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EVB-IT Systemlieferung – Welche BVB entfallen nunmehr?

20. Dezember 2011

Mit der Veröffentlichung der Systemlieferung müssen nun von den BVB Vertragstypen zwei Vertragsmuster nicht mehr genutzt werden. BVB Kauf und BVB Überlassung Typ II können zukünftig entfallen. Damit bleiben von den BVB-Vertragstypen nur noch BVB Miete (für Hardware), BVB-Pflege (für Individualsoftware) und übrig.

Bezüglich der Regelungen für Individualsoftware kann nach unserer Einschätzung aber auch eine Vereinbarung auf Basis des Systemvertrages abgeschlossen werden. Entsprechende Systemservice- und Pflegeleistungen für Individualsoftware lassen sich dort gut unterbringen

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EVB-IT Systemlieferung und Wartungsleistungen

19. Dezember 2011

Die enthalten wie der einen eigenen Vertragsteil, der Systemserviceleistung regelt. Die öffentliche Hand hat angekündigt, dass ein eigenständiger in Vorbereitung ist. Derzeit muss mit Blick auf Systemserviceleistungen entweder auf die Regelungen der oder auf die Regelungen des Systemvertrages zurückgegriffen werden.

In den Nutzerhinweisen wird empfohlen, Systemserviceleistungen auf Basis des Systemlieferungsvertrages nur für zwei Jahre mit Verlängerungsoption abzuschließen, um dann ggf. den „neuen“ zu nutzen.
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EVB-IT Systemlieferung – Haftungskonzept

19. Dezember 2011

Systemlieferung haben weitgehend das des Systemvertrages übernommen. Allerdings ist für den Verzug einer Haftungsobergrenze auf 50 % des Auftragswertes festgelegt. Dies ist eine Verringerung gegenüber den Haftungsregelungen im . Auch wurde über die aus der Verletzung von Systemserviceleistungen eine eigene Haftungsgrenze festgelegt. Diese orientiert sich nicht am Wert des Systems, sondern an der Vergütung für die Systemserviceleistungen.

An dieser Stelle darf noch einmal daran erinnert werden, dass das BGB der Höhe nach von einer unbegrenzten ausgeht. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen standardmäßig versucht, Haftungsbegrenzungen, insbesondere für leicht fahrlässiges Verschulden, einzubauen. Inwieweit die jeweiligen Haftungsregelungen für Auftraggeber und Auftragnehmer interessengerecht ist, muss im Einzelfall geklärt werden und hat neben den rechtlichen auch kaufmännische Dimensionen.
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Geschichte der EVB-IT

6. September 2011

Verträge zur Beschaffung informationstechnischer Leistungen erfordern wegen der Komplexität der Beschaffungsgegenstände angemessene Regelungen in wichtigen Bereichen, beispielsweise bei der Beschreibung der beiderseitigen Leistungsverpflichtungen oder bei der Festlegung der Konsequenzen von Leistungsstörungen. Diesem Anspruch werden die gesetzlichen Regelungen zum Schuldrecht – auch nach der Schuldrechtsreform– allein nicht gerecht. So ist gerade angesichts der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnik für eine funktionierende Verwaltung die Funktionsfähigkeit dieser Informationstechnik durch hinreichende Konkretisierung und Standardisierung der Leistung in den jeweiligen Verträgen erforderlich.

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Vertragsformular EVB-IT Systemlieferung

8. August 2011

Das Vertragsformular der enthält am Beginn den Vertragsgegenstand. Das geplante Vorhaben soll möglichst kurz beschrieben werden. Der Vertragsgegenstand kann u.a. dann bedeutsam sein, wenn mit Blick auf den Vertrag Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung bestehen.

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EVB-IT Systemlieferung – Charakter eines Kaufvertrages

20. Juli 2011

Der Systemlieferungsvertrag hat als Schwerpunkt die Lieferung von Standardkomponenten. Nicht die Anpassungs- und Installationsleistungen stehen im Vordergrund. Die orientiert sich an den BGB-Regelungen zum . Wenn Anpassungsleistungen mangelhaft erbracht werden, ist § 434 Abs. 2 anzuwenden. Dort heißt es:

„Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist.“

Unter einer Montage ist auch die Implementierung einer Software oder die Installation der Hardware zu verstehen. So ergeben sich für den Auftraggeber Mängelansprüche auch mit Blick auf Implementierung oder Installation.

 

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Anwendungsbereich EVB-IT Systemlieferung – Kauf mit Montageverpflichtung

7. Juli 2011

Die Regelungen des Systemlieferung basieren auf § 434 Abs. 2 BGB, dem Kauf mit Montageverpflichtung. Der Auftragnehmer soll die Systemkompetenten liefern und diese in die vorhandene IT-Infrastruktur integrieren. Dabei ist die Lieferung der Systemkomponenten Hauptleistungspflicht.
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Anwendungsbereich EVB-IT Systemlieferung

7. Juli 2011

Die öffentliche Hand hat vor kurzem einen neuen Mustervertrag für die Beschaffung von IT-Leistungen veröffentlicht. Der Systemlieferungsvertrag soll die Lücke zwischen den Systemvertrag und den bis dato veröffentlichten „alten“ Verträgen schließen.
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