Erfahrungen mit Fin-venture oder Financial Venture? Betrug?

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Fin-venture Tradingbetrug? Aus Gesprächen mit der Polizei wird uns immer wieder bestätigt, dass Scamming oder Broker-Betrug ein vielfaches Phänomen ist. Online-Broker bezahlen mit betrügerischer Absicht Anzeigen im Internet, nutzen angebliche Empfehlungen von Prominenten, ohne dass diese dies wissen, und preisen tolle Gewinnmöglichkeiten an.

Nach unseren Beobachtungen besteht auch bei Fin-venture oder Financial Venture die Gefahr, dass eingezahlte Gelder verloren gehen. Daher ist kluges Handeln notwendig. Ein wichtiger Hinweis:

Wenn Sie eine Aufforderung erhalten, Steuern an den broker zu zahlen, ist dies ein Trick und Sie müssen von einem Betrug ausgehen.

Betrüger schalten Anzeigen in Social Media

Betrügerische Online-Broker nutzen alle Werbemöglichkeiten, um mit Kunden in Kontakt zu treten. Dies gilt insbesondere für Social-Media. Über Facebook oder Instagram werden interessierte Geldanleger gesucht. Aber auch auf großen Internetseiten wie spiegel.de wird Werbung für “erfolgreiche Investitionen” geschaltet.

Bei einem Besuch des Internetauftritts sehen Sie einen Profi-Internetauftritt.Fin-venture oder Financial Venture hat ebenfalls einen ansprechenden Webauftritt und lockt so die Kunden in die Falle. Dann erfolgt zumeist ein Kontakt über Telefon, WhatsApp oder E-Mail.

Im ersten Gespräch am Telefon lotet der Ansprechpartner des Brokers Fin-venture oder Financial Venture geschickt aus, wie Sie zu einer ersten Zahlung bewegt werden können. Der Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin von Fin-venture oder Financial Venture hat nur das eine Ziel, einen ersten Betrag als Investition zu bekommen.

Broker mit Registrierungen seriös?

Finanzdienstleister, denen Sie vertrauen können, müssen bei einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde registriert sein. Solche Registrierungen sind in Deutschland bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufischt (BaFin) zu beantragen.

Im wieder verweisen Betrüger auf angebliche Genehmigungen von Finanzaufsichtsbehörden. Seien Sie also kritisch und überprüfen Sie die Angaben aus dem Internet.

Wer auf seiner Internetseite keine Registrierung einer europäischen Behörde ausweist, wird nur mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen schwer zu greifen sein. Wird mit einer europäischen Genehmigung geworben oder auf eine solche Genehmigung auf den Webseiten verwiesen, sollten Sie dennoch vorsichtig sein und die Angaben überprüfen. Wir haben wiederholt die Nennung von falschen Angaben auf betrügerischen Plattformen erlebt.

Setzen sich die Finanzaufsichtsbehörden durch?

In jedem europäischen Staat gibt es Finanzaufsichtsbehörden. Deutschland hat die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die in Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal wirkungslos agierte. In Großbritannien nutzt man die Aufsichtsbehörde FCA, in Österreich FMA, Finanzmarktaufsicht. Von diesen behördlich agierenden Stellen gibt es regelmäßig Finanzwarnungen.

Solche Investorenwarnungen sind wünschenswert, aber nach unserer Einschätzung leider zu spät. Wir würden uns von den verschiedenen Kapitalmarktaufsichten ein schnelleres und stärkeres Durchsetzen gegen die Betrugsbanden wünschen, um z.B. auch Empfängerkonten einzufrieren, über die betrügerische Finanzverschiebungen laufen. Hier kennen wir die Behörden in unseren Fallbearbeitungen eher “lahm” und defensiv.

Wir unterstützen Sie als Opfer eines Anlagebetruges gemeinsam

Blockchain-Analyst Anton Hochnadel – Brokerbetrug.de

Zusammen mit Herrn Hochnadel ergreifen wir alle technischen und juristischen Maßnahmen, um Betroffenen eines Anlagebetruges zu helfen.

Ist ein Anwalt gegen Fin-venture oder Financial Venture teuer?

Kostentransparenz ist uns wichtig. Daher klären wir am Anfang eines jeden Mandats die Honorarfrage. Wir bieten Interessenten die Möglichkeiten einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail. So ist zunächst eine unverbindliche Kontaktaufnahme mögich, ohne das gleich Gebühren und Kosten enstehen.

Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen Wege im Überblick auf, wie Ansprüche gegen Fin-venture oder Financial Venture durchgesetzt werden können.

Bei der rechtlichen Beratung und Begleitung von Betrugsfällen durch Fin-venture oder Financial Venture kann mit Ihnen ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Das Pauschalhonorar berücksichtigt den Umfag der Tätigkeiten und auch beispielsweise die Aufwände für Übersetzungen, um mit ausländischen Zahlungsdienstleistern oder Kryptobörsen verhandeln zu können.

Mit anderen Worten: Sie haben von Anfang an Kostenklarheit und wissen, welches Honorar wir für unsere Leistungen verlangen. Weitere Gebühren oder versteckte Kosten gibt es bei uns nicht.

Geschäftssitz des Brokers Fin-venture ist relevant

Um die Angaben zu einem Geschäftssitz auf den Internetseiiten zu sehen, ist quasi eine eigene “Ermittlung” durchzuführen. Teilweise sind die Angaben im unteren Bereich der Website mit winziger Schriftgröße zufinden oder sind auf einer Unterseite der Webpräsenz “geheim gehalten”.

Viele Betrüger haben einen Geschäftssitz im Ausland, manchmal sogar auf unbekannten Inselstaaten. Sie sollten genauer hinsehen und den Anbieter anständig unter die Lupe nehmen, wenn der Firmensitz an fernen Orten eingerichtet ist. Ein Gerichtsverfahren oder Rechtsdurchsetzung in der Karibik oder in einigen anderen Ländern sind nur mit erheblichem Aufwand möglich. Dann muss man als Betroffene oder Betroffener andere Methoden einsetzen, um das verloren geglaubte Kapital zurückzuholen.

Krypto-Dienstleister müssen Geldwäscheregulierungen besser umsetzen

Seit dem 01.10.2021 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Kryptowertetransferverordnung. Mit dieser Maßnahme möchte der deutsche Gesetzgeber die Nutzung von Kryptowerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterbinden.

Die Kryptowertetransferverordnung legt den Dienstleistern verschiedene Pflichten auf, beispielsweise Angaben zum Namen, zur Anschrift und zur Kontonummer des Auftraggebers und des Begünstigten zu ermitteln. Diese Pflichten treffen auch Kryptobörsen. Der Gesetzgeber will so erreichen, dass die Übertragung von Kryptowerten lückenlos zurückverfolgbar ist.

Es wird zu beobachten sein, wie die entsprechenden Regelungen von den Anbietern und Dienstleistern umgesetzt werden. Wir erwarten auch weitere Vorschriften auf europäischer Ebene, die den anonymen Transfer von Kryptowerten langfristig verhindern.

Anwalt gegen Fin-venture oder Financial Venture holt Ihr Geld zurück

Gehen Sie mit uns gegen Betrüger vor und setzen Sie Ihre Ansprüche gegen Fin-venture oder Financial Venture durch. Wir agieren über die Landesgrenzen hinweg und sind es gewohnt, mehrsprachig zu kommunizieren. So können wir auch die verschiedenen europäischen Aufsichtsbehörden kontaktieren.

Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.


Wir sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätig
2% unseres Gesamtumsatzes spenden wir an die Welthungerhilfe
 

Rechtsanwalt Thomas Feil in den Medien

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