Kanzlei für Markenrecht
Unsere Kanzlei für Markenrecht in Hannover (bundesweite Beratung) steht Ihnen gerne für alle Fragen zum Markenschutz zur Verfügung. Grundsätzlich sollte sich vor einer Markenanmeldung mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt werden, der auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass der eigene Kennzeichenschutz auch zur vollen Entfaltung gelangen wird. Zur umfassenden Markeneintragung gehören neben dem Antrag für das DPMA (deutsche Marke) oder HABM (europäische Gemeinschaftsmarke) auch eine umfangreiche Markenrecherche und anschließende Markenüberwachung. Ein Anwalt für Markenrecht übernimmt all diese Aufgaben für Sie und behält dabei auch die wirtschaftlichen Aspekte (Kosten und Anzahl der einzutragenden Nizzaklassen) im Auge. Auch bei markenrechtlichen Abmahnungen stehen wir Ihnen bei.
Markenrecht FAQ (häufige Fragen)
Was ist eine Marke?
Eine Marke ist ein Kennzeichnungsmittel, das Anbietern ermöglicht, ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen ihrer Mitbewerber zu unterscheiden. Dies geschieht beispielsweise durch ein Logo oder einen Werbeslogan, aber auch durch bestimmte Produktbezeichnungen und Verpackungen. Für den Kunden wird dadurch ersichtlich, woher das Produkt oder die Dienstleistung stammt und worin die Unterschiede zu anderen Anbietern liegen.
Wozu eine Marke anmelden?
Marken schaffen Vertrauen beim Kunden und beeinflussen dadurch maßgeblich das Kaufverhalten. Die suggestive Kraft einer Marke sollte nicht unterschätzt werden, zeigt sich doch stets bei größeren Unternehmen, dass nicht die Qualität des Produkts oder der Dienstleistung alleine für den Erfolg verantwortlich ist, sondern das über mehrere Jahre aufgebaute „Image“, welches durch die Marke repräsentiert wird. Auch wächst der Wert einer Marke stetig und kann dadurch zu einem bedeutenden Vermögensgegenstand des Unternehmens avancieren. Eine ausgearbeitete Markenstrategie trägt maßgeblich zum Erfolg des gesamten Unternehmens bei. Darüber hinaus schützen sich Unternehmen durch die Eintragung ihrer Marke davor, dass ihr eigens aufgebauter, guter Ruf durch andere Mitbewerber ausgenutzt wird, oder dass ihre Anstrengungen durch billige Imitate aus dem Ausland unterlaufen werden.
Wer kann eine Marke anmelden?
Die Markenanmeldung kann grundsätzlich jeder durchführen. Hierbei sollte allerdings zunächst eine eingehende Markenrecherche vorgenommen werden, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wichtige Marken oder jene, die das Potenzial dazu haben sollten fachkundig durch einen Anwalt für Markenrecht geprüft, angemeldet und regelmäßig überwacht werden.
Wie lange hält der Markenschutz?
Ab dem Tag der Anmeldung ist die Marke zunächst für 10 Jahre geschützt. Der Schutz kann jedoch bei rechtzeitigem Einschreiten stets um weitere 10 Jahre verlängert werden.
Markenrechtsverletzungen?
Es kommt immer wieder vor, dass Markenrechte bewusst oder unbewusst durch Mitbewerber verletzt werden. Hiergegen kann sich der Inhaber einer Marke juristisch effektiv wehren, ihm stehen Unterlassungsansprüche und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu. Häufig kommt es bei Markenrechtsverletzungen zu einer anwaltlichen Abmahnung, die den Markenrechtsverletzer auf Unterlassung und Zahlung der Anwaltsgebühren in Anspruch nimmt. Auch hierbei sollte anwaltliche Beratung eingeschaltet werden, um die Kosten gering zu halten und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Deutsche Marke? Europäische Marke?
Die Marke kann entweder national beim DPMA angemeldet werden, oder auch international über die europäische Gemeinschaftsmarke oder die Internationale Registrierung nach MMA und PMMA. Ob eine nationale oder internationale Markenanmeldung wirtschaftlich Sinn macht, kann nur unter Berücksichtigung der unternehmenseigenen Markenstrategie beantwortet werden. Weitere Informationen zur deutschen Markenanmeldung, Europäischer Gemeinschaftsmarke, internationaler Registrierung oder Markenstrategie erhalten Sie in unserem Blog oder auch gerne im direkten Gespräch mit uns.
Kosten einer Markenanmeldung?
Die Anmeldegebühren einer deutschen Marke beim DPMA betragen ca. 300,- EUR für die Markenanmeldung in bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für die Europäische Gemeinschaftsmarke ist das HABM zuständig und erhebt bei bis zu drei Klassen eine Gebühr von ca. 1000,- EUR. Die Kosten einer Markenanmeldung werden höher, je mehr weitere Waren-oder Dienstleistungsklassen eingetragen werden. Wie viele Klassen einzutragen sind, um einen effektiven Markenschutz zu gewährleisten, muss durch die unternehmenseigene Markenstrategie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit beantwortet werden.
Marke anmelden per Anwalt?
Eine Markenanmeldung kann selbst oder durch einen Anwalt/eine Kanzlei vorgenommen werden. Einfache Eintragungen dürften mit ein wenig Recherche im Internet, beispielsweise auf unserem Markenrecht Blog durchaus machbar sein. Sollte der Anmeldevorgang beim DPMA oder HABM allerdings komplizierter werden, empfiehlt es sich, juristischen Beistand einzuberufen. Hierfür steht Ihnen unsere Kanzlei für Markenrecht in Hannover (bundesweite Beratung) gerne zur Seite und erledigt alles rechtlich Relevante für Sie und Ihren Kennzeichenschutz.
Nachfolgend unsere aktuellen juristischen Beiträge zum Markenrecht.