Anspruch auf Löschung einer Google Bewertung? Konkrete Tipps!

Google Bewertung

Wenn Sie mit einer negativen Rezension auf Google zu kämpfen haben, fragen Sie sich möglicherweise, ob ein rechtlicher Anspruch auf Löschung dieser Bewertung für Sie besteht. Anspruch auf Löschung einer Google Bewertung?

Diese Frage ist berechtigt, denn nicht selten erlebe ich in meiner Beratungspraxis, dass rechtswidrige Einträge bei Google veröffentlicht werden. Ist eine Bewertung rechtswidrig, steht Ihnen ein Anspruch auf Löschung der Google Bewertung zu.

Ich zeige auf, wie Sie selbst die Rechtswidrigkeit prüfen können und woraus sich der Anspruch konkret ergibt!

Rechtswidrigkeit einer Google Rezension eigenständig prüfen! So geht es!

Beim Betrachten einer Bewertung auf Google, die Sie in irgendeiner Weise negativ betrifft, sollten Sie sich zunächst von Ihren Emotionen lösen. Klingt leicht, ist es jedoch ist – dennoch ist es wichtig!

Denn die Frage, ob eine Rezension zulässig ist, bemisst sich nicht nach subjektiven Empfindungen, sondern nach der Rechtslage. Und Kritik ist erlaubt, auch wenn sie weh tut!

Anspruch auf Löschung einer Google Bewertung: Rechtswidrigkeit anhand von Beispielen!

Die Rechtswidrigkeit eines Eintrags kann sich aus mehreren rechtlichen Aspekten ergeben. Ich zeige Ihnen nun die meiner Ansicht nach wichtigsten Rechte, die einen Anspruch auf Löschung begründen können:

  1. Persönlichkeitsrecht / Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Das Persönlichkeitsrecht / Unternehmenspersönlichkeitsrecht kann einen Anspruch auf Löschung ergeben, wenn die Bewertung bei Google unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt. Wenn eine bewertende Person also faktisch Falsches über Sie oder Ihr Unternehmen schreibt, ist Ihr Persönlichkeitsrecht übermäßig tangiert und die Rezension ist rechtswidrig. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind immer unzulässig und begründen immer einen Anspruch auf Löschung gegenüber dem Verfasser der Bewertung oder dem Onlineportal.
  2. Strafrecht: Das Strafrecht ist bei Rezensionen im Internet immer dann relevant, wenn Straftatbestände in der Veröffentlichung erfüllt sind. Einschlägige Beispiele sind die Beleidigung oder Bedrohung, aber auch Verleumdung und üble Nachrede sind oft gegeben. Beleidigungen und Bedrohungen können Sie meistens selbst als solche erkennen, Verleumdungen und üble Nachrede hingegen sind etwas speziellere Straftatbestände, die genauere juristische Kenntnisse benötigen. Sollten Sie jedoch strafrechtlich relevante Inhalte auf Google erblicken, begründet dies einen Anspruch auf Löschung.

  3. Datenschutzrecht: Das Datenschutzrecht kann bei einer Rezension auf Google einen Anspruch auf Löschung ergeben, wenn personenbezogene Daten ohne Einwilligung und ohne sonstige Rechtsgrundlage verwendet werden. Beispielsweise kann es sein, dass Mitarbeiter in einer Google Bewertung namentlich genannt werden – hierfür gibt es keine Einwilligung der Mitarbeiter, und die bewertende Person kann sich auch auf sonst keine Rechtsgrundlage stützen. Insofern ist die Eintragung dann rechtswidrig. Den Anspruch auf Löschung kann in diesem Fall aber nur die betroffene Person selbst geltend machen, nicht das Unternehmen, das bewertet wurde (Ausnahme: Die betroffene Person beauftragt das Unternehmen, bzw. erlaubt es dem Unternehmen, die Rechte stellvertretend geltend zu machen!)

Anspruch auf Löschung durchsetzen – außergerichtlich oder gerichtlich? Und gegen wen?

Sollte ein Anspruch auf Löschung gegeben sein, stellt sich die Frage, gegen wen und auf welchem Wege Sie diesen geltend machen können.

Sie können die bewertende Person jederzeit außergerichtlich oder gerichtlich auf Löschung in Anspruch nehmen. Es stellt sich aber meist das Problem, dass die Daten der bewertenden Person nicht ermittelbar sind.

Wer anonym eine Bewertung bei Google schreibt, ist nicht ohne Weiteres ausfindig zu machen – auch eine IP-Adresse, die theoretisch von der Staatsanwaltschaft ermittelt werden könnte, entlarvt noch nicht unmittelbar den Verfasser eines Interneteintrags. In den meisten Fällen ist also Ansprechpartner nicht die bewertende Person, sondern das Onlineportal.

Anspruch auf Löschung einer Google Bewertung: Löschungsanspruch durchsetzen!

Den Anspruch auf Löschung richten Sie daher direkt an Google, und dies möglichst juristisch fundiert.

Je laienhafter Sie den Anspruch formulieren, desto höher ist die Chance, dass Google Ihr Rechtsersuchen nicht ernst nimmt. Google wird tagtäglich mit Rechtsersuchen bombardiert und überlegt sich gut, wo die eigene Zeit zu investieren ist.

In einem ersten Schritt fordern Sie Google außergerichtlich zur Löschung der Rezension auf.

Hierbei hilft es, wenn ein Anwalt das Schreiben für Sie erstellt und so möglichst juristisch fundiert die Sachlage erläutert. Meine Erfahrung zeigt, dass ich außergerichtlich über 99% der Fälle erledige.

Falls der außergerichtliche Weg nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann der Anspruch auf Löschung gegen Google auch gerichtlich durchgesetzt werden. Hierzu berät Sie Ihr Rechtsanwalt jederzeit gern.

FAQ Anspruch auf Löschung einer Google Bewertung

Unter welchen Umständen kann ich die Löschung einer Google Bewertung beantragen?

Eine Google Bewertung kann beantragt werden, wenn sie gegen die Richtlinien von Google verstößt. Dazu gehören beleidigende Inhalte, Spam, gefälschte Bewertungen oder persönliche Informationen. Bewertungen, die irreführend oder offensichtlich falsch sind, können ebenfalls zur Löschung gemeldet werden.

Wie melde ich eine unangemessene Google Bewertung zur Löschung?

Um eine Bewertung zu melden, gehen Sie zu Google Maps, finden Sie Ihr Unternehmen, klicken Sie auf die betreffende Bewertung und wählen Sie die Option „Melden“. Folgen Sie den Anweisungen, um die Bewertung als unangemessen zu kennzeichnen.

Wie lange dauert es, bis Google auf eine Löschungsanfrage reagiert?

Die Bearbeitungszeit kann variieren. In der Regel reagiert Google innerhalb weniger Tage, es kann jedoch auch länger dauern, abhängig vom Einzelfall und dem Arbeitsaufkommen bei Google.

Was kann ich tun, wenn meine Anfrage zur Löschung einer Bewertung abgelehnt wird?

Wenn Ihre Anfrage abgelehnt wird, können Sie versuchen, die Bewertung erneut zu melden, falls zusätzliche Informationen vorliegen. Alternativ können Sie auch rechtliche Schritte in Betracht ziehen, insbesondere wenn die Bewertung diffamierend ist.

Kann ich rechtliche Schritte einleiten, um eine Google Bewertung löschen zu lassen?

Ja, in Fällen, in denen die Bewertung rechtswidrig ist (z.B. Verleumdung), können Sie rechtliche Schritte einleiten. Es empfiehlt sich, vorher rechtlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten und möglichen Konsequenzen abzuwägen.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

4 Gedanken zu „Anspruch auf Löschung einer Google Bewertung? Konkrete Tipps!“

  1. Hallo Herr Rechtsanwalt Feil,
    mein Name wird in einer sehr negativen Google Rezension genannt (bin angestellt). Ich komme dort nicht gut weg, mein Arbeitgeber auch nicht. Er will sich gegen die negative Bewertung aber nicht wehren, d.h. keinen Anwalt beauftragten. Kann ich selbst wegen Datenschutz oder sowas gegen die Bewertung mit Ihnen vorgehen? Ich möchte schlicht und ergreifend nicht, dass ich dort namentlich in einer schlechten Rezension genannt werde. Es geht auch um meine Rechte. Die Kosten würde ich selber tragen (ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der ARAG).
    Mit freundlichen Grüßen
    Annika H.

    Antworten
    • Guten Tag Frau H.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie selbst haben unter Umständen einen Anspruch auf Löschung der negativen Bewertung, in der Ihr Name genannt wird. Es kommt sehr darauf an, in welchem Kontext Sie dort erwähnt werden und in welcher Art. Ich schaue mir das gern an und melde mich per Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

  2. Guten Tag Herr Feil,
    unsere Firma hat sich in der Vergangenheit bereits mit negativen Google-Bewertungen auseinandersetzen müssen, sogar in einem Klageverfahren. Dort haben wir erfolgreich einen Anspruch auf Löschung durchgesetzt. Allerdings lassen wir derzeit prüfen, ob das Google-Profil ganz deaktiviert werden kann. Unser Rechtsbeistand ist momentan der Meinung, dass das nicht geht, da kein Anspruch bestehe. Ist dies so richtig? Haben wir keinerlei Anspruch auf Löschung eines Firmenprofils, das wir selbst nie angelegt haben?
    MfG Helm

    Antworten
    • Guten Tag Herr Helm,

      einen Anspruch auf Löschen oder Entfernen des gesamten Profils bei Google besteht in der Regel nicht. Hierzu gibt es bereits Rechtsprechung. Es bleibt daher meist nur, sich gegen einzelne Negativeinträge juristisch effektiv zu wehren. Hierzu kann ich Sie gern beraten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil

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