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	Kommentare zu: Plötzlich Post von der dpa über KSP: Wie Sie sich gegen hohe Geldforderungen für alte Bilder strategisch zur Wehr setzen	</title>
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	<description>Fachanwalt für IT-Recht &#38; Online Reputation Thomas Feil - bundesweite Beratung</description>
	<lastBuildDate>Mon, 28 Jul 2025 11:41:00 +0000</lastBuildDate>
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		Von: Rechtsanwalt Thomas Feil		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Thomas Feil]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jul 2025 11:27:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.recht-freundlich.de/abmahnung-urheberrechtlich-filesharing/ploetzlich-post-von-der-dpa-ueber-ksp-wie-sie-sich-gegen-hohe-geldforderungen-fuer-alte-bilder-strategisch-zur-wehr-setzen#comment-168680&quot;&gt;Tobias Vossberg&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Herr Kollege,
vielen Dank für Ihre Rückfrage und den Hinweis hinsichtlich der von mir zitierten Passagen zu den Urteilen.
Sie haben völlig recht: Die von mir verwendeten Begriffe wie „verhältnismäßig nicht tragfähig“ oder „außergewöhnliche Belastung ohne rechtfertigenden ökonomischen Grund“ sind nicht wörtliche Zitate aus dem amtlichen Urteilstext, sondern stellen paraphrasierende Wiedergaben bzw. zusammenfassende Auslegungen dar. Insoweit habe ich soeben den Blogbeitrag präziser gefasst.
Die von mir gewählte Formulierung „verhältnismäßig nicht tragfähig“ lehnt sich dabei an die inhaltliche Bewertung des Zinsverlangens durch das Gericht an, nicht an ein wörtliches Diktum. Ich hätte dies in der ursprünglichen Darstellung deutlicher als sinngemäße Zusammenfassung kennzeichnen sollen – danke für Ihren berechtigten Hinweis.
In der Sache bleibt festzuhalten, dass ich den Versuch, ohne vorherige Inverzugsetzung über Jahre Verzugszinsen geltend zu machen – insbesondere bei urheberrechtlichen Bagatellverwendungen –, als unzulässig bzw. unverhältnismäßig einordne.
Mit kollegialen Grüßen
Thomas Feil]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.recht-freundlich.de/abmahnung-urheberrechtlich-filesharing/ploetzlich-post-von-der-dpa-ueber-ksp-wie-sie-sich-gegen-hohe-geldforderungen-fuer-alte-bilder-strategisch-zur-wehr-setzen#comment-168680">Tobias Vossberg</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Kollege,<br />
vielen Dank für Ihre Rückfrage und den Hinweis hinsichtlich der von mir zitierten Passagen zu den Urteilen.<br />
Sie haben völlig recht: Die von mir verwendeten Begriffe wie „verhältnismäßig nicht tragfähig“ oder „außergewöhnliche Belastung ohne rechtfertigenden ökonomischen Grund“ sind nicht wörtliche Zitate aus dem amtlichen Urteilstext, sondern stellen paraphrasierende Wiedergaben bzw. zusammenfassende Auslegungen dar. Insoweit habe ich soeben den Blogbeitrag präziser gefasst.<br />
Die von mir gewählte Formulierung „verhältnismäßig nicht tragfähig“ lehnt sich dabei an die inhaltliche Bewertung des Zinsverlangens durch das Gericht an, nicht an ein wörtliches Diktum. Ich hätte dies in der ursprünglichen Darstellung deutlicher als sinngemäße Zusammenfassung kennzeichnen sollen – danke für Ihren berechtigten Hinweis.<br />
In der Sache bleibt festzuhalten, dass ich den Versuch, ohne vorherige Inverzugsetzung über Jahre Verzugszinsen geltend zu machen – insbesondere bei urheberrechtlichen Bagatellverwendungen –, als unzulässig bzw. unverhältnismäßig einordne.<br />
Mit kollegialen Grüßen<br />
Thomas Feil</p>
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		Von: Tobias Vossberg		</title>
		<link>https://www.recht-freundlich.de/abmahnung-urheberrechtlich-filesharing/ploetzlich-post-von-der-dpa-ueber-ksp-wie-sie-sich-gegen-hohe-geldforderungen-fuer-alte-bilder-strategisch-zur-wehr-setzen#comment-168680</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tobias Vossberg]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jul 2025 09:20:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Kollege,

ich habe eine kurze Rückfrage zu den von Ihnen getroffenen Aussagen in Bezug auf die Urteile des LG Hamburg (Az. 310 O 267/21) und des AG Düsseldorf (Az. 13 C 72/18). Die Formulierungen, die Sie zitieren – insbesondere zur angeblichen Bewertung von Zinsansprüchen als „verhältnismäßig nicht tragfähig“ bzw. wegen eines „fehlenden wirtschaftlichen Vorteils“ – finden sich im Wortlaut so nicht in den Urteilen wieder.

Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilen könnten, auf welche Quelle oder Auslegung Sie sich hierbei stützen.

Mit kollegialen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Kollege,</p>
<p>ich habe eine kurze Rückfrage zu den von Ihnen getroffenen Aussagen in Bezug auf die Urteile des LG Hamburg (Az. 310 O 267/21) und des AG Düsseldorf (Az. 13 C 72/18). Die Formulierungen, die Sie zitieren – insbesondere zur angeblichen Bewertung von Zinsansprüchen als „verhältnismäßig nicht tragfähig“ bzw. wegen eines „fehlenden wirtschaftlichen Vorteils“ – finden sich im Wortlaut so nicht in den Urteilen wieder.</p>
<p>Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir kurz mitteilen könnten, auf welche Quelle oder Auslegung Sie sich hierbei stützen.</p>
<p>Mit kollegialen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
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