Nach uns vorliegenden Berichten kommt es zu Komplikationen mit dem Broker BestBit (tobestbit.com). Rückzahlungen sollen nicht durchgeführt werden.
AnyDesk genutzt
Die Handelsgeschäfte werden vielfach von den Geldanlegern nicht selbst durchgeführt. Der Broker und seine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner lassen sich entweder über Teamviewer oder AnyDesk einen Zugang zu dem Rechner der Geldanleger und Kunden gewähren und nehmen dann die Handelsgeschäfte über diesen AnyDesk-Zugriff vor.
Rechtlich ist eine solche Situation nachteilig. Von außen betrachtet handelt der Kunde und der anschließende Nachweis, dass die Handelsgeschäfte nicht vom Kunden sondern vom Broker über einen Fernzugriff erfolgten, ist schwierig.
Unabhängig davon empfehlen wir im Falle eines Betrugs, den AnyDesk-Zugang und die dazugehörige Software auf jeden Fall zu löschen. Es muss vermieden wer-den, dass es weitere unberechtigte Zugriffe auf Ihre EDV gibt. Insbesondere dann, wenn Sie über denselben PC oder das gleiche Notebook Ihr Online-Banking vornehmen.
Hier sollte ein EDV-Unternehmen die Prüfung des Rechners vornehmen, ob über AnyDesk von dem Broker Schadsoftware und/oder ein Computervirus auf den Rechner aufgespielt wurde. Nur so können Sie die Gefahr ausschließen, dass es im Nachgang oder zu einem anderen Zeitpunkt einen unberechtigten Zugriff auf Ihr Online-Banking gibt und weitere Verlust eintreten. Cyber-Kapitalanlagebetrug Cybertrading-Fraud ist eine neuartige Betrugsmasche im Internet. Spätere Geschädigte werden durch Marketingversprechen im Internet, über social media oder sonstige Portale gezielt kontaktiert, um eine Geldsumme für eine vermeintlich sichere Anlageform anzulegen.
Große Renditeerwartungen
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder unbekanntere Coins, sowie Rohstoffe wie beispielsweise Gold oder Uran werden angepriesen. Es werden große Renditeerwartungen geweckt.
Die Täterinnen und Täter hinter dem Geldanlagebetrug stellen eine täuschend echt aussehende Trading-Plattform oder Website live, auf der die “Nutzer” ihre “Gewinnentwicklungen” einsehen können.
Wenn dann Betroffene noch überschaubare Beträge im ersten Schritt transferieren, werden häufig innerhalb kürzester Zeit sehr hohe Renditen in der Software oder auf der Internetseite in den jeweiligen Depots für den Geschädigten angezeigt.
Über Whatsapp, Telefon oder Mail halten die Täter mit ihren Opfern den Kontakt. Die Konten, auf die die Zahlungen geleistet werden sollen, befinden sich meist im europäischen Ausland.
BestBit: Vermögensanlage wie Promis
In sozialen Netzwerken werden ohne Erlaubnis Ausschnitte von Fernsehshows oder auch Fotomaterial von Prominenten wie Jauch oder Thelen für Werbung verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Prominenten über ein „Geheimwissen“ oder einen Informationsvorsprung in Finanzangelegenheiten verfügen und dass über die jeweilige Internetseite exakt dieses Wissen öffentlich gemacht wird.
Die Prominenten können sich gegen einen solchen Identitätsdiebstahl ihrer Person kaum wehren, da eine länderübergreifende Strafermittlung hier nur langsam möglich ist. Es werden Anonymisierungswerkzeuge genutzt und die Infrastrukturen der Server häufig geändert, sodass Ermittlungsbehörden keinen Zugriff finden.
Sind meine Zahlungen in Bitcoins für immer weg?
In vielen Betrugsfällen erfolgen Einzahlungen von Beträgen direkt auf Kryptonbörsen. Dort werden die Beträge als Kryptowährung an die Täter weitergeleitet. Opfer möchten dann gern wissen, ob solche Zahlungen zurückgeholt werden können. Vielfach ist zu lesen, dass nach einer Umwandlung in Kryptowährungen eine Rückführung unmöglich ist.
Nach deutschem Recht haben die Investoren ein Eigentum an den jeweiligen Kryptowährungen erlangt. Werden diese durch Betrug anderweitig verfügt, ändert dies nichts an der Eigentumsposition.
Allerdings ist die Durchsetzung der Eigentumsrechte insbesondere bei international organisierten Betrugsfällen schwierig. Allerdings ist dieser Befund noch nicht statisch.
Vermögende Opfer betrügerischer Aktivitäten setzen im Moment alle rechtlichen Hebel in Bewegung, um ihre Eigentumsrechte durchzusetzen. Daraus können sich auch für Opfer von Betrugsfirmen neue Perspektiven und Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche ergeben.
BestBit: Sichern Garantien meine Auszahlung wirklich ab?
Im Laufe der Geschäftsbeziehungen werden Kunden mithilfe von sogenannten „Garantien“ des Brokers zu weiteren Einzahlungen überredet. Diese Dokumente sehen teilweise sehr amtlich aus, sind aber in der Regel Fälschungen.
Teilweise sind solche Garantien vom Kunden zu unterschreiben. Falls dies bei Ihnen der Fall ist, können Sie davon ausgehen, dass eine solche Garantie vollständig wertlos ist.
Da es bereits an anderen Vertragsdokumenten fehlt, ist häufig rechtlich auch unklar, welchen Inhalt die Garantie hat und auf welche vertraglichen Verpflichtungen sich die Garantie bezieht.
Auch angebliche Garantien von Behörden sind wertlos. Keine Behörde und kein staatliches Organ lässt über dem Broker eine Garantie an den Kunden übermitteln.
So etwas ist in allen Staaten undenkbar. Behörden stellen amtliche Dokumente allein selber aus und geben diese Aufgabe nicht an Broker oder Finanzdienstleister weiter.
Wie kann ich mein Geld von BestBit zurückholen?
Mit uns können Sie gegen den Finanzdienstleister BestBit (tobestbit.com) vorgehen. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail unter kanzlei@recht-freundlich.de ist jederzeit möglich. Auch können Sie uns telefonisch kontaktieren: 0511/4739060.
Wir lassen Ihnen kurzfristig eine kostenlose Ersteinschätzung mit möglichen Maßnahmevorschlägen zukommen. Sie entscheiden dann, wie es weitergeht. Holen Sie Ihre Geld von BestBit (tobestbit.com) zurück!
Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.