Die Polizei Hannover kann weiter mit Facebook auf Verbrecherjagd gehen. mehr lesen
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Die Polizei Hannover kann weiter mit Facebook auf Verbrecherjagd gehen. mehr lesen
Kriminelle nehmen die Computer privater Nutzer als “Geiseln” und fordern für die Freigabe ein Lösegeld. Die Täter schleusen ein Trojaner-Schadprogramm auf den Computer ihres Opfers. Das passiert beim Aufrufen einer infizierten Internet-Seite oder durch einen Email-Anhang, als Datei beim Filesharing oder auch über einen Facebook-Link.
Wird dann eine Facebook-Website aufgerufen, klinkt sich das Programm in den Browser ein und leitet den Anwender auf eine gefälschte Seite um. Eine Bildschirmanzeige teilt mit, dass der Account für das soziale Netzwerk gesperrt sei und fordert zur Zahlung eines “Lösegeldes” von 20 Euro auf. Das Geld soll über das Pre-Paid-Bezahlsystem Ukash, bei dem Zahlender und Empfänger anonym bleiben, überwiesen werden. Dann werde der Rechner wieder freigeschaltet. Doch trotz Überweisung bleibe die Seite gesperrt.
Das soziale Netzwerk Facebook hat den Börsengang beantragt. Das Unternehmen reichte die entsprechenden Unterlagen bei der US-Börsenaufsicht SEC ein. Facebook hofft mit dem Verkauf von einem noch nicht näher genannten Anteil seiner Aktien mindestens fünf Milliarden US-Dollar zu erlösen, hieß es in den Unterlagen. Damit wäre dies laut Medienberichten der bislang größte Börsengang in der Geschichte der IT-Branche.
Den Unterlagen zufolge erzielte das 2004 gegründete Unternehmen 2011 einen Umsatz von 3,71 Milliarden US-Dollar und einen Gewinn von einer Milliarde Dollar. Acht Jahre nach seiner Gründung zählt das Netzwerk über 845 Millionen aktive Nutzerpro Monat. Täglich sind es 483 Millionen.
In Deutschland konnte Facebook das soziale Netzwerk 2011 um 8,2 Millionen Nutzer im Vergleich zum Vorjahr zulegen. Damit stieg die Zahl der aktiven Nutzer laut dem Blog Allfacebook deutschlandweit von 13,9 Millionen auf 22,1 Millionen Nutzer.
Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner hat die neue Darstellung von Facebook-Profilen kritisiert. ”Wieder einmal geht es Facebook nur darum, mit den Nutzerdaten noch mehr Geld zu verdienen. Die neu eingeführten Schnittstellen der Chronik zu Werbetreibenden (sog. Frictionless Sharing) unterstreichen dies.”
Immer mehr Menschen steigen deshalb mittlerweile aus Facebook aus und stellten dann fest, dass es auch in der realen Welt ganz schön sein kann. Mitglieder des sozialen Netzwerks sollten laut Wagners die Einführung der neuen Facebook-Chronik dafür nutzen, den Umfang der bei Facebook gespeicherten Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. “Unterliegen Sie nicht der Versuchung, freie Felder lückenlos auszufüllen”, sagte der Datenschützer.Â
Die Einführung der Facebook-Chronik (“Timeline”) wird derzeit verbindlich für alle Mitglieder eingeführt. Ursprünglich sollte den Nutzern noch eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden. Auch wenn die Änderungen zunächst nur das Layout, nicht aber die Sicherheitseinstellungen oder die hinterlegten Daten der Mitglieder betreffen: Die Art und Weise der Darstellung soll die Nutzer dazu veranlassen, die Chronik mit privaten Details zu komplettieren. So soll ein vollständiger digitaler Lebenslauf, angereichert mit Fotos und Videos, entstehen. “Der erste Kuss geht Facebook nichts an”, kommentiert Wagner, das neue Werkzeug.
Datenschützer Wagner warnte davor, dass die nahezu zeitgleiche Ankündigung von Google ab dem 1. März 2012 alle Daten von registrierten Nutzern zusammenführen den Datenschutz verschlechtere. Dadurch würden Menschen für Google noch leichter als bisher zum gläsernen Nutzer, warnte Wagner.
Für viele Arbeitnehmer ist die Frage, ob sie die Freundschaftseinladung ihres Chefs bei Facebook oder Google+ annehmen sollen, heikel. Mehr als die Hälfte lehnt laut einer FORSA-Umfrage im Auftrag des Hightechverbands BITKOM dieses Gesuch ab. Â
Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer (56 Prozent) will mit dem Chef nicht in sozialen Netzwerken verbunden sein. Ein Fünftel der Befragten (19 Prozent) würde eine Anfrage “mit Sicherheit” annehmen, weitere 19 Prozent “wahrscheinlich”. Lediglich zwei Prozent der in sozialen Netzwerken aktiven Arbeitnehmer haben selbst bereits eine Freundschaftsanfrage an den Vorgesetzten geschickt.Â
Vor allem Frauen tendieren dazu, Vorgesetzte in Social Media abblitzen zu lassen, fast zwei Drittel (63 Prozent) würden das Kontaktgesuch ihres Chefs nicht annehmen. Bei den Männern sind es 50 Prozent.
“Bevor man Freundschaftsanfragen seines Chefs annimmt, sollte man sich aber auf jeden Fall genau überlegen, welche Profildetails oder Einträge er sehen darf”, sagt Tobias Arns, Social Media Experte des Hightech-Verband. Aber auch an die Chefs appelliert der Verband: Die Privatsphäre der Mitarbeiter müsse unbedingt respektiert werden, denn ein Kontaktgesuch in sozialen Netzwerken werde von Mitarbeitern oft als nötigend empfunden.
Für die Studie wurde von FORSA 1.002 deutschsprachige Internetnutzer befragt.
Mitten in der Kredit- und Medienaffäre hat Christian Wulff überraschend auf die Strafverfolgung eines 45-Jährigen Mannes aus Zittau verzichtet. Wie ein Sprecher des Dresdner Landgerichts bestätigte, nahm Bundespräsident Wulff am Dienstag seine für die Verfolgung erforderliche Ermächtigung zurück. Daraufhin habe der Vorsitzende der zuständigen Staatsschutzkammer die ursprünglich für Mittwoch (11.1.) angesetzte Verhandlung aufgehoben. Zu den Gründen äußerte sich Wulff nicht.
Der Mann aus Zittau hatte auf einer Facebook-Seite ein Foto des Präsidentenpaars mit angeblichem Hitlergruß und einen Kommentar mit Nazibezug gestellt. Unklar war, ob es sich bei dem Foto um eine Montage oder einen Zufallstreffer in vermeintlich rechtsextremer Pose handelt.
Über den Abschluss des Verfahrens wird voraussichtlich nach Anhörung der Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung entschieden werden, heißt es weiter. Die Verunglimpfung des Bundespräsidenten kann nur mit dessen Ermächtigung verfolgt werden, die jederzeit nach § 90 Abs. 4 StGB zurückgenommen werden kann.
Im zurückliegenden Jahr konnte das soziale Netzwerk Facebook in Deutschland um insgesamt 8,2 Millionen Nutzer zulegen. Laut dem Blog Allfacebook entspricht das einem Wachstum von über 50 Prozent. Damit stieg die Zahl der aktiven Nutzer in Deutschland von 13,9 Millionen auf 22,1 Millionen Nutzer.
Auch bei den älteren Internetnutzern stieg offenbar das Interesse an dem weltgrößten sozialen Netzwerk. Die Anzahl der über 55-Jährigen verdoppelte sich 2011 von 0,57 Millionen auf 1,2 Millionen aktive Nutzer. Bei den 45 bis 54-Jährigen stieg die Zahl von 1,08 Millionen auf 2,10 Millionen an.
Im internationalen Vergleich liegen die USA mit über 157 Millionen Facebook-Fans beim Nutzer-Ranking vorn. Dahinter kommen Indonesien (41.777.000) und Indien (41.400.000). Deutschland befindet sich mit 22.124.000 aktiven Nutzern laut Allfacebook auf Platz zehn, hinter Frankreich (23.545.000). Die meisten deutsche Facebook Nutzer gibt es in Berlin. 1,32 Millionen der insgesamt über 3,4 Millionen Hauptstädter surfen dort aktiv. Dahinter reihen sich die Münchner mit 0,85 Millionen Nutzern (über 1,3 Millionen Einwohner insgesamt) und die Hamburger mit 0,72 Millionen aktiven Facebook-Fans (über 1,7 Millionen Einwohner insgesamt) ein.
Wegen Verunglimpgfung des Bundespräsidenten und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen muss sich ein 45-jähriger Mann aus Zittau vor dem Landgericht Dresden verantworten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Dem 45-Jährigen wird vorgeworfen, auf seiner Facebook-Seite Bundespräsident Christian Wulff und dessen Ehefrau Bettina beleidigt zu haben. Die Verhandlung soll am 11. Januar 2012 um 13 Uhr vor dem Dresdner Landgericht stattfinden.
Der Mann habe ein Foto des Präsidenten-Paars veröffentlicht und dazu geschrieben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein „Schiffchen auf dem Kopf“ und sie sehe aus wie ein „Blitzmädel im Afrika-Einsatz“. Blitzmädel wurden im Volksmund Mädchen und junge Frauen genannt, die während des Zweiten Weltkrieges Dienst bei der deutschen Wehrmacht leisteten. Auf dem veröffentlichten Foto soll das winkenden Paar zu sehen sein, bei dem nachträglich ein Hitlergruß hineinretuschiert wurde.
Erst im Februar hatte der Bundespräsident auf Anfrage die Ermächtigung nach § 90 Abs. 4 StGB erteilt, um die Tat zu verfolgen, teilte das Landgericht mit. Für den Straftatbestand der “Verunglimpfung des Bundespräsidenten” drohe dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das ”Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” könne eine Strafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
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