Ist GoldenShare seriös? Wie sind die Erfahrungen?

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wir stellen fest, dass Broker-Betrug und die Abzocke mit Trading-Plattformen weit verbreitet sind. Mithilfe von Werbeanzeigen wird bei potenziellen Opfern ein seriöser und attraktiver Eindruck erweckt. Ist auch GoldenShare ein Anlagebetrug?

Attraktive Gewinnversprechen und eine angeblich erfolgreiche Tätigkeit für andere Anleger locken Kunden.

Zwei wichtige Hinweise:

  1. Niemals werden Sie von einem seriösen Anbieter erleben, dass dieser Ihnen eine hohe Rendite verspricht.
  2. Niemals werden Steuern direkt an einen Broker gezahlt. Wird dies von Ihnen verlangt, liegt ein Scam/Betrug vor. Steuern werden entweder vom Gewinn einbehalten oder direkt an das Finanzamt gezahlt. Eine Weiterleitung von Steuern über den Broker an eine Finanzbehörde, auch eine ausländische Finanzbehörde, gibt es nicht. Hier sollen Sie auf jeden Fall betrogen werden.

Welcher Anwalt ist der richtige, um gegen GoldenShare vorzugehen?

Nicht jeder Anwalt kann alle Rechtsgebiete in gleicher Qualität bearbeiten. Spezialisierungen sind auch bei Rechtsanwälten wichtig.

Sie sollten auf jeden Fall einen Rechtsanwalt kontaktieren, der langjährige Erfahrungen im Umgang mit betrügerischen Brokern hat.

Von uns werden viele Opfer eines Anlagebetruges rechtlich beraten. Dabei unterstützen wir Betroffen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz.

Finanzprodukte auf betrügerischen Plattformen

Die vielen Veröffentlichungen und Hurra-Meldungen für Kryptowährungen nutzen Betrüger, um Neukunden anzusprechen. Manchmal ist ein “Ich will nicht zu kurz kommen” ein Antreiber, sich auch auf das Abenteuer Kryptowährungen einzulassen.

Bunt und interessant klingen die Werbeaussagen der nicht seriösen Broker im Internet. Es wird in Währungen, Rohstoffen oder Kryptowährungen investiert. Schnelles Geld ist zwar verlockend, entspricht aber nach unserer Erfahrung nicht der Realität. Bei solchen Versprechungen sollten Sie genau hinschauen.

Kapitalanlagebetrug ist eine Straftat

“Kapitalanlagebetrug” ist ein Straftatbestand in § 264a Strafgesetzbuch. Der deutsche Gesetzgeber wollte gezielt die unterschiedlichen Betrugsformen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen unter Strafe stellen.

Bestraft wird insbesondere das Verschweigen nachteiliger Tatsachen oder das Aufstellen unrichtiger vorteilhafter Angaben. Solche rechtswidrigen Handlungen müssen gegenüber einem größeren Personenkreis erfolgen und die Entscheidung der Betroffenen über den Erwerb von Finanzprodukten beeinflussen.

Warnungen von Behörden vor Betrug und Broker

Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden veröffentlichen regelmäßig Warnungen über betrügerische Finanzdienstleister und Online-Broker. Diese Veröffentlichungen sind allerdings keine gute Orientierung für Investitionen, da diese häufig erst nach einer Vielzahl von bereits eingetretener Betrugsfälle online gestellt werden.

Sie sollten sich auf den verschiedenen Internetseiten informieren, unter anderen bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Webseiten bieten entsprechende Suchfunktionen, um nach Warnungen zu suchen. Wenn der Brokername dort zu finden ist, sollten Sie sehr vorsichtig sein und Sie sollten keine Zahlungen mehr vornehmen, egal was Ihnen vom Broker erzählt wird.

Welchen Beweiswert haben Videos und WhatsApp-Verläufe?

Im Rahmen einer Beauftragung analysieren wir auch die umfangreiche Kommunikation zwischen Kunden und Betrügern. Einige Opfer von betrügerischen Online-Angeboten erstellen auch Videos und umfangreiche WhatsApp-Verläufe.

Es stellt sich die Frage, welchen Beweiswert solche Videos und WhatsApp-Verläufe haben. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlung prüft die Polizei, ob sich aus solchen Unterlagen Hinweise auf die Täter ergeben. Ob letztendlich Videos und WhatsApp-Verläufe im Rahmen von Strafverfahren zu Verurteilungen führen können, kann nicht vorhergesagt werden.

Aus unserer Sicht ist es aber wichtig, möglichst alle Informationen über den Online-Betrug und die unseriösen Finanzdienstleister zusammenzutragen, um im Rahmen der zivilrechtlichen Maßnahmen und der strafrechtlichen Ermittlungen erfolgreich handeln zu können.

Ist ein Impressum wichtig?

Der Gesetzgeber fordert von jedem Unternehmen mit einem Webauftritt ein Impressum mit im Gesetz genau festgelegten Angaben. Auch GoldenShare ist hier in der Pflicht. Die Internetseite von GoldenShare muss die Angaben zum Impressum veröffentlichen. Webseiten ohne Impressum sind vielfach ein Hinweis auf betrügerische Aktivitäten. Das muss nicht immer letztendlich so sein, ist aber doch wiederholt zu beobachten.

Zu einem gesetzeskonformen Impressum gehört die Veröffentlichung einer Firmenanschrift.

Die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass im Zweifel eine Adresse für die Zustellung einer Klage vorliegt. Weiterhin sind Vorstand und Geschäftsführer mit Vornamen und Nachnamen zu nennen. Dann sind mögliche Ansprechpartner für Rechtsverstöße bekannt. Verstöße gegen diese gesetzlichen Pflichten können ein Bußgeld nach sich ziehen.

Mit erfahrenen Anwalt gegen GoldenShare vorgehen

Mit uns können Sie gegen den Finanzdienstleister GoldenShare vorgehen. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter kanzlei@recht-freundlich.de ist jederzeit möglich. Auch können Sie uns telefonisch kontaktieren: 0511/4739060.

Wir lassen Ihnen kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung mit möglichen Maßnahmenvorschlägen zukommen. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht. Holen Sie Ihre Geld von GoldenShare zurück!

Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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