Wenn Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rückforderungen bundesweit anwaltlich unterstützen. Wir sind auf die Themen Anlagebetrug und Kapitalanlagebetrug als Rechtsanwälte spezialisiert.
Deutschland investiert – leider auch in Anlagebetrug?
Viele private Anleger investieren mittlerweile in Kryptowährungen, Bitcoins, Gold oder Aktien. Kapital in Milliardenbeträgen wird angelegt. Nicht alle Kapitalanlagen rentieren sich und auch nicht alle Kapitalanlagen sind seriös.
Die Betrugsmöglichkeiten sind vielfältig. Es gibt betrügerische Online-Broker, von denen Sie Ihr Geld nicht zurückbekommen, nicht seriöse Trading-Plattformen bis hin zu sogenannten Fake-Shops für Gold oder andere Edelmetalle.
Bei Fake-Shops für Gold oder andere Edelmetalle werden Anleger mit günstigen Preisen für die Edelmetalle angelockt. Nach einer Zahlung werden die Edelmetalle und das Gold aber nicht ausgeliefert.
Folgende Fragen werden uns von Mandanten immer wieder gestellt:
– Woran erkenne ich, dass ich Opfer eines Kapitalanlagebetruges geworden bin?
– Gibt es Hilfe bei einem Anlagebetrug?
– Bekomme ich mein Geld zurück?
Woran erkenne ich einen Anlagebetrug?
Bei einem Anlagebetrug täuschen Betrüger ihre Opfer meist mit schnellen Scheingewinnen. Zunächst folgen kleine Einzahlungen, beispielsweise in Höhe von 250 Euro oder 500 Euro. Dann können die Geschädigten und Investoren auf ihrem Handelskonto beobachten, wie zunächst kleine Gewinne und dann schnell größere Gewinne entstehen. Die Gewinne erreichen oft einen zweistelligen oder dreistelligen Prozentsatz.
Kapitalanlagebetrug – worauf zu achten ist!
Viele Geldanleger lassen sich dann zu weiteren Investitionen verlocken, da die „Betrüger“ offensichtlich etwas von Geldanlagen und Kapitalanlagen verstehen.
Allerdings kommt dann wiederholt ein böses Erwachen, wenn Kapitalanleger und Investoren eingezahlte Gelder oder Gewinne ausgezahlt bekommen wollen und ihr Geld zurückfordern. Dann entstehen zumeist massive Schwierigkeiten. Die Betrüger argumentieren, dass weitere Einzahlungen notwendig sind, um Geld auszuzahlen. Ein solches Verhalten ist vielfach ein deutliches Anzeichen für einen möglichen Anlagebetrug.
Bei folgenden Aspekten sollten Sie mit einem Anlagebetrug rechnen:
– Der Broker oder die Trading-Plattform werben mit ungewöhnlich hohen Zinsen.
– Der Kontakt zu dem jeweiligen Ansprechpartner erfolgt nur telefonisch, über WhatsApp oder einen anderen Messengerdienst.
– Sie erhalten keine schriftlichen Verträge oder sonstigen vertraglichen Unterlagen.
– Der Broker, und damit die Betrüger, geben auf der Internetseite keine Geschäftsadresse an oder die Geschäftsadresse zeigt einen Geschäftssitz beispielsweise in der Karibik an.
Teilweise agieren die Betrüger auch mit einem Schneeballsystem. Dann erhalten Investoren am Anfang zumindest kleine Auszahlungen. Dann versiegen aber weitere Auszahlungen im Sande und es werden immer nur neue Einzahlungen gefordert.
Straftatbestand des Kapitalanlagebetrugs gem. StGB
Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat im Strafgesetzbuch in § 264a ausdrücklich einen Kapitalanlagebetrug unter Strafe gestellt. Wer einen Kapitalanlagebetrug begeht, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Insbesondere das Verschweigen von nachteiligen Tatsachen einer Geldanlage oder die unrichtige Angabe angeblicher Vorteile kann zu einem Kapitalanlagebetrug und einer Straftat führen.
Eine Besonderheit dieser Strafnorm ist, dass es nicht zu einem tatsächlichen Vermögensschaden kommen muss. Es genügt bereits, wenn eine Vermögensgefährdung eintritt.
Wenn also beispielsweise ein Broker auf der Internetseite oder in Prospekten wesentliche Nachteile verschweigt oder falsche Angaben macht, kann dies nach § 264a StGB bestraft werden. Werden Kapitalanleger beispielsweise in einem persönlichen Beratungsgespräch oder Telefonat getäuscht oder mit falschen Renditeversprechungen geködert, ist dies ein normaler Betrugsfall, der nach § 263 Strafgesetzbuch strafbar ist.
Anlagebetrug und gefälschte Bewertungen
Vielfach kann ein Betroffener oder eine Betroffene einen Anlagebetrug auch anhand von Bewertungen und Erfahrungsberichten anderer Kapitalanleger oder Investoren erkennen. Hier gilt das Gleiche wie bei allen anderen Bewertungen, die im Internet veröffentlicht werden. Den negativen Bewertungen kann eher vertraut werden als den positiven.
Gerade Broker, die betrügerisch agieren, versuchen am Beginn möglichst positive Bewertungen zu lancieren, um Vertrauen zu erwecken. Hier ist dann im Einzelnen zu prüfen, von welchem Datum und Zeitraum die jeweiligen Bewertungen sind. Zumindest sind Erfahrungsberichte von Betroffenen ebenfalls ein Indiz, ob ein Anlagebetrug vorliegt.
Was tun bei Kapitalanlagebetrug?
Wenn Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, sollten Sie möglichst schnell professionelle Hilfe hinzuziehen. Selbstverständlich können Sie sich auch an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass die Reaktionszeiten der Polizei und Staatsanwaltschaft leider nicht so schnell sind, dass den Betrügern das Handwerk gelegt werden kann.
Wenn Sie beispielsweise eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Anlagebetrug und Kapitalanlagebetrug einschalten, kann diese zeitnah versuchen, den Weg des Geldes nachzuvollziehen und insbesondere bei den beteiligten Banken und Finanzdienstleistern Ansprüche geltend machen. Ziel ist es insbesondere, die investierten Gelder zurückzuholen.
Liegt zwischen der Investition und der Kapitalanlage und den im Betrugsfall notwendigen rechtlichen Maßnahmen ein erheblicher Zeitraum, haben wir in der Vergangenheit wiederholt erlebt, dass die Bankkonten von den Betrügern bereits aufgelöst worden sind. Dann gehen zumindest im Hinblick auf Bankguthaben Ansprüche ins Leere.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich an spezialisierte Rechtsanwälte für Anlagebetrug zu wenden, die auch Erfahrung in den Themen haben. Wie bei einem guten Handwerker auch, sollte in Ihrem Betrugsfall jeder Handgriff des Anwalts „sitzen“ und zügig reagiert werden.
Bekomme ich nach dem Anlagebetrug mein Geld zurück?
Es gibt im Internet verschiedene Anbieter, die mit einer „Garantie“ werben, dass Ihr investiertes Geld zurückgeholt werden kann. Wie bei der Kapitalanlage auch, sollten Sie vollmundigen Versprechungen in diesem Zusammenhang sehr misstrauisch begegnen.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden sind, sollten Sie nicht schnell aufgeben. Auch wenn Ihnen im Nachhinein manche Sorglosigkeit peinlich ist, wir empfehlen Ihnen dennoch, Ansprüche durchzusetzen. Auch wenn der Broker seinen Geschäftssitz in Hongkong, auf Zypern oder den Grenadinen hat, dies sollte Sie nicht abschrecken.
Es lassen sich rechtliche Ansprüche durchaus durchsetzen. Dies ist uns wiederholt für Mandanten gelungen.
Als spezialisierter Rechtsanwalt für Anlagebetrug ergreifen wir die notwendigen Maßnahmen für unsere Mandanten. Wenn beispielsweise Zahlungen über Kreditkarte geleistet worden sind, können diese Beträge zurückgebucht werden. Auch Überweisungen können rechtlich als Willenserklärung angegriffen werden, sodass eine Rückbuchung der Beträge erfolgt. Hier haben wir wiederholt Erfolge für unsere Mandanten erzielen können.
Daneben wird von uns die Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Finanzaufsichtsbehörde in Betrugsfällen eingeschaltet. Da wir eine Vielzahl von Betroffenen vertreten, stehen im engen Austausch mit den Ermittlungsbehörden.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Bankkonten der Betrüger gesperrt werden und Vermögenswerte sichergestellt werden. Entsprechende Maßnahmen der Behörden werden durch uns initiiert.
Wenn Sie einen „Rechtsanwalt Anlagebetrug“ suchen, können Sie gern per E-Mail unter kanzlei@recht-freundlich.de oder telefonisch unter 0511/473906-0 Kontakt mit uns aufnehmen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir, ob Maßnahmen in Ihrem Fall erfolgversprechend sind. Wir unterstützen Sie gern im gesamten Bundesgebiet.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Feil,
die BitCapitals.com mit mir Kontakt am 5. Juni 2021 aufgenommen.
Die Webseite ist offline, aber anscheinend existiert ein Büro in Zürich.
Ich selbst habe 250 € investiert, vielleicht auch mehr, aber ohne Zugang zum Konto kann ich das nicht feststellen.
Wenn ich Ihnen irgendwie weiterhelfen kann, dann lassen Sie es mich bitte wissen.
Auch kann ich Ihnen den vorhergehenden E Mail Verkehr zukommen lassen.
Solche Betrüger sollten aus dem Verkehr gezogen werden.
Grüße
Philip Langemann
Guten Tag Herr L.,
bitcapitals.com ist mir bekannt. Sie erhalten eine Mail von mir.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Feil