Die Rechtsanwälte FPS mahnen im Auftrag der The Gilette Company wegen Markenrechtsverletzungen an den Wortmarken “Gilette”, “Gilette Mach3” sowie an den Bildmarken “Mach3” und “Mach3 TURBO” ab.
Sollten Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie diese ernst und ignorieren Sie sie nicht. Die Firma Gilette verfolgt ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich. Hierbei wird von einen vorläufigen Streitwert in Höhe von 150.000 Euro ausgegangen.