Ist Swissstand.com vertrauenswürdig? Betrug?

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Geldanleger erzählen mir, dass der Online-Broker Swissstand.com trotz mehrfacher Aufforderung Auszahlungen nicht vornimmt. Eine Verweigerung von Auszahlungen betreffen sowohl die angeblichen Gewinne als auch investierte Gelder.

Start mit 250,00 Euro

Naive Geldanleger fallen immer wieder auf Online-Betrüger herein. Die Betrugsmethoden sind raffiniert und zunächst ist der Geldeinsatz überschaubar. Mit 250,00 Euro wird ein Anlagekonto bei dem jeweiligen Broker eingerichtet und die Täter investieren dann die Gelder. Auf dem Handelskonto lassen sich überzeugende Renditen miterleben.

Aktuell findet vor einem Strafgericht in München ein Verfahren statt, in dem ein Online-Broker belangt wird. Der Vorwurf ist ein weitgreifender Scam in mehr als 300 Fällen mit einem Schaden von 8,7 Mio. Euro. Wie zuvor beschrieben, wurden zahlreiche Investoren zunächst überredet, die eher kleine Investitionssumme in Höhe von 250,00 Euro einzuzahlen. Nach erfolgreichen ersten Investitionen kam es dann erneut zu weiteren Finanzeinzahlungen. Nach den Ermittlungen agieren bei solchen Konstellationen fake-Unternehmen, an die die Zahlungen geleistet worden sind. Die Plattformen agierten mit Namen wie „Safe Markets“ oder „Cryptopoint“.

Auch vor dem Landgericht Münster ist ein weiterer Strafprozess verhandelt. Zwar ist die Erfinderin einer angeblichen Kryptowährung auf der Flucht, den Vermittlern werden aber lange Haftstrafen angedroht. Es führte zu einem weitgreifenden Verlust mit einer angeblichen „Bitcoin-Erfolgsstory“. Mehrere zehntausend Betroffene sind auf den Betrugsfall hereingefallen.

Nach den Ermittlungsergebnissen der Polizeistellen werden viele Server-Infrastrukturen in den USA oder den Niederlanden eingesetzt. Die Callcenter sind nicht selten im Osten der EU zuhause. Einige kriminelle Onlinebroker sind in Zypern offiziell gemeldet. Solche Firmen überweisen die vereinnahmten Gelder dann auf Offshore-Konten oder wandeln die Einnahmen in Kryptowährungen um.

Die Strafverfolger haben erhebliche Probleme, den Weg des Geldes nachzuvollziehen. IT-Forensiker realisieren aber immer mehr, wie die Betrugsfälle im Einzelfall durchgeführt worden sind.

Ständige Kontaktaufnahmen durch Swissstand.com

Manche Betroffenen berichten mir von täglichen Anrufversuchen und Kontaktaufnahmen nachdem weitere Zahlungen verweigert wurden. Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner lassen nicht locker. Es wird darauf hingewiesen, dass das Konto bei dem Broker Swissstand.com gesperrt werden kann oder Strafzinsen zu zahlen sind. Alle Schilderungen sollen die Opfer nur zu weiteren Geldüberweisungen an die Betrugsfirmen motivieren.

Beliebt ist auch der Hinweis darauf, dass vor einer “natürlich unproblematischen” Auszahlung noch eine Steuer an den Finanzdienstleister zu überweisen ist. Solchen Wünschen sollten Sie niemals Folge leisten. Auf keinen Fall und niemals (!) sind Steuern direkt an den Broker zu überweisen. Dafür fehlt jegliche vertragliche oder gesetzliche Grundlage.

Sie können nur versuchen, die jeweiligen Telefonnummern der Ansprechpartner des Brokers zu blockieren. Zwar wird dann der Broker versuchen, mit immer neuen Telefonnummern einen Kontakt herzustellen, dann bleibt Ihnen vermutlich nur die Möglichkeit, keinen Anruf mehr entgegenzunehmen, dessen Telefonnummer Sie nicht einordnen können.

Sind meine Zahlungen in Bitcoins für immer weg?

In vielen Betrugsfällen erfolgen Einzahlungen von Beträgen direkt auf Kryptonbörsen. Dort werden die Beträge als Kryptowährung an die Täter weitergeleitet. Opfer möchten dann gern wissen, ob solche Zahlungen zurückgeholt werden können. Vielfach ist zu lesen, dass nach einer Umwandlung in Kryptowährungen eine Rückführung unmöglich ist.

Wer Kryptowährungen erwirbt, ist nach deutschem Recht Eigentümer der erworbenen Beträge.. Werden diese durch Betrug anderweitig verfügt, ändert dies nichts an der Eigentumsposition.

Allerdings ist die Durchsetzung der Eigentumsrechte insbesondere bei international organisierten Betrugsfällen schwierig. Hier sind allerdings die Rechtsprechung und die rechtliche Lage im Wandel.

Da auch einige vermögende Investoren von Betrugsfällen betroffen sind, werden aktuelleinige rechtliche Maßnahmen zur Wiedererlangung des Eigentums gestartet. Ich hoffe, dass diese Aktivitäten Erfolg zeigen und so die Opfer von unseriösen Brokern ebenfalls Wege finden, ihr Eigentum an Krypto-Währungen wieder zu erhalten.

Broker fordert den Verlustausgleich

Fordern Sie eine Auszahlung gegen Swissstand.com, ändert sich nicht nur die Stimmung und Atmosphäre in den Gesprächen, sondern die Täter versuchen Druck aufzubauen.. Plötzlich werden Sie mit hohen Verlusten auf Ihrem Handelskonto konfrontiert.

Sie sind nicht verpflichtet, solche Verluste auszugleichen. Die Täter werden nach den Drohungen die Ansprüche auch nicht weiter durchsetzen. Diese Verluste sind nicht real. Drohungen dieser Art sollten Sie nicht belasten. Auch die Ankündigung von “Hausbesuchen”, die ich manchmal von Betroffenen höre, ist eine leere Drohung. Solche direkten Kontakte gibt es nie.

Weiterer Betrug durch unseriöse Ermittlungsfirmen

Nicht selten habe ich berichtet bekommen, dass Betroffene eines Anlagebetrugs von scamhaften und nicht vertrauenswürdigen Ermittlungsunternehmen kontaktiert werden. Teilweise werden Mailbenachrichtigungen verschickt. Es werden aber auch entsprechende Anrufe vollzogen.

Solche “Detekteien” versichern die Rückholung der Vermögensmittel und garantieren zielführende Erfolge.

Wenn mit einer so lautenden „Garantie“ Marketing betrieben wird, sollten Sie auf unbedingt extremst umsichtig und misstrauisch sein.

Mit erfahrenen Anwalt gegen Swissstand.com vorgehen

Ihnen liegen nun wichtige Informationen über Swissstand.com vor. Sie sollten keine weiteren Zahlungen an Swissstand.com leisten. Besser ist es, die Rückholung Ihres Geldes zu zu verfolgen.

Ich unterstütze Sie gern und helfe Ihnen, Ihr Geld zurückzufordern. Nutzen Sie meine Erfahrung. Nehmen Sie mit mir unter kanzlei@recht-freundlich.de Kontakt auf. Sie erhalten unverzüglich eine Antwort.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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