Erfahrungen mit GMPortal (gmportal.co), Verdacht Betrug

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nach uns übermittelten Berichten gibt es Auseinandersetzungen mit dem Finanzdienstleister GMPortal. Rückzahlungen sollen nach den Informationen abgelehnt werden. Cyber-Kapitalanlagebetrug Trading-Betrug ist eine neuartige Betrugsmasche im Internet. Spätere Geschädigte werden durch Werbung im Internet, über social media oder sonstige Plattformen gezielt kontaktiert, um eine Summe für eine vermeintlich vertrauenswürdige Anlageform anzulegen.

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder unbekanntere Coins, sowie Rohstoffe wie beispielsweise Gold oder Uran werden angeboten. Kunden werden hohe Gewinne versprochen.

Die Täterinnen und Täter hinter dem Geldanlagebetrug stellen eine professionell aussehende Trading-Plattform oder Website online, auf der die “Nutzer” ihre “Gewinnentwicklungen” beobachten können.

Wenn dann Betroffene eher kleine Beträge im ersten Schritt überweisen, werden häufig innerhalb kürzester Zeit sehr hohe Renditen in der Software oder auf der Internetseite in den dargestellten Konten für den Geschädigten angezeigt.

UPDATE: BaFin ermittelt gegen GMPortal

Gegen den Betreiber der Website gmportal.co und die Handelsplattform GMPortal ermittelt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Finanzaufsicht verweist auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG).

GMPortal untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und hat auch keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder Wertpapierinstitutsgesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder dem erbringen von Finanzdienstleistungen. Auch verweist die Behörde darauf, dass im Impressum kein Geschäftssitz des Unternehmens veröffentlicht ist und auch die Rechtsform des Betreibers der Handelsplattform GMPortal nicht bekannt ist.

Die vollständige Warnmeldung der BaFin finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2022/meldung_2022_08_26_GM_Portal.html

Solche Warnmeldungen sind immer ein deutliches Indiz für einen Trading-Betrug.

UPDATE Echter Fall

Ein Betroffener schildert uns den Ablauf des Betruges wie folgt:

Unser Mandant ist auf den Online-Broker „GM Portal“ durch eine E-Mail aufmerksam geworden. Unser Mandant hat 250,00 Euro eingezahlt. Ausweisen musste er sich nicht. Er hat auch keine Kopie eines Personalausweises übermittelt.

Im September bekam unser Mandant einen Anruf von einer Brokerin Frau Henton. Diese begleitete unseren Mandanten dann im weiteren Verlauf. Erst Mitte September erfolgte eine Anforderung, dass unser Mandant eine Kopie des Personalausweises, den Nachweis über ein eigenes Konto und den Nachweis über die letzte Gas- und Stromrechnung übermitteln sollte. Frau Lisa Henton war über die E-Mail-Adresse lisa.h@gmportal.co erreichbar. Als Telefonnummer war angegeben +49 30 408197605.

Schriftliche Vertragsunterlagen oder Dokumente hat unser Mandant nicht erhalten.

Im Oktober erhielt unser Mandant dann von der Finanzexpertin eine schriftliche Mitteilung, dass die Anweisung zur Auszahlung vorliegt.

Kurz darauf meldete sich eine angebliche Abteilung der Blockchain telefonisch bei unserem Mandanten und teilte unserem Mandanten mit, dass das Konto gesperrt sei. Eine Auszahlung würde nur möglich sein, wenn er noch einmal Geld einzahlen würde und nachweise, dass das Geld nicht aus Drogenverkäufen oder Schwarzgeld stammt. Unser Mandant teilte der Mitarbeiterin, Frau Lewis, mit, dass er bei der Einzahlung auf das Krypto-Konto auch keinen Nachweis erbringen musste und warum jetzt ein solcher Nachweis erforderlich sei. Nach einigen Verhandlungen mit Frau Lewis wurde dann die Summe herabgesetzt. Sie teilte unserem Mandanten auch mit, dass ohne diese Zahlung der Vorgang bei der Finanzaufsicht zu melden sei und alle Konten für ein Jahr gesperrt wären. Unser Mandant bekam eine Frist bis Ende Oktober, um die ausstehende Summe einzuzahlen. Um die Auszahlung nicht platzen zu lassen, überwies unser Mandant dann mithilfe von Frau Henton eine weitere Summe.

Was Verbraucherschützer fordern?

Verbraucherschützer fordern wiederholt, dass staatliche Stellen gegen den massenhaft auftretenden Betrug auf Online-Handelsplattformen vorgehen. Eine Sperrung von Internetseiten durch die Bundesnetzagentur sollte möglich sein. Dies müsste der Gesetzgeber mit einer Rechtsvorschrift regeln.

Zu Recht stellen die Verbraucherschützer die Frage, warum eine offensichtlich irreführende Werbung mit beispielsweise Gewinnen von 10 % oder 20 % pro Woche in Deutschland möglich ist und warum weder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, noch die Bundesnetzagentur hier eingreifen können.

Von den Verbraucherschützern kommt der Rat, im Betrugsfall die Polizei einzuschalten.. Auch können Ansprüche im weiteren zivilrechtlich sowohl gegen die Anbieter, als auch gegen die beteiligten Zahlungsdienstleister geltend gemacht werden.

Ein weiterer Aspekt zur Schadensregulierung ist die steuerliche Geltendmachung von Verlusten.

Betrug im Onlinebereich – Cyberkriminalität auf Höchststand

Schon in dem Bundeslagebericht Cybercrime 2020, den das Bundeskriminalamt vor nicht allzu langer Zeit mitgeteilt hatte, ist die Zunahme der Zahl der Straftaten im Web sichtlich zu sehen. Insgesamt sind die Cybercrime-Straftaten um 7,9 % gestiegen. Das BKA befindet, dass nur ein Drittel der Cyberstraftaten strafrechtlich mit Erfolg verfolgt werden kann.

Die Herausforderung für die Ermittlungsbehörden ist, dass Onlinekriminelle global strukturiert sind und äußerst professionell handeln.

Betrügerische “Privatermittler”

Mittlerweile erleben wir in unserer Beratungspraxis teilweise dass Geschädigte im Nachgang zu Betrugsfällen auf weitere Scamversuche hereinfallen. Angebliche Ermittlungsfirmen, die mit “garantierte Wiederbeschaffung” werben, kontaktieren die bereits Betrogenen.

Beispielsweise heißt es dann in entsprechenden Kontakt-E-Mails, dass Gelder von den ursprünglichen Tätern und deren Firmen zurückzufordern sind. Es wird dann darauf aufmerksam gemacht, dass Rechtsmittel und örtliche Ermittlungsbehörden als Unterstützung die Gelder wiederbeschaffen. Als Argument wird angeführt, dass die Praktiken „100% sicher, aber gefährlich sind“.

In einem Fall wurde ausgeführt, dass mithilfe eines „speziell angefertigten Computervirus“, der in eine Datei “eingepflanzt” ist, Zugriff auf die Computer der Betrüger machbar sei.

So soll es auch möglich sein, Transaktionen in Kryptowährungen zurückzubekommen.

Solche vermeintlichen Ermittlungsunternehmen fordern eine Vorkasse. Niemals sollten Sie sich auf solcherlei Angebote mit einem IT-Virus oder gleichen „verdächtigen“ Maßnahmen einlassen.

Kontakt zu den Scammern durch WhatsApp

Neben dem telefonischen Kontaktersuchen halten viele Ansprechpartner bei den nicht vertrauenswürdigen Online-Finanzdienstleistern per WhatsApp Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Alle Angaben bei WhatsApp, seien es Vor- und Zunamen oder Handynummern oder sonstige Informationen sind nach unseren Erfahrungen gefälscht.

Teilweise werden auch offizielle Ausweisdokumente von den Tätern an die Kunden übermittelt. Auf diese Angaben können Sie definitiv nicht vertrauen. Die Betrüger nutzen kriminell ergaunerte Identitäten in Geschäftsgesprächen mit Kunden.

Auch Daten über Wohnadressen oder Telefonnummern sind ausgedacht. Deshalb ist auch mittels der Telefonnummern eine Rückverfolgung der Täter erheblich erschwert. Hier sind andere Methoden von Ermittlern notwendig.

Wie kann ich nun mein Geld zurückholen?

Mit uns können Sie gegen den Finanzdienstleister GMPortal vorgehen.

Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

2 Kommentare zu “Erfahrungen mit GMPortal (gmportal.co), Verdacht Betrug
  • 27. September 2022 um 17:33 Uhr
    Feres G. says:

    Mir ist es auch so ergangen. Ich habe auf GMPortal aus 250€ Einzahlung ein unglaubliches Guthaben angehäuft, doch leider wird es nicht ausgezahlt.
    Mein persönlicher Berater ruft nicht mehr zurück, seid ich ihm per Mail Betrug unterstellt habe.
    Ich habe alle Daten gesichert angefangen von Mails bis hin zu Screenshots von allen getätigten Handlungen. GMPortal ist Betrug!

  • 26. September 2022 um 09:32 Uhr
    Marlis Töpfer says:

    Hallo,
    wir haben uns bei GM Portal mit 250€ angemeldet. Nach ca. 5 Wochen hatten wir lt. Thomas Larsen (Broker)einen Gewinn von ca. 72.000€. Er meinte das dies durch seine VIP-Tipps entstanden sei. Er wollte uns das Geld als Bitcoin überweisen. Dazu mussten wir ein Bitcoinkonto eröffnen. Dann meldete sich Blockchain bei uns und meinte um diese hohe Summe empfangen zu können muss erst eine Transaktion getätigt werden in Höhe von ca. 21.0000€. Also haben wir für 21.000€ Bitcoin gekauft. Herr Larsen hat sich mit Anydesk aufgeschalten und uns gezeigt wie wir jetzt an das gesperrte Geld kommen. In Wirklichkeit hat es sich die gekauften Bitcoin überwiesen. Nun hat wieder jemand von einer Aufsichtsbehörde angerufen und gemeint wir müssten erst registriert werden, dass das gesamte Geld auf unser Bitcoinkonto bezahlt werden kann. Das koste 32.000€. Leider habe ich schon die ganze Zeit nicht auf mein Bauchgefühl geachtet und wenn ich das jetzt schreibe merke ich auch, dass ich nicht verstehe wie wir uns so betrügen lassen konnten.
    Es lief alles nur telefonisch. Ist es anderen ähnlich ergangen?

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