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Spam-E-Mails mit falschen Jobangeboten

2. Februar 2012

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor unseriösen E-Mails in denen Jobsuchende lukrative Stellen versprochen werden. Als Anprechpartner werden Firmen im Ausland genannt. Die Absender sind nicht zu ermitteln, teilte die Bundesagentur für Arbeit mit. In den Spam-E-Mails werde etwa behauptet: “Ihre Kontaktder erhielten wir von der Agentur für Arbeit, bei der Sie als Bewerber registriert sind.“

Die Arbeitsagentur weist daraufhin, dass sie derartige Spammails nicht versende. Die Mails hätten offenbar das Ziel an die Daten der Adressaten zu kommen. Möglicherweise enthielten die Mails auch Viren oder Trojaner. Die Agentur rät dazu, unaufgefordert erhaltene Nachrichten, die einen Job versprechen, zu löschen.

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Haftung für Computerviren

21. September 2011

PC- gehören zu den großen Plagen der Informationstechnologie. Nicht nur, dass ständig neue entdeckt und damit bekämpft werden müssen, auch die Schäden, die durch angerichtet werden, erreichen Millionenbeträge. Im Geschäftsbetrieb, aber auch in den Privathaushalten stellt sich zunehmend die Frage nach der für Schäden, die durch angerichtet werden. 

Das Landgericht Kleve hat in einer länger zurückliegenden Entscheidung (Az.: 7 O 17/95) zu der Frage der für Stellung genommen. Zusammen mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 2. Juli 1996 (Az.: X ZR 64/96) soll die aktuellen Rechtslage der für dargestellt werden. Zwar behandelt das Urteil des BGH vordergründig eine andere Rechtsfrage, aber das Gericht hat allgemeine Grundsätze für die Haftung von EDV-Anbietern aufgestellt, die sich ohne weiteres auf andere Rechtsfragen übertragen lassen.

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