Google Bewertung geschäftsschädigend?

Google Bewertung

Eine geschäftsschädigende Google Bewertung kann einem Unternehmen die Tätigkeit gründlich erschweren – daher kann es sinnvoll sein, eine negative Bewertung löschen zu lassen, oder mit einem Anwalt zumindest darüber zu sprechen, inwieweit dies im Einzelfall möglich ist.

Im Folgenden möchte ich Ihnen wichtige Hinweise an die Hand geben, um selbstständig zu prüfen, ob eine Bewertung geschäftsschädigend und rechtswidrig ist.

Wie wichtig sind Google-Bewertungen für Unternehmen?

Google-Bewertungen sind für Unternehmen aus mehreren Gründen sehr wichtig:

  1. Online-Reputation: Google-Bewertungen sind oft der erste Eindruck, den potenzielle Kunden von einem Unternehmen bekommen. Positive Bewertungen können Vertrauen aufbauen, während negative Bewertungen potenzielle Kunden abschrecken können.
  2. Suchmaschinenoptimierung (SEO): Bewertungen beeinflussen das Ranking in den Suchergebnissen von Google. Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen werden tendenziell höher eingestuft, was zu mehr Sichtbarkeit und potenziellem Geschäft führt.
  3. Kundenfeedback: Bewertungen bieten wertvolles Feedback für Unternehmen. Sie können Aufschluss darüber geben, was gut läuft und wo Verbesserungen nötig sind.
  4. Kundenentscheidungen: Viele Kunden lesen Bewertungen, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen. Positive Bewertungen können die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich Kunden für ein bestimmtes Unternehmen entscheiden.
  5. Lokales Marketing: Für lokale Unternehmen sind Google-Bewertungen besonders wichtig, da sie in lokalen Suchergebnissen und auf Google Maps angezeigt werden. Dies kann die lokale Sichtbarkeit und das Fußverkehrsaufkommen erhöhen.
  6. Vertrauensbildung: Bewertungen von echten Kunden können das Vertrauen in die Authentizität und Qualität der Dienstleistungen oder Produkte eines Unternehmens stärken.
  7. Wettbewerbsvorteil: Unternehmen mit besseren oder mehr Bewertungen können einen Vorteil gegenüber Konkurrenten mit weniger oder schlechteren Bewertungen haben.
  8. Kundenbindung: Die Reaktion eines Unternehmens auf Bewertungen, sowohl positive als auch negative, zeigt Kunden, dass ihre Meinung wertgeschätzt wird, was zur Kundenbindung beitragen kann.

Insgesamt sind Google-Bewertungen ein wesentlicher Bestandteil der Online-Präsenz und des Marketings eines Unternehmens. Sie sollten als wichtiger Teil der Geschäftsstrategie betrachtet werden.

Wann ist eine Google Bewertung geschäftsschädigend?

Ich möchte das Wort „geschäftsschädigend“ nicht überstrapazieren, weisen jedoch darauf hin, dass im Grunde jede negative Eintragung bei Google zu Ihrem Unternehmen letztlich geschäftsschädigend ist.

Negative Äußerungen von Kunden, Mitarbeitern oder Interessierten sind in der Außendarstellung nie förderlich für ein Unternehmen. Unterscheiden kann man höchstens zwischen dem Grad der Geschäftsschädigung.

Grad der Rufschädigung, bzw. Geschäftsschädigung!

Sehr geschäftsschädigend sind beispielsweise Aussagen in einer Google Bewertung, die von Mitarbeitern verfasst worden sind und ein düsteres Bild auf die arbeitsrechtlichen oder tatsächlichen Zustände im Unternehmen werfen.

Hier reagieren Kunden oder potenzielle Kunden sensibel und meiden Unternehmen, die ihre Mitarbeiter anscheinend schlecht behandeln.

Vergessen Sie hierbei nicht: Ob die Bewertung faktisch stimmt, ist zweitrangig, da zunächst nur der Eindruck zählt.

Und eine stark geschäftsschädigende Bewertung bei Google hinterlässt nun einmal einen stark geschäftsschädigenden Eindruck, selbst dann, wenn die Bewertung frei erfunden wäre.

Auch minder geschäftsschädigende Google Bewertungen beachten!

Nicht stark, aber dennoch geschäftsschädigend sind Bewertungen, die einen laschen Kundenservice attestieren, Probleme bei Retouren, unfreundliches Verhalten der Mitarbeiter, oder Nichtbeantworten von Kontaktanfragen.

Hierbei zählt abermals für die Betrachter der Bewertung nicht, ob die Bewertung stimmt – denn dies ist von außen nicht zu beurteilen – sondern nur der Eindruck, der durch die Eintragung entsteht und bestehen bleibt.

Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass negative Einträge bei Google grundsätzlich geschäftsschädigende Auswirkungen haben.

Bei Google informieren sich Verbraucherinnen und Verbraucher oft, gern und umfassend, sodass jede negative Äußerung hier vorsichtig stimmt.

Wann ist eine Google Bewertung rechtswidrig? Unterschied zu „geschäftsschädigend“ beachten!

Sehr viele Bewertungen auf Google und anderen Plattformen sind geschäftsschädigend, was jedoch nicht bedeutet, dass diese auch rechtswidrig sind.

Denn es ist gemäß der Meinungsfreiheit erlaubt, sich kritisch und geschäftsschädigend über Unternehmen zu äußern.

Eine geschäftsschädigende Wirkung impliziert keine Rechtswidrigkeit, dies sind zwei völlig unterschiedliche Aspekte. Rechtswidrig kann eine Bewertung durchaus auch sein, ohne geschäftsschädigende Effekte zu haben, und anders herum genauso.

Rechtswidrigkeit erkennen und dann löschen!

Rechtswidrig ist eine Eintragung, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik enthält. Hierbei ist evident, dass diese Art der Äußerungen auch immer geschäftsschädigend sind.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind faktisch falsche Aussagen über das Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen. Beispiel: „Der Kundenservice hat nicht geantwortet“, obwohl der Kundenservice sehr wohl jede Anfrage beantwortet.

Beleidigungen sind Ehrverletzungen in strafrechtlicher Hinsicht (hier sparen ich mir ein Beispiel).

Schmähkritik beinhaltet diffamierende Aussagen, die nur der Diffamierung und keiner sachlichen Diskussion dienen (Beispiel: „Verbrecherbande!“ als Bezeichnung für ein Unternehmen, ohne weitere Ausführungen).

Rechtswidrig können Bewertungen auch dadurch sein, dass unzulässiger Weise personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Beispielsweise ist es nicht erlaubt, die Klarnamen von Mitarbeitern des Kundenservices in Bewertungen zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.

Wie wehre ich mich gegen negative Einträge?

Sie können die negativen Bewertungen bei Google entweder beantworten, um den schlechten Eindruck aufzubessern, oder versuchen die Bewertung zu löschen.

Beim Beantworten laufen Sie Gefahr, dass der negative Eindruck nicht gänzlich durch Ihre Antwort aufgehoben wird und sich im übrigen die bewertende Person zu weiteren Äußerungen provoziert fühlt.

Beim Löschen einer geschäftsschädigenden Bewertung kommt es darauf an, ob juristische Gründe vorliegen, die zur Löschung berechtigen. Google und andere Plattformen leben natürlich vom Veröffentlichen solcher Einträge und erkennen nur juristisch einwandfrei fundierte Löschanfragen an.

Als langfristiges Ziel sollte das Generieren positiver Bewertungen angestrebt werden, damit vereinzelte negative Einträge nicht mehr so stark ins Gewicht fallen und keine sonderlich geschäftsschädigende Wirkung entfalten können.

Meine Hilfestellung für Sie!

Wenn Sie unter einer geschäftsschädigenden Google Bewertung leiden, und diese löschen lassen möchten, können Sie mich gern ansprechen.

Ich schaue mir an, welche Aussagen über Ihr Unternehmen veröffentlicht worden sind und prüfe juristisch die Zulässigkeit der Angaben. Gern können Sie mir die Bewertungen per Mail zusenden und meine kostenfreie Ersteinschätzung einholen.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

4 Gedanken zu „Google Bewertung geschäftsschädigend?“

  1. Hallo lieber Herr Rechtsanwalt Feil,
    unser junges Unternehmen hat einige negative Einträge bei Google erhalten und wir müssen zugeben, dass das nicht von ungefähr kommt. Am Anfang hatten wir einige Probleme, insbesondere über Weihnachten, und die Kunden haben es bei Google reingeschrieben. Das möchten wir gern, mit Ihrer Hilfe, wenn es geht, bereinigen und in Ordnung bringen. Meine Mailadresse hinterlasse ich hier und freue mich, wenn Sie sich bei uns melden können.
    Mustafa Ucar

    Antworten
    • Guten Tag Herr Ucar,

      gern melde ich mich per Mail bei Ihnen. Ich bin mir sicher, Ihnen bei den negativen Rezensionen auf Google effektiv weiterhelfen zu können.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  2. Was bedeutet denn geschäftsschädigend, Herr Feil? Ich habe über meinen ehemaligen Arbeitgeber bei Google eine negative Bewertung geschrieben, diese hat er versucht löschen zu lassen. Google hat die Löschung dann abgelehnt, sich also auf meine Seite gestellt. Nun will mein Ex-Chef mir wegen der angeblich geschäftsschädigenden Inhalte persönlich eine Abmahnung oder Klage zustellen (Mailverkehr liegt vor). Welche Rechte habe ich?

    Antworten
    • Guten Tag,

      geschäftsschädigend ist ein weiter Begriff. Im Grunde ist jede negative Bewertung, auch wenn sie konstruktive Kritik beinhaltet, geschäftsschädigend. Die Frage ist eher, ob die Bewertung rechtswidrig ist. Ich melde mich per Mail bei Ihnen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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