Für die Auftragsdatenverarbeiter, die unter der Geltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) nunmehr „Auftragsverarbeiter“ heißen, werden diverse Neuregelungen relevant. In Artikel 28 GS-DVO sind verschiedene Anforderungen festgelegt. Datenschutzkonzept und Audit Die Bayerische Landesdatenschutzaufsicht hat ein Muster veröffentlicht, das Anforderungen für Auftragsdatenverarbeiter definiert. Unter anderem wird aus Sicht der Aufsichtsbehörden erwartet, dass mit Vertragsschluss zur Auftragsverarbeitung der Auftragnehmer ein Datenschutzkonzept vorlegt. Nähe-e Anforderungen werden allerdings für das Datenschutzkonzept nicht beschrieben. Weiterhin soll der Auftragsverarbeiter mindestens einmal jährlich ein Audit durchführen. Der Auditbericht soll dem Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser Anforderung wird deutlich, dass die Aufsichtsbehörden die Anforderung einer regelmäßigen …