Geld zurückholen von Krali Trade? Scammer?

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Wir werden darauf hingewiesen, dass es Eskalationen mit dem Anbieter Krali Trade bei Auszahlungswünschen von Kunden und Investoren gibt. Hier sollte ein EDV-Unternehmen die Prüfung des Rechners vornehmen, ob über AnyDesk von dem Broker Schadsoftware und/oder ein Computervirus auf den Rechner aufgespielt wurde. Nur so können Sie die Gefahr ausschließen, dass es im Nachgang oder zu einem anderen Zeitpunkt einen unberechtigten Zugriff auf Ihr Online-Banking gibt und weitere Verlust eintreten.

Personalausweis an den Broker Krali Trade gegeben

Üblicherweise wird im Rahmen der Kundenbeziehung von dem Broker der Personalausweis und weitere persönliche Dokumente abgefordert. Wenn sich der Verdacht eines Betruges erhärtet, ergibt sich die Frage, was mit den Personalausweisen geschieht.

Zwar sind es bisher noch keine Fälle bekannt, dass solche Personalausweise missbräuchlich genutzt worden sind. Dennoch ist Vorsicht geboten. Insbesondere sollten ungewöhnliche Zahlungen auf den Kontoauszügen nach verfolgt werden. Denkbar sind auch Käufe und Bestellungen mit gestohlenen Identitäten im Online-Handel.

Natürlich können Investor*innen den Broker aufgefordern, die Personalausweisdaten zu vernichten. Bei Betrügern wird eine solche Aufforderung erfolglos bleiben.

Wie akquiriert ein Broker seine Kunden? Den meisten betrügerischen Brokern ist es nicht möglich, bei den Internetsuchmaschinen, z.B. bei dem führenden Anbieter Google, bei den entscheidenden Suchbegriffen auf die gut sichtbaren Trefferlistenpositionen zu kommen. Zum einen sind die Internetauftritte häufig nicht alt genug und nicht umfassend genug, desweiteren drängen sich sehr zahlreiche relevante Websites um die vorderen Trefferlistenplätze in den Internetsuchmaschinen bei werberelevanten Keywords wie “Geld vermehren” oder “Kryptowährungen”.

Um ihre “Kapitalanleger” zu betrügen, nutzen betrügerische Broker aktuell insbesondere social media-Kanäle wie Tinder oder Facebook. Wie wir beobachten konnten werden auch Werbeflächen auf berühmten Webseiten wie spiegel.de oder bild.de gesetzt. Auch eine Kontaktaufnahme mit „echten Menschen“ kann als Werkzeug eingesetzt werden, um Kunden zu bestehlen. Bei dieser kriminellen Masche sind unserer Erfahrung nach sprachliche Probleme zu vermerken, insbesondere wenn die Kommunikation in Deutsch erfolgt.

Weiterer Betrugsversuch durch nicht vertrauenswürdige Ermittlungsfirmen

Angebliche Ermittlungsunternehmen, die nachunserem Kenntnisstand zu den Hintermännern der Betrugsmaschen hinzugerechnet werden können, wollen mithilfe von Computerviren erfolgreich gegen die verantwortlichen Täter eines Kapitalanlagebetruges vorgehen. Hierfür soll ein „RAT-Virus“ in Gang gebracht werden, der dem angeblichen Compliance-Team Zugriff auf IT-Infrastruktur der betrügerischen Broker gewähren soll. Es wird behauptet, dass mithilfe von Schwachstellentests erfolgreich ein Back-End-Exploit durchführbar sei.

Die Betrüger behaupten, dass die ansässigen Strafverfolgungsstellen keine Verfahren umsetzen können, da die Scammer tatsächlich gute Arbeit leisten, um ihre Vermögensverschiebungen zu verunkenntlichen und zu vertuschen. Hier garantieren solche angeblichen Ermittlungsunternehmen eine übertrieben höhere Erfolgsquote und eine Erfolgsgarantie.

Auf keinen Fall sollten Sie diesen Versprechungen vertrauen. Es wäre unnötig, wenn zu dem eigentlichen Betrug ein weiterer Verlust im Rahmen der behaupteten Ermittlungen hinzukäme.

Krali Trade: Keine AGB und kein Vertrag

Vertragsdokumente sind gesetzliche Pflicht und völlig normal im Umgang mit Banken und Zahlungsdienstleistern und auch mit Brokern. Nur so sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geklärt.

Beispielsweise wird bei deutschen Zahlungsdienstleistern auch die sogenannte „Schufa-Klausel“ unterzeichnet, die einen Datenaustausch der Bank mit der Schufa ermöglicht. So wollen sich Banken vor Zahlungsausfällen absichern.

Bei Betrugsfällen im Internet ist zu beobachten, dass der „Vertragsschluss“ möglichst einfach gestaltet ist. Vertragsdokumente überreichen die Täter nicht. Teilweise gibt es noch nicht einmal Vertragsbedingungen auf der Internetseite. Ohne vertragliche Vereinbarungen ist aber unklar, welche Rechte sie in der Geschäftsbeziehung mit dem Broker haben und welche Pflichten sich für ihren Vertragspartner ergeben.Haben sie keine Vertragsdokumente von Krali Trade bekommen, sollten Sie sofort von weiteren Zahlungen Abstand nehmen und die Situation kritisch bewerten. Es könnte ein Onlinebetrug vorliegen. Auf jeden Fall sollten Sie sich dann anwaltlich beraten lassen.

Welchen Beweiswert haben Videos und WhatsApp-Verläufe?

Im Rahmen einer Beauftragung untersuchen wir auch die teilweise sehr detaillierte Kommunikation zwischen Anlagebetrugsopfern und Tätern. Einige Opfer von kriminellen Broker-Angeboten erstellen auch Videos und umfangreiche WhatsApp-Verläufe.

Es stellt sich die Frage, welchen Beweiswert solche Videos und WhatsApp-Verläufe aufweisen. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungstätigkeit prüft die Polizei, ob sich aus solchen Unterlagen Hinweise auf die Hintermänner des Betrugs ergeben. Ob schließlich Videos und WhatsApp-Verläufe im Rahmen von Tatverfahren zu Verurteilungen führen können, kann nicht erahnt werden.

Aus unserer Sicht ist es aber erstrebenswert, möglichst alle Tathinweise über den Online-Betrug und die unseriösen Finanzdienstleister zusammenzutragen, um im Rahmen der zivilrechtlichen Maßnahmen und der strafrechtlichen Ermittlungen ein Ergebnis erzielen zu können.

Anwalt hilft Ihnen gegen Krali Trade

Gehen Sie mit uns gegen Betrüger vor und setzen Sie Ihre Ansprüche gegen Krali Trade durch. Wir agieren über die Landesgrenzen hinweg und sind es gewohnt, mehrsprachig zu kommunizieren. So können wir auch die verschiedenen europäischen Aufsichtsbehörden kontaktieren. Eine kurze E-Mail mit Stichworten zu Ihrem Fall an kanzlei@recht-freundlich.de und Angaben zu der investierten Summe, und schon kann eine Kontaktaufnahme erfolgen.

Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.

Fachanwalt IT-Recht Thomas Feil – 25 Jahre Erfahrung

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