Sie möchten einen Eintrag bei der Creditreform löschen oder entfernen lassen, Ihre Daten dort einsehen oder hinterfragen, oder sich grundsätzlich zum Thema Creditreform informieren?
Dann sind Sie bei uns richtig.
Unsere Kanzlei hilft Mandanten bundesweit dabei, die Probleme mit der Creditreform haben (z.B. negativer Eintrag) und diese Probleme lösen möchten (z.B. Eintrag löschen, Bonitätsindex verbessern etc.). Gern helfen wir auch Ihnen!
Creditreform verstehen!
Die Creditreform ist eine komplette Unternehmensgruppe, deren Hauptsitz sich in Neuss befindet. Sie besteht schon seit 1879 und zählt insbesondere die Erteilung von Wirtschaftsinformationen, das Forderungsmanagement (Inkasso), verschiedene Marketing Services und die Systemberatung zu den Tätigkeitsfeldern.
Grade für natürliche Personen, welche einen Kredit oder sonstige Geldleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist die Bonitätsprüfung und das Inkasso durch die Creditreform von erheblicher Bedeutung. Hierbei ist die Creditreform mit der Schufa vergleichbar, unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten auch von dieser.
Geschichte der Creditreform
Der Ursprung der Creditreform liegt in Mainz, wo am 9. März 1879 von 25 eher kleine Geschäftsmänner den „Verein Barzahlung Mainz“ gründeten.
Dieser Verein war der erste Vorläufer einer Wirtschaftsauskunftei, mit der eine rudimentäre Art der Bonitätsprüfung durchgeführt werden sollte.
Was macht Creditreform heutzutage?
Heutzutage bietet die Creditreform Bonitätsprüfungen sowohl im b2b-Bereich als auch im b2c-Bereich (business-to-consumer) an.
Dabei hilft die Creditreform bei Kreditentscheidungen in sämtlichen Risikobereichen, wofür mehr als 90 Millionen Zahlungsbelege aus dem sog. Debitorenregister Deutschland zu Rate gezogen werden.
Dieses Debitorenregister stellt den Zahlungserfahrungspool von Creditreform dar, also die gesammelten Daten über das Zahlungsverhalten einzelner Unternehmen oder Personen.
Bonitätsindex berechnet
Neben diesem Debitorenregister werden etwa 8 Millionen Bilanzen zu über einer Million Unternehmen genutzt, um Aussagen über die Bonität treffen zu können.
Abseits dieser zahlenmäßigen Sammlungen berechnet Creditreform darüber hinaus Ausfallwahrscheinlichkeiten von Unternehmen. Sie zieht diese für die Bewertung heran. Und auch der momentane Unternehmensstatus und die Unternehmenshistorie bilden Kriterien für die letztendliche Bewertung.
Die erfassten und genutzten Datenmengen sind demnach immensen Ausmaßes.
Aufbau und Vereinsstruktur der Creditreform
1879 als Verein gegründet, hat sich die generelle Struktur der Creditreform bis heute nicht grundlegend verändert.
Auch heute ist die Creditreform in mehrere lokale Vereine gegliedert, welche auf der nächsthöheren Ebene von Betriebskommanditgesellschaften geführt werden.
Die gesamten Vereine sind letzten Endes im „Verband der Vereine Creditreform e. V.“ mit Sitz in Neuss zusammengeschlossen.
Geschäftsebene von Creditreform
Auf Geschäftsebene sorgt dies dafür, dass im Gegensatz zur Schufa die Creditreform keine Kunden hat, welche die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen.
Vielmehr können die an den Leistungen interessierten Unternehmen bei der Creditreform Mitglied werden, und zwar nur bei einem der lokalen Vereine. In dieser Struktur sind momentan etwa 130 regionale Vereine registriert, welche zusammengenommen auf etwa 123.000 Unternehmen als Mitglieder kommen.
Mit etwa 176 Geschäftsstellen in Europa und dieser immensen Mitgliederzahl ist Creditreform heutzutage eine der größten Wirtschaftsauskunfteien Europas. Neben Deutschland sind auch in anderen Ländern Gesellschaften der Creditreform tätig, sodass eine Auskunft und Prüfung auch über europäische Landesgrenzen hinweg stattfinden kann.
Informationen “von überall”?
Hierfür kann auf Informationen aus Österreich, Bulgarien, der Schweiz, Tschechien, Estland, Kroatien, Serbien, Ungarn, der Ukraine, Italien, Litauen, Luxemburg, Lettland, Polen, Rumänien, Russland, Slowenien, er Slowakei, Großbritannien, Türkei und sogar China zurückgegriffen werden.
Nicht nur die Vereine, auch einige weitere Betriebe gehören zur Unternehmensgruppe der Creditreform.
Da diese keine lokalen Vereine der Creditreform sind, wurde eine Holdinggesellschaft gegründet, welche als Creditreform AG tätig ist.
Zur Unternehmensgruppe der Creditreform AG gehören mehrere GmbHs (Creditreform Boniversum GmbH, Creditreform Compliance Services GmbH, CPM Creditreform Portfolio Management GmbH, Microm Micromarketing-Systeme und Consult GmbH) sowie eine Aktiengesellschaften (Creditreform Rating AG) und eine Kommanditgesellschaft (Bedirect GmbH & Co. KG).
Tätigkeitsgebiete der Creditreform
Das Tätigkeitsfeld der Creditreform ist ähnlich breit wie die Mitgliederzahl und das Unternehmensportfolio vermuten lässt.
Grob einteilen kann man die Schwerpunkte dabei in die Erteilung von Auskünften mit Wirtschaftsinformationen, dem Forderungsmanagement inklusive Inkasso, dem Marketing und der Systemberatung.
Wirtschaftsinformationen durch Creditreform
Die Erteilung von Auskünften im Bereich der Wirtschaftsinformationen stellt einen der zwei Hauptpfeiler der Tätigkeit von Creditreform dar.
Creditreform stellt hierfür alle notwendigen Daten zusammen, die für die Ermittlung von Bonität und Finanzstruktur nötig sind, und zwar sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen (dort über die Tochtergesellschaft Boniversum GmbH).
Hinzu kommen noch einige weitere Leistungen in diesem Bereich.
Bonitätsprüfung Unternehmen (B2B) bei Creditreform
Haupttätigkeit von Creditreform ist die Bonitätsprüfung von Unternehmen, sodass die Mitglieder Auskünfte über gewerbliche Geschäftspartner einholen können.
Dabei erteilt Creditreform alle nötigen Informationen über die Bonität, sondern auch über die generellen Finanzen, die Struktur und das wirtschaftliche Umfeld des potentiellen Geschäftspartners.
Das Ausmaß der Auskunft ist dabei wählbar, denn Creditreform gibt mehrere Arten der Auskunft zur Auswahl.
Für Deutschland gibt es ganze fünf verschiedene Arten der Auskunft, welche von sehr detailliert (Premiumauskunft) bis hin zu überblicksartig (Kurzauskunft, Ampelauskunft) reichen.
Bonitätsindex von Creditreform – gefürchtet!
Zur Berechnung der Bonität ist der Bonitätsindex wesentlich. Der Bonitätsindex ist der Maßstab, mit dem die Kreditwürdigkeit einer Person gemessen wird.
Er stellt einen reinen Prognosewert dafür da, ob eine Person zahlungsfähig ist.
Berechnet wird der Bonitätsindex mit Hilfe verschiedenster Informationen wie Eigenkapital, Liquidität, Erlös, oder Zahlungsverhalten eines Unternehmens.
Mit Hilfe des Bonitätsindex kann ein Unternehmen das Zahlungs- oder Insolvenzrisiko bei einem Vertragsschluss kalkulieren und sich besser entscheiden, ob ein Geschäft eingegangen werden soll oder nicht.
Creditreform kann aufgrund der Zweigstellen im Ausland dabei auch die Bonität von ausländischen Unternehmen zu bewerten.
Dabei hilft nicht zuletzt auch, dass zwischen den Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien ein gemeinsames Kreditregister bei der EZB geschaffen wurde, in dem Unternehmenskredite ab 25.000 Euro verzeichnet werden.
Auch diese Daten gehen selbstredend in die Bonitätsprüfung mit ein.
Bonitätsprüfung Konsumenten (B2C)
Nicht nur im b2b-Bereich, auch im b2c-Bereich bietet Creditreform eine Bonitätsprüfung an.
Bei dieser Variante können Unternehmen die Bonität von Privatpersonen prüfen lassen und sich Auskunft darüber geben lassen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Person den Vertrag erfüllen wird.
Auch hier ist der Bonitätsindex der ausschlaggebende Messwert. Creditreform wirbt damit, dass durch die Bonitätsprüfung das Risiko gemindert werden kann, wenn einer Privatperson ein Kredit gewährt werden soll oder ein Kunde einen Kauf auf Rechnung abschließen möchte.
Was soll die Auskunft der Creditreform?
Die Auskunft soll dazu dienen, das Risiko der Forderungsausfälle gering zu halten, in dem schon vor Vertragsschluss die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kunden beleuchtet wird.
Die Bonitätsprüfung läuft im b2c-Bereich dabei nicht über Creditreform selbst, sondern über das Tochterunternehmen Boniversum GmbH, welche auf ca. 100 Millionen personenbezogene Datensätze zurückgreifen kann.
Auskunft verlangen kann dabei grundsätzlich jedes Unternehmen, welches gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Privatpersonen vergibt.
Zusätzlich muss gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden, was grundsätzlich schon dann der Fall ist, wenn sich ein Vertragsschluss anbahnt.
Weiterer Service von Creditreform
Ein weiterer Service, der hiermit zusammen hängt, ist die Ermittlung der Konsumentenadressen, falls diese umgezogen sind.
Hierbei werden aktuelle Daten, welche die Unternehmen über einen Konsumenten einbringen können, mit relevanten Datenbanken abgeglichen, beispielsweise zu Sterbefällen und Umzugsdaten.
Ebenfalls möglich ist die Durchführung einer Einwohnermeldeamtsanfrage. Hierdurch will Creditreform es möglich machen, verzogene Schuldner zu finden.
Die Boniversum GmbH bietet jedoch nicht nur Leistungen für Unternehmen an.
Als Privatperson kann man sich bei Boniversum registrieren und hat danach Online-Zugriff auf eine vollständige Selbstauskunft, welche man an Dritte versenden kann (siehe zur Selbstauskunft auch noch weiter unten).
Ändern sich Daten in der Selbstauskunft, kann man sich hierüber per Mail informieren lassen. und sich über Änderungen in den Daten ihrer Selbstauskunft per E-Mail informieren lassen.
Monitoring B2B durch Creditreform
Die Creditreform bietet weiterhin ein Monitoring von Geschäftspartnern an. Dabei wird die generelle Situation und die Geschäftslage von Geschäftspartnern wie Bestandskunden oder Leiferanten überwacht, und zwar sowohl im In- als auch im Ausland.
Dabei werden alle wichtigen Veränderungen erfasst und an das interessierte Unternehmen weitergeleitet., beispielsweise Änderungen in der Bonität, Adressänderungen oder gar eine Insolvenz.
CrefoZert Bonitätszertifikat?
Schon fast zum Marketing gehört das CrefoZert Bonitätszertifikat.
Hiermit kann ein Unternehmen potentiellen Geschäftspartnern Stabilität und Sicherheit signalisieren, indem es das Bonitätszertifikat auf der Internetseite, als Signatur im Mail- oder Papierschriftverkehr oder als Siegel im Büro anbringen kann.
Hierdurch wird aktiv nachgewiesen, dass ein Unternehmen eine ausreichend gute Bonität hat. Für die Zertifikatsverleihung sind mehr oder weniger strenge Bedingungen zu erfüllen.
Forderungsmanagement und Inkasso von Creditreform
Creditreform bietet neben der Auskunft von Wirtschaftsinformationen Leistungen aus den Bereichen Forderungsmanagement und Inkasso an.
Die angebotenen Leistungen reichen dabei von der bloßen Mahnung im Namen des Gläubigers über die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Gläubigers bis zur Überwachung des erwirkten Titels. Ebenfalls durchgeführt wird das Factoring und der Kauf notleidender Forderungen.
Damit kann Creditreform den gesamten Inkasso-Prozess eines Gläubigers begleiten, von der ersten außergerichtlichen Mahnung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Vorgerichtliches Inkasso und Mahnverfahren
Die meisten Inkasso-Aufträge wickelt die Creditreform im außergerichtlichen Bereich durch Mahnverfahren ab. Hierbei soll die Geldsumme so schnell wie möglich eingetrieben werden.
In diesem Status nutzt Creditreform sehr viele Informationen, die in Datenbanken gesammelt worden sind. Beispielsweise wird schon vorher verglichen, wie zahlungskräftig der Schuldner überhaupt ist.
Hierfür wird unter anderem sogar auf Schuldnerregistereinträge der Amtsgerichte, veröffentlichte Insolvenzzahlen und andere laufende Inkasso-Fälle zurückgegriffen.
Die Creditreform hat demnach einen immensen Überwachungsapparat, mit denen sie die Erfolgschancen des Inkasso schon im Voraus berechnen.
Gerichtliches Inkasso und Mahnverfahren
Hat das außergerichtliche Mahnverfahren nicht zum gewünschten Erfolg geführt, betreibt die Creditreform auch das gerichtliche Inkasso und leitet ein gerichtliches Mahnverfahren als zweite Stufe ein.
Auch hier werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners weiter überprüft, um die Erfolgschancen schon vorher im Auge zu haben.
Nur wenn das gerichtliche Mahnverfahren erfolgsversprechend erscheint, wird die Titulierung und Zwangsvollstreckung eingeleitet und das gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren in einem Inkasso-Verfahren angestrengt.
Führt auch das gerichtliches Inkasso-Verfahren nicht dazu, dass der Schuldner zahlt, vollzieht ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung, führt also die Pfändung durch.
Titelüberwachung / Monitoring gerichtlich erwirkter Titel mit dem Überwachungsverfahren
Ist der Schuldner laut Vermögensverzeichnis pfandlos, kann ein erwirktes Urteil bzw. ein Titel nicht vollstreckt werden. In der Folge kann also kein Geld und keine Zwangsvollstreckung stattfinden.
Ist dies der Fall, leitet die Creditreform auf Wunsch ein Überwachungsverfahren ein, in der eine permanente Titelüberwachung stattfindet. Da ein erwirkter Titel 30 Jahre lang gültig bleibt, kann für die gleiche Zeit auch noch die Vollstreckung vollzogen werden.
Ist der Schuldner in das Vermögensverzeichnis als pfandlos eingetragen, muss er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Mit Hilfe der angelegten Datenbanken kann die Creditreform in diesen 30 Jahren überwachen, ob der Schuldner zu Geld gekommen ist.
Sobald dies der Fall ist und ein Vorgehen gegen den Schuldner erfolgsversprechend ist, wird die Vollstreckung eingeleitet. Das Monitoring stellt im Grunde also eine komplette wirtschaftliche Überwachung eines Schuldners da.
Crefo Kreditversicherung – Forderungsausfallversicherung speziell für Creditreform Mitglieder
Die Creditreform arbeitet jedoch nicht nur alleine oder mit den eigenen Tocherunternehmen, sondern schließt sich im Kredit- und Forderungsmanagement seit einigen Jahren mit Kreditversicherern zusammen.
Dabei handelt es sich um die Atradius Kreditversicherung und die R+V Allgemeine Versicherung AG, welche für Creditreform die sog. Crefo Kreditversicherung anbieten. Hierfür werden Wirtschaftsinformationen und Inkasso-Dienstleistung von Creditreform mit dem Versicherungsschutz durch Atradius oder R+V kombiniert.
Die Crefo Kreditversicherung soll die Unternehmen gegen Zahlungsausfälle absichern und soll dazu führen, dass wegen dieser Sicherung offene Forderungen auch an die Hausbank abgetreten werden können.
Nicht zuletzt soll hierdurch die Unternehmensexistenz abgesichert werden, sodass plötzliche Kundeninsolvenzen und damit ausfallende Forderungen keine zu große Asuwirkung auf ein Unternehmen haben.
Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang, dass durch den Abschluss der Crefo Kreditversicherung nicht allein das Risiko gemindert und die Liquidität verbessert werden soll – durch den Abschluss der Versicherung steigt auch die bei der Creditreform berechnete Bonität.
Der Abschluss einer Versicherung soll damit besonders lohnenswert erscheinen, wenn die Bonität nicht von vornherein besonders gut ist und sorgt dafür, dass die Creditreform vom Unternehmen mit noch weiter gehenden Informationen versorgt wird.
Factoring durch Creditreform
Creditreform betreibt darüber hinaus das Factoring.
Das Factoring meint dabei ist ein eine gewerbliche Übertragung von Forderungen eines Unternehmens (Kreditor) gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Spezialinstitut (Factor).
Dieser Factor kann die Creditreform sein, an welche die Forderungen der Mitgliedsunternehmen abgetreten werden können. Dabei gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Arten des Factoring.
Beim echten Factoring überträgt man dem Factor die Forderungen inklusive dem Risiko des Forderungsausfalls, während beim unechten Factoring das Forderungsausfallrisiko beim Kreditor verbleibt.
Davon unabhängig muss der Kreditor bei beiden Arten des Factoring das Risiko für den tatsächlichen Rechtsbestand der Forderungen tragen, also sicherstellen, dass die Forderung tatsächlich auch besteht.
Durch das Factoring werden Forderungen, die üblicherweise noch nicht fällig sind, gegen eine Gegenleistung übertragen. Hierdurch können Finanzierungs- und Handlungsfreiräume entstehen, Geld also schon vorher genutzt werden, bevor eine Forderung fällig wird.
Die Creditreform weist auch beim Factoring darauf hin, dass dieses die Bonität steigern kann.
Durch ein gleichbleibendes Eigenkapital steigt die Stabilität eines Unternehmens und damit die Bonitätseinschätzung der Creditreform.
Das Factoring wird damit als ebenfalls vorteilhaft für den generellen Wirtschaftsverkehr dargestellt, sorgt vor allen Dingen aber weiterhin dafür, dass die Creditreform noch mehr Informationen sammelt.
Notleidende Forderungen
Die Creditreform betätigt sich darüber hinaus auch in risikoreicheren Tätigkeitsfeldern.
So bietet sie an, auch notleidende Forderungen (in der Praxis oft auch als „faule“ Forderungen oder „Heuschrecken“ bekannt) aufzukaufen und so die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu sichern.
Für solche notleidenden Forderungen gibt es heutzutage einen Sekundärmarkt, auf dem nur notleidende Forderungen angeboten werden. Sie stellen trotz des immensen risikos, dass sie niemals eingezogen werden können, handelbare Wirtschaftsgüter dar.
Da das Risiko oft für die Gläubiger zu hoch ist, die Forderung nicht durchsetzen zu können, werden mittlerweile sehr viele dieser Forderungen an spezielle Unternehmen abgetreten, welche sich auf den entstandenen Sekundärmarkt konzentrieren.
Die Creditreform kümmert sich dabei in erster Linie um ungesicherte Konsumentenforderungen, wobei in erster Linie die CPM Creditreform Portfolio Management GmbH, ein Unternehmen der Creditreform AG, tätig wird.
Sie kaufen einmalig oder wiederkehrend ganze Portfolios notleidender Forderungen auf und beschränken sich dabei nicht nur auf die Forderungen, für die schon Titel erstritten worden, sondern auch für noch untitulierte Forderungen.
Damit die Creditreform solche Forderungen aufkauft, muss der ursprüngliche Forderungswerk der Forderungen bei etwa 200 Millionen € für mindestens 100 Einzelforderungen liegen, sodass einzelne notleidende Forderungen nicht abgetreten werden können.
Vielmehr regelt die Creditreform das Risiko über die schiere Masse der Forderungen und der großen Höhe der Forderungssummen.
Selbstauskunft bei Creditreform einholen
Die Selbstauskunft ist die wichtigste Möglichkeit, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen.
Hierbei muss unterschieden werden zwischen der Selbstauskunft für Unternehmen und der Selbstauskunft für Privatpersonen.
Sollten Sie Hilfe dabei benötigen, Daten bei der Creditreform anzufordern oder zu überprüfen, können Sie uns gern ansprechen.
Wir helfen Mandanten bundesweit dabei, etwaige negative Einträge dort zu löschen, wenn dies möglich ist, oder den Bonitätsindex zu verbessern, soweit es machbar ist.
Selbstauskunft von Creditreform für Unternehmen
Die Selbstauskunft für Unternehmen kann unter der Website https://www.creditreform.de/mitgliedschaft/online-services/eigenauskunft.html eingeholt werden.
Diese ist kostenlos und gibt einen Überblick über die Wirtschaftsauskunft und die Bonitätsbeurteilung des eigenen Unternehmens sowie sämtliche über das Unternehmen bei Creditreform gespeicherten Daten.
Außerdem wird erklärt, auf welcher Grundlage potentielle Geschäftspartner das Ausfallrisiko des eigenen Unternehmens einschätzen.
Selbstauskunft für Privatpersonen bei Creditreform
Als Privatperson hat man die Möglichkeit, bei der Boniversum GmbH eine Selbstauskunft anzufordern.
In dieser sind alle Informationen aufgeführt, die über die Person gespeichert sind.
Die Selbstauskunft ist im jährlichen Intervall kostenlos und kann auf der Internetseite www.bonigo.de online bestellt werden.
Alternativ kann die Selbstauskunft in den Geschäftsräumen der Boniversum GmbH persönlich, per E-Mail (service@bonigo.de), per Fax (02131-36845-570) oder per Post (Creditreform Boniversum GmbH, BONIGO Kundenservice, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss) angefordert werden.
Eintrag bei Creditreform löschen lassen!
Besonders ärgerlich ist es, wenn im Wege der Selbstauskunft festgestellt wird, dass Einträge veraltet oder schlichtweg falsch sind.
Dann sind Mittel und Wege gefragt, wie man mit dieser Situation umgehen kann, denn dies kann zu erheblichen Folgen führen.
Leitet Creditreform beispielsweise nachteilige Daten an ein Geldinstitut oder einen potentiellen Geschäftspartner weiter, kann es durchaus vorkommen, dass wegen des schlechten Bonitätsindex ein Konto gekündigt oder ein Kredit nur zu sehr ungünstigen Konditionen oder schlichtweg gar nicht gegeben werden.
Sollten Sie einen negativen Eintrag über sich bei der Creditreform festgestellt haben, können Sie uns gern kontaktieren.
Wir schauen uns an, ob wir den Eintrag löschen oder entfernen lassen können, und welche rechtlichen Schritte hierfür nötig sind.
Falls ein negativer Eintrag zu löschen ist, dürfte sich im Regelfall der Bonitätsindex nach dem Entfernen des Negativeintrags verbessern.
Kenntnis ist wichtig – regelmäßig informieren!
Um schwerwiegenden Folgen zu entgehen, sollte man so früh wie nur möglich von falschen oder veralteten Informationen wissen. Gibt es daher Anhaltspunkte für ein solches Szenario, sollte schnellstmöglich eine Selbstauskunft eingeholt werden.
Darüber hinaus ist es generell anzuraten, einmal im Jahr die kostenlose Auskunft bei der Boniversum GmbH zu verlangen, als Geschäftskunde bei Creditreform selbst.
Abseits der freiwillig angebotenen Möglichkeit der Selbstauskunft kann notfalls die gesetzliche Regelung des § 34 BDSG dabei helfen, denn dieser gibt einem den Anspruch, darüber aufgeklärt zu werden, welche Daten eine Stelle über die eigene Person gesammelt hat.
Beschwerde bei Creditreform / Boniversum einlegen
Bei allen möglichen Nachteilen, zu denen falsche oder veraltete Daten führen können darf nicht vergessen werden, dass die aufarbeitenden Stellen selbst ein großes Interesse an der Richtigkeit ihrer Daten haben.
Die berechnete Bonität kann nur dann vertrauenswürdig und verlässlich sein, wenn sie die richtigen Grundlagen hat. Unternehmen werden nur solange auf die Leistungen der Creditreform bzw. von Boniversum zurückgreifen, wie die Auskünfte auch korrekt sind.
Trotz dessen ist es fast die Regel, dass Daten veraltet oder unrichtig gespeichert sind und zur Berechnung herangezogen werden. Bemerken Sie dies, sollten Sie schnellstmöglich Beschwerde hiergegen einlegen.
Gemäß § 33 BDSG ist eine datenverarbeitende Stelle nämlich grade dazu verpflichtet, falsche Daten zu berichtigen bzw. zu löschen.
Besondere, formelle Hürden sind hier nicht zu erwarten, denn grundsätzlich reicht es, formlose aber schriftlich die Beschwerde einzulegen. Sie sollten jedoch die Unterlagen mitsenden, welche die Unrichtigkeit der Daten beweisen können.
Geht eine solche Beschwerde ein, gebietet das BDSG, dass die Daten gesperrt werden, bis festgestellt werden kann, ob die Daten falsch oder richtig sind. Nur wenn die Daten doch nicht falsch und aktuell sind, werden die Daten entsperrt und weiter genutzt.
Im anderen Fall werden die Daten gelöscht. Sollte die verarbeitende Stelle der Aufforderung zur Löschung hernach nicht nachkommen, kann der Anspruch aus dem BDSG im Klageweg geltend gemacht werden.
Bei besonderer Dringlichkeit sollte zudem ein Anwalt eingeschaltet werden, um die Reaktionszeit der verarbeitenden Stelle zu erhöhen.
Möglichkeiten gegen den Verursacher falscher Daten bei Creditreform
Die Creditreform bzw. Boniversum berechnen grundsätzlich nur aus den gesammelten Daten, welche Ihnen von anderen Stellen zugeleitet werden.
Verursacher ist jedoch das Unternehmen, welche grade die falschen Daten weitergeleitet hat.
Damit dies in der Zukunft unterbleibt, sollte auch gegen den Verursacher vorgegangen werden. Auch dieses Unternehmen ist eine datenverarbeitende Stelle und daher nach dem BDSG zur Berichtigung der Daten angehalten.
Der Verursache ist dann auch zum Widerruf der Daten gegenüber der Creditreform bzw. Boniversum verpflichtet.
Schadenersatz von Creditreform möglich?
Entstehen wegen falscher oder veralteter Daten und einer negativen Bonitätsprüfung Schäden bei der geprüften Person, ist fraglich, wer hierfür aufkommen muss.
Die Creditreform bzw. Boniversum selbst haftet dabei grundsätzlich nicht, denn ihnen ist es aufgrund der Masse der Daten nicht zuzumuten, sämtliche Information auf Richtigkeit zu überprüfen.
Allerdings ist es möglich, gegen den Verursacher vorzugehen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, von diesem Schadenersatz zu fordern.
Dabei sollten Sie sich nicht scheuen, einen Anwalt einzuschalten, denn die Kosten hierfür sind als Schadensposition ebenfalls zu ersetzen und vom Verursacher zu zahlen.
Dies wurde vom AG Halle (Saale) so bestätigt (Urteil vom 28.02.2013 – Az.: 93 C 3289/12).