Mit der Veröffentlichung der EVB-IT Systemlieferung müssen nun von den BVB Vertragstypen zwei Vertragsmuster nicht mehr genutzt werden. BVB Kauf und BVB Überlassung Typ II können zukünftig entfallen. Damit bleiben von den BVB-Vertragstypen nur noch BVB Miete (für Hardware), BVB-Pflege (für Individualsoftware) und BVB-Planung übrig.
Bezüglich der Regelungen für Individualsoftware kann nach unserer Einschätzung aber auch eine Vereinbarung auf Basis des EVB-IT Systemvertrages abgeschlossen werden. Entsprechende Systemservice- und Pflegeleistungen für Individualsoftware lassen sich dort gut unterbringen






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