Jameda Bewertung löschen? Ich helfe!

Jameda Bewertung löschen

Mich erreichen vermehrt Anfragen zum Thema „Jameda Bewertung löschen lassen„.

Gern können Sie mich kontaktieren, falls Ihnen eine Bewertung auf Jameda rechtswidrig oder unfair erscheint und Sie wissen möchten, ob ich diese löschen kann.

Um Ihnen einen ausführlichen Überblick bezüglich Arztbewertungsportalen und rechtliche Zulässigkeit einer Bewertung dort zu verschaffen, habe ich folgenden Artikel verfasst. Sollten Fragen offenbleiben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Einleitung zum Thema Löschen von schlechten Bewertungen

Das Internet verschafft Freiheit und Transparenz. Eine Kaufentscheidung bei Amazon oder anderen Shopping Portalen sichern wir mit Hilfe von Nutzerbewertungen ab.

So entscheiden wir, ob wir ein Produkt kaufen wollen. Oft wird mir ganz bequem schon bevor wir ein neues Produkt überhaupt angeblickt haben, ein entsprechender Score (z.B. 4 von 5 Sternen im Durchschnitt) angezeigt.

Schon hierbei entscheidet sich instinktiv, ob wir das entsprechende Produkt weiter in meiner Auswahl mit einbeziehen.

Ärzte müssen sich Vergleichsportalen wie Jameda stellen

Unseren Strom und unser Gas vergleichen wir auf unzähligen Vergleichsportalen, die uns transparent die Kosten und Vertragsbedingungen aufschlüsseln und somit unsere Kaufentscheidung beeinflussen.

Geworben wird mit Slogans wie: „Wechseln spart Geld“.

Sogar unsere Reisen vergleichen wir. Was bietet das Hotel an Leistungen an? Ist es sauber? Gab es Beschwerden?

Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass wir auch Ärzte miteinander vergleichen.

Denn Gesundheit ist ein hohes Gut. Wir fordern, dass die Ärzte sich seriös mit unserer Gesundheit, unseren Erwägungen und unseren Sorgen auseinandersetzen und uns, auf uns zugeschnittene und kostengünstige Behandlungen empfehlen.

Bewertungsportale wie Jameda machen durchaus Sinn

Doch wie erkennt man als Laie einen guten Arzt? Und fast noch wichtiger: Wie erkenne ich, ob ein anderer Arzt besser, kompetenter oder auch einfach nur netter ist?

Für diese und noch mehr Fragen bieten sich Bewertungsportale an. Diese nutzen das Internet, um mit Hilfe von verschiedenen Kriterien und anhand Nutzerbewertungen verschiedene Ärzte und medizinische Einrichtungen zu vergleichen.

Das Ergebnis wird dem Besucher, der einen Arzt sucht, in Form von gegebenen Bewertungen übersichtlich dargestellt und ermöglicht ihm, eine Entscheidung zu treffen.

Der von einer Bewertung betroffene Arzt wiederum möchte im Einzelfall wissen, ob eine ihm unfair erscheinende Bewertung gelöscht werden kann.

Wo genau ist eine Bewertung aufzufinden?

Die wichtigsten Anlaufstellen sind dabei Jameda und Sanego. Jameda stellt den wohl größten Anbieter in diesem Bereich dar und soll deshalb für die Frage, wie die Bewertungen von Ärzten und Einrichtungen zu löschen sind, exemplarisch verwendet werden.

Diese Grundsätze gelten aber nicht nur für Jameda oder Sanego, sondern auch für zahlreiche andere Vergleichsportale und auch für allgemeine Nutzerbwertungen im Internet.

Die mich erreichenden Anfragen beziehen sich zwar oft auf Jameda und die Frage, ob eine dortige Bewertung gelöscht werden kann, umfassen aber auch andere Portale und dortige Einträge hinsichtlich der Möglichkeit, diese löschen zu lassen.

Sofern Sie Ihrerseits Hilfe bei der Bearbeitung eines solchen Falls oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Bewertung löschen) brauchen, teile ich Ihnen in den beiden letzten Kapiteln mit, wie ich Ihnen helfen kann.

Kontaktieren Sie mich dazu einfach, falls Sie für Ihren konkreten Fall wissen möchten, ob Sie die in Frage stehende Bewertung bei Jameda löschen lassen können.

Was ist Jameda? Wie hängt Jameda mit dem Löschen von einer Bewertung zusammen?

Jameda ist laut der eigenen Aussage das größte Portal für Arztempfehlungen in Deutschland (vergleiche die Internetseite, zuletzt abgerufen am 23.11.2016).

Jameda vermeidet dadurch die Bezeichnung als Vergleichsportal und sieht sich als Instrument für Empfehlungen.

Dahinter steht jedoch das Prinzip des Vergleichs, weil natürlich Ärzte über schlechte Noten auch nicht empfohlen werden können. Was das alles mit dem Löschen von Bewertungen zu tun hat, wird sich noch zeigen.

Jameda wirbt für sich mit über 1,5 Millionen abgegebener Bewertungen, 85.000 online buchbarer Termine und 275.000 eingetragener Ärzte. Daneben bietet Jameda ein medizinisches Lexikon, einen Experten-Ratgeber sowie die Möglichkeit, Medikamente zu bestellen.

Jameda bedient also verschiedene Sparten im Gesundheitsbereich, ist zugleich ein Bewertungs- und Vergleichsportal, ein Ort, an dem medizinische Fragen behandelt werden, eine Art Vermittlungs-Apotheke und eine Vermittlung für Arzttermine.

Ich habe selbst einen Test gemacht: Für meine Stichprobe habe ich mir den Ort Seelze, der in der Nähe von Hannover liegt, ausgesucht.

Die Nähe zu Hannover stellt für die Ärzte aus Seelze und der Umgebung eine Herausforderung dar.

Ich wollte wissen: Werden die Ärzte überhaupt gefunden, wenn doch eine so große Stadt wie Hannover in der Nähe ist? Wie sind die Bewertungen? Gibt es viele Bewertungen? Sind die Bewertungen homogen und nachvollziehbar?

Mein Ergebnis zu Jameda Bewertung und Umkreis Hannover

Alle relevanten Ärzte im Umkreis werden gefunden und weisen Benotungen auf. Jameda wird also intensiv genutzt. Deutlich wird: Überwiegend sind die Ärzte sehr gut bewertet. 41 Ärzte wiesen eine 1,0-1,9 auf. Acht Ärzte wiesen eine 2,0-2,9 auf.

Drei Ärzte wurden mit 3,0-3,9 bewertet und drei weitere Ärzte mit 4,0 und schlechter. Die Ergebnisse lassen sich nach Relevanz, Entfernung, Note und Anzahl der Bewertungen sortieren.

In der Ergebnisliste erscheint zuerst der konkrete Arzt, darunter die Adresse und dessen Fachgebiet (z.B. Tierarzt, Allgemeinmediziner, etc.). Im rechten Anzeigefeld findet sich die Note sowie ein Button, der es einem ermöglicht, selber eine Bewertung abzugeben.

Unter den Ärzten finden sich teilweise noch Stichworte, wie z.B.: „super Aufklärung“, „sehr gute Behandlung“, „viele Parkplätze“ , aber auch „telefonisch schwer erreichbar“ oder „Wartezeit auf Termin“.

Diese Stichworte sind mit verschiedenen Farben hinterlegt und gehen von einem satten Grün für „sehr gut“ bis zu einem tiefen rot für „sehr schlecht“.

Es geht noch weiter – eine Bewertung auf Jameda kann echten Schaden anrichten

Klickt man auf den Arzt erscheint eine Übersichtseite für den jeweiligen Arzt und man kann die letzte Bewertung einsehen. Zugleich kann man über einen weiteren Klick alle möglichen Bewertungen einsehen, die bisher zu diesem Arzt abgegeben wurden.

Diese sind nach absteigendem Datum vorsortiert.

Diese Sortierung lässt sich ändern. Eine Auflistung mit etwa bereits gelöschten Bewertungen oder Informationen darüber, dass Bewertungen gelöscht worden sind, konnte ich nicht auffinden.

Die Bewertungen bei Jameda bestehen aus einer (plakativen) Überschrift mit anschließendem Fließtext (mehr oder weniger, je nach Nutzer), in welchem der Nutzer seine Erwägungen darlegt.

Gesamtnote bei Jameda Bewertung entscheidend

Die Gesamtnote ergibt sich dann aus verschiedenen Einzelnoten. Dabei unterscheidet Jameda zwischen zwingenden Kriterien und optionalen Kriterien. Zwingen zu beantworten sind:

  • Behandlung
  • Aufklärung
  • Vertrauensverhältnis
  • Genommene Zeit
  • Freundlichkeit

Optionale Kriterien sind:

  • Wartezeit Termin
  • Wartezeit Praxis
  • Sprechstundenzeiten
  • Betreuung
  • Entertainment
  • Barrierefreiheit
  • · Praxisausstattung
  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Parkmöglichkeiten
  • Öffentliche Erreichbarkeit

Möchte man selbst eine Bewertung abgeben, kann man dies problemlos und ohne Anmeldung tun. Lediglich die E-Mail Adresse muss registriert werden.

Bewertung schreiben wird von Jameda unterstützt

Jameda bietet dabei dem Bewertenden verschiedene Hilfestellungen und weißt unter anderem darauf hin, dass eine subjektive, aber differenzierte Meinung ohne beleidigenden Inhalt geäußert werden soll.

Der Nutzer hat dann die Möglichkeit Schulnoten für die oben genannten Kriterien zu vergeben. Hierbei erläutert Jameda auf Wunsch des Nutzers (nicht aber von sich aus) Beispiele, welche die Note bedingen können.

Anschließend werden noch einige persönliche Fragen von Jameda gestellt und der Bewertende muss versichern, dass er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Arzt, bzw. zur Ärztin steht.

Auf den ersten Blick ist daher bei Jameda für jeden etwas dabei. Die Auswahlkriterien können eigenhändig festgelegt werden. So ist die Seite durchaus benutzerfreundlich. Dies birgt jedoch auch Gefahren, die im folgenden Teil dargestellt werden sollen.

Die Gefahr durch Jameda und mögliche Löschung eines negativen Eintrags

Jameda wirbt für sich unter anderem mit den folgenden Slogans:

Wir behandeln alle Ärzte gleich. Bewertungen sind nicht käuflich.“

„Wir akzeptieren keine Bewertungen von Agenturen oder Selbstbewertungen durch Ärzte.“

„Wir veröffentlichen und prüfen Bewertungen auf Basis rechtlicher Vorgaben.“

Um das zu gewährleisten, muss der Nutzer sich mit einer E-Mail Adresse registrieren. Jameda verwendet laut eigenen Aussagen einen Prüfalgorithmus, der die Bewertungen vor der Veröffentlichung prüfen soll.

Ist die Bewertung auffällig, dann erfolgt eine erneute Prüfung. Bei Zweifeln erfolgt eine SMS-Überprüfung.

Auch Ärzte können sich registrieren und werden über neue Bewertungen informiert.

Löschen einer Jameda Bewertung möglich – Jameda ist eins der „guten“ Portale

Jameda ist daher schon besser als viele andere Seiten und Vergleichsportale, die auf derartige Sicherheitsmechanismen verzichten. Auch die Zusammenarbeit mit den Ärzten ist durchaus positiv.

Eine Möglichkeit, dass der Arzt eine Bewertung einfach löschen lassen kann, besteht jedoch nicht.

Die Zusammenarbeit besteht jedoch in einer Verlagerung des Wettbewerbs auf eine zentrale Plattform. Ein Arzt, der in diesem Wettbewerb nicht „untergehen möchte“, ist daher zu der Zusammenarbeit mit Jameda faktisch gezwungen.

Zugleich tritt Jameda auch indirekt als Konkurrenz der Ärzte auf, indem sich auf der Seite auch Expertenartikel finden lassen.

Der zukünftige Patient kann daher also übersichtlich sich durch die Bewertungen eine Meinung zu dem Arzt bilden, einen Termin sogar online vereinbaren, und bereits vor dem Arztbesuch einen „Expertenartikel“ zu dem betreffenden Thema lesen.

Anschließend kann er durch Vermittlung der Medikamente diese online beziehen.

Jameda aber auch problematisch für Ärzte

Dies klingt sehr bequem. Doch dahinter verbergen sich auf den verschiedenen Ebenen (Konsultation, Vorabinformation, Bewertung) verschiedene Gefahren, welche durch ein Portal nicht ausgeschlossen sind.

Durch die Vorabinformationen bekommt der Patient ein medizinisches Bild von seinen Beschwerden. Er ist also, wenn er dem Arzt gegenübertritt, schon voreingenommen.

Oftmals ist das Selbstbildnis des Patienten auf Grund mangelnder medizinischer Kenntnis falsch. Der Patient fühlt sich jedoch, wenn der Arzt ihm etwas Anderes rät, zurückgesetzt.

Empfindet den Arzt als unfreundlich oder vermutet, dieser möchte ihm vielleicht das Geld aus der Tasche ziehen.

Dies kann sich wiederum zu Unrecht in negativen Bewertungen wiederspiegeln.

Bewertungen entweder positiv oder negativ

Die Bewertungen selber scheinen nur auf den ersten Blick einen guten Eindruck von dem jeweiligen Arzt oder der medizinischen Einrichtung zu vermitteln.

Denn, auch wenn sich Jameda Mühe gibt verschiedene Kriterien zu formulieren, ist dem Suchenden oftmals bei den relevanten Kriterien nicht klar, warum der Bewertende auf diese Note gekommen ist.

Dies ist eine Folge der Inkongruenz zwischen Bewertung und textlicher Darstellung.

In dem Fließtext finden sich in der Regel nicht die relevanten Informationen, um die Meinung des Bewertenden einschätzen zu können.

Jamedas Objektivität?

Dies leitet zur Kritik an der notwendigerweise bestehenden Subjektivität des Systems weiter. Die Bewertungen sind schlichtweg nicht objektivierbar und büßen daher für denjenigen, der sich an ihnen orientiert, erheblich an Nutzen ein.

Dies vor allem, da häufiger von denjenigen bewertet wird, die enttäuscht sind. Dies wird der Nutzer im Zweifel jedoch nicht merken. Dadurch wird das Bild der Ärzte und somit auch der Wettbewerb verzerrt.

Der Nutzen ist erheblich geschmälert, weil jeder die Relevanz eines bestimmten Kriteriums anders einordnet. So empfindet der eine, eine Wartezeit von 15 Minuten als kurz und vergibt eine zwei, der andere empfindet dies aber als lang und vergibt eine vier.

Ein Dritter vermag nicht zwischen Allgemeinarzt und Facharzt zu unterscheiden und empfindet die Wartezeit bei dem Facharzt als besonders lang, obwohl diese durchschnittlich ist.

In jedem dieser Fälle wird dem Suchenden bspw. der Eindruck vermittelt, dass die Wartezeit besonders lang wäre, obwohl diese für dessen subjektiven Eindruck angemessen wäre.

Jameda muss kritisch betrachtet werden – auch eine etwaige negative Bewertung dort, die man womöglich löschen kann

Es fehlt daher an den, der Meinung zu Grunde liegenden Kriterien, anhand derer sich andere die Meinung bilden können.

So könnte der Bewertende, was in dem System von Jameda nicht zwingend angelegt ist, formulieren, wie lange er auf einen Termin oder dann im Wartezimmer warten musste.

Anhand dieser Information kann der Suchende schon für sich selbst erkennen, ob ihm das zu lang oder angemessen ist.

Auch dann, wenn es um medizinische Fragen geht, z.B. ob die Behandlungsdauer angemessen war oder der Arzt hinreichend aufgeklärt hat, ist dies im hohen Maße fehleranfällig, weil der Laie bis auf Grenzfälle nicht beurteilen kann, was angemessen war.

In Gerichtsprozessen müssen über derartige Fragen ganze Gutachten eingeholt werden. Daher liegt nahe, dass der subjektive Eindruck des Patienten oft ein falsches Bild vermittelt.

Objektivität wird teilweise vermisst

Die Gefahr besteht nicht darin, dass das System an sich subjektiv ist. Dies dürfte für Jameda schwer zu ändern sein. Die Gefahr besteht darin, dass durch die Darstellung und den Anschein von Objektivität für den Suchenden ein falsches Bild oder falsche Erwartungen geweckt werden.

Dies hat selbstverständlich Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit. Ist z.B. ein Arzt, der mit Jameda nicht kooperiert, zu Unrecht schlecht bewertet worden, fällt er hinsichtlich den Durchweg guten Benotungen stark ab.

Es liegt auf der Hand, dass der Suchende sich einen anderen Arzt aussuchen wird. Vielleicht einen Arzt, der medizinisch schlechter ist, aber auf Grund guter Selbstdarstellung einen subjektiv guten Eindruck vermittelt.

Es besteht also die immanente Gefahr, dass der Wettbewerb verzerrt wird. Zugleich ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Ärzte betroffen.

Denn deren Tätigkeit wird nun im Detail in der Öffentlichkeit beleuchtet. Dies ist grundsätzlich hinzunehmen, birgt aber dann eine besondere Gefahr, wenn das Bild verzerrt wird, dh. nicht der Wirklichkeit entspricht.

Selbst wenn alle Einträge bei Jameda positiv wären …

Doch selbst wenn die Bewertungen alle positiv sind, hilft dies dem Suchenden nicht weiter.

Dieser hat vielmehr die Wahl zwischen vielen super Ärzten, steht also nicht besser dar, als wenn er sich willkürlich einen ausgesucht hätte.

Auch wenn Jameda einen Algorithmus entwickelt hat, was positiv ist, verbleibt es bei der Gefahr, dass falsche Bewertungen in den Umlauf gebracht werden.

Denn selbst bei manueller Kontrolle können fingierte Bewertungen, wenn sie nicht zu plump sind, kaum von echten Bewertungen unterschieden werden.

Letztlich kann, auf Grund der leichten Anmeldung, nicht nachvollzogen werden, ob die Bewertung von einem echten Patienten stammt oder gar von einem konkurrierenden Arzt oder einem Strohmann.

Wirkung der schlechten Jameda Bewertung auf die betroffenen Ärzte – löschen lassen, wenn es geht!

Bei den betroffenen Ärzten ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen. Denn die Frage wie ein Arzt arbeitet oder ob er gut oder schlecht arbeitet, betrifft dessen Darstellung in der Öffentlichkeit – dies ist der direkte Zusammenhang mit dem Löschen einer schlechten Bewertung.

Dies führt auch das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof aus, wenn er sagt:

„Die beanstandete Bewertung greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers ein. Betroffen sind die Ehre und soziale Anerkennung des Klägers.

Denn die Bewertung seiner im Rahmen einer (behaupteten) Behandlung erbrachten Leistungen in den Kategorien „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“ mit der Note 6 und damit als „ungenügend“ bringt zum Ausdruck, dass der Kläger in zentralen Bereichen des Behandlungsgeschehens den an ihn gestellten Anforderungen aus Sicht des die Behandlung bewertenden Patienten nicht gerecht geworden ist.

Die Kundgabe dieser Bewertung ist geeignet, sich abträglich auf das Bild des Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken.

[…] Auf der anderen Seite kann […] nicht außer Betracht bleiben, dass der Betrieb eines Ärztebewertungsportals im Vergleich zu anderen Portalen, insbesondere Nachrichtenportalen, schon von vornherein ein gesteigertes Risiko für Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit sich bringt.

Es birgt die Gefahr, dass es auch für nicht unerhebliche (vgl. Senatsurteil vom 23. September 2014 – VI ZR 358/13, BGHZ 202, 242 Rn. 32 – Ärztebewertung II) persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen missbraucht wird.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 40, juris)

Schlimmster Fall von Jameda Bewertung?

Im schlimmsten Falle bleiben eine Reihe von Patienten weg, wenn der Arzt schlecht bewertet wurde und sich nicht mit dem Löschen des schlechten Eintrags auseinandersetzt.

Zudem besteht die Gefahr, dass sich negative Bewertungen auch vor Ort rumsprechen und der Ruf des Arztes gefährdet wird.

Die Daten sind dauerhaft einsehbar, sodass bspw. auch eine Bewertung die mehrere Jahre her und vielleicht nicht mehr aussagekräftig ist, in das Bild mit einfließt, wenn man sie nicht löschen lässt.

Mit dem oben gesagten ergibt sich daher ein unvollständiges Bild über den Arzt, der einige Aspekte der beruflichen Tätigkeit enthält.

Dieses Bild ist aber nicht vollständig. Dennoch erfolgt die Bewertung des Arztes durch den Jameda-Benutzer auf Grundlage dieses unvollständigen Bildes.

Es besteht daher eine besondere Gefahr, dass dies zu einer falschen Darstellung in der Öffentlichkeit führt und daher besonders stark in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes eingreift.

Dieser kann sich nur bedingt dagegen wehren, da er oftmals sogar nicht weiß, ob und wann der Bewertende bei ihm in der Behandlung gewesen ist.

Darüber hinaus steht im so keine Möglichkeit der Stellungnahme zu. Es verbleibt bei der Möglichkeit, sich notfalls juristisch gegen Jameda in Form von Ersuchen zum Löschen zu wehren.

Wie dies geht, speziell die Frage, ob man eine Bewertung auf Jameda löschen kann, soll im Folgenden dargestellt werden.

Sind Jameda und Bewertungen dort rechtmäßig, kann man sie löschen?

Das rechtliche Spannungsverhältnis bei Jameda und anderen Bewertungsportalen spielt sich im Rahmen der Prüfung ab, ob ein Unterlassungsanspruch des Arztes gegenüber dem Portal besteht.

Der Grundsatz ist dabei aber, dass derartige Portale ein Informationsinteresse der Allgemeinheit befriedigen, daher grundsätzlich einen gewollten und legitimen Zweck erfüllen.

Zudem kann sich das Bewertungsportal sowie auch der einzelne Bewertende auf Grundrechte berufen.

Dazu der Bundesgerichtshof:

„Im Ausgangspunkt ist freilich festzuhalten, dass das von der Beklagten betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt und der Portalbetrieb zudem vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG und des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst wird.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 40, juris).

Dem Urteil lag der folgende Fall zu Grunde:

Der Kläger ist Zahnarzt und betreibt eine Zahnarztpraxis mit insgesamt zehn Ärzten und 60 nichtärztlichen Angestellten.

Die Beklagte unterhält unter der Internetadresse www.jameda.de einen Internetdienst, in dem Interessierte bei Eingabe bestimmter Suchkategorien, wie etwa medizinischer Fachgebiete, Informationen über Ärzte aufrufen können.

Unter dem 10. August 2013 stellte ein anonymer Nutzer in der Rubrik „Bewertung für Dr. H. [Nachname des Klägers]“ eine den Kläger betreffende Bewertung in das Portal der Beklagten ein. Nach dem hervorgehobenen Hinweis

„Ich kann Dr. H. [Nachname des Klägers] nicht empfehlen“

bemerkte der Nutzer:

„Leider ist es einfach, eine positive Bewertung zu schreiben, eine negative dagegen ist – auch rechtlich – schwierig, weshalb ich für die Bewertung auf die Schulnotenvergabe verweise, welche ich mir sorgfältigst überlegt habe“.

Im folgenden Abschnitt „Notenbewertung dieses Patienten“ wurde die Gesamtnote 4,8 genannt, die sich aus den von dem genannten Nutzer in den vorbezeichneten fünf Kategorien vergebenen Einzelnoten, darunter jeweils die Note 6 für „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“, ergab.

Kläger wollte die Bewertung bei Jameda unbedingt löschen lassen!

Der Kläger wandte sich hierauf an die Beklagte und teilte ihr mit, er widerspreche „der […] unbegründeten und unsubstantiierten Bewertung“, die ihn verunglimpfe.

Er kündigte an, „sowohl gegen Jameda als auch gegen den schmähenden (fraglichen) Patienten rechtlich […] vorzugehen, wenn die Schmähung nicht innerhalb von 48 Stunden entfernt“ werde.

Die Beklagte entfernte den Beitrag zunächst, stellte ihn dann jedoch unverändert wieder in ihr Portal ein.

Auf die anwaltliche Aufforderung des Klägers, den Beitrag zu löschen und ihm Auskunft darüber zu erteilen, auf welche Weise der „angebliche Patient“ die Behandlung belegt habe und welche Glaubhaftmachungen dazu vorgelegt worden seien, ferner über die „Klardaten“, die der Beklagten aufgrund des „angeblichen Kontakts“ mit dem Nutzer vorlägen, führte die Beklagte unter anderem aus:

„[…] Im Rahmen unserer Qualitätsprüfung haben wir den Bewerter angeschrieben und um Bestätigung der Bewertung sowie eine Erklärung gebeten.

Der Bewerter hat die Bewertung sehr ausführlich bestätigt. Anschließend hatten wir keine Anhaltspunkte, die uns an der Authentizität der Bewertung zweifeln ließen.

Eine Überprüfung dieser Rückmeldung erfolgt immer manuell durch unsere Mitarbeiter auf Basis der Problem-Meldung Ihres Mandanten, wobei unser technisches System als Ergänzung fungiert.

Dabei weisen uns vor allem Hintergrunddaten (bspw. E-Mail-Adresse), die bei der Abgabe einer Bewertung mitversandt werden, auf eine eventuelle Mehrfachbewertung hin.

Die Notenbewertung entspricht der freien Meinungsäußerung und ist durch das Gesetz geschützt. In seiner Rückmeldung erklärt der Nutzer, welche Vorkommnisse ihn dazu veranlasst haben, eine solche Notenbewertung abzugeben.

Viele Patienten schildern ihre Erlebnisse und Erfahrungen in Kurzform und vermeiden eine Schilderung von Tatsachenbehauptungen (auch wenn sie der Wahrheit entsprechen), da diese für die Patienten oftmals nicht zu beweisen sind. […]

Bedauerlicherweise können wir Ihrem Wunsch auf Herausgabe der Nutzerdaten nicht nachkommen, da wir diese Daten schützen müssen (das Arzt-Patientenverhältnis ist äußerst sensibel). […]

Was Jameda sagt, wenn das Portal kein Löschen vornimmt

„Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Bewertung nicht löschen können.“

Eine Löschung wurde also nicht vorgenommen.

Eine Stellungnahme des Verfassers der angegriffenen Bewertung selbst hat die Beklagte dem Kläger nicht zur Verfügung gestellt.

Kein Einzelfall einer negativen Bewertung bei Jameda!

Ein solcher Fall ist durchaus üblich. Der Arzt wird mit für ihn unsachlichen oder nicht verständlichen Bewertungen konfrontiert und möchte diese von Jameda löschen lassen.

Jameda sitzt dabei am längeren Hebel und entscheidet, quasi in erster Instanz, was gelöscht wird.

Will der Arzt dagegen vorgehen, muss dieser klagen und zunächst den Gerichtskostenvorschuss sowie die Anwaltsgebühren bezahlen, nur um „vielleicht“ eine Bewertung löschen lassen zu können.

Dies ist zwar ärgerlich, mit der aufgezeigten Rechtsprechung vom Arzt aber hinzunehmen.

Was bei Jameda bezüglich einer Bewertung erlaubt ist und was nicht

Der Arzt ist in seinen Grundrechten, namentlich in der Berufsausübungsfreiheit und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beschwert.

Jameda kann sich demgegenüber aber auch auf das gewichtige Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen.

Auf Grund der Reichweite dieser Rechte muss eine Verletzung der Rechte des Arztes im Einzelfall immer anhand einer Abwägung aller relevanten Tatsachen festgestellt werden, um letztlich die Frage zu  beantworten, ob man eine Bewertung löschen lassen kann oder nicht.

Daher ist im Ausgangspunkt davon auszugehen, dass eine sachlich richtige Bewertung vom Arzt in jedem Fall zu dulden ist und diese daher nicht gelöscht werden kann.

Auch Wertungen und Gefühle, kurzum Meinungen, sind vom Arzt hinzunehmen, solange die Äußerungen keine Schmähkritik darstellen – diese Art der Bewertung kann der Arzt daher im Regelfall ebenfalls nicht löschen lassen.

Schmähkritik bei Jameda löschen lassen

Das Vorliegen von Schmähkritik ist allerdings nur im Ausnahmefall anzunehmen, hier ergeben sich grundsätzlich Möglichkeiten, eine Bewertung zu löschen:

„Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.

Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund steht, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll.“ (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 – VI ZR 39/14 –, Rn. 18, juris).

Also wäre dies allenfalls dann anzunehmen, wenn jeglicher Hinweis auf eine Behandlung fehlt. Z.B., wenn der geschiedene ex-Partner ohne sachlichen Bezug den Arzt oder die Ärztin diffamieren würde.

Dies kommt freilich eher selten vor. So dürften Äußerungen wie „der Arzt ist unfreundlich“ oder „der Arzt hört mir nicht zu“ hinzunehmen sein, weil sie noch keine Schmähkritik darstellen und der objektive Wahrheitsgehalt im Auge des Betrachters liegt.

Diese Art der Äußerung kann also nicht gelöscht werden.

Unwahre Tatsachenbehauptungen in Jameda Bewertung löschen

Nicht hinzunehmen sind demgegenüber unwahre Tatsachenbehauptungen, weil daran kein rechtlich geschütztes Interesse besteht.

Wird z.B. die Wartezeit mit drei Stunden angegeben, obwohl diese „nur“ 30 Minuten betrug, dann besteht an der Mitteilung dieser Tatsache kein schützenswertes Interesse.

Solche Äußerungen kann ein Arzt mitunter löschen lassen.

Problematisch ist oft, dass Tatsachen und Meinungen zusammenfallen. So ist die Zeitangabe eine Tatsache, die dahinterstehende Aussage, „ich musste sehr lange warten“ eine Meinung.

Die Rechtsprechung dehnt den Schutz der Meinungsfreiheit dann auch auf die Tatsachenbehauptung aus.

Dies bedeutet aber nicht, dass der Arzt deswegen auch unwahre Tatsachenbehauptungen hinnehmen muss und diese etwa nie löschen lassen kann.

Was die Rechtsprechung zum Löschen falscher Aussagen bei Jameda sagt

„Denn bei Äußerungen, in denen sich – wie im vorliegenden Fall – wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 40, juris).

Geht ein Gericht nicht darauf ein, ob der Tatsachenkern wahr ist, macht es einen Fehler. So entschied dies das Bundesverfassungsgericht für den Vorwurf der Begehung einer Straftat;

„Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums (vgl. BVerfGE 93, 266 <295>).

Zwar legt das Oberlandesgericht in nicht zu beanstandender Weise dar, dass von einem durchschnittlichen Leser unter „Geldwäsche“ und „Veruntreuung“ nicht die Verwirkung rechtlich präzise bestimmter Straftatbestände verstanden werden muss.

Jedoch entnimmt der Durchschnittsleser diesen Äußerungen zumindest, dass die Mittelverwendung in irgendeiner Weise rechtswidrig, wenn nicht sogar strafbar ist.

Indem das Oberlandesgericht der Frage der Richtigkeit oder Unrichtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts der vier Äußerungen nicht hinreichend nachgegangen ist, hat es verkannt, dass die Beantwortung dieser Frage Einfluss auf den Abwägungsvorgang hat und kam deshalb zu einem fehlerhaften Abwägungsergebnis.“ (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. Dezember 2011 – 1 BvR 2678/10 –, Rn. 43, juris).

Jameda muss wirtschaftliche Interessen des Arztes beachten

Ebenso muss der Arzt Bewertungen auf Jameda, bei denen wirtschaftliche Interesse im Vordergrund stehen, nicht hinnehmen und kann diese unter Umständen löschen lassen.

Denn dieses wirtschaftliche Interesse ist gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arztes weit weniger schutzwürdig als eine Meinung.

Ein solches wirtschaftliches Interesse kann insbesondere dann bestehen, wenn die Bewertung gekauft ist, also z.B. ein anderer Arzt einen Patienten für eine schlechte Bewertung bezahlt. Sollte sich dies eindeutig feststellen lassen, kann eine Löschung in Betracht kommen.

Das Interesse an der Meinungsäußerung muss auch dann zurücktreten, wenn der Bewertende tatsächlich nicht behandelt wurde.

Denn die zu Grunde liegende Tatsache, dass eine Behandlung stattgefunden hat, ist für die dargestellte Meinung von derart großer Bedeutung, dass diese das meinungsbildende Bild nachhaltig verfälscht.

Diese Art der Bewertung kann ein Arzt daher löschen lassen.

BGH führt weiter aus

Der Bundesgerichtshof stellt dabei auch darauf ab, ob trotz der unwahren Aussage, ein Interesse an der Meinung besteht:

„Im Streitfall ist der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaut, unwahr, wenn der behauptete Behandlungskontakt nicht bestand.

Ein berechtigtes Interesse des Bewertenden, eine tatsächlich nicht stattgefundene Behandlung zu bewerten, ist nicht ersichtlich; entsprechendes gilt für das Interesse der Beklagten, eine Bewertung über eine nicht stattgefundene Behandlung zu kommunizieren.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 36, juris).

Es bleibt aber dabei, dass der Schutz der Ärzte in dieser Form noch lückenlos ist. Zunächst müssen diese über die Bewertung informiert werden, um diese überhaupt löschen lassen zu können.

Dann muss diese noch nachvollzogen werden können. Schön wäre in dieser Hinsicht, dass es dem Arzt möglich ist, eine Stellungnahme abzugeben.

Prüfungspflicht von Jameda hinsichtlich Löschen von Bewertungen

Die Bewertungen stammen nicht von Jameda, sondern von Nutzern. Dementsprechend kann Jameda nur insoweit herangezogen werden, als das Jameda eine Prüfpflicht für die Bewertungen trifft.

Auch hierbei zeigt sich ein Spannungsverhältnis:

Es besteht ein hoher logistischer Aufwand für die Prüfung der Kommentare. Auf der anderen Seite wurde aber bereits festgestellt, dass die Seite naturgemäß ein besonders großes Potential für Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufweist.

Zumal es dem Arzt auch schwer ist, gegen Bewertungen vorzugehen, wenn dieser nicht nachvollziehen kann, wann die Behandlung tatsächlich stattgefunden hat.

Die Rechtsprechung löst dieses Spannungsverhältnis derart, dass der Betreiber, also Jameda, vorwiegend nur bei Beanstandungen tätig werden muss. Dann trifft das Bewertungsportal aber eine Prüfpflicht hinsichtlich Persönlichkeitsverletzungen.

Sollte ein Arzt eine Bewertung also löschen lassen wollen und teilt er dies Jameda mit, tritt spätestens ab diesem Zeitpunkt die Prüfungspflicht von Jameda in Kraft.

Der Bundesgerichtshof führt über diesen Aspekt einen weiteren Schutzmechanismus für Ärzte ein.

So ist Jameda gehalten, den Sachverhalt zu ermitteln. Dies ist deshalb wichtig, da alleine durch die Bewertung der Sachverhalt oft gar nicht richtig feststeht.

BGH macht weitere Ausführungen zu Jameda und Eintrag löschen

„Konkret muss die vom Portalbetreiber durchzuführende Überprüfung erkennbar zum Ziel haben, die Berechtigung der Beanstandung des betroffenen Arztes zu klären.

Der Portalbetreiber muss ernsthaft versuchen, sich hierzu die notwendige Tatsachengrundlage zu verschaffen; er darf sich insbesondere nicht auf eine rein formale „Prüfung“ zurückziehen.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 42, juris)

Dazu gehört mehr, als eine kurze Stellungnahme vom Patienten einzufordern:

Im Streitfall hätte die Beklagte die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten müssen.

Sie hätte ihn weiter auffordern müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben und ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa vorhandene Rechnungen, Terminkarten und -zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien möglichst umfassend – soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise geschwärzt – zu übermitteln.

Die bloße Bitte der Beklagten, „die Behandlung in mindestens zwei Sätzen [zu] umschreiben und den Behandlungszeitraum [zu] nennen“, reicht hierfür nicht.“ (BGH, Urteil vom 01. März 2016 – VI ZR 34/15 –, Rn. 42, juris). Hier ergeben sich also Möglichkeiten für einen Arzt, eine Bewertung bei Jameda löschen zu lassen.

Was Sie tun können, um eine Bewertung zu löschen

Wenn Sie von einer negativen Bewertung betroffen sind, ist ein schnelles und kompetentes Vorgehen notwendig. Zunächst muss geprüft werden, ob die Bewertung hingenommen werden muss oder ob sie gelöscht werden kann.

Dann erfolgt die Kommunikation mit Jameda, die darauf zielt, die Bewertung löschen zu lassen.

Wichtig ist dabei eine Kommunikation auf Augenhöhe. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Jameda auf die Vorwürfe nicht hinreichend eingeht und zu Unrecht die Löschung der Bewertung verweigert.

Hierfür ist wichtig, die juristischen Voraussetzungen zu kennen und diese gegenüber Jameda schlüssig und nachvollziehbar darlegen zu können, um klar zu machen, aus welchen juristischen Gründen genau man die in Frage stehende Bewertung löschen lassen möchte.

Gerne kann ich dies für Sie übernehmen.

Ich habe bereits viele Fälle erfolgreich bearbeitet, in denen Mandanten eine Bewertung löschen lassen wollten und übernehmen die rechtliche Prüfung und die Kommunikation mit Jameda auf Augenhöhe auch für Sie.

Weshalb eine negative Bewertung auf Jameda gelöscht werden sollte

Jameda ist mit über 5, 5 Mio. Patienten pro Monat der Marktführer unter den Bewertungsportalen für Ärzte und Heilberufe in Deutschland.

Bewertungen im Internet werden dabei immer mehr in die eigene Entscheidungsfindung mit einbezogen und stellen neben persönlichen Empfehlungen eines der wichtigsten Entscheidungskriterien dar.

Führt man nun sich vor Augen, dass ein Großteil der Nutzer sich bei der Suche nach einem Arzt von den Bewertungen anderer Patienten beeinflussen lässt, wird das Ausmaß negativer Bewertungen deutlich.

Patienten tendieren also dazu, sich gegen einen Arzt zu entscheiden, wenn auf dessen Profil negative Bewertungen zu lesen sind.

Oftmals reichen bereits einige wenige negative Bewertungen, um dem Gesamteindruck zu schaden.

Lassen sich auf einem Profil beispielsweise 9 überwiegend positive Bewertungen vorfinden, reicht meistens schon eine schlechte Bewertungen, um den Patienten bei seiner Entscheidungsfindung zu beeinflussen und ihn sich gegen den jeweiligen Arzt entscheiden zu lassen.

Bewertung – zulässig oder unzulässig?

Jameda legt in den eigenen Richtlinien fest, welche Bewertungen erlaubt sind und wann es sich um eine unzulässige Bewertung handelt.

Ausgerichtet sind diese auf die Besonderheit, die aus dem Umstand hervorgehen, dass es sich bei jameda um ein Bewertungsportal für Ärzte handelt. Rechtlich gesehen müssen bei der Beurteilung einer Bewertung verschiedene Punkten in die Beurteilung mit einbezogen werden.

Denn nur so ist es möglich, eine Bewertung einordnen zu können. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung.

Diese sind grundsätzlich zulässig. Doch auch hier können Ausnahmen, wie der der unwahren Tatsachenbehauptung vorliegen, um diese unzulässig werden zu lassen. Oftmals stehen bei einer negativen Bewertung die Rechte des Verfassers und des Bewerteten in Konflikt miteinander.

Im Rahmen einer Abwägung gilt es festzustellen, welche Rechte überwiegen und ob es sich dementsprechend um eine zulässige oder unzulässige Bewertung handelt. Fest steht jedoch, dass eine unzulässige Bewertung auf Jameda grundsätzlich vorliegt, wenn die Interessen des Bewerteten überwiegen.

Das Persönlichkeitsrecht überwiegt daher oftmals das Interesse an der freien Meinungsäußerung.

Wichtig für die Beurteilung einer Bewertung ist dabei nicht nur diese als solche. Vielmehr müssen immer Rahmen der Abwägung sämtliche Kriterien mit einbezogen werden. Dazu gehört neben dem Wortlaut auch noch der Kontext, in dem die jeweilige Bewertung geschrieben wurde.

Differenziert werden muss dabei insbesondere zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung. Der Unterschied besteht darin, dass Meinungsäußerungen im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen nicht dem Beweis zugänglich sind.

Ob eine Meinungsäußerung zulässig ist, muss daher anders festgestellt werden. Unzulässig ist eine Meinungsäußerung beispielsweise dann, wenn diese die Grenze zur Schmähkritik überschreitet und daher nicht mehr vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst ist.

Einer solchen Abwägung bedarf es also nicht, wenn die Bewertung eine Beleidigung, eine Schmähkritik oder eine Unwahrheit enthält. In diesen Fällen steht handelt es sich grundsätzlich um eine unzulässige negative Bewertung, die jameda löschen muss.

Nach dem BVerfG liegt eine solche Schmähkritik vor, wenn keine Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt stattfindet und die Schmähung des Bewerteten im Vordergrund steht.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Grundsätzlich sind kritische Bewertungen auf Jameda durchaus erlaubt, doch nicht selten stellen negative Bewertungen einen unzulässigen Eintrag dar und lassen sich daher auch löschen.

Zunächst einmal ist es jedoch nötig, die jeweilige Bewertung zu überprüfen.

Während es in einigen Fällen keiner Prüfung bedarf, um festzustellen, dass es sich um eine unzulässige negative Bewertung handelt, ist es dagegen in einigen Fällen die Zulässigkeit nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich.

Beinhaltet die Bewertung beispielsweise Beleidigungen, handelt es sich um eine Bewertung, die gelöscht werden kann.

Da ich bereits viele Mandanten in Fällen dieser Art erfolgreich vertreten haben, weiß ichr worauf es ankommt.

Gerne können Sie mir Ihre Unterlagen, sowie die jeweilige Bewertung zuschicken, um diese von mir überprüfen zu lassen. Ich werde Ihnen daraufhin kostenfrei meine Ersteinschätzung mitteilen.

Dabei zeige ich Ihnen auf, ob und wie sich die jeweilige Bewertung auf Jameda löschen lässt. Geprüft werden muss also, ob es sich um eine unzulässige Bewertung handelt, die auch gelöscht werden kann.

Nicht möglich ist jedoch die Löschung des gesamten Profils. Begründet wurde dies vom BGH damit, dass eine öffentliche Bewertung grundsätzlich zulässig ist und nicht durch die Löschung eines Profils verhindert werden dürfe.

Schnelles Löschen bei Jameda möglich

Besonders schnell lassen sich hingegen Bewertungen löschen, die gegen die Richtlinien von Jameda verstoßen.

Daher werde ich für Sie die in Frage stehende Bewertung rechtlich und auch im Hinblick auf die Richtlinien von jameda hin überprüfen. Gegen die Richtlinien von jameda verstoßen grundsätzlich erfunden Bewertungen.

Besteht keine Grundlage für die Bewertung, wird diese daher von Jameda gelöscht.

Unzulässig sind weiterhin Bewertungen, die einen beleidigenden Charakter aufweisen und die sich auf eine Behandlung beziehen, die mehr als vier Jahre zurückliegt.

Auch Beschuldigungen, in denen Fehldiagnosen und schwere Behandlungsfehler vorgeworfen werden, verstoßen gegen die Jameda Richtlinien und können daher auch gelöscht werden.

Oftmals stelle ich im Rahmen einer rechtlichen Prüfung sowohl einen Verstoß gegen die Richtlinien von Jameda und auch einen rechtlichen verstoß fest. In Fällen dieser Art, wird Jameda die jeweilige Bewertung besonders rasch überprüfen und auch löschen.

Ich kann für Sie löschen lassen!

Ist es also möglich, die jeweilige Bewertung löschen zu lassen, werde ich auf Ihren Wunsch hin aktiv und nehmen mit Jameda Kontakt auf.

Denn bereits bei der Kontaktaufnahme mit Jameda gilt es einiges zu beachten. Immer wieder höre ich, dass Jameda auf Anschreiben diesbezüglich erst nach langer Zeit, oder aber überhaupt nicht reagiert.

ich stelle daher in meinem Schreiben den konkreten Sachverhalt dar und fügen diesem eine rechtliche Würdigung hinzu.

Durch ein solches Schreiben wird Jameda in die Pflicht genommen, die in Frage stehende Bewertung zu überprüfen. Es ist also der erste Schritt, um eine negative Bewertung löschen zu lassen.

Bereits Kontakt mit Jameda?

Sollten Sie bereits mit Jameda in Kontakt getreten sein, sollten Sie sämtlichen Schriftverkehr unbedingt aufbewahren. Besonders die in Frage stehende Bewertung, sollte von Ihnen gesichert werden.

Ausreichend ist beispielsweise ein Screenshot der jeweiligen Bewertung. Für eine Überprüfung der Bewertung lassen Sie mir am besten sämtliche Unterlagen, die Sie gesammelt haben zukommen.

Damit kann ich gegen Jameda eine Löschung durchsetzen und auch etwaige Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn neben einem Anspruch auf die Löschung des jeweiligen Eintrags, können Ihnen sowohl ein Anspruch auf Schadensersatzanspruch, sowie ein Anspruch auf Unterlassung zustehen.

Dabei richten sich diese Ansprüche gegen den Verfasser, um weiteren negativen Beiträgen vorzubeugen. Voraussetzung für einen Anspruch auf Unterlassung oder einen Schadensersatzanspruch ist jedoch, dass die Identität des Verfassers der Bewertung bekannt ist.

Für gewöhnlich geht mit einem Schadensersatz auch die Übernahme der Kosten der rechtsverfolgen einher, sodass für Sie die Anwaltskosten übernommen werden.

Warum Sie sich für eine rechtliche Beratung entscheiden sollten

Negative Bewertungen können weitreichende Folgen für Betroffene haben. Die Schädigung des eigenen Rufs führt nicht selten zu Verdienstausfällen.

Denn fest steht, dass sich Nutzer auf der Suche nach einem Arzt von Bewertungen anderer Nutzer beeinflussen lassen und Ärzte mit negativen Bewertungen eher meiden werden. Wichtig ist es daher, unzulässige Bewertungen schnellstmöglich löschen zu lassen.

Durch einen Rechtsanwalt lassen sich solche negativen Bewertungen auf Jameda schnell und effektiv löschen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen rechtlichen Verstoß oder einen Verstoß gegen die Richtlinien von Jameda handelt. Durch ein anwaltliches Schreiben, in dem Jameda auf einen möglichen Verstoß aufmerksam gemacht wird, entsteht die Pflicht den jeweiligen Beitrag zu überprüfen.

Ein Rechtsanwalt kann bereits in einem ersten Schreiben den Sachverhalt rechtlich Bewerten und darstellen, wieso es sich um eine unzulässige Bewertung handelt.

Zusammenfassung Jameda Bewertung löschen

Bei der Frage, welche Art der Bewertung ein Arzt bei Jameda hinnehmen muss, und ob man diese löschen lassen kann, sind viele Faktoren von Bedeutung. Grundsätzlich müssen Meinungen hingenommen werden.

Problematisch wird dies jedoch, wenn diese auch falsche Tatsachen enthalten.

Im Einzelfall ist daher hinsichtlich der Frage, ob man eine spezielle Bewertung bei Jameda löschen lassen kann eine umfassende Abwägung erforderlich.

Zugleich ist notwendig, unter sauberer juristischer Argumentation Jameda mit den Vorwürfen hinsichtlich der Bewertung zu konfrontieren und nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshof darauf hinzuwirken, dass der Sachverhalt umfassend aufgearbeitet wird. Gegebenenfalls kann verlangt werden, dass Jameda die Bewertung löscht.

Gerne können Sie mich auch mit diesem Auftrag kontaktieren. Ich besitze umfassende Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen und stelle somit einen starken Partner an Ihrer Seite dar.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

3 Gedanken zu „Jameda Bewertung löschen? Ich helfe!“

  1. Ich habe eine bewertung auf jameda abgegeben und musste nun feststellen, dass diese gelöscht wurde. Weder habe ich meinen arzt beleidigt, noch habe ich diesem etwas unterstellt. Wie kann es also sein, dass meine bewertung gelöscht wurde? Naja meine befürchtung ist jetzt allerdings, dass jameda meine daten herausgibt und ich mit meinem arzt probleme bekommen könnte und dieser mich nicht mehr behandeln will oder sogar absichtlich etwas falsch macht.

    Antworten
  2. Sehr geehrter Herr RA Feil, unsere Praxis wird auf Jameda immer wieder negativ bewertet. Wir haben uns das eine Weile mitangesehen und auch dort geantwortet, aber geholfen hat es uns nicht. Daher möchten wir nunmehr die schlechten Bewertungen löschen lassen und Sie mit der Überprüfung beauftragen. Bitte schauen Sie sich die Einträge an und teilen Sie uns mit, wie die Chancen stehen, das alles löschen zu lassen. Bitte auch einen Kostenvoranschlag für das Überprüfen und ein etwaiges Tätigwerden Ihrerseits bei Jameda hinsichtlich Löschen mitschicken, vielen Dank.

    Antworten
    • Guten Tag,

      vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bewertung löschen lassen auf Jameda. Gern nehmen wir uns Ihrer Einträge an und versuchen, die negativen Bewertungen zur Löschung zu bringen.

      Wir melden uns per Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Rechtsanwalt Thomas Feil
      Fachanwalt für IT-Recht

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