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Busemann: „Steuerzahler soll für die Arbeitsverweigerung des BMJ haften”

21. März 2012

Aufgrund der fehlenden Regelung zur erwartet Deutschland nun eine Aufsichtsklage der Europäischen Kommission. Die Untätigkeit des Bundesgesetzgebers könnte den deutschen Steuerzahler Millionen Euro kosten.

„Seit März 2010 hat Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger den klaren Auftrag vom bekommen, die neu zu regeln. Geschehen ist seither so gut wie nichts. Nun bekommt sie die Quittung aus Brüssel und der Steuerzahler wird in Haftung genommen”, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute (Mittwoch, 21.03.2012) in Hannover.

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DJV: Vorratsdatenspeicherung nicht weiter verfolgen

30. Januar 2012

Vor dem Hintergrund der jüngsten Studie zur Datenspeicherung hat der erneut gefordert die Pläne für die fallen zu lassen. mehr lesen

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Gutachten: Vorratsdatenspeicherung wirkungslos

27. Januar 2012

Eine Studie des Max-Planck-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass die die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. Das am Freitag veröffentlichte Gutachten wurde vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegeben. “Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP).

Im Übrigen legen “keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terrorsanschlags geführt hätten”, heißt es in dem Gutachten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht sich durch die Studie bestätigt, sich in Deutschland und Europa weiter für eine Alternative zur  einzusetzen. Sie will Telekommunikationsdaten nur nach konkretem Anlass speichern lassen, damit sie Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stehen (“-Verfahren“). 

Für die Studie hatte das Freiburger Max Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht zwischen Mai und August 2010 Interviews mit Ermittlungs- und Polizeibeamten aus allen Bundesländern sowie den Bundesbehörden geführt. Zudem untersuchten die Autoren die Aufklärungsquoten für den Zeitraum 1987 bis 2010. Die Verfasser der Studie verweisen darauf, dass ihr Ergebnis nur eine “Momentaufnahme” sei. “Die Lage ist gegenwärtig gekennzeichnet durch eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage (und) das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen”, heißt es in den Schlussfolgerungen der fast  300 Seiten starken Untersuchung weiter.

Das hatte die gesetzliche Regelung zur im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingreife.

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Vorratsdatenspeicherung: Anwaltsverein gegen Quick-Freeze Verfahren

6. Januar 2012

Der Deutsche Anwaltsverein hat sich in einer Stellungnahme gegen die ausgesprochen. Gemessen an den Möglichkeiten, die den Ermittlungsbehörden durch die neuen Eingriffsbefugnisse gegeben werden, sind die Sicherungen gegen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von (nicht zuletzt unbeteiligten) Bürgern in rechtsstaatlicher Hinsicht mangelhaft, heißt in dem 17-seitigen Papier. Der DAV vertritt etwa 68.000 deutsche Rechtsanwälte.

Es fehle an Belegen für einen statistisch signifiganten Einfluss der Maßnahme auf die Begehung und Verfolgung von Straftaten. Die  EU-Richtlinie zur müsse grundlegend überarbeitet werden, führt der DAV weiter aus. 

Zudem meldet der Anwaltsverein rechtliche Bedenken gegen das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) favorisierte  an. Die Voraussetzungen seien konturlos und bieten weitreichende Interpretationsmöglichkeiten in der Hand des Anordnenden. Dass in § 100j StPO-E von einer Erforderlichkeit der Datensicherung für die „Erforschung des Sachverhalts“ und nicht von einer „Ermittlung des Sachverhalts“ gesprochen wird, zeige, dass das „Einfrieren“ auch weit im Vorfeld eines Anfangsverdachts stattfinden könne und die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft hierüber zudem autark entscheiden. Ein Richtervorbehalt oder eine Überprüfung der Anordnung sei ausdrücklich nicht vorgesehen.

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BDZV: Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz

5. Januar 2012

Der hat an die Bundesregierung appeliert die vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie zur in Deutschland nicht umzusetzen. Die Übertragung der Richtlinie in deutsches Recht drohe das gesetzlich verankerte Zeugnisverweigerungsrecht nachhaltig zu gefährden, warnten die Zeitungsverleger.

Das hatte die gesetzliche Regelung zur im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingreife. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur vor dem keinen Bestand haben wird, weil sie gegen die europäischen Grund- und Menschenrechte verstößt, heißt es in einer Erklärung des Verbandes. Gleichwohl will die EU-Kommission eine neuerliche Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland im Weg eines Vertragsverletzungsverfahrens erzwingen.

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GdP fordert zügige Umsetzung der zentralen Neonazi-Datei

5. Januar 2012

Die hat die Bundesregierung aufgefordert, zügig die für rechtsextreme Gewalttäter zu verabschieden. „Eine solche Datei wird es erheblich erleichtern, in der rechtsextremen Szene zu ermitteln”, sagte der GdP-Chef Bernhard Witthaut. Die Teilhabe an den Erkenntnissen anderer Sicherheitsbehörden verbreitern nach Ansicht Witthauts die Informationslage der Polizei, ohne dass das bewährte Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten angetastet werde. Mit der von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) initiierten Datei reagiert die Bundesregierung auf die Mordserie der Thüringer Neonazi-Gruppe. Einfließen sollen Informationen der Polizeibehörden, Verfassungsschutzämter aus Bund und Ländern sowie des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).

Allerdings müsse die Praxistauglichkeit der nach Meinung des GdP-Chefs regelmäßig überprüft werden. Witthaut verwies darauf, dass die zügig voranschreitende Abstimmung bei der gemeinsamen Verbunddatei sich das CSU geführte Innenministerium und das Justizressort von FDP-Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger offenbar auch ohne parteitaktische Stellungskämpfe einigen konnten.

Witthaut sprach sich zudem dafür aus, die offenen Fragen bei der zu klären. „Die Sichtung gespeicherter Telekommunikationsdaten ermöglicht der Polizei ein Kontaktlagebild mutmaßlicher Schwerverbrecher und Terroristen zu erstellen. Ohne diese Daten wird es den Ermittlern unnötig erschwert, Unterstützer, Netzwerke und Strukturen zu erkennen und daraus wertvolle Ermittlungsansätze zu entnehmen“. Witthaut warf Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vor, dass sie “durch ihr Blockadeverhalten“ unverantwortlich handele.

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Vorratsdatenspeicherung: CSU drängt auf schnelle Lösung

28. Dezember 2011

Nach Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat nun auch seine  bayerische Amtskollegin Beate Merk (CSU) in der koalitionsinternen Debatte um die Neuregleung der Vorratdatenspeicherung schnelles Handeln angemahnt.

“Es geht vor allem auch um die Aufklärung schwerster Straftaten”, betonte Merk.  Daher müssten E-Mail- und SMS-Verkehr von Verdächtigen auch über mehrere Monate hinweg für die Ermittler nachvollziehbar sein.

Eine von der EU gesetzte Frist zur Neuregelung der war am 27.12.2011 abgelaufen. Danach könnte Deutschland vor dem () verklagt und zu Strafzahlungen verurteilt werden. 

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Vorratsdatenspeicherung: Justizminister Busemann fordert schnelle Einführung

27. Dezember 2011

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) fordert die schnelle Einführung der . Angesichts der fehlenden Neuregelung werden die Ermittlungen der Morde der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle “sehr lange brauchen”, sagte der Justizminister. Als Grund nannte Busemann an, dass „geeignete Instrumente für die Aufklärungsarbeit nicht zugelassen” würden.

Der Fall der mutmaßlichen Rechtsterroristen habe gezeigt, „dass ohne eine Regelung zur Einsicht in die Verkehrsdaten von Mobiltelefonen und Internetverbindungen die Ermittlungen behindert und mögliche Unterstützer der Rechtsterroristen sich vor der Strafverfolgung geschützt sehen”. Busemann forderte daher eine rasche Neuregelung der : “Es besteht dringender Handlungsbedarf.”

Das von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg (FDP)  vorgeschlagene ”-Verfahren (schnelles Einfrieren von Daten bei einem konkreten Verdacht) erteilte Busemann eine Absage. Das habe es bereits für untauglich befunden.

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