Geschäftskonto gesperrt – Schnelle Hilfe

Lesezeit: ca. 11 Minuten

Die Bank hat Ihr Geschäftskonto gekündigt oder gesperrt: Was ist zu tun?

Wir leben in einer stark vernetzten und immer digitaler werdenden Welt. In einer Welt, in der es uns möglich ist, mit Lichtgeschwindigkeit Informationen rund um den Globus zu schicken und auch zu empfangen sowie am weltweiten Handel teilzunehmen. Konto gesperrt? Was tun?

Wir können eine entsprechende Internetverbindung einmal vorausgesetzt, von praktisch jedem Punkt der Erde aus am globalen Wirtschaftsleben teilnehmen. Wir können Waren sowie Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Damit wir allerdings am weltweiten wirtschaftlichen Handel teilnehmen können, benötigen wir ein Konto, besser noch ein Geschäftskonto.

Ein Geschäftskonto ist sozusagen der Schlüssel. Das Konto ist die Grundvoraussetzung dafür, um finanzielle Transaktionen auf nationaler sowie internationaler Ebene durchführen zu können. Ein Geschäftskonto stellt quasi die Hauptschlagader unserer Finanztransaktionen dar.

Unter diesen Umständen haben eine Kontokündigung beziehungsweise der Fall, wenn ein Geschäftskonto gesperrt wurde, praktisch direkte und oftmals auch existenzbedrohende Auswirkungen auf unser wirtschaftliches sowie privates Leben.

Konto gesperrt: Schnelles Handeln

Schnelles und richtiges Handeln ist hier gefragt. Besonders dann, wenn noch viel Geld auf Konto eingefroren ist, damit Sie wieder Zugriff auf Ihre Vermögenswerte bekommen und Sie wieder Ihren Geschäften nachgehen können.

Die nachfolgenden Punkte sollen Ihnen dabei helfen, möglichst schnell abzuklären, wieso es zu der Kontosperrung beziehungsweise zu der Kontokündigung gekommen ist.

  1. Kontakt mit dem Geldinstitut aufnehmen und schon im Vorfeld abklären. Was ist passiert und welche Maßnahmen sind notwendig, um wieder mit dem Konto arbeiten zu können.
  2. Es sollte möglichst zeitnah ein Anwalt konsultiert werden.
  3. Es sollte geprüft werden, ob gerichtliche Schritte gegen das Geldinstitut einzuleiten sind.
  4. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob finanztechnische Maßnahmen gegen die Bank einzuleiten sind.
  5. Man sollte sich zeitnah nach einem alternativen Geldinstitut umschauen.
  6. Zusätzlich sollte man noch prüfen, inwieweit mit Kryptowährungen gearbeitet werden kann. Vielleicht kann sogar ganz auf ein Bankkonto verzichtet werden.

Es ist sehr wichtig, den Unterschied zwischen einem „gesperrten“ und einem „Gekündigten“ Konto zu kennen!

Bei einem „gesperrten“ Konto ist das Konto weiterhin vorhanden, allerdings hat die Bank Ihren Zugriff vorübergehend gesperrt. Sollten die Gründe, weshalb das Geschäftskonto gesperrt wurde, geklärt worden sein, dann steht Ihnen das Konto wieder ganz normal zur Verfügung. Es gelten auch alle Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und der Bank wieder.

Bei einem „gekündigten“ Konto, bei dem gleichzeitig noch eine größere Menge an Geld auf Konto eingefroren ist, sieht die Sache schon etwas dramatischer aus. Bei einer Kontokündigung wird Ihr Konto quasi gelöscht und Ihre Geschäftsbeziehung wird vonseiten der Bank aus gekündigt. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Bank sind dann aufgehoben und nicht mehr gültig.

Prüfung bei Konto gesperrt

Folgende Punkte können bei einer „Sperrung“ vorliegen und sind gegebenenfalls zu prüfen:

  • Verdacht der Geldwäsche ist zu prüfen,
  • ein möglicher Betrugsverdacht steht im Raum,
  • eine Pfändung * es liegt ein Kommunikationsproblem beziehungsweise ein Missverständnis vor,
  • das Finanzamt hat die Sperrung veranlasst,
  • es liegen nicht plausible Bargeldeinzahlungen vor.

Dies sind natürlich nur einige (allerdings häufige) Gründe, die zu einer Sperrung des Kontos führen können.

Prüfung bei Kündigung Konto

Folgende Punkte können bei einer „Kündigung“ vorliegen und sind gegebenenfalls zu prüfen:

  • Verdacht der Geldwäsche ist zu prüfen,
  • ein möglicher Betrugsverdacht steht im Raum,
  • ein Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbeziehungen liegt vor,
  • ungeklärte Herkunft von Geldbeträgen,
  • dauerhafte Kontoüberziehungen über das eingeräumte Kreditlimit hinaus liegen vor,
  • es liegt eine Pfändung des Kontos vor.

Dies sind natürlich ebenfalls nur einige (allerdings häufige) Gründe, die zu einer Kündigung des Kontos führen können.

Wie sollten Sie am sinnvollsten vorgehen, wenn Ihr Geschäftskonto gesperrt worden ist?

So unschön und auch so bedrohend wie eine Kontosperrung im ersten Moment erscheinen mag, Ruhe bewahren ist das oberste Gebot. Unangemessenes Handeln kann die Probleme eher vergrößern als zu deren Lösung beitragen.

Als Nächstes sollte man sich mit seinem Geldinstitut in Verbindung setzen. Versuchen Sie telefonisch, oder in einem ersten persönlichen Gespräch herauszufinden, was die Ursache für die Kontosperrung ist. In vielen Fällen ist den Betroffenen überhaupt nicht klar, was zu der Sperrung des Kontos geführt hat. Die Begründung der Bank ist oft auch nicht besonders hilfreich.

Im Gegensatz zu einer Kontokündigung hat man im Falle einer Kontosperrung noch ein wenig mehr Zeit und Handlungsspielraum. Die Sperrung ist in der Regel zeitlich begrenzt. Es handelt sich somit „nur“ um eine vorübergehende Maßnahme.

Sollte es nicht möglich sein, Klarheit darüber zu erlangen, was zu der Kontosperrung geführt hat und auch keine Entsperrung des Kontos möglich sein, dann sollte in jedem Falle professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Es ist dringend empfohlen, sich an einen Fachanwalt mit langjähriger Berufserfahrung auf diesem Gebiet zu wenden.

Ein Fachanwalt mit langjähriger Berufserfahrung hat die Möglichkeit, Ansprüche auf Unterlassung geltend zu machen. Gegebenenfalls ist auch die zuständige Finanzbehörde einzuschalten.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass dein Fachanwalt für IT-Recht sehr viele Fälle von Kontosperrungen außergerichtlich klärt.

Mögliche Gründe für eine Kontosperrung

Möglichkeiten für eine Kontosperrung gibt es mehr als genug, allerdings werden einige Gründe deutlich öfters genannt als andere. Vorweg sei allerdings noch erwähnt, dass die Bank nicht einfach grundlos ein Konto sperren darf.

Der am häufigsten genannte Grund für eine Kontosperrung ist der „Geldwäscheverdacht“. Gerade bei häufigen und hohen Bargeldeinzahlungen kann man schnell in den Verdacht geraten, dass mit der Herkunft des Geldes etwas nicht stimmt. Dies kann aber auch bei einem „ungewöhnlichen“ Überweisungsverhalten der Fall sein. Kann der Betroffene nicht sehr zeitnah für Klarheit sorgen, dann droht eine Kontosperrung bis hin zu einer Löschung des Kontos.

Ähnliches gilt aber auch für den Fall, dass ein Bankkunde das Konto über den eingeräumten Überziehungsrahmen hinaus überzogen hat. Bei zu vielen fehlgeschlagenen Versuchen, sich einzuloggen, sperrt die Bank auch den Kontozugang.

Was ist, wenn das Finanzamt die Sperrung veranlasst hat?

Sollte das Finanzamt das Geschäftskonto sperren, dann handelt es sich in den meisten Fällen um steuerliche Probleme beziehungsweise Steuerhinterziehung. Das Problem bei einer Sperrung, die durch das Finanzamt veranlasst wurde, ist, dass die Betroffenen dies meistens nicht mitgeteilt bekommen. Sie erfahren erst durch die Sperrung, dass Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Konto haben.

In diesem Fall sollten Bankkunden unbedingt einen Fachanwalt für IT-Recht mit langjähriger Berufserfahrung aufsuchen. Der Anwalt kann sowohl mit den Finanzbehörden als auch mit der Bank sprechen und vermitteln. Dies ist besonders dann wichtig, wenn viel Geld auf Konto eingefroren ist und es durch die Sperrung zu existenziellen Problemen kommen kann.

Geschäftskonto gesperrt oder gekündigt und Geld auf Konto eingefroren

Die Kündigung des Geschäftskontos stellt wohl den sogenannten „Worst-Case“ dar, den ein Kunde erleben kann. In diesem noch deutlich drastischeren Fall sind in der Regel auch andere Maßnahmen erforderlich, um eine solche Kündigung wieder rückgängig zu machen.

Das Wichtigste ist es, in einem solchen Fall möglichst zeitnah zu handeln und direkt Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der auf solche Fälle spezialisiert ist.

Die Kündigung des Geschäftskontos ist nur mit einer triftigen Begründung möglich. Ist dies nicht gegeben, kann es sich um eine „unangemessene Maßnahme“ der Bank handeln, welche sogar Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können.

Die Begründung sowie die Geschäftsbedingungen zwischen Ihnen und der Bank sind durch einen Anwalt zu prüfen. Wurde vonseiten der Bank die Kündigung des Kontos zu Unrecht durchgeführt, dann ist eine sofortige Wiederherstellung des Kontos durch die Bank zu veranlassen.

Kündigungsgründe werden durch die geschlossenen Verträge sowie zusätzliche Rechtsgrundlagen bestimmt!

Ist es zu einer Kündigung des Geschäftskontos gekommen, so muss diese Kündigung aus dem Vertrag, der mit dem Geldinstitut geschlossen wurde, eindeutig ersichtlich sein beziehungsweise die Kündigung muss sich auf eine Rechtsgrundlage stützen.

Folgende Gründe nennen Banken als Kündigungsgrund, die ein Anwalt prüft:

  • der Verdacht auf Geldwäsche,
  • die Kontoüberziehung über den gebilligten Überziehungsrahmen hinaus,
  • es liegt der Verdacht von Geldwäsche vor,
  • es sind wettbewerbsrechtliche Aspekte involviert.

Die Erfahrung zeigt, dass durch eine ruhige und sachliche Kommunikation zwischen Ihrem Anwalt und der Bank in den meisten Fällen eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Eine Eskalation ist auch im Hinblick auf das Fortsetzen der Geschäftsbeziehungen mit der entsprechenden Bank möglichst zu vermeiden.

Emotionale „Ausbrüche“ sowie ein unangemessenes Verhalten sind unter allen Umständen zu vermeiden!

Eigentlich sollte ein angemessenes Verhalten auch im Falle einer Kontensperrung sowie auch im Falle einer Kündigung des Bankkontos selbstverständlich sein, wenngleich auch die Situation für den Betroffenen sehr unschön ist.

Unhöflich verfasste Mails oder verbale Attacken führen in der Regel nicht zur Lösung des Problems, sondern sorgen eher noch für eine Verschärfung der Situation.

Steht möglicherweise der Vorwurf von Geldwäsche im Raum, dann könnte ein unangemessenes Verhalten nicht nur zu einer möglichen Verschärfung der Situation führen, sondern auch den Verdacht erhärten, die Vorwürfe seien nicht ganz unbegründet.

Konto gesperrt: Wann kann das Einschalten der Finanzaufsicht sinnvoll sein?

In manchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, die zuständige Finanzaufsichtsbehörde einzuschalten. In Deutschland ist die zuständige Finanzaufsichtsbehörde die BaFin. Aufgabe der BaFin ist die Sicherstellung eines rechtskonformen Ablaufes von Bankgeschäften.

Die Finanzaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit, rechtliche Maßnahmen gegen eine Bank einzuleiten, wenn ein Fehlverhalten des entsprechenden Bankhauses festgestellt wird. Allerdings müssen hierfür wirklich triftige Gründe vorliegen und die entsprechenden Beweise sollten ebenfalls sehr stichhaltig sein.

Unter folgenden Umständen kann das Einschalten der Finanzaufsichtsbehörde sinnvoll sein:

  • wenn eine rechtswidrige Kündigung des Geschäftskontos vorliegt,
  • eine ausländische Finanzaufsicht mit einbeziehen, falls Sie das Geschäftskonto bei einer ausländischen Bank führen,
  • um die Abwehr einer möglichen Kontosperrung zu erreichen, kann es sinnvoll sein, diese durch die Finanzaufsichtsbehörde begleiten zu lassen.

Auch bei einer Kryptobörse ist eine Kontosperrung beziehungsweise die Kündigung des Kontos möglich!

Das Arbeiten mit Kryptowährungen ist eine sehr sichere und meistens auch anonyme Angelegenheit, allerdings ist man auch hier nicht vor einer Schließung oder Kündigung des Geschäftskontos sicher.

Für ein Konto bei einer Kryptobörse gilt im Wesentlichen dasselbe wie für ein normales Geschäftskonto. Ist Ihr Kryptokonto gesperrt oder gekündigt worden, dann haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Vermögenswerte. Schnelles Handeln ist auch hier sehr wichtig.

Damit Sie die richtigen Schritte einleiten können, ist auch hier die Unterstützung eines fachkundigen Anwalts sehr zu empfehlen. Der Anwalt, der Sie vertritt, sollte im Bereich der Kryptowährungen sowie der Kryptobörsen über eine entsprechende Expertise verfügen.

Gerade in diesem noch recht jungen Bereich der Kryptowährungen gibt es eine Vielzahl von ausländischen Kryptobörsen, die es auf die Kryptowährungen, die auf gesperrten oder gekündigten Konten liegen, abgesehen haben.

Wie Sie am besten gegen ein gesperrtes oder gekündigtes Geschäftskonto vorgehen können!

Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch die Unterstützung eines in der Thematik versierten Anwaltes die meisten Kontosperrungen sowie Kontokündigungen aufgehoben beziehungsweise wieder rückgängig gemacht werden können.

Es ist sehr wichtig, dass der entsprechende Fachanwalt über eine Expertise in den folgenden Bereichen verfügt:

  • sich sehr gut in der Thematik gesperrter sowie gekündigter Konten auskennt
  • über ein sehr gutes Wissen im Bereich der Geldwäsche, des Vertragsrechts, des Bankenrechts sowie des Unternehmensrechts verfügt
  • versiert ist in der Kommunikation mit den Finanzbehörden
  • versiert ist in der Bankenkommunikation und weiß, wie man vorgehen muss, wenn die Bank die Kommunikation eingestellt hat

Zusätzlich sollte der Fachanwalt mit langjähriger Berufserfahrung kurzfristig für Sie tätig werden können, um einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Konto gesperrt: Eine erste Einschätzung des Sachverhaltes sollte schnell und kostenfrei möglich sein!

Sollten Sie zu den Personen gehören, deren Konto gesperrt oder gekündigt wurde beziehungsweise kurz davor stehen, dann sollten Sie sich zeitnah mit mir in Verbindung setzen und mir Ihren Fall schildern.

Sie haben die Möglichkeit, mich über das Kontaktformular oder alternativ über E-Mail zu kontaktieren!

Bitte teilen Sie mir mit, bei welchem Kreditinstitut Sie sind und welche Art von Problemen es gibt. Bei einer Kontosperrung sowie einer Kündigung des Kontos bitte ich Sie, mir die genannten Gründe mitzuteilen, sofern die Bank diese genannt hat.

Ich werde Ihnen dann kurzfristig meine kostenlose Erst-Einschätzung zu Ihrem Fall zukommen lassen. Gern berate ich Sie zu dem weiteren Vorgehen und den möglichen Kosten könnten, beraten. Nutzen meine über 25-jährige Erfahrung als Anwalt und Fachanwalt für IT-Recht.

FAQ Konto gesperrt

Warum kündigt die Bank mein Geschäftskonto?

Man sollte Warnsignale nicht ignorieren: Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass Banken in den meisten Fällen vor der Kündigung eines Kontos mehrmals warnen. Gründe hierfür können neue Vertragsbedingungen sein, die der Kunde nicht bestätigt hat, ein Verstoß gegen die Pflicht oder Verdacht auf Geldwäsche. Man kann unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen, wenn es ungeklärte Geldeingänge auf dem Konto gibt, z.B. Bargeldeinzahlungen beträchtlicher Summen oder Einkünfte aus dem Handel an Kryptobörsen.

Wann werden Geschäftskonten gesperrt?

Eine Pfändung, ungewöhnliche Transaktionen, die falsche Eingabe der PIN, eine Überziehung des Kontos, der Verlust oder Diebstahl der EC-Karte – all dies kann als Grundlage für die Sperrung des Kontos dienen.

Wie kann ich sehen ob mein Konto gesperrt ist oder nicht?

Wenn Ihr Konto blockiert ist, haben Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem Guthaben. Dadurch können Sie weder Bargeld abheben, bargeldlos bezahlen oder Überweisungen ausführen.

Wird man über eine Kontosperrung informiert?

Es könnte sein, dass ein zuständiges Gericht eine Kontosperrung angeordnet hat oder dass ein Vollstreckungstitel einem Gläubiger erlaubt, das Konto zu sperren. Im Falle eines Verdachts auf Geldwäsche, wird die Bank das Konto unangekündigt sperren und das Guthaben zunächst vollständig zurückhalten.

Was passiert mit dem Geld wenn das Konto gekündigt wird?

Das Geld wird auf das neu angegebene Konto überwiesen. Daher ist es essentiell, dass Sie ein neues Konto angeben. Als Alternative können Sie sich den Betrag auch auf Ihrem Konto in Bargeld auszahlen lassen.

Kann man ein gesperrtes Konto wieder entsperren?

Falls das Finanzamt eine ungerechtfertigte Kontosperrung veranlasst hat, muss dieser Zustand umgehend beendet werden. Daher ist es notwendig, dem Finanzamt oder der Hausbank umgehend entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit das Konto wieder freigeschaltet werden kann.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

Schreibe einen Kommentar
Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Sie können folgende HTML-Tags benutzen:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong> 

*
*

Consent Management Platform von Real Cookie Banner