

Neben Google Bewertungen können auch andere Online-Plattformen wie Yelp, TripAdvisor oder Facebook von Verleumdung betroffen sein. Daher ist es wichtig, auch auf diesen Plattformen ein wachsames Auge auf Ihre Bewertungen zu haben und entsprechend zu reagieren.

Überwachung Ihrer Online-Reputation

Um sicherzustellen, dass Sie über alle Bewertungen auf den verschiedenen Plattformen informiert sind, sollten Sie regelmäßig Ihre Online-Reputation überwachen. Hierfür können Sie spezielle Tools und Softwarelösungen nutzen, die Ihnen dabei helfen, alle Bewertungen und Kommentare zu Ihrem Unternehmen im Blick zu behalten.

Anpassung der Strategien an unterschiedliche Plattformen

Da jede Plattform ihre eigenen Richtlinien und Mechanismen zur Meldung und Entfernung von Bewertungen hat, ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Verfahren vertraut zu machen. Passen Sie Ihre Vorgehensweise bei der Bekämpfung von Verleumdungen entsprechend an und berücksichtigen Sie dabei die Besonderheiten der einzelnen Plattformen.

Proaktive Kommunikation und Reaktion auf negative Bewertungen

Wie bereits bei Google Bewertungen erwähnt, ist eine proaktive Kommunikation und Reaktion auf negative Bewertungen auch auf anderen Plattformen unerlässlich. Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie ihre Meinung schätzen und gewillt sind, Probleme zu lösen. Indem Sie auf negative Bewertungen eingehen und sachlich Stellung nehmen, können Sie die negativen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen reduzieren und das Vertrauen Ihrer Kunden stärken.

Abschließende Gedanken Verleumdung in einer Google Bewertung

Der Umgang mit Verleumdung in einer Google Bewertung oder auf anderen Online-Plattformen erfordert eine sorgfältige und proaktive Herangehensweise. Indem Sie sich rechtlich absichern, Ihre Online-Reputation überwachen und auf negative Bewertungen angemessen reagieren, können Sie Ihren guten Ruf schützen und langfristig erfolgreich sein.

Vergessen Sie nicht, dass jeder Fall individuell ist. Es ist wichtig, sich von einem Fachanwalt für IT-Recht beraten zu lassen, um die beste Vorgehensweise für Ihre spezielle Situation zu ermitteln. Bleiben Sie stets auf dem Laufenden über neue Entwicklungen und Trends im Bereich des Online-Reputationsmanagements. So stellen Sie sicher, dass Sie stets bestmöglich auf Verleumdungen und negative Bewertungen vorbereitet sind.

6 Gedanken zu „Verleumdung in einer Google Bewertung? Sie sollten sofort dagegen vorgehen!“

  1. Hallo Herr Rechtsanwalt Feil,
    unser Geschäftsführer wurde auf Google und Kununu jeweils mit einer negativen Bewertung verleumdet. Die Verleumdung geht so weit, dass wichtige Kunden uns anfragen, was dort los ist. Insbesondere bei Google ist das für uns ein Problem. Können Sie den Fall übernehmen, also die Löschung bei Google und gegebenenfalls eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellen?
    Es eilt, daher bitte ich um schnelle Rückmeldung, auch wenn Sie den Fall nicht übernehmen können.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lena Biersch

    Antworten
    • Guten Tag Frau Biersch,

      eine Verleumdung ist ein Straftatbestand und kann selbstverständlich zur Anzeige gebracht werden. Hierbei unterstützen wir Sie gern zeitnah und unkompliziert. Auch die Bewertungen können wir juristisch gegenüber den Portalen Google und Kununu gut angreifen, da anscheinend strafbare Inhalte enthalten sind.

      Ich schreibe Ihnen eine Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  2. Hallo Herr Rechtsanwalt Feil,
    gegen uns wird per Google Bewertungen eine Kampagne (Verleumdung? Üble Nachrede? Rufmord?) geführt. Innerhalb weniger Wochen haben wir 21 negative Rezensionen bekommen – alles Leute, die keine Kunden bei uns sind. Diese Nichtkunden schreiben auch allesamt das gleiche, immer ein zwei Sätze, wie katastrophal unser Kundenservice sei, dass keine Reaktionen erfolgen etc. Dies ist alles unwahr, es stimmt einfach nicht. Was kann gegen die Verleumdung effektiv unternommen werden? Und wie schützen wir uns für die Zukunft? Google selbst hat nicht wirklich auf unsere Beschwerde reagiert, obwohl wir es mehrfach durch Melden dort eingereicht haben.
    Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
    Falk Schneider
    CEO

    Antworten
    • Guten Tag Herr Schneider,

      bei Verleumdung und übler Nachrede in negativen Einträgen bei Google sollte schnell gehandelt werden – erstens ist der Rufschaden vermutlich enorm, und zweitens sind die Löschungschancen sehr hoch, da es sich um strafbare Inhalte handelt. Ich melde mich umgehend bei Ihnen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  3. Guten TagHerr Feil!

    Erst jetzt komme ich dazu, Ihnen endlich einmal öffentlich für Ihre Tätigkeit zu danken.

    Ich kann Ihnen dazu nur sagen: das hat ja in der Summe wunderbar geklappt! Nach meinen höchst frustrierenden (und letztlich ja auch frustranen) eigenen Erfahrungen mit der Google-Maschinerie habe ich – ehrlich gesagt – gar nicht mit einer so fulminanten Durchschlagskraft Ihrer Bemühungen gerechnet.
    Umso erfreuter bin ich über die Ihrerseits erzielte Effektivität.

    Selbstverständlich werden wir und unser Team auch zukünftig nicht darin nachlassen, nach Kräften dafür zu sorgen, mit patienten- und kundenfreundlichen Dienstleistungsangeboten am Markt vertreten zu sein und dabei soviel positive wie möglich und so wenig wie möglich negative „Vibrations“ auszulösen.

    Wenn`s aber mal wieder zu ärgerlichen Wutbekundungen kommen sollte, die die ganze Welt anklagend an dem ihnen durch uns entstandenen Unrecht teilhaben lassen möchten, wissen wir ja nun, an wen wir uns erforderlichenfalls wenden können und dann, Ihr freundliches diesbezügliches Einverständnis voraussetzend, auch werden.

    Für Ihre Bemühungen darf ich Ihnen im Namen des gesamten Praxisteams und möchte ich Ihnen auch ganz persönlich sehr herzlich danken! Die fortgesetzte Konfrontation mit diesen „Dokumenten der Ablehnung und der Feindseligkeit“ hat v. a. auch die Damen unserer Teams erstaunlicher Weise viel stärker emotional tangiert, als ich da je für möglich gehalten hätte und hat auf diesem Feld auch deutlich tiefere Spuren hinterlassen, als in Bezug auf z. B. Marketingaspekte. Tja, so sieht das aus bei Leuten, die sich für soziale Berufe entscheiden: man lebt nicht nur vom Brot allein – und in uns drin ist irgendwo auch immer das „Geliebtwerdenwollen“ als nicht unerheblicher Motivationstrigger….

    Herzlichen Dank!
    Ihr Dr. Hartmann

    Antworten

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