Nach uns übermittelten Berichten kommt es zu Komplikationen mit dem Anbieter Optium Group. Optium Group soll nicht bereit sein, Rückzahlungen von investierten Beträgen vorzunehmen. Trading-Betrug Cybertrading-Fraud ist eine moderne betrügerische Masche im Internet. Spätere Geschädigte werden aufgrund von Marketingversprechen im Internet, über soziale Medien oder sonstige Plattformen gezielt angesprochen, um eine Summe für eine vermeintlich vertrauenswürdige Anlageform anzulegen.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether oder unbekanntere Coins, sowie Rohstoffe wie beispielsweise Gold oder Uran werden dargestellt. Es werden große Renditeerwartungen geweckt.
Die Täterinnen und Täter hinter dem Geldanlagebetrug stellen eine professionell aussehende Trading-Plattform oder Website zur Verfügung, auf der die “Nutzer” ihre “Gewinnentwicklungen” einsehen können.
Wenn dann Betroffene noch überschaubare Geldbeträge im ersten Schritt überweisen, werden häufig innerhalb kürzester Zeit erstaunliche Kursverläufe in der Software oder auf der Internetseite in den vorgefertigten Konten für den Geschädigten ausgewiesen.
Über Whatsapp, Telefon oder Mail halten die Täter mit ihren Opfern den Kontakt. Die Konten, auf die die Einzahlungen überwiesen werden sollen, befinden sich überwiegend bei europäischen Banken.
Verbraucherschützer fordern mehr Aktivitäten
Verbraucherschützer fordern wiederholt, dass staatliche Stellen gegen den massenhaft auftretenden Betrug auf Online-Handelsplattformen vorgehen. Eine Sperrung von Internetseiten durch die Bundesnetzagentur sollte möglich sein. Dies müsste der Gesetzgeber mit einer Rechtsvorschrift regeln.
Zu Recht stellen die Verbraucherschützer die Frage, warum eine offensichtlich irreführende Werbung mit beispielsweise Gewinnen von 10 % oder 20 % pro Woche in Deutschland möglich ist und warum weder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, noch die Bundesnetzagentur hier eingreifen können.
Verbraucherschützer raten Anlegern, die von den Betrügern ihr Geld nicht zurückbekommen, die Polizei einzuschalten. Auch können Ansprüche im weiteren zivilrechtlich sowohl gegen die Anbieter, als auch gegen die beteiligten Zahlungsdienstleister geltend gemacht werden.
Zu prüfen ist auch, inwieweit Verluste bei Internet-Kapitalanlagen steuerlich geltend gemacht werden können.
Betrug im Internet wird immer größer
Sogar in dem Bundeslagebericht Cybercrime 2020, den das BKA (Bundeskriminalamt) vor Kurzem veröffentlicht hatte, ist die Steigerung der Anzahl der Verbrechen im Internet wahrnehmbar zu sehen. Insgesamt sind die Cyberkriminalitätstaten um 7,9 % gestiegen. Das BKA kommt zum Schluss, dass nur ein Drittel der Cyberstraftaten strafrechtlich mit Erfolg verfolgt werden kann.
Die Schwierigkeit für die Strafverfolgungsbehörden ist, dass Cyberbetrüger international strukturiert sind und deutlich professionell handeln.
Weiterer Scam durch nicht vertrauenswürdige Ermittlungsfirmen
Leider hören wir in unserer Beratungspraxis nicht selten dass Geschädigte im Nachgang zu Betrugsfällen auf weitere Scams hereinfallen. Angebliche Ermittlungsfirmen, die mit garantierten Ergebnissen werben, gehen auf Geschädigte zu.
Beispielhaft heißt es dann in entsprechenden Kontakt-E-Mails, dass Gelder von den ursprünglichen Betrugsbanden und deren Versicherungen zurückzufordern wären. Es wird dann darauf verwiesen, dass Rechtsmittel und örtliche Landeskriminalämter als Unterstützung die Gelder zurückerstatten. Als Argument wird angeführt, dass die Praktiken „ziemlich grob sind“.
In einem Fall wurde mitgeteilt, dass mithilfe eines „speziell angefertigten Computervirus“, der in eine Datei eingearbeitet ist, Zugriff auf die Systeme der Täter umsetzbar sei.
So soll es auch möglich sein, Zahlungen in digitalen Währungen wie Bitcoin zurück zu erhalten.
Solche angeblichen Ermittlungsdienstleister wollen eine Bezahlung durch Geld vorab. Unter keinen Umständen sollten Sie sich auf solcherlei Dienste mit einem Hacking-Virus oder ähnlichen „komischen“ Praktiken einlassen.
Kontakte via WhatsApp
Auch WhatsApp ist neben dem Telefon ein beliebtes Kommunikationsmittel für die Täter. Alle Angaben bei WhatsApp, seien es Vor- und Zunamen oder Telefonnummern oder sonstige Informationen sind unseren Beobachtungen nach gefälscht.
Teilweise werden auch Personalausweise von den Tätern an die Kunden geschickt. Auf diese Angaben können Sie leider nichts geben. Die Betrüger nutzen gestohlene Identitäten in ihren Gesprächen mit Kunden.
Aufgrund der Fälschungen bei Rufnummern oder Adressen können die Täter mit diesen Datenmaterialien nicht ausfindig gemacht werden.. Es braucht andere Ansätze hinsichtlich der Ermittlungen für ein “Dingfestmachen” der Täter.
Anwalt gegen Optium Group holt Ihr Geld zurück
gehen Sie mit uns gegen Betrüger vor und setzen Sie Ihre Ansprüche gegen Optium Group durch. Wir agieren über die Landesgrenzen hinweg und sind es gewohnt, mehrsprachig zu kommunizieren. So können wir auch die verschiedenen europäischen Aufsichtsbehörden kontaktieren.
Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung. Dann können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Forderungen beauftragen wollen.