Anlagebetrug in Österreich? Ich helfe Ihnen!

Anlagebetrug

Anlagebetrug in Österreich: Sollte Ihr Broker plötzlich keine Auszahlung vornehmen, obwohl Sie dies verlangt haben, ist Vorsicht geboten. Es könnte sich um Anlagebetrug handeln. Meine Kanzlei ist auf diese Art von Trading-Betrug spezialisiert und hilft Mandantinnen und Mandanten sowohl in Deutschland, als auch in Österreich dabei, die Täter rechtlich zu verfolgen.

Es geht darum, schnellst möglich die richtigen rechtlichen Schritte vorzunehmen. Aus meiner Erfahrung weiß ich, welche Stellen in Österreich zu involvieren sind und wie gegen den Anlagebetrug juristisch vorgegangen werden kann.

Nutzen Sie meinen kostenfreien Service, den ich allen Anfragenden aus Österreich unverbindlich anbiete:

  1. Schildern Sie mir Ihren Fall per Mail
  2. Nennen Sie bitte den Namen des Brokers
  3. Teilen Sie mir auch mit, weshalb Sie einen Anlagebetrug vermuten und in welchem Land Sie leben (Österreich)
  4. Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück

Anlagebetrug in Österreich: Fallschilderung eines Anlagebetrugs in Österreich

Mein Mandant aus Österreich wurde über eine Werbung auf Facebook zum Thema automatisiertes Trading auf die Plattform Hashtrade aufmerksam. Durch das angeblich automatisierte Handeln könnten hervorragende Renditen erzielt werden, ohne dass man selbst Trading betreiben müsste. Nach einem Klick auf die Werbung konnten persönliche Daten hinterlegt werden. Es erfolgte ein Anruf von einem Broker von Hashtrade, der Anruf stammte von einer Nummer aus Österreich.

Der angebliche Broker wies sich als Herr Lorenz und als zuständiger Mitarbeiter von Hashtrade aus. Mein Mandant durchlief auf der Website des betrügerischen Brokers den Verifikationsprozess durch Vorzeigen seines Personalausweises. Dies geschah unter Anleitung von Herrn Lorenz. Es wurde auch ein Video-Identverfahren durchgeführt. Herr Lorenzverwendete auch Anydesk, um auf den Computer meines Mandanten zuzugreifen. Diese Daten habe ich für die Ermittlungsbehörden in Österreich aufgearbeitet und gespeichert.

Wie ging es weiter beim Broker-Betrug meines österreichischen Mandanten?

Gegenüber meinem Mandanten teilte Herr Lorenz mit, dass Hashtrade weltweit im Investmentbereich tätig ist und unter anderem mit Kryptowährungen handelt. Zu diesem Zweck wurden dann Konten bei Bitpanda (Unternehmen aus Österreich!), Coinbase und Nuri für meinen Mandanten angelegt. Hier sollte und wurde letztlich das Geld meines Mandanten einbezahlt, um es auf diesen Plattformen in Kryptowährungen zu tauschen und zu Hashtrade schicken zu können.

Unter anderem hieß es seitens Hashtrade, dass insbesondere eine Anlage in dem sogenannten „Yuan Coin Future“ zu tätigen sei, einem Future auf eine angeblich neuartige Kryptowährung, die dem chinesischen digitalen Yuan nachempfunden sein sollte.

Der Kontakt zwischen meinem Mandanten und Hashtrade lief über Telefonate, Mails und Chatapps ab. Die Chatprotokolle und Mails liegen meinem Mandanten nach wie vor gespeichert vor (dies ist wichtig für die juristische Bearbeitung des Anlagebetrugs).

Herr Lorenz wies meinen Mandanten genau an, welche Trades wann zu schließen seien. Diesen Anweisungen ist mein Mandant gefolgt. Den genauen Tradinghergang konnte mein Mandant stets bei Hashtrade nachvollziehen. Es entwickelten sich – zumindest der digitalen Darstellung auf Hashtrade zufolge – gute Gewinne für meinen Mandanten. Dass es sich um einen Anlagebetrug handelte, konnte mein Mandant zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehen.

Täter aus Österreich? Kryptowährungen wurden zum Anlagebetrug verwendet!

Zwischenzeitlich hat mein Mandant einmal 850 Euro in Bitcoin (BTC) bei Bitpanda (Österreich) verkauft. Dies funktionierte problemlos, sodass mein Mandant keinen Verdacht schöpfte, einem Anlagebetrug aufgesessen zu sein. Auf Hashtrade wurden meinem Mandanten sehr hohe Gewinne angezeigt, z.B. einmal 246.058,77 Euro als Kontostand.

Mein Mandant wollte dort Auszahlungen vornehmen. Diese wurden jedoch seitens Hashtrade nicht durchgeführt.

Weiter wurde mein Mandant dann proaktiv von einer Frau Nina Furman, angeblich eine Mitarbeiterin der amerikanischen Regulierungsbehörde FINRA kontaktiert. Diese teilte mit, dass die Guthaben meines Mandanten bei www.blockchain.com geblockt seien, was dem Broker zuzuschreiben sei. Aus anderen Fallkonstellationen weiß ich, dass diese „Frau Furman“ letztlich zum Betrügernetzwerk gehört und stets mit der immergleichen Geschichte auf die bereits Geschädigten des Anlagebetrugs zugeht (hier wird gern seitens Frau Furman auf die Schweiz abgestellt, teilweise auch auf Österreich). Meinem Mandanten wurden angeblich von blockchain.com stammende Dokumente zugesendet, die ich allerdings als Fälschung erkenne.

Ferner erhielt mein Mandant plötzlich eine Whatsapp-Nachricht von einem Herrn Robert Bradely, der angeblich für die britische Steuerbehörde arbeite (der aber tatsächlich zum Anlagebetrug gehörte). Auch dieser versuchte, weiter Kontakt zu meinem Mandanten aufzubauen und bot angeblich Hilfe an, die Problematik lösen zu können. Er teilte mit, dass Hashtrade Steuerschulden hätte und mein Mandant diese Steuerschuld begleichen könne. Auch Dokumente, angeblich von der britischen Steuerbehörde stammend, wurden meinem Mandanten zugeschickt – diese Dokumente sind wohl genau so eine Fälschung wie die Dokumente von Frau Furman und haben in Österreich ohnehin keine rechtliche Wirkung.

Sind auch Sie vom Anlagebetrug betroffen? Ich helfe, auch wenn Sie aus Österreich sind!

Gern können Sie meiner Kanzlei Ihren Fall unverbindlich per Mail schildern. Ich schaue mir an, ob bei Ihnen ein betrügerischer Broker am Werk sein könnte. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung und können dann überlegen, ob Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Bei Anlagebetrug in Österreich können Sie auf meine Expertise zählen.

Mein Mandant aus der Fallschilderung oben hatte im Übrigen keine schriftliche Vereinbarung mit Hashtrade abgeschlossen. Rechtskonforme Vertragsdokumente wurden nicht überreicht. Nach ständiger Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs ist die Vorschrift des § 1009 AGBG über die redliche Besorgung der übertragenen Aufgaben gemäß Beratungsvertragsvereinbarung sinngemäß anzuwenden (OGH Urteil vom 04.07.1987 – Az. 6Ob600/85). Der diesbezüglichen Treuepflicht ist die hier in Frage stehende Broker-Plattform nicht nachgekommen.

Da ich bereits zahlreiche Fälle österreichischer Mandantinnen und Mandanten bearbeitet haben, kann ich stets zeitnah tätig werden. Ich helfe Ihnen, wenn der Broker nicht auszahlt.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

Schreibe einen Kommentar

8 + zehn =

Consent Management Platform von Real Cookie Banner