Broker und Schadensersatz? Rechtsanwalt einschalten!

Anlagebetrug

Sie haben einem Broker Ihr Vermögen anvertraut und gehofft, Kursgewinne realisieren zu können. Dann kam jedoch alles ganz anders. Nun verzeichnen Sie statt Gewinnen erhebliche Verluste und fragen sich, ob Schadensersatz vom Broker gefordert werden kann?

Ja, Schadensersatz kann vom Broker verlangt werden – unter gewissen Voraussetzungen. Jeder Fall liegt anders und sollte im Zweifel von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. Meine Kanzlei hat sich auf die Fälle des Anlagebetrugs und damit zusammenhängenden Problemen mit Brokern spezialisiert. Auch Schadensersatzansprüche mache ich für meine Mandantschaft geltend – und zwar weltweit.

Zuletzt habe ich für Mandantinnen und Mandanten im Wege eines Vergleichs sechsstellige Zahlungen von Brokern aus Zypern erwirken können. Gern können Sie mir eine unverbindliche Mail schreiben. Schildern Sie mir Ihren Fall und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück. Falls ich realistische Chancen für Schadensersatz sehen, vertreten ich Sie gern gegenüber Ihrem Broker.

Was sind Broker und welche Rolle spielen sie im Finanzwesen?

Die Funktion von Brokern

Broker sind Vermittler, die Kauf- und Verkaufsorders von Anlegern an Finanzmärkten ausführen. Sie sind in der Regel für die Verwaltung und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen verantwortlich und bieten ihren Kunden verschiedene Dienstleistungen an, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Handelsplattformen und Analysetools.

Arten von Brokern

Es gibt verschiedene Arten von Brokern, wie zum Beispiel Online-Broker, Full-Service-Broker und Discount-Broker. Online-Broker bieten in der Regel kostengünstige Handelsmöglichkeiten über das Internet, während Full-Service-Broker zusätzliche Dienstleistungen wie Anlageberatung und Portfolioverwaltung anbieten. Discount-Broker hingegen bieten grundlegende Handelsdienstleistungen zu günstigeren Preisen an als Full-Service-Broker.

Wann Schadensersatz vom Broker gefordert werden kann!

So vielfältig wie die Tätigkeiten von Brokern sind, so unterschiedlich sind auch die Fallkonstellationen, die zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Broker führen können.

Was mir häufig begegnet, ist folgende Situation: Mandanten berichten mir, dass ihr Broker plötzlich aufgrund einer Störung nicht erreichbar war. Dadurch sind dann Vermögensverluste eingetreten, oder geplante Gewinne konnten nicht realisiert werden.

Hier muss seitens des Rechtsanwalts genau geprüft werden, inwieweit der Broker die technische Störung und das „nicht erreichbar sein“ zu vertreten hatte. Denn wenn ein Verschulden des Brokers vorliegt, ergibt sich womöglich ein Schadensersatzanspruch. Im besten Fall erstreckt sich ein solcher Schadensersatz auf den gesamten Verlust oder den gesamten unrealisierten Gewinn, den Sie geplant hatten.

Nicht erreichbar sein ist aus technischer Sicht nur schwer zu rechtfertigen. Denn Onlinebroker sind darauf spezialisiert, jederzeit für ihre Kundschaft erreichbar zu sein. Ein Ausfall der IT oder sonstige „Ausreden“ sind juristisch als sehr schwache Entschuldigungen zu werten.

Es lohnt sich meistens, einen erfahrenen Anwalt einzuschalten, der direkt mit dem Broker über solche Fälle korrespondiert. Hierbei kann entweder direkt Schadensersatz gefordert, oder ein Vergleich angestrebt werden. Oft lassen sich rechtliche Streitigkeiten mit einem guten Vergleich ohne langwieriges Gerichtsverfahren zur Zufriedenheit beider Seiten unkompliziert beilegen.

Mein Broker sitzt im Ausland – ändert das etwas am Schadensersatz?

Grundsätzlich ist durch den Firmensitz im Ausland die Rechtsdurchsetzung zwar etwas erschwert. Allerdings sind viele große und bekannte Broker und Plattformen nun einmal nicht in Deutschland ansässig, sondern im Ausland. Beispielsweise Zypern, Hongkong oder auf kanarischen Inseln.

Dennoch gilt auch in diesen Staaten ein anständiges Rechtssystem, was die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ermöglicht. Darüber hinaus beachten Sie bitte Folgendes: Ihr Broker möchte unbedingt vermeiden, dass Kundinnen und Kunden ihren Unmut im Internet kundtun. Daher kann oft ein Vergleich ermöglicht werden, statt ein Gerichtsverfahren wegen Schadensersatz im Ausland anstreben zu müssen.

Erst kürzlich konnten ich für meine Mandantschaft Vergleiche über 120.000 Euro und 90.000 Euro mit einem Broker aus Zypern erreichen. So musste kein Schadensersatz im Ausland geltend gemacht werden, sondern der Rechtsstreit konnte – trotz englischsprachiger Korrespondenz – unkompliziert beigelegt werden.

Falschberatung durch Broker? Schadensersatzpflicht prüfen lassen!

Ein Schadensersatzanspruch gegen den Broker ist denkbar, wenn dieser eine falsche Beratung durchgeführt hat. Eine Falschberatung wiederum kann verschiedene Facetten aufweisen. Im Folgenden gebe ich Ihnen Hinweise darauf, welche Verhaltensweise des Brokers oder welche Situation bei Ihrem Broker auf eine falsche Beratung hinweisen könnte.

Anzeichen für eine Falschberatung:

  • Sie wurden zu immer weiteren Einzahlungen gedrängt
  • Es wurde psychischer Druck aufgebaut
  • Die Hinweise des Brokers haben stets zu Kursverlusten geführt
  • Sie wurden nicht vollständig über Risiken informiert
  • Ihr Ansprechpartner beim Broker wechselte ständig
  • Sie wussten nicht, welche Trades abgeschlossen worden sind
  • Diskussionen über Schadensersatz werden vom Broker abgeblockt

Schauen Sie sich einmal § 63 WpHG an. Dort hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Pflichten Wertpapierdienstleistungsunternehmen haben. Broker sind solche Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Das bedeutet, dass Ihr Broker den § 63 WpHG befolgen muss – auch wenn er im Ausland ansässig ist! Wer deutsche Kundschaft bedient, muss auch deutsches Recht befolgen.

Auszug aus § 63 WpHG: Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist verpflichtet, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse seiner Kunden zu erbringen.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat sich zum WpHG geäußert und ein Rundschreiben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (dazu zählen Broker!) veröffentlicht. Hier ist es zu sehen. Sollte Ihr Broker gegen die dort genannten Auflistungen verstoßen haben, könnte dies ein Indiz für einen Schadensersatzanspruch sein. Nutzen Sie dieses Wissen, um Ihren eigenen Fall einordnen zu können – bei Zweifeln schreiben Sie mir gern völlig unverbindlich und kostenfrei. Ich melde mich bei Ihnen und helfen Ihnen gern, einen möglichen Schadensersatz gegenüber dem Broker geltend zu machen.

Broker und Schadensersatz: Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Anwalt konkret ab?

Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer an Schadensersatz gegen Ihren Broker denken, können Sie wie folgt vorgehen. Sprechen Sie zunächst mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Übermitteln Sie diesem alle notwendigen Informationen.

Dazu zählen insbesondere der genaue Hergang bei Ihrem Broker: was ist passiert? Welche Verluste haben Sie realisiert? Speichern Sie den Mailverkehr und sonstige Unterlagen vom Broker ab, da dies von Ihrem Anwalt geprüft werden wird.

Ihr Rechtsanwalt wird rechtlich analysieren, inwieweit Ihr Broker eine Pflichtverletzung begangen hat, aus der sich ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben könnte. Im weiteren Verlauf wird Ihr Anwalt mit dem Broker korrespondieren – in der jeweiligen Landessprache. Entweder der Broker zahlt den geforderten Schadensersatz, oder es wird ein Vergleich angestrebt. Sollte auch ein Vergleich scheitern, kann ein Gerichtsverfahren angedacht werden.

Erfahrungsgemäß lassen sich viele Fallkonstellationen jedoch im Wege eines unkomplizierten Vergleichs lösen, sodass kein Schadensersatz gegen den Broker eingeklagt werden muss. Durch eine anständige Vergleichszahlung sind meist beide Parteien letztlich zufrieden.

Wann kann ein Schadensersatzanspruch gegen einen Broker entstehen?

Fehlverhalten des Brokers

Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Broker kann entstehen, wenn der Broker in irgendeiner Weise fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Broker fehlerhafte Anlageempfehlungen gibt, Orderanweisungen nicht korrekt ausführt oder die Vermögenswerte seiner Kunden unsachgemäß verwaltet.

Verluste durch Marktmanipulation oder Insiderhandel

In einigen Fällen können Anleger auch Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie Verluste durch Marktmanipulation oder Insiderhandel erleiden. In solchen Fällen müssen die Anleger jedoch nachweisen, dass der Broker von den illegalen Handlungen wusste oder daran beteiligt war.

Wie können Sie Schadensersatzansprüche gegen einen Broker durchsetzen?

Beweisführung und Dokumentation

Um Schadensersatzansprüche gegen einen Broker erfolgreich durchsetzen zu können, müssen Sie zunächst nachweisen, dass der Broker seine Pflichten verletzt hat und dass Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Dies kann zum Beispiel durch die Vorlage von Kontoauszügen, E-Mail-Korrespondenz oder Aufzeichnungen von Telefongesprächen erfolgen.

Rechtliche Schritte

Wenn Sie überzeugende Beweise für das Fehlverhalten des Brokers haben, können Sie zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit dem Broker zu erzielen. Sollte dies jedoch nicht erfolgreich sein, kann es notwendig werden, rechtliche Schritte einzuleiten. In solchen Fällen empfehle ich Ihnen, einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt.

Schlichtungsverfahren und Ombudsstellen

Bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten, sollten Sie prüfen, ob es alternative Streitbeilegungsmöglichkeiten gibt, wie zum Beispiel Schlichtungsverfahren oder Ombudsstellen. Diese können oft kostengünstigere und schnellere Lösungen bieten als ein Gerichtsverfahren.

Meine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Schadensersatzanspruch gegen den Broker!

Broker und Schadensersatz: Bevor Sie kostenintensiv einen Rechtsanwalt beauftragen, können Sie nach einer kostenfreien Ersteinschätzung fragen. Meine Kanzlei bietet eine solche kostenfreie Ersteinschätzung an. Hierbei erhalten Sie eine erste Einschätzung der Situation aus rechtlicher Sicht.

Auf Grundlage meiner kostenfreien Ersteinschätzung können Sie eine fundierte Entscheidung treffen. Ich teile auch mit, welche Kosten für die Beauftragung meiner Kanzlei entstehen würden – so vermeiden Sie „versteckte Anwaltskosten“ oder „Überraschungen“ bei der Abrechnung des Anwalts.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

4 Gedanken zu „Broker und Schadensersatz? Rechtsanwalt einschalten!“

  1. Hallo. Habe bei der firm Firmon.co/de/. 250 eingezahlt und nach einer Woche stand mein Konto bei 248000 nun rief mich eine Frau an ich sollte 8,3% Gebühren zahlen von der Summe sie meinte 30000 ich sagte die sollen die abziehen geht nich das war am 19.2. nix mehr gehört von den Typen mein Konto ist noch da und ich habe 160000 Auszahlung gedrückt aber nix passiert schön Mist
    Dank im Vorraus

    Antworten
  2. Sehr geehrter Herr Feil,
    da ich mich für das Anlegen von Geld in Kryptowährungen interessierte, habe ich auf eine Werbung in Google News reagiert, wo mit einer kleinen Anlage von 250 € eine Erstinvestition in Kryptowährung geschehen sollte.
    Kurz darauf erhielt ich einen Anruf von einer Mitarbeiterin, welche mit mir die ersten Schritte zur Kontoeröffnung und Geldeinzahlung per Sofortüberweisung zeigte. Das Geld wurde auf ein Konto bei der https:// inertiafinance.co/de/client-portal#/finance/ deposit, welches auf meinen Namen lautete überwiesen.
    Am nächsten Tag sollte der Kontakt mit dem Anlageberater erfolgen. Dieser stellte sich dann als Matt Tuzzolo vor und eröffnete mit mir ein Konto auf Coinbase.
    Von dort sollten dann die Investitionen erfolgen. Um aber für die Handelsplattform ein Limit freizuschalten, sollte ich das Konto kurzfristig kapitalisieren. Dies habe ich mit Ihm gemeinsam erledigt. Dafür wurden ein Teil meiner Ersparnisse in Höhe von ca. 4000 € verwendet.
    Der Betrag wurde in Bitcoin umgewandelt und sollte dann, innerhalb von sehr kurzer Zeit wieder in Euro und dann zurück auf mein Konto transferiert werden.
    Natürlich kam aller anders. Ich erhielt eine Nachricht von Blockchain, dass mein Limit nicht bestätigt wurde und das Geld aus Sicherheitsgründen geblockt werden. Ein Anruf von Blockchain sollte am nächsten Tag die Freigabe bedeuten. Dieser Anruf erfolgte und die Mitarbeiterin forderte zur Überprüfung weitere 1000 € (Versicherung) per Sofortüberweisung, welche dann wieder in Bitcoins gewandelt wurden. Ich muss dazu sagen, dass keine Wallet von mir genutzt wurde und auch das Ziel der Überweisung mir nicht klar war.
    Kurze Zeit später rief mich ein Herr/Frau Furman von CITIGROUP GLOBAL MARKETS an und versprach mir, mein Geld per Spiegelüberweisung zurück zu holen. Ich war froh und in guter Hoffnung. Ich sollte bzw. musste weitere 5000,- € auf mein Handelskonto überweisen, Zum Glück lies mein Konto, welches sich bereits im Minus befand nur eine Überweisung von 2300,- zu.
    Ich hoffe, das letzte überwiesene Geld von CoinBase auf mein Girokonto zurück überweisen zu können, da mir der Betrug nach etlichen Internetrecherchen endlich bewusst wurde.
    Die angebliche Hilfe, da bin ich mir nach vielen schlaflosen Nächten jetzt sicher, wollte und hat mich ebenfalls betrogen.
    Sehr geehrter Herr Feil,
    gibt es für mich eine Chance, dass Geld oder auch nur einen Teil von Inertia Finance davon, zurück zu bekommen?

    Antworten
    • Hallo,

      es verstärkt sich im Moment der Verdacht, dass Inertia Finance ein Betrugsfall ist. Daher sollten Sie an Inertia Finance auf keinen Fall weitere Zahlungen leisten. Ich sende Ihnen gleich weitere Informationen per E-Mail.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thomas Feil

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