Ist InvestAtlas vertrauenswürdig? Scam? Betrug?

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Wir erhalten Hinweise auf Auseinandersetzungen mit dem Online-Broker InvestAtlas. Hier sollte ein EDV-Unternehmen die Prüfung des Rechners vornehmen, ob über AnyDesk von dem Broker Schadsoftware und/oder ein Computervirus auf den Rechner aufgespielt wurde. Nur so können Sie die Gefahr ausschließen, dass es im Nachgang oder zu einem anderen Zeitpunkt einen unberechtigten Zugriff auf Ihr Online-Banking gibt und weitere Verlust eintreten.

Personalausweis an den Broker gegeben

Üblicherweise wird im Rahmen der Kundenbeziehung von dem Broker der Personalausweis und weitere persönliche Dokumente abgefordert. Wenn sich der Verdacht eines Betruges erhärtet, ergibt sich die Frage, was mit den Personalausweisen geschieht.

Zwar sind es bisher noch keine Fälle bekannt, dass solche Personalausweise missbräuchlich genutzt worden sind. Dennoch ist Vorsicht geboten. Insbesondere sollten ungewöhnliche Zahlungen auf den Kontoauszügen nach verfolgt werden. Denkbar sind auch Käufe und Bestellungen mit gestohlenen Identitäten im Online-Handel.

Zwar lässt sich theoretisch der Broker auffordern, die Daten aus dem Personalausweis zu löschen. Allerdings wird eine solche Aufforderung bei Betrügern wenig Wirkung zeigen.

Wie kommt InvestAtlas an Kunden? Vielen Scammern und betrügerischen Brokern gelingt es nicht, bei den Suchmaschinen, zum Beispiel bei Google, bei den wichtigen Keywords auf die Spitzenpositionen zu gelangen. Oft sind die Webseiten häufig nicht vertrauenswürdig genug und nicht ausreichend informativ genug, desweiteren drängen sich sehr zahlreiche informative Websites um die vorderen Trefferlistenplätze in den Internetsuchdiensten bei zentralen Keywords wie “Geld sicher investieren” oder „Bitcoin“.

Um ihre “Kapitalanleger” zu betrügen, verwenden Scammer derzeit insbesondere social media-Kanäle wie Instagram oder Tinder. Wie wir feststellen konnten werden auch Werbeinserate auf nahmhaften Internetseiten wie spiegel.de oder bild.de gebucht. Auch ein Kontakt mit „Investment-Beratern“ kann als Mittel verwendet werden, um Kunden zu fangen. Bei dieser Art des Kundenfangs sind unserer Beobachtung nach sprachliche Probleme zu beobachten, insbesondere wenn die Kommunikation in Deutsch geschieht.

Betrügerische Ermittlungen

Angebliche Ermittlungsunternehmen, die nach unserer Einschätzung zu den Betrugsstrukturen hinzugerechnet werden können, möchten mithilfe von Computerviren erfolgsbringend gegen die tatsächlichen Täter eines Geldanlagebetrugs vorgehen. Deswegen soll ein „RAT-Virus“ genutzt werden, der dem angeblichen Compliance-Team Zugriff auf Netzwerke der betrügerischen Broker gewähren soll. Es wird angeführt, dass mithilfe von Tests zu etwaigen Sicherheitslücken erfolgreich ein Back-End-Exploit möglich sei.

Es wird darauf verwiesen, dass die ansässigen Polizeibehörden keine Untersuchungen umsetzen können, da die Scammer tatsächlich gute Arbeit leisten, um ihre elektronischen Spuren zu verwischen und zu verbergen. Hier garantieren solche angeblichen Ermittlungsunternehmen eine extrem höhere Erfolgsquote und eine Erfolgsgarantie.

Unter keinen Umständen sollten Sie solchen Versprechungen vertrauen. Es wäre sicher nicht in Ihrem Sinne, wenn zu dem ursprünglichen Betrug ein weiterer Geldverlust im Rahmen der behaupteten Ermittlungen hinzukäme.

InvestAtlas kommt ohne Verträge aus

In den Geschäftsbeziehungen mit Banken gehören Vertragsdokumente zum Normalfall. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank müssen akzeptiert werden und weitere Erklärungen sind zu unterzeichnen.

Beispielsweise wird bei deutschen Zahlungsdienstleistern auch die sogenannte „Schufa-Klausel“ unterzeichnet, die einen Datenaustausch der Bank mit der Schufa ermöglicht. So wollen sich Banken vor Zahlungsausfällen absichern.

Bei den unseriösen Online-Brokern soll der Vertragsschluss möglichst einfach sein. Mit einer Registrierung ist man Kunde. Vertragsdokumente sind nicht notwendig und werden vermieden. Für den Kunden ist damit unklar, welche vertraglichen Rechte und Pflichten sich aus der Geschäftsbeziehung mit dem Online-Broker ergeben. Wenn Sie keine Vertragsdokumente von InvestAtlas erhalten haben und auch auf der Internetseite keine Vertragsregelungen finden, ist Vorsicht geboten. Möglicherweise liegt ein Betrug vor. Wir empfehlen Ihnen eine anwaltliche Beratung und Prüfung.

Welche Beweiskraft haben Videoaufnahmen und Chat-Verläufe?

Nach einer Mandatsbearbeitung untersuchen wir auch die umfangreiche Kommunikation zwischen Tradingbetrugsopfern und Tätern. Einige Opfer von scamhaften Broker-Angeboten erstellen auch Videos und umfangreiche WhatsApp-Verläufe.

Daher ist wichtig zu erfahren, welchen Beweiswert solche Videos und WhatsApp-Verläufe bedeuten. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungstätigkeit prüft die Polizeibehörde, ob sich aus solchen Datensätzen Hinweise auf die Hintermänner des Betrugs ergeben. Ob letzten Endes Videos und WhatsApp-Verläufe im Rahmen von Tatverfahren zu Verurteilungen führen können, kann nicht zielsicher festgestellt werden.

Aus unserer Sicht ist es aber bedeutend, möglichst alle Tathinweise über den Online-Betrug und die unseriösen Finanzdienstleister zusammenzutragen, um im Rahmen der zivilrechtlichen Maßnahmen und der strafrechtlichen Ermittlungen für die Mandantschaft Erfolge bringen zu können.

Mit erfahrenen Anwalt gegen InvestAtlas vorgehen

gehen Sie mit uns gegen Betrüger vor und setzen Sie Ihre Ansprüche gegen InvestAtlas durch. Wir agieren über die Landesgrenzen hinweg und sind es gewohnt, mehrsprachig zu kommunizieren. So können wir auch die verschiedenen europäischen Aufsichtsbehörden kontaktieren. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter kanzlei@recht-freundlich.de ist jederzeit möglich. Auch könen Sie uns telefonisch kontaktieren: 0511/4739060.

Wir lassen Ihnen kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung mit möglichen Maßnahmevorschlägen zukommen. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht. Holen Sie Ihre Geld von InvestAtlas zurück!

Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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