Broker verlangt Liquiditätsnachweis? In den vielen Gesprächen, die wir mit Geschädigten führen, die Verluste bei einem Online-Broker erlitten haben, schildern diese wiederholt, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Broker „Liquiditätsnachweise“ fordert.
Broker verlangt Liquiditätsnachweis: Liquiditätsnachweise misstrauisch prüfen
Teilweise verlangen die Betrüger, dass die Liquidität durch eine Zahlung nachzuweisen ist, die unverzüglich zurückerstattet wird.
Wenn Broker Sie mit der Forderung eines „Liquiditätsnachweises“ konfrontieren, sollten Sie sehr misstrauisch sein und keine weiteren Zahlungen leisten.
Nachfolgend sind zwei Abläufe und Sachverhalte wiedergegeben, die typisch für einen Betrug beim Online-Trading sind:
Beispiel 1 – Safemoon Trader
Unser Mandant wurde über eine Internetwerbung bezüglich attraktiver Anlagemöglichkeiten in Kryptowährungen auf die Plattform Safemoon Trader aufmerksam. Es ging in der Internetwerbung um die sogenannte „Yuan Chain Coin“, eine spezielle Kryptowährung mit Bezug zu der chinesischen Nationalwährung Yuan (Renminbi). Die Yuan Chain Coin sollte anscheinend als eine Art digitaler Yuan auf der Blockchain handelbar sein, angelehnt an die von der chinesischen Regierung geplante Central Bank Digital Currency e-Yuan.
Nachdem unser Mandant sich ein wenig informiert hatte, füllte er ein Kontaktformular auf der Website aus und wurde von einem Trader/Broker angerufen, der sich als Angestellter von Safemoon Trader auswies.
Es wurde zeitnah ein Kundenkonto für unseren Mandanten bei Safemoon Trader eingerichtet. Hierfür vergab unser Mandant einen Usernamen und ein Passwort. Seitens Safemoon Trader wurde unser Mandant zur Ersteinzahlung von 500 Euro animiert. Das Geld sollte auf ein Konto bei Bitpanda überwiesen werden. Wenige Tage später musste sich unser Mandant verifizieren (inkl. Gesichtsscan). Auch eine Kopie der letzten Stromabrechnung musste unser Mandant vorlegen. Hierzu teilte Safemoon Trader mit, dass dies gesetzgeberisch vorgeschrieben sei, um Geldwäsche zu bekämpfen.
Mit den zuerst eingezahlten 500 Euro wurde Trading betrieben. Unserem Mandanten wurden gute Renditen präsentiert. Daraufhin hat unser Mandant sich entschlossen, weiteres Geld einzuzahlen. Insgesamt hat unser Mandant dann weitere 4.000 Euro investiert. In seinem Safemoon Trader-Account wurden Gewinne in Höhe von über 50.000 Euro angezeigt.
Der Kontakt zu den Personen bei Safemoon Trader verlief über Telefonate, SMS und Mails. Hierbei wurde unser Mandant von verschiedenen Personen betreut, die sich jeweils als Spezialisten in Finanzangelegenheiten mit langjähriger Erfahrung beim Trading ausgaben.
Zum Zeitpunkt der Einzahlungen hat unser Mandant im Internet ausschließlich positive Bewertungen anderer Nutzerinnen und Nutzer über die Plattform Safemoon Trader gelesen (insbesondere bei Trustpilot). Es ist davon auszugehen, dass diese Bewertungen gefälscht oder von anderen Betroffenen geschrieben wurden, als diese noch nicht ahnten, dass es Auszahlungsprobleme nach hohen Kursgewinnen geben würde.
Unser Mandant verlangte dann auf Drängen seines Brokers eine Auszahlung in Höhe von 45.000 Euro. Beim Auszahlungsprozess wurde dann seitens des Brokers angeführt, die Umwandlung der Gewinne durch Kryptowährungen in Euro wäre kompliziert und es müsste eine 10%ige Kaution für die Auszahlung und Umwandlung hinterlegt werden. Dies hielt unser Mandant schließlich für unglaubwürdig und nahm keine weitere Einzahlung bei Safemoon Trader vor. Der Broker fing an, unseren Mandanten wüst zu beschimpfen.
Daraufhin hat unser Mandant bei der Kriminalpolizei eine Strafanzeige wegen Betrug gestellt, die derzeit bearbeitet wird.
Beispiel 2 – Sealimited
Unser Mandant hatte Interesse an starken Renditemöglichkeiten mit Kryptowährungen und wurde über eine Onlinewerbung auf die Plattform Sealimited aufmerksam.
Anfang 2021 registrierte sich unser Mandant bei Sealimited und eröffnete ein Trading-Konto. Nach dieser Kontoeröffnung erhielt unser Mandant die erste Mail von Sealimited, in der eine Identifikationsanforderung enthalten war. Für die Identifikation musste unser Mandant ein Foto seines Personalausweises, ein Foto seiner Kreditkarte und weitere Informationen einreichen. Diesen Verifikationsprozess durchlief unser Mandant entsprechend und wurde sodann einem Broker zugeteilt.
Der Broker wies sich als Herr Niko Hartmann von Sealimited aus und führte überwiegend per Telefon die Gespräche mit unserem Mandanten. Niko Hartmann nutzte verschiedene Rufnummern.
Es wurde Anydesk eingesetzt, sodass ein Zugriff auf den Computer unseres Mandanten möglich war. Im Hintergrund der Telefonate hörte unser Mandant, dass auch andere Personen anwesend waren und teilweise laute Musik gespielt wurde. Auch war die Internetverbindung nicht immer ausreichend, sodass es zu Problemen bei Anydesk kam.
Die einzelnen Trades auf Sealimited wurden nicht von unserem Mandanten vorgenommen, sondern von Herrn Hartmann. Eine dezidierte Vollmacht für die Vornahme von Finanzgeschäften für unseren Mandanten hat unser Mandant niemandem erteilt. Unserem Mandanten wurde seitens Sealimited versichert, er brauche sich über Kursschwankungen keine Sorgen machen und es wäre kein Problem, jederzeit investierte Gelder oder Gewinne auszahlen zu können. Seitens Sealimited wurde MetaTrader 4 als Tradingsoftware eingesetzt.
Letztlich „erwirtschaftete“ Sealimited dann einen angeblichen Verlust, sodass das Konto unseres Mandanten bei Sealimited aufgrund der Minussalden gesperrt wurde. Es erfolgte dann seitens Herr Hartmann eine „Rettung“ des Kontos mittels Krediteinzahlungen und weiterem Trading. Dies war für unseren Mandanten im Detail allerdings nicht mehr nachvollziehbar.
Auffällig ist, dass Herr Hartmann am Telefon akzentfreies Deutsch sprach, per Mail aber fehlerhaftes Schriftdeutsch erkennen ließ. Es ist davon auszugehen, dass die Mails von anderen Personen bei Sealimited verfasst wurden.
Im weiteren Verlauf wurde unser Mandant immer öfter angerufen und bedrängt, weitere Einzahlungen zu leisten. Es wurde ferner über Whatsapp kommuniziert. Obwohl unser Mandant keine hochriskanten Trades gewünscht hatte, wurden anscheinend dennoch solche sehr riskanten Positionen eröffnet und geschlossen. Herr Hartmann beteuerte stets, zu wissen, was er tue. Der eingetretene „Verlust“ auf dem Konto bewies jedoch das Gegenteil, wobei nicht sicher gesagt werden kann, inwieweit dieses Konto bei Sealimited überhaupt existiert und nicht etwa nur eine digitale Fälschung darstellt.
Denn die Einzahlungen unseres Mandanten erfolgten nicht etwa auf ein Konto von Sealimited, sondern über Kreditkarte an verschiedene Plattformen wie jubiter.com, coinbase.com, bitpanda.com, nexo.io und skrill.com. Bei den Einzahlungen hatte Herr Hartmann stets per Anydesk Zugriff auf den Computer unseres Mandanten und nahm die Einzahlungen für unseren Mandanten vor. Eine Kontrolle oder Transaktionsübersicht über etwaig erworbene Kryptowährungen hat unser Mandant jedoch nicht erhalten.
Eine Auszahlung der investierten Gelder oder gar von Gewinnen fand nicht statt. Es sollte nur stets weiteres Geld eingezahlt werden. Unser Mandant hat sich dann dazu entschlossen, eine Strafanzeige gegen Sealimited und Herrn Hartmann zu stellen und sich rechtlich vertreten zu lassen.
Die Forderung eines Liquiditätsnachweises in Form einer Zahlung ist nicht nur ungewöhnlich, sondern deutet nach unseren Erfahrungen auf jeden Fall auf einen Betrug hin.
Broker verlangt Liquiditätsnachweis: Liquiditätsnachweis kann weiteren Betrug einleiten
In dem Moment, in dem Broker einen Liquiditätsnachweis von Ihnen fordern, sollten Sie sich professionelle Unterstützung und Beratung einholen. Gern können Sie mit uns per E-Mail unter kanzlei@recht-freundlich.de oder per Telefon Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Betrugsfällen und nichtseriösen Online-Brokern. Unsere Beratungsleistung beschränkt sich nicht nur auf deutsche Geschädigte, sondern wir unterstützen auch Betroffene aus der Schweiz und Österreich.
Broker verlangt Liquiditätsnachweis: Vorsicht bei Garantien
Vorsicht ist auch geboten, wenn im Gegenzug zu der Zahlung eines Liquiditätsnachweises Ihnen Dokumente und „Garantien“ übermittelt werden. Mandanten legen uns beispielsweise gefälschte Dokumente der „Allianz“ mit Logo der großen Versicherung in Deutschland vor. In einem Dokument wurde in die angebliche Garantie der „Allianz“ ein Personalausweis mit dem Hinweis hineinkopiert, dass der Betroffene Berater und Rechtsanwalt bei der Allianz sei. Solche Dokumente sollten Sie überprüfen lassen und keine vorschnelle Zahlung leisten. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine weiteren finanziellen Schäden bei Ihnen eintreten.
Gern können Sie uns auch solche Garantieerklärungen oder angebliche Absicherungen übersenden und wir prüfen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob dieses Dokument eine tatsächliche Absicherung ist.
