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Bund: Erfolgreicher Abschluss des IT-Investitionsprogramms

13. Januar 2012

Zum Jahresende 2011 lief nach knapp drei Jahren das des Bundes aus. Dafür standen 476, 8 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung zur Verfügung. In allen Bundesressorts und über 60 Geschäftsbereichsbehörden wurde das Geld in moderne Informationstechnik des Bundes investiert.

Cornelia Rogall-Grothe, IT-Beauftragte der Bundesregierung, zog eine positive Bilanz des Programms. ”Das war eine richtige und wirksame Maßnahme der Bundesregierung. Rund 800 Unternehmen haben von Aufträgen der insgesamt 371 Projekte profitieren können. Dadurch konnten vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden.”

Im Fokus standen die Bereiche , des Bundes, sowie Zukunftsfähigkeit durch Innovationen. “Wir haben die Mittel des IT-Investitionsprogramms genutzt, um die IT des Bundes noch sicherer, effizienter und bürgerorientierter zu gestalten, hob Rogall-Grothe hervor.

Viele neue Produkte und Dienstleistungen die entwickelt wurden, seien ein Beleg für die nachhaltige Stärkung der IKT-Wirtschaft als auch für die Innovations- und Zukunftsfähigkeit der Verwaltung ist. Den Erfolg des Programms sieht Rogall-Grothe vor allem in der guten Zusammenarbeit mit den Ressorts und den übergreifenden Steuerungsstrukturen: “Die zu Beginn vereinbarten Steuerungsmechanismen mit zentralem Programmmanagement und dezentraler Projektumsetzung sowie die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ressorts waren der Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung des Programms.”

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IT-Sicherheit – So fern und doch so nah

23. November 2011

Wenn man sich das Thema in der Beratungspraxis und der Umsetzung bei den Unternehmen anschaut, so nimmt man eine gefühlte Sicherheit wahr. Viele Unternehmen tun etwas und verlassen sich auf ihre EDV-Abteilung, die schon die richtigen Maßnahmen ergreifen wird. Unternehmen trösten sich damit, dass bisher noch nichts Ernstes passiert ist und man auch im direkten Umfeld niemanden kennt, der aufgrund vernachlässigter massive wirtschaftliche Probleme bekommen hat. 

Sowohl die Unternehmensleitung als auch die IT-Abteilung wissen, dass rechtliche Anforderungen sie auch zu Maßnahmen der anhalten. Trotzdem lässt sich bei objektiver Betrachtung feststellen, dass die Umsetzung häufig noch unvollständig erfolgt. Zumeist wird darauf verwiesen, dass gerade andere wichtige Projekte laufen oder bei der vorhandenen Marge kein Geld für größere Maßnahmen zur möglich sind. mehr lesen

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Managed Security: …hätte ich nur einen guten Vertrag!

31. Oktober 2011

Unter dem Begriff „,“ werden aktuell viele Sicherheits-Services angeboten. Unterschiedliche IT-Sicherheitsleistungen eines Unternehmens werden im Rahmen von ausgelagert und/oder neu organisiert. Der Umfang reicht von einem Firewall Service bis hin zu einem Full-Service im Bereich . 

Die Ziele sind mit denen anderer -Projekte und Projekten zur Neuorganisation ähnlich. Es sollen Kosten reduziert und eingespart, die Bedienung soll vereinfacht, das - zu neuer Qualität geführt werden. Das alles bei einer Verfügbarkeit von 24 x 7.  mehr lesen

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IT-Security ist Chefsache

25. Oktober 2011

Das am 1.5.1998 erlassene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz in Unternehmen (KonTraG), durch welches unter anderem auch das Aktiengesetz geändert worden ist, verpflichtet den Vorstand einer Aktiengesellschaft, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Entwicklungen, welche den Fortbestand des Unternehmens gefährden, früh erkannt werden. Kurz gesagt: Pflicht des Vorstands ist das - (vgl. § 91 II Aktiengesetz). Unter im engeren Sinne wird die Schadensgefahr verstanden. Sie lässt sich so ausdrücken: „ = zu erwartender Schaden * Eintrittswahrscheinlichkeit“.[1] 

Unter „-“ fallen alle erforderlichen systematischen Maßnahmen zur rechtzeitigen Erkennung, Bewertung und Bewältigung von potenziellen Risiken.[2] Dabei ist es gerade nicht ausreichend, ein Controlling- einzurichten, das ständig die Einhaltung der Ziele eines bereits laufenden Projekts überprüft und nachgelagert korrigierend eingreift. Erforderlich ist ein proaktives Handeln, eine Prognoseentscheidung, die künftige Probleme vor deren Eintreten betrifft.[3]

 

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GDPdU – Eine Maßnahme zur IT-Sicherheit

6. Oktober 2011

Seit dem 01. Januar 2002 können Steuerprüfer auf steuerrelevante Unterlagen, die in einem Unternehmen in digitaler Form vorliegen, zugreifen. Die Anforderungen sind hierzu in den „“ zusammengefasst, den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“. Viele Unternehmen stellen diese Anforderungen nach wie vor vor erhebliche Probleme. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits erste gerichtliche Entscheidungen vorliegen, sollte jedes Unternehmen für sich die Frage klären, welche organisatorischen Anforderungen der elektronische Datenzugriff der Finanzverwaltung nach sich zieht. mehr lesen

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IT-Sicherheit und Wartungsvertrag

24. September 2011

Klare Vereinbarungen

Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, in IT-Wartungsverträgen neben dem Leistungsumfang auch klare Absprachen zu Haftungsfragen zu treffen. Oft wird bei Vertragsverhandlungen indes nicht an Schadensfälle gedacht oder der Auftraggeber gibt sich mit einer mündlichen Zusicherung des Vertragspartners zufrieden, man werde sich schon irgendwie einigen können. Keine Regelungen zu treffen kann aber nicht nur strategische, sondern auch rechtliche Nachteile mit sich bringen.

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Geschäftsführung und IT-Sicherheit

30. Juni 2011

Im Hinblick auf die gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Aufgabenzuweisung, die die Verantwortlichkeit der für den Bereich IT festlegt. Daher kann sowohl innerhalb der eine individuelle Aufgabenverteilung erfolgen, daneben ist auch eine Delegation auf nachgeordnete Bereiche möglich.
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Verantwortlichkeit für die IT-Sicherheit in Unternehmen

24. Juni 2011
Viele Unternehmen setzen mittlerweile auf den Einsatz mobiler Endgeräte, wie Notebooks und Smartphones. Damit können Mitarbeiter ihre Arbeiten nicht nur lokal auf dem Firmengelände erledigen, sondern auch unterwegs, bei Kunden oder von zu Hause aus erreichbar sein. Außerdem können sie auch auf Datenbestände zugreifen oder die Geräte schlicht privat nutzen.

Der Einsatz außerhalb eines festen Firmennetzwerks birgt jedoch besondere Gefahren, denn außerhalb einer gut gesicherten Infrastruktur und bei einer teilweise privaten Nutzung können sich Viren und andere Schadprogramme leichter auf einem Endgerät einnisten. Es stellt sich die Frage, wer überhaupt für die Sicherheit der Firmen-IT verantwortlich ist.
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