Bit Index AI Anlagebetrug? Rechtsanwalt einschalten!

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Aus Gesprächen mit der Polizei wird uns immer wieder bestätigt, dass Scamming oder Broker-Betrug ein vielfaches Phänomen ist. Über Online-Anzeigen werden potentielle Kunden und Anleger angelockt, alles sieht seriös aus und am Ende ist das Geld weg.

Wenn Sie Einzahlungen bei dem Broker Bit Index AI vorgenommen haben, müssen Sie kurzfristig reagieren. Vermutlich liegt ein Betrug vor und Ihr Geld sollte schnell gesichert werden. Ein wichtiger Hinweis:

Wenn Sie eine Aufforderung erhalten, Steuern an den broker zu zahlen, ist dies ein Trick und Sie müssen von einem Betrug ausgehen.

Strafrechliche Eindämmung des Kapitalanlagebetruges

Im Strafgesetzbuch gibt es einen eigenen Straftatbestand “Kapitalanlagebetrug” in § 264a Strafgesetzbuch (StGB). Diese Art des Betruges soll gezielt verhindert werden. So der Wille des deutschen Gesetzgebers. Daneben sind Rechtsvorschriften zur Geldwäsche nicht selten für Betrugsfälle von Bedeutung..

Ausdrücklich heißt es im Gesetz: “Wer im Zusammenhang mit 1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder 2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen, in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Warum sind die Täter noch im Internet zu finden?

Betroffene fragen uns wiederholt, warum trotz eines Betruges die Scammer im Internet weiterhin gefunden werden können.

Leider ist es aufgrund der internationalen Vernetzung nicht so einfach möglich, Scammer abzuschalten. Die Drahtzieher sitzen häufig außerhalb von Europaund agieren mit unterschiedlichen Internetauftritten. Wenn eine Internetseite abgeschaltet wurde, entsteht sofort eine neue Internetpräsenz, die wiederum Kunden anlocken soll.

Hier ist es der Staatengemeinschaft noch nicht gelungen, international effektive Regeln zu vereinbaren, um Fraud-Brokern das Handwerk zu legen.

Gibt es Aufsichtsbehörden für Online-Broker wie Bit Index AI?

Mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abkürzung BAFin) möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass das Finanzsystem funktioniert, stabil und integer ist. Geldanleger und Bankkunden sollen dem Finanzsystem vertrauen.

Mit über 2.000 Beschäftigten ist die BaFin eine der großen Behörden in Deutschland. Die Behörde hat ihren Sitz in Frankfurt und Bonn.

Die BaFin beaufsichtigt über 1.500 Banken, über 1.100 Finanzinstitute, Zahlungsinstitute und auch Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute. Des Weiteren werden Versicherer, Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und inländische Fonds von der BaFin beaufsichtigt.

Weiterhin hat die BaFin die Marktaufsicht und soll so gewährleisten, dass die Verhältnisse in den Märkten fair und transparent sind und die Verbraucher geschützt werden.

Die BaFin soll auch Geldwäsche verhindern. Dieses Ziel soll unter anderem durch Regulierung der Anbieter erreicht werden. Ohne Erlaubnis darf beispielsweise keine Bank betrieben werden.

Demokonto lockt

Betrüger nutzen vielfach das Angebot eines kostenfreien Demokontos. Diese Demokontos werden mit manipulierter Software betrieben. Vielleicht ist Ihnen ein solches Demokonto für Geldanlage von Ihrer Bank bekannt.

In einem Betrugsfall werden Trades simuliert, so dass mehr Gewinne als Verluste entstehen. Für die Anleger verbreitet dieses Vorgehen das Gefühl, sie könnten mehr Geld erwirtschaften.

Wenn dann echtes Geld bei dem Broker angelegt wird, hat dieser sein Ziel erreicht.

Keine AGB und kein Vertrag

Vertragsdokumente sind gesetzliche Pflicht und völlig normal im Umgang mit Banken und Zahlungsdienstleistern und auch mit Brokern. Nur so sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geklärt.

Typisch bei deutschen Finanzdienstleistern ist die sogenannte “SCHUFA-Klausel”, die einen Datenaustausch über ihre wirtschaftliche Situation mit der SCHUFA genehmigt. Banken wollen sich so vor Zahlungsausfällen schützen.

Bei den unseriösen Online-Brokern soll der Vertragsschluss möglichst einfach sein. Mit einer Registrierung ist man Kunde. Vertragsdokumente sind nicht notwendig und werden vermieden. Ohne Vertrag ergeben sich erhebliche Unsicherheiten, welche Rechte und Pflichten die Vertragspartner haben.Haben sie keine Vertragsdokumente von Bit Index AI bekommen, sollten Sie sofort von weiteren Zahlungen Abstand nehmen und die Situation kritisch bewerten. Möglicherweise liegt ein Betrug vor. Wir empfehlen Ihnen eine anwaltliche Beratung und Prüfung.

Sind Auszahlungsbestätigungen hilfreich?

Die Geschäfte mit unseriösen Anbietern entwickeln sich häufig über Monate und langsam. Auszahlungswünsche der Kunden werden erst nach einiger Zeit geäußert. Der Broker schildert dann verschiedene Sachverhalte, warum Gelder nicht zurückgezahlt werden können. Häufig kommt dann das Argument, dass vor der Auszahlung Steuern an den Brokern zu zahlen sind. Dann würde auf jeden Fall sofort eine Auszahlung erfolgen.

Wenn ein Kunde auf diesen Trick hereingefallen ist, wird die Zahlung erwartet. Auf Nachfragen des Kunden übermitteln dann die Täter vielfach “Zahlungsbestätigungen” unterschiedlicher Art, um den Kunden ruhig zu stellen..

Solche Zahlungsbestätigungen sind gefälscht. Auch Bankbelege oder Behördenbestätigungen, die entsprechende Zahlungsabschlüsse darstellen sollen, erweisen sich als Fälschungen.

Geld kommt bei den Kunden nicht an. Mit immer neuen Darstellungen und angeblichen technischen Problem wird erklärt, warum Zahlungen nicht erfolgen.

Mit erfahrenen Anwalt gegen Bit Index AI vorgehen

gehen Sie mit uns gegen Betrüger vor und setzen Sie Ihre Ansprüche gegen Bit Index AI durch. Wir agieren über die Landesgrenzen hinweg und sind es gewohnt, mehrsprachig zu kommunizieren. So können wir auch die verschiedenen europäischen Aufsichtsbehörden kontaktieren. Eine kurze E-Mail mit Stichworten zu Ihrem Fall an kanzlei@recht-freundlich.de und Angaben zu der investierten Summe, und schon kann eine Kontaktaufnahme erfolgen.

Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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