Home
Anwaelte
Newsletter
Impressum
Wir beraten Sie gerne über unsere Kostenlose Hotline
 
0800/100 41 04 Kostenlose Ersteinschätzung abmahnung-blog.de
Youtube Video Channel www.shopanwalt.de
Kostenloser Rückruf
Ihr Weg zur kostenlosen Erst- einschätzung Ihrer Rechtsfrage zum IT-Recht. Unser Service für Sie!
Name:
Telefon:
Termin:

Abschicken
EMail,Facebook und Twitter
Letzte Artikel
Archiv

Verlinkung im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit zulässig

8. Februar 2012

Der bekannte Zeitschriften Verlag “Heise” hatte in einem seiner Artikel auf eine Homepage verwiesen, auf der ein Programm zur Verfügung gestellt wurde, mittels dessen kopiergeschützte Filme vervielfältigt werden können. Dabei wurde auch auf den gesetzlichen Verstoß hingewiesen, welcher durch die Nutzung der Software begründet wurde. Durch öffnen des Links wurde der User zur Software geleitet.

Gegen diesen Hinweis versuchten mehrere Klägerinnen einen Anspruch auf Unterlassung geltend zu machen, da dieser Link eine Möglichkeit zur Umgehung von zeige. Beim BGH blieb die Klage jedoch erfolglos.

Anschließend legten die Klägerinnen Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht nahm diese jedoch nicht zur Entscheidung an, da es die Entscheidung des als richtig ansah. Die überwiege durch ihren informationellen Charakter, zudem die technische Verlinkung keinen Dienstleistungsangebot darstelle. Weiterhin sei das Auffinden solcher Software jedem Internet-User mittels Suchmaschinen ohnehin möglich.

Vertiefte Eingriffe in die Urheberrechte der Klägerinnen seien nicht erkennbar.

Share

BGH: Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache

29. Dezember 2011

Der hat in einem Urteil vom 21. Dezember 2011 (Az.: VIII ZR 70/08) entschieden, dass § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen ist, dass die  Nacherfüllungsvariante “Lieferung einer mangelfreien Sache” auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Ware erfasst.

Das Urteil des geht auf einen Kunden zurück, der von einem Baustoffhändler Bodenfliesen kaufte. Als diese verlegt waren, traten Mängel auf, die nicht beseitigt werden konnten. Der Mann forderte vom Händler neue Fliesen sowie die Kosten für den Ausbau der beschädigten sowie den Einbau der neuen Fliesen. Der Fall ging zunächst an den (Urteil vom. 16.6.2011 Az.: Rs. C-65/09 und C-87/09) um zwei Fragen zur Auslegung einer Regelung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sowie des § 439 Abs. 3 BGB zu klären.

Die Richter befanden, dass § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die dort genannte Nacherfüllungsvariante “Lieferung einer mangelfreien Sache” auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Güter erfasst.  Dem Verkäufer ist das in § 439 Abs. 3 Satz 3 BGB eingeräumte Recht, die Nacherfüllung wegen (absolut) unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, beim Kauf durch die richtlinienkonformen Rechtsfortbildung dahingehend einzuschränken, dass ein Verweigerungsrecht des Verkäufers nicht besteht, wenn nur eine Art der Nacherfüllung möglich ist oder der Verkäufer die andere Art der Nacherfüllung zu Recht verweigert, begründete das Gericht sein Urteil. 

Das Recht des Verkäufers beschränke sich demnach darauf, die Nacherfüllung durch eine Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, auf das Recht, den Käufer bezüglich des Ausbaus der mangelhaften Ware und des Einbaus der als Ersatz gelieferten Waren auf die Kostenerstattung in Höhe eines angemessenen Betrages zu verweisen. Dabei sind der Wert der Güter ohne Mängel und die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen, urteilte der . Das dürfe allerdings nicht dazu führen, dass das Recht des Käufers auf Erstattung der Aus- und Einbaukosten ausgehöhlt werde.

Share

BGH: Polizeilich abgehörte Selbstgespräche dürfen nicht verwertet werden

22. Dezember 2011

Der () hat in einem Urteil  vom 22.11.2012 (Az: 2 stR 509/10) entschieden, dass die Verwertung heimlich abgehörter Selbstgespräche mutmaßlicher Straftäter weitgehend verboten ist. Selbstgespräche gehörten demnach grundsätzlich zum absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit. 

Das ((Az.: 90 Js 196/07 105 – 19/08) hatte 2009 drei Angeklagte wegen Mordes an einer von den Philippinen stammende Frau verurteilt, weil ihr Ehemann in einem von der Polizei abgehörten Selbstgespräch in seinem Auto die Tat gestanden hatte. Laut gilt in dem nun erneut zu führenden Prozess ein absolutes Verwertungsverbot dieser Bemerkung.

Nach Ansicht des 2 Strafsenats, beschränke sich der Grundsatz, dass “die Gedanken frei” und vor staatlichem Zugriff geschützt sind, nicht allein auf innere Denkvorgänge, sondern erfasst auch das Aussprechen von Gedanken, wenn sich die Person als “allein mit sich selbst empfindet”, heißt es im Urteil.

Zu den vom formulierte Kriterien für das Verbot der Verwertung von Selbstgesprächen gehören unter anderem Äußerungen ohne kommunikativen Bezug, die Nichtöffentlichkeit der Äußerung und das berechtigte Vertrauen darauf, an dem jeweiligen Ort vor staatlicher Überwachung geschützt zu sein.

Share

BGH: Streit um “Einkauf aktuell” beendet

16. Dezember 2011

Der hat in einem Urteil vom 15.12.2011 (I ZR 129/10) entschieden, dass die Veröffentlichung von redaktionellen Beiträgen in der Werbebeilage ”Einkauf Aktuell” der Deutschen Post wettbewerbsrechtlich nicht zu bestanden ist. Damit wies der I. Zivilsenat des Gerichtshofs eine entsprechende Klage des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter (BDVA) zurück.

BDZV und BVDA bemängelten, dass “Einkauf Aktuell” auch redaktionelle Beiträge enthält, und sahen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Größter Einzelaktionär der Deutschen Post ist die Kreditanstalt für den Wiederaufbau, die sich im Besitz von Bund und Länder befindet. Die Post verteilt wöchentlich die Werbesendung vorwiegend in Ballungsgebieten und großen Städten. 

Die Verleger waren mit ihrer Klage schon 2008 vor dem Landgericht Hamburg (Az.: 315 O 136/08) gescheitert, und auch ihre Berufung beim OLG Hamburg (Az.:  5 U 259/08) blieb im vergangenen Jahr erfolglos. Der hat diese Entscheidung nun bestätigt. Die Richter befanden, dass die Deutsche Post nicht die Adressatin des Gebots der Staatsferne der Presse sei, weil sie vom Bund und den Ländern nicht beherrscht werde. Die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau vermittelte staatliche Beteiligung von 30,5% reiche für eine solche Beherrschung nicht aus. Zudem waren in der  Hauptversammlung in den vergangenen Jahren immer mindestens 67 Prozent der stimmberechtigten Anteilseigner vertreten, so dass die staatliche Beteiligung dort niemals über die Mehrheit verfügte, urteilte der Senat. Auch die weiteren von den Klägern vorgetragenen Indizien wie ein möglicher Einfluss auf Personalentscheidungen oder den Verkauf der Postbank könnten die Annahme einer Beherrschung nicht begründen.

Share

Zurechnung rechtsgeschäftlicher Erklärungen

5. Juli 2011

Der hat in einer Entscheidung vom 11.05.2011 zum Az.: VIII ZR 289/09 entschieden, dass es, anders als bei der deliktischen Haftung (Wettbewerbs- oder Markenrecht beispielsweise), nicht eine automatische Haftung des Kontoinhabers gibt für über das Konto durch einen Dritten abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen.

Es handelte sich bei der in Rede stehenden Erklärung um das Angebot eines aus zahlreichen Einzelgegenständen bestehenden Möbelensembles. Der Wert wurde im gerichtlichen Verfahren auf etwa € 33.000,00 bis € 34.000,00 beziffert. Auf das bei eBay eingestellte Angebot erfolgte ein „Zuschlag“ bei einem Betrag in Höhe von € 1.000,00.
mehr lesen

Share

S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden

8. Februar 2011

Der hat in einem vergaberechtlichen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Nachprüfungsantrag eines Wettbewerbers der DB Regio NRW GmbH (DB Regio) für begründet erklärt.

2004 hatten der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und DB Regio einen Verkehrsvertrag geschlossen. Dieser Vertrag verpflichtete DB Regio zu Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) über anfänglich 44 Millionen Zugkilometer. Im Fahrplanjahr 2003/2004 entfielen davon ca. 26 Millionen Zugkilometer auf Regional-Express- bzw. Regionalbahn-Leistungen und ca. 18 Millionen Zugkilometer auf . Anders als die sollten die RE- und RB-Leistungen während der Vertragslaufzeit teilweise abgebaut und insoweit jeweils neu im Wettbewerb vergeben werden. Bis Anfang 2009 waren dementsprechend rund 7 Millionen Zugkilometer aus dem Vertrag herausgelöst worden. DB Regio hatte sich im Verkehrsvertrag zur Erneuerung ihres Fahrzeugparks, insbesondere zur Beschaffung von 84 neuen S-Bahn-Zügen verpflichtet, wovon die letzten bis Ende 2010 eingesetzt werden sollten. 

Nach dem Verkehrsvertrag erhält DB Regio die Fahrscheinerlöse. DB Regio bezieht außerdem über den VRR einen Zuschuss pro gefahrenen Zugkilometer. Die dafür erforderlichen Geldmittel erhält der VRR vom Land Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des nordrhein-westfälischen Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG NRW). Aufgrund des Regionalisierungsgesetzes erhält das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Zusammenhang überwiegend für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehene Bundeszuwendungen. Für den Fall, dass sich diese Mittel reduzieren, enthält der Verkehrsvertrag eine Revisionsklausel, nach der der VRR bei entsprechenden Mittelkürzungen eine Anpassung des SPNV-Angebots verlangen kann.

mehr lesen

Share

Leistungsaufforderung im Projektvertrag – Aktuelle Rechtsprechung Bundesgerichtshof

31. Januar 2011

Der hat in einem Urteil vom 25.03.2010 (Az.: VII ZR 224/08) erstmalig nach der Schuldrechtsmodernisierung über einen IT- entschieden. Mit Spannung war erwartet worden, ob der die Regelungen des § 651 BGB anwenden würde. Dazu nimmt der aber leider nicht weiter Stellung.

Aus der Entscheidung lässt sich allerdings ableiten, dass bis zur Abnahme der Auftraggeber keine detaillierte Mängelliste erstellen muss. Es genügt, wenn die Aufforderung an den Auftragnehmer übermittelt wird, die vertragliche Leistung zu bewirken. Es müssen vorhandene Mängel der Software nicht im Einzelnen beschrieben werden. Ob dies praxisgerecht ist, mag dahinstehen.

So absolut mag der allerdings nicht auf die „bloße Aufforderung“ verweisen. Je nach Situation soll ggf. eine weitere Spezifizierung des Erfüllungsverlangens notwendig sein.

Wenn beide Vertragsparteien ein Interesse haben, ein IT-Projekt zum Abschluss zu bringen, gebietet schon der partnerschaftliche Umgang, nicht nur eine bloße Aufforderung zu übersenden, sondern – soweit möglich – Mängel zu beschreiben.

Share

BGh entscheidet über Gebrauchtsoftware

2. Dezember 2009

Hier ein Hinweis auf eine zukünftige Entscheidung des zum Handel mit :

http://www.egovernment-computing.de/index.cfm?pid=7273&pk=239047&nl=1&cmp=newsletter_egovernmentcomputing_update_25-11-2009

Share

email facebook rss