Eine Entscheidung aus dem Baubereich ist auch für IT-Systemhäuser von Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 28.01.2016 (Az.: VII ZR 224/13) einen Nichtzulassungsbeschluss zurückgewiesen und damit ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.07.2013 (Az.: 21 U 162/12) für rechtskräftig erklärt. Wenn ein Auftragnehmer Bauleistungen erbringt, die weder beauftragt worden sind und für die es auch in anderer Weise keine Verpflichtung gab, kann dennoch ein Aufwendungsersatzanspruch bestehen. Rechtsgrundlage sind die §§ 677 ff. BGB und die darin enthaltenen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diese Regelungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag sollen nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch dann anzuwenden sein, wenn ein Auftragnehmer …