In Berichten, die uns übermittelt wurden, wird geschildert, dass der Finanzdienstleister Brave Climbing Global Capital Geldanlagen nicht auszahlt, sondern statt dessen neue Zahlungen mit unterschiedlichen Begründungen verlangt.
Welche Tricks haben Betrüger wie Brave Climbing auf Lager?
Betrügerische Online-Broker gehen raffiniert vor und haben viel Erfahrung, wie Geldanleger am Telefon überzeugt werden können. Am Anfang steht ein Telefonat und der persönliche nette Kontakt. Weitere Telefonate folgen. In den ersten Gesprächen geht es nicht um große Summen. Häufig ist die erste Einzahlung ein Betrag in Höhe von 250,00 EUR.
Ihre Einzahlung vermehrt sich schnell und Sie erreichen gute Gewinne. Diese sind auf Ihrem Handelskonto zu sehen. Diese gewinne motivieren viele Anleger, weitere Einzahlungen vorzunehmen. Hohe Gewinne winken und die Aussicht auf mehr Geldvermögen ist reizvoll.
Es kommen nicht gleich hohe Nachforderungen des Brokers, sondern es wird mit kleinen Schritten weiter eingezahlt. Summen von 500 EUR oder 1.000 EUR sind zu diesem Zeitpunkt nicht ungewöhnlich. Dabei bleibt es nicht, sondern irgendwann werden auch größere Beträge gefordert. Sie können noch erfolgreicher Ihr Geld vermehren und reich werden. Bei kritischen Nachfragen wird von Ihrem Ansprechpartner bei Brave Climbing Global Capital auf die langjährige Erfahrung verwiesen. Teilweise berichten uns Mandanten, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Atmosphere vertrauensvoll und gut war.
Schwierigkeiten sind ein Thema, wenn wenn Sie Gewinne ganz oder teilweise ausgezahlt haben wollen. Der Broker formuliert plötzlich neue Anforderungen, von denen vorher nicht die Rede war. Vor einer Auszahlung sollen erst “Steuern” oder Gebühren” gezahlt werden. Ist so Ihre aktuelle Situation mit dem Broker Brave Climbing Global Capital, müssen Sie nach unserer Einschätzung kurzfristig reagieren. Es besteht ein nachhaltiger Betrugsverdacht.
Weiterer Scam durch unseriöse Ermittlungsfirmen
Angebliche Ermittlungsunternehmen, die nach unseren Erkenntnissen zu den Täterinnen und Tätern des eigentlichen Kapitalbetrugs gehören, wollen unter Zuhilfenahme von Computerviren erfolgsbringend gegen die eigentlichen Täter eines Finanzbetrugs vorgehen. Daher soll ein „RAT-Virus“ verwendet werden, der dem angeblichen Compliance-Team Zugriff auf Computersysteme der betrügerischen Broker gewähren soll. Es wird versprochen, dass mithilfe von Schwachstellentests erfolgreich ein Back-End-Exploit möglich sei.
Es wird behauptet, dass die lokalen Polizeibehörden keine Untersuchungsverfahren umsetzen können, da die Kriminellen tatsächlich gute Arbeit leisten, um ihre Finanzflüsse zu verunkenntlichen und zu verheimlichen. Hier garantieren solche angeblichen Ermittlungsunternehmen eine übertrieben höhere Erfolgsquote und eine Erfolgsgarantie.
Unter keinen Umständen sollten Sie derlei Versprechungen Glauben schenken. Es wäre fatal, wenn zu dem ursprünglichen Betrug ein weiterer Verlust im Rahmen der behaupteten Ermittlungen hinzukäme.
Verbraucherschützer fordern mehr staatliche Maßnahmen
Nach dem Willen von Verbraucherschützern sollten staatliche Organe massiver gegen betrügerische Online-Brokervorgehen. Beispielsweise könnte die Bundesnetzagentur entsprechende betrügerische Internetseiten sperren. Der Gesetzgeber müsste dazu aber eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Verbraucherschützer werfen auch die Frage auf, warum irreführend mit Gewinnen von 15 % oder 30 % pro Woche im Internet für deutsche Kunden geworben werden kann. Warum greift hier die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Bundesnetzagentur nicht ein?
Verbraucherschützer raten Anlegern, die von den Betrügern ihr Geld nicht zurückbekommen, die Polizei einzuschalten. Weiterhin ist es rechtlich möglich, bei einem rechtlichen Fehlverhalten die beteiligten Zahlungsdienstleister zu belangen oder auch den betrügerischen Broker selbst anzugehen.
Zu prüfen ist auch, inwieweit Verluste bei Internet-Kapitalanlagen steuerlich geltend gemacht werden können. Online-Broker im Internet Den meisten Scammern/Scam-Brokern , bei den Internetsuchmaschinen, insbesondere bei dem Marktführer Google, bei den entscheidenden Keywords auf die gut sichtbaren Trefferlistenpositionen zu gelangen. Zum einen sind die Internetpräsenzen häufig nicht seriös genug und nicht umfassend genug, zum anderen drängen sich zahlreiche interessante Internetauftritte um die vorderen Trefferlistenplätze in den Internetsuchmaschinen bei höchstrelevanten search words wie “Geld sicher investieren” oder „Bitcoin“.
Um ihre “Investoren” zu kontaktieren, nutzen Scammer aktuell insbesondere social media-Kanäle wie Twitter oder Tinder. Wie wir beobachten konnten werden auch Marktingbanner auf bekannten Webseiten wie spiegel.de oder bild.de geschaltet. Auch eine Kontaktaufnahme mit „Investment-Beratern“ kann als Mittel eingesetzt werden, um Kunden zu betrügen. Bei dieser Vorgehensweise beim Kapitalanlagebetrug sind unserer Erfahrung nach sprachliche festzustellen, insbesondere wenn die Kommunikation in Deutsch durchgeführt wird.
Brave Climbing: Kapitalanlagebetrug nach telefonischer Beratung
Viele Betrugsfälle finden über das Telefon statt. Offensichtlich ist es möglich, am Telefon Kunden besser und intensiver zu überzeugen.
Dabei erörtern die Täter auch persönliche Dinge. Die Ansprechpartner*innen streuen gezielt Informationen aus dem Privatleben oder der Familie in die Telefonate ein.
Es entsteht eine vertrauensvolle persönliche Beziehung (so fühlt es sich zumindest an), die unseriöse Broker dann in betrügerischer Weise im Weiteren ausnutzen.
Anwalt gegen Brave Climbing Global Capital holt Ihr Geld zurück
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie dem Broker Brave Climbing Global Capital weiter vertrauen wollen oder professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Nach unserer Erfahrungen ist es neben allen Emotionen und Enttäuschungen über Brave Climbing Global Capital sachgerecht und zielgerecht zu reagieren.
Gern helfen wir Ihnen mit unseren Erfahrungen, um gegen Brave Climbing Global Capital vorzugehen.
Nehmen Sie mit uns unter kanzlei@recht-freundlich.de Kontakt auf und schildern Sie kurz Ihren Fall. Eine Schilderung in Stichworten ist ausreichend.
