Termin 12.04.2012 vor dem OLG Dresden
Der Kläger nimmt die Beklagten wegen einer Berichterstattung auf der von der Beklagten zu 2) betriebenen Internettplattform „www.stern.de“, die sich maßgeblich auf die Aussagen der Beklagten zu 3) gegenüber dem als Journalisten tätigen Beklagten zu 1) stützte, auf Schadenersatz, Feststellung der Einstandspflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden und die Zahlung einer Geldentschädigung in Anspruch.
Zur Begründung hat der Kläger ausgeführt, dass die auf dem Internetportal der Beklagten zu 2) ab dem 22.06.2007 erschienene Berichterstattung einen schwerwiegenden Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht insofern darstelle, als dort u.a. behauptet werde, er habe ein sexuelles Verhältnis mit einem minderjährigen Mädchen gehabt und er sei Teil eines kriminellen Netzwerkes gewesen. Der Kläger erwirkte im Jahr 2007 drei einstweilige Verfügungen gegen die Beklagten, mit welchen den Beklagten die Verbreitung der im streitgegenständlichen Artikel enthaltenen Äußerungen verboten wurde. mehr lesen






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