+++ Sie möchten eine negative Bewertung bei Google löschen lassen? Dann klicken Sie HIER! +++
Google ermöglicht es, Bewertungen für lokale Unternehmen zu verfassen und diese mit anderen Nutzern zu teilen. Anonym auf Google eine Bewertung zu verfassen, ist möglich.
Die Bewertung ist mit Hilfe einer Skala von 1 bis 5 Sternen, sowie einem Fließtest möglich. Fünf Sterne bedeutet eine exzellente Bewertung. Ein Stern hingegen bedeutet, dass das Unternehmen „richtig schlecht“ ist.
Durchschnitt der Gesamtbewertungen entscheidend
Die abgebenden Bewertungen werden zu einer Gesamtzahl zusammengefasst, woraus sich der so genannte „Google-Score“ ergibt. Die Gesamtbewertung soll die Qualität des Unternehmens möglichst genau widerspiegeln.
Es werden daher nicht nur die Nutzerbewertungen, sondern auch viele andere Faktoren berücksichtigt.
Google zeigt Nutzern je nach Einstellung bis zu 100 Ergebnisse pro Seite an. Die angezeigten Suchergebnisse werden normalerweise mit dem Titel, der Zusammenfassung und dem entsprechenden Link angezeigt. Teilweise gibt es Ergänzungen, wie Bilder oder Inhaltsverzeichnisse.
Es reicht bereits, wenn der Nutzer ein Stichwort eingibt, um von Google Vorschläge für den gesuchten Begriff zu erhalten. Dieses Verfahren nennt sich „automatische Vervollständigung“ und ist seit 2009 in Deutschland verfügbar. Es werden zudem schon während der Eingabe Suchergebnisse für das Eingetippte angezeigt. Dieses Verfahren heißt „Google Instant“.
Bewertungen bei Google werden zunehmend wichtiger!
Nachdem „Google My Business“ 2014 erschien, wurde es lokalen Unternehmen möglich gemacht, kostenlos auf sich aufmerksam zu machen. Es handelt sich dabei um ein von Google betriebenes Branchenverzeichnis für lokale Unternehmen.
Die Unternehmen können entscheiden, was genau Nutzer sehen, wenn diese eine lokale Suchanfrage nach dem jeweiligen Unternehmen ausführen. In dem Eintrag können Unternehmen zum Beispiel ihre Öffnungszeiten, ihre Branche, Bilder des Unternehmens, ihr Logo und ihre Adresse eintragen.
Das Tool ermöglicht es Unternehmen auch, mit Nutzern zu interagieren. Nachdem ein Nutzer eine Bewertung erstellt hat, kann das betreffende Unternehmen auf diese Bewertung eingehen und mit dem Verfasser in Kontakt treten. Durch diese Möglichkeit, sollen Unternehmen die Nutzer bzw. Kunden durch eine Unterhaltung an das eigene Unternehmen binden.
Jeder kann bewerten – Problem und Chance zugleich!
Das Schreiben einer Google Bewertung ist grundsätzlich jedem Nutzer möglich. Es können sowohl lokale Unternehmen als auch bereits besuchte Orte bewertet werden.
Die Bewertungen sind stets öffentlich und können von allen Nutzern, sowie von den bewerteten Unternehmen gesehen werden. Hinsichtlich der Anonymität bestehen zwischen einer Google Bewertung und anderen Namenhaften Bewertungsportalen hingegen einige Unterschiede.
Konzept anonym auf Google eine Bewertung verfassen
Das Konzept der meisten Bewertungsportale im Internet ist die Abgabe einer anonymen Bewertung. Hinter dem Konzept der anonymen Bewertungen stecken mehrere Gründe. Zum einen spielen Datenschutzrechtliche Gründe eine Rolle und zum anderen sollen Nutzer möglichst ehrlich und ohne Angst vor Konsequenzen bewerten.
Trotz der Anonymität, müssen jedoch die Richtlinien der jeweiligen Bewertungsportale eingehalten werden.
Auch kann es bei Verstößen gegen diese zu rechtlichen Konsequenzen für den Verfasser der Bewertung kommen. Eine Google Bewertung hingegen ist nicht anonym möglich.
Es wird also stets der Verfasser der jeweiligen Bewertung angezeigt, egal ob es sich dabei um eine Bewertung in Form eines Fließtextes oder aber um die Vergabe von Sternen handelt.
Bewertungen bei Google können gelöscht werden
Positive Bewertungen sind für Unternehmen kein Problem. Viele positive Bewertungen geben dem Kunden ein gutes Gefühl.
Schlechte und negative Bewertungen können dagegen für ein Unternehmen ein echter Störfaktor sein. Die gute Nachricht: Unberechtigte negative Bewertungen lassen sich löschen. Meine Erfahrung ist, dass Google auf Schreiben von Unternehmen diesbezüglich nicht reagiert.
Bei anwaltlichen Schreiben agiert Google. Bei entsprechender juristischer Argumentation werden dann auch Löschungen vorgenommen, insbesondere wenn Bewertungen Beleidigungen enthalten oder falsche Tatsachen veröffentlicht sind.
Gern können Sie mit mir Kontakt aufnehmen, wenn Sie eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Bewertung entfernen lassen wollen. Senden Sie mir eine kurze E-Mail an kanzlei@recht-freundlich.de, am besten gleich mit dem Link zu der unerwünschten Bewertung.
Google Bewertung anonym verfassen
Gute Google Bewertungen sind im Internet das Maß aller Dinge und ein Aushängeschild für jedes Unternehmen, jede Einrichtung und jeden Dienstleister. Potenzielle Kunden und Besucher informieren sich in der heutigen Zeit oft vor einem Besuch auf Google, um Wissenswertes zu erfahren.
Genauso können negative Bewertungen auf Google ein schlechtes Bild auf Unternehmen und Dienstleister werfen, aber auch auf Einrichtungen, Institutionen und Sehenswürdigkeiten. Im schlimmsten Fall halten Bewertungen Kunden fern. Im Internet sind heute viele Menschen anonym oder mit Pseudonymen unterwegs, um Bewertungen abzugeben.
Sie wollten nicht öffentlich in Erscheinung treten, weil sie beispielsweise Angst vor Konsequenzen haben, den Inhaber persönlich kennen oder andere Konsequenzen befürchten. Die Anonymität wird auch gerne dazu verwendet, um jemanden zu beleidigen oder auf andere Art und Weise herabzuwürdigen. Aber ist es überhaupt erlaubt, anonyme Rezensionen zu verfassen? Was muss ich dabei bedenken und wann macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten?
Was ist die Google Bewertungsplattform?
Auf Google finden sich mehrere Bewertungsmöglichkeiten, unter anderem auf Google Maps, einem Online-Kartendienst im Internet. Hier werden Geschäfte, Unternehmen und lokale Dienstleister aufgeführt.
Zusätzlich gibt es Verkäuferbewertungen für Online-Shops und Sterne-Bewertungen, die nicht von Google selbst sind, aber auf Google aus strukturierten Daten angezeigt werden. In der Regel sind aber mit Google Bewertungen Google-Maps Bewertungen gemeint, die dann erscheinen, wenn ein User in der Suchmaschine Firmenname und Ort sucht.
Wie lange gibt es Google-Bewertungen schon?
Die Plattform Google-Maps gibt es seit 2005. Die Bewertungsfunktion wurde aber erst zwei Jahre später, also 2007, eingeführt. Damals waren Google Bewertungen natürlich noch nicht so bekannt und damit auch nicht so wichtig, wie sie es heute sind. In den Folgejahren entwickelte sich Google-Maps aber zu dem, was es heute ist, das am schnellsten wachsende und wichtigste Portal für Bewertungen weltweit.
Maps lässt Portale wie Yelp, TripAdvisor oder Trust Pilot deutlich hinter sich. Inzwischen gibt es auf Google-Maps über 200 Millionen Einträge aus 220 Ländern der Welt. Jeden Monat werden diese Einträge rund vier Milliarden Mal aufgerufen. Jeder einzelne Eintrag wird im Schnitt 20 Mal im Monat abgerufen. Dies unterstreicht die Bedeutung auch für kleine Unternehmen auf dem Land.
Interessenskonflikte auf Google-Maps
Wer eine Google Bewertung anonym verfassen will, hat meistens berechtigte Gründe dafür. Lautere Absichten bestehen auch, wenn nur ein realistischer Erfahrungsbericht wiedergegeben wird. Google Bewertungen sind durch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit in Deutschland geschützt.
Diese Freiheit ist am Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Auf der anderen Seiten stehen Inhaber, Dienstleister und Unternehmer, die natürlich das Interesse haben nur gute Bewertungen über sich zu lesen. Oft wird in diesen anonymen Bewertungen auf Google das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt, nämlich dann, wenn die Rezension rechtswidrig ist.
Dann haben diese Unternehmer ein Lösch- und Unterlassungsanspruch. Es ist auch möglich, einen Schadensersatz wegen einer negativen Internetbewertung geltend zu machen. Wer Opfer einer anonymen Google-Bewertung ist, hat die Möglichkeit, eine solche Bewertung löschen zu lassen. Dafür gibt es aber bestimmte Voraussetzungen.
Wer gegen einen Rezensenten Ansprüche geltend machen möchte, benötigt einen Vertreter. Unternehmer können niemanden abmahnen, solange sie die Identität des Verfassers nicht kennen. Ohne Kontaktdaten und vor allem dem Namen, gibt es keine Chance, die Ansprüche geltend zu machen.
Hier besteht also ein Interessenskonflikt zwischen den Rechten des Bewertenden sowie dem Grundrecht des Verfassers auf Meinungsfreiheit. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall aber eine grundlegende Entscheidung getroffen, ob eine Google Bewertung anonym verfasst werden darf oder nicht.
Das Telemediengesetz und die Anonymität im Internet
Der Gesetzgeber hat die Frage nach anonymen Bewertungen im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz – TTDSG geklärt. In § 19 Absatz 2 TTDSG heißt es dazu, dass der Dienstanbieter die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung „anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.“
Unter diese Dienstanbieter fallen auch Bewertungsportale wie Google, Tripadvisor, Jameda und Yelp. Sie sind also dazu verpflichtet, Bewertungen anonym anzubieten und haben keine Wahlfreiheit. Ein einfachrechtlicher Schutz besteht zusätzlich im Verfassungsrecht, nämlich der grundrechtlichen Meinungsfreiheit im Artikel 5, Absatz 1, des Grundgesetzes.
Dies gilt somit auch für anonyme Bewertungen. Allerdings gibt es auch Grenzen. Diese Schranken sind in Absatz 2 umfassen, dass die allgemeinen Gesetze, die Gesetze zum Schutz der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre. Regelmäßig kommt die Rechtsprechung zur Auffassung, dass anonyme Meinungsäußerung jedoch schützenswert ist und gegen die Verfolgung und Inanspruchnahme gegenüber den anderen Gesetzen zurückstehen müssen.
Bei strafrechtlich relevanten Äußerungen im Internet, bestehen allerdings Auskunftsansprüche, auch bei Nutzung eines Pseudonyms beziehungsweise eines Nicknamens oder weiteren Unkenntlichmachungen des eigenen Namens.
Warum werden anonyme Meinungen geschützt?
Der Gesetzgeber schützt die Selbstzensur beziehungsweise die Verfasser von anonymen Google Bewertungen. Denn wer zum Klarnamen gezwungen wird, dem könnten Repressalien und Konsequenzen drohen. Das könnte schon bei einfachen Bewertungen der Fall sein, beispielsweise wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter schlecht behandelt, aufgrund dessen Meinungsäußerung im Internet.
Angenommen, der Mitarbeiter hat über sein geringes Gehalt eine Bewertung geschrieben, die inhaltlich der Wahrheit entspricht. Der Unternehmer könnte dies als persönlicher Angriff verstehen und den Mitarbeiter in der Zukunft benachteiligen oder im Alltag sogar mobben.
Um dies zu verhindern, will man den Rezensenten schützen, damit dieser seine Meinung nicht selbst zurückhält und die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit aus dem Artikel 5 geschützt sind. Viele Arbeitnehmer können unter Angabe eines Pseudonyms Kritik zu den Arbeitsbedingungen ehrlich äußern. Kritik, die vielleicht auch andere Menschen vor diesem Arbeitgeber schützen kann.
Plattformen wie Kununu.de sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Dienst anonym anzubieten. Um Rechtsansprüche durchzusetzen, besteht aber ein Auskunftsanspruch. Dieses kann aber nicht für jede beliebige Meinung durchgesetzt werden, sondern vor allem bei strafrechtlichen Belangen.
Google ist eine Besonderheit
Google ist ein Stück weit eine Ausnahme. Um bei Google Map Dienstleister, Unternehmer, Restaurants oder Einrichtungen zu bewerten, muss ein Googlekonto bestehen. Der Name, der dort verwendet wird, ist für alle Nutzer sichtbar.
Ohne eine Anmeldung ist offiziell keine Bewertung möglich. Dies ist bei vielen anderen Plattformen auch ohne Anmeldungen mit Klarname möglich. Berücksichtigt werden muss unbedingt, dass ein Pseudonym nicht dazu berechtigt, eine unzulässige Rezension zu verfassen, die womöglich sogar strafrechtlich relevante Inhalte hat oder den Ruf einer Person massiv beschädigt.
Wer eine anonyme Bewertung verfassen möchte, ist gut beraten, höflich und sachlich zu bleiben und keine Dinge zu behaupten, die er im Zweifel nicht belegen könnte. Strafrechtliche Äußerungen sollten vermieden werden. Liegt der begründete Verdacht wegen einer Straftat gegen ein Unternehmen oder dergleichen vor, ist kein Bewertungsportal die Ansprechperson, sondern die Polizei.
Kann man Google Bewertungen anonym verfassen?
Ja, auch für Google gibt es Möglichkeiten, eine Rezension zu schreiben, ohne die Identität zu verraten. Dies ist zum Beispiel möglich, indem man ein Googlekonto mit einem Pseudonym eröffnet. Oder man verwendet zwar ein Konto mit Klarnamen, verwendet aber für Rezensionen ein Nickname/Pseudonym. Bewertungen ohne eine Anmeldung sind nicht möglich.
My Business Bewertungen werden nur über ein Google Konto erlaubt. Es ist davon auszugehen, dass Google dies auch nicht ändern wird. Das hat mehrere Gründe. Zum einen erhöht Google so die Anzahl seiner Nutzer, zum anderen verhindert es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Fake-Bewertungen, da viele diese Hürde nicht nehmen wollen.
Der Vorteil besteht darin, dass Personen, die bewusst einem Unternehmen schaden wollen, nicht Hunderte Fake-Bewertungen schreiben können. Die Wertigkeit von Google Bewertungen wird durch diese Hürden natürlich erhöht, denn viele Menschen wissen, dass nur angemeldete Personen Bewertungen abgeben können. Zugleich hat dieses Vorgehen auch Google als Unternehmen genützt, denn so haben viele Menschen angemeldet, die eine Bewertung abgeben wollte, sonst aber kein Konto bei dem Dienst benötigt haben.
Bei Google werden auch sogenannte Google-Kundenrezensionen von Online-Shops angezeigt. Sie werden bei lokalen Suchen nicht angezeigt, tauchen aber bei Shopping Anzeigen auf Google ein. Durch die Integration von Shopsystemen gewährleistet Google die Echtheit der Bewertungen.
Wie bekommt man viele gute Google Bewertungen?
Google Bewertungen sind heute sehr wichtig. Deshalb darf mein seine eigenen Kunden gerne um Bewertungen bei Google bewerten. Dies kann im mündlichen Gespräch sein, aber auch per E-Mail oder mit der Lieferung der Ware.
Man sollte nicht zu enttäuscht sein, wenn nicht alle Kunden eine Meinung hinterlassen. Die meisten Menschen mit Google nutzen übrigens das Andorid-System in Deutschland und haben deshalb auch fast immer ein Google Konto. Rund 20 Prozent in Deutschland besitzen ein iPhone, haben also nicht automatisch ein Google Konto. Ein Anreiz können auch verschiedene Umwelt-Programme sein.
Anonym Google-Bewertung verfassen: Wie komme ich an die IP-Adresse der Bewerter?
Viele Unternehmer glauben, sie können bei Google einfach die IP-Adresse der Rezensenten erfragen. Tatsächlich speichert Google eine IP-Adresse ab, die zu jeder Bewertung gehört. Allerdings heißt das eben nicht, dass der Anschlussinhaber auch der Verfasser einer Bewertung ist.
Es könnte auch die IP-Adresse eines öffentlich zugänglichen Anbieters sein, einer Einrichtung (Bibliothek, Hotspot…). Außerdem ist bekannt, dass Google IP-Adressen nicht einfach herausgibt. Das wäre auch datzenschutzwidrig.
Um eine IP-Adresse herauszufinden, ist eine richterliche Verfügung notwendig. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen ist Google verpflichtet, die IP-Adressen regelmäßig zu löschen. Deshalb ist es nur in sehr wenigen Fällen möglich, über die IP-Adresse herauszufinden, wer die anonyme Google-Bewertung verfasst hat.
Google wird darüber hinaus auch keine persönlichen Daten herausgeben, es sei denn, es werden strafrechtlich relevante Aussagen gemacht. Dazu gehören: Beleidigungen und Bedrohungen oder üble Nachreden und massive Verleumdungen. Auch dann ist es nicht leicht, an die Daten zu kommen. Und die Daten, die man bekommt, müssen nicht zwangsläufig die Daten des Verfassers sein.
Gibt es Anzeichen, wer hinter der Bewertung stecken könnte?
Anwaltskanzleien arbeiten zum Teil mit sogenannten Sprachprofilern zusammen. So kann man unter Umständen die Täter ermitteln, auch ohne IP-Adresse. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Bewertung nicht nur aus einem Stern besteht, sondern einige Sätze Text enthält. Aber auch dann lohnt sich der Aufwand nur, wenn der Eintrag großen Schaden anrichtet.
Die Sprachprofiler analysieren den Text nach typischen Redewendungen und Hinweisen, die zum Beispiel nur bestimmte Personengruppen kennen können. Aber auch sprachliche Eigenheiten können unter die Lupe genommen werden und mit dem Wissen über eigene Mitarbeiter oder frühere Mitarbeiter abgeglichen werden.
Denn hinter dem Bewerter muss nicht zwangsläufig ein aktueller Mitarbeiter stecken. Gerade frühere Arbeitnehmer rechnen über eine Bewertung im Nachhinein mit ihrem ehemaligen Chef ab.
Anonym auf Google eine Bewertung verfassen: Kann ich die Bewertung löschen lassen?
Während die Ermittlung des Täters oft keine Aussichten hat, kann eine Bewertung bei Google gelöscht werden. Dies ist in vielen Fällen möglich, beispielsweise wenn Unwahrheiten verbreitet werden. Das ist rechtlich nicht zulässig. Auch wenn personenbezogene Daten genannt werden, kann die Bewertung gelöscht werden, weil es sich um einen Datenschutzverstoß handelt.
Strafrechtliche Inhalte können sofort gelöscht werden. Zusätzlich sind auch Verstöße gegen die Google-Richtlinien leicht entfernbar. Egal welches Problem man mit einer Google-Bewertung hat, ist der Gang zum Anwalt sehr empfohlen.
Sie helfen sowohl bei der Lösung eines Antrags, als auch dann, wenn der Verfasser ermittelt werden soll. Eine Anwaltskanzlei kann auch immer einschätzen, wie aussichtsreich ein Vorgehen gegen Bewertungen auf Google ist
Diese Frage lässt sich eindeutig mit “ja!” beantworten. Enthält eine Bewertung Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen, muss Google die Bewertung entfernen. Google entfernt auch Rezensionen, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen.
Man kann sich strafbar machen, wenn man negative Bewertungen auf Google veröffentlicht. Die betroffene Person oder das Unternehmen können dann eine Anzeige gegen einen erstatten.
Sie können mithilfe eines Anwalts eine Google-Bewertung löschen lassen. Ich erlebe in der Praxis immer wieder, dass Google auf Schreiben von Unternehmen oder anderen Betroffenen nicht reagiert. Erst wenn ein Anwaltsschreiben eingeht, kommt Bewegung in die Angelegenheit. Enthält eine Rezension eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung, kann auch Strafanzeige erhoben werden.

Hallo,
ist es erlaubt, wenn ich meinen Nachnamen herauslösche, bevor ich eine Google-Rezension abgebe, so dass über der Rezension nur mein Vorname erscheint?
Das ist seitens Google erlaubt und auch rechtlich zulässig. Es gibt keine Pflicht zur Klarnamenverwendung im Internet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Guten Tag,
habe eine schlechte Bewertung auf Google von irgend jemanden, welchen ich nicht kenne und keinen Vertrag eingegangen bin, bekommen.
Bin Musiker u.DJ für Familienfeiern. Ich habe den Auftrag, meinem Vertrag/Dienstleistung zu erfüllen und immer zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.
Der Gastgeber, der mich gebucht und bezahlt hat, soll mich auch bewerten, und nicht irgend jemand, der draußen am Fenster steht und nur zuhört
oder auch nicht. Wo sind wir denn ? Auf anderen Plattformen bewerten auch nur Kunden bzw. Auftraggeber( zb. bei Ebay oder Eventpeppers )
besten Dank im Voraus für Ihre Antwort
Wir haben Ihnen per Mail geantwortet.
Beste Grüße
Rechtsanwalt Thomas Feil
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine Bewertung zu einem Unternehmen abgegeben, mit dem ich in keinem Vertragsverhältnis stand. Nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt des Unternehmens erhalten, ich dem ich aufgefordert werde die Bewertung zu löschen sonst würde man gegen mich Vorgehen. Ist dies erlaubt und zulässig?
Guten Tag,
bitte lassen Sie uns die Abmahnung per Mail zukommen.
Beste Grüße
Rechtsanwalt Thomas Feil
Guten Tag Herr Feil,
habe bei Google eine Bewertung mit einem Alias über stark verkürztem Nachnamen abgegeben. Das beurteilte Unternehmen nahm Stellung zu meiner Rezession, schrieb mich allerdings mit vollständigem Namen an, weil das kleine Unternehmen sehr gut durch den korrekten Vornamen nachvollziehen konnte wer ich bin. Nun hat aber das Unternehmen damit mein Alias-Nachnamen entschlüsselt. Somit kann Google & Co. alles was ich mit Alias anonymisiert hatte mit meinem richtigen Namen, den es nur 1mal auf der Welt gibt, alles im Zusammenhang mit mir verknüpfen. Kann ich dieses Unternehmen neben einer Unterlassung auch noch verklagen, denn die Entschlüsselung ist ja schon geschehen und ist nicht mehr rückgängig zu machen?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort 😉
Guten Tag,
dass Ihr Klarname in der Antwort des Unternehmens genannt wird, ist unserer Ansicht nach ein Verstoß gegen die DSGVO. Die DSGVO sieht grundsätzlich Schadensersatzansprüche vor, hierfür muss aber ein bezifferbarer Schaden auch vorliegen. Allerdings sind auch immaterielle Schäden von der DSGVO abgedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
Guten Tag
Darf man eine Werkstatt anhand einer Beratung / Angebot Bei Google bewerten wenn die Beratung Peer E-Mail stand fand und sich die Werkstatt mehrfach widerspricht und mann sich einfach nur schlecht beraten fühlt?
oder kann die Firma mich auf Schadensersatz verklagen?
DIe E-Mail der Werkstatt:
Danke für Ihre Antwort, ein Stern bedeutet Miserabel, dass an Ihrem Text nichts auszusetzen ist korrekt, dieser ist legitim, jedoch sind wir und die uns bekannte Rechtssprechungen nicht der Meinung das eine kostenlose Beratung zu einer öffentlichen diffamierend Rezession berechtigt.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschliesslich eine Löschung akzeptieren eine Änderung auf 234-Stern wird auf Grund des fehlenden vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und der garage mobilhotz ag und dem bereits entstandenen Schaden nicht akzeptiert.
Wir empfehlen Ihnen die Rezession zu löschen, mit der Löschung bis Mittwoch 12.09.2018 12.00Uhr verzichten wir gerne auf eine Klage, Forderungen und/oder Schadenersatz, die Sache hat sich dann für Sie und mich erledigt.
ich möchte die zukünftigen Kunden ja von der Werkstatt warnen aber will nicht verklagt werden was raten sie mir wie ist die Rechtslage?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihnen per Mail geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil
ich habe vor kurzem eine bewertung abgegeben, bei der ich mich über den schlechten service der besuchten lokalität beschwere. Ein bekannter warnte mich nun aber und meinte ich solle die bewertung lieber löschen, da ich mich sonst mit dem Inhaber auseinandersetzen müsste. Aber kann google meine daten einfach so herausgeben? Ich war der meinung, dass sämtliche bewertungen anonym abgegeben werden und für bewertete keinerlei möglichkeiten bestehen, an meine daten zu kommen.
Guten Tag,
wir haben per E-Mail Kontakt mit Ihnen aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil