EVB-IT Systemlieferung haben weitgehend das Haftungskonzept des EVB-IT Systemvertrages übernommen. Allerdings ist für den Verzug einer Haftungsobergrenze auf 50 % des Auftragswertes festgelegt. Dies ist eine Verringerung gegenüber den Haftungsregelungen im EVB-IT Systemvertrag. Auch wurde über die Haftung aus der Verletzung von Systemserviceleistungen eine eigene Haftungsgrenze festgelegt. Diese orientiert sich nicht am Wert des Systems, sondern an der Vergütung für die Systemserviceleistungen.
An dieser Stelle darf noch einmal daran erinnert werden, dass das BGB der Höhe nach von einer unbegrenzten Haftung ausgeht. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen standardmäßig versucht, Haftungsbegrenzungen, insbesondere für leicht fahrlässiges Verschulden, einzubauen. Inwieweit die jeweiligen Haftungsregelungen für Auftraggeber und Auftragnehmer interessengerecht ist, muss im Einzelfall geklärt werden und hat neben den rechtlichen auch kaufmännische Dimensionen.
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