Home
Anwaelte
Newsletter
Impressum
Wir beraten Sie gerne über unsere Kostenlose Hotline
 
0800/100 41 04 Kostenlose Ersteinschätzung abmahnung-blog.de
Youtube Video Channel www.shopanwalt.de
Kostenloser Rückruf
Ihr Weg zur kostenlosen Erst- einschätzung Ihrer Rechtsfrage zum IT-Recht. Unser Service für Sie!
Name:
Telefon:
Termin:

Abschicken
EMail,Facebook und Twitter
Letzte Artikel
Archiv

Formularkaufverträge aus dem Internet für den Gebrauchtwagenkauf

22. Februar 2012

Im stehen für eine Vielzahl von Verträgen Formulare für den juristischen Laien zum Herunterladen bereit. Einer juristischen Überprüfung halten sie aber nicht immer stand. Diese Erfahrung musste jetzt ein privater Autoverkäufer machen. Die Käuferin des PKW wollte vom Kaufvertrag zurücktreten, nachdem sie einen Schaden am Getriebe des Fahrzeugs festgestellt hatte.

Nach dem schriftlichen Kaufvertrag war die zwar ausgeschlossen. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg entschied jedoch mit Urteil vom 01.02.2012, dass der konkret vereinbarte Gewährleistungsausschluss unwirksam ist (Az.: 6 O 2527/11). Die Klägerin hatte von einem privaten Verkäufer zum Preis von 6.450,- € einen gebrauchten PKW erworben. Als Kaufvertrag hatte der Verkäufer ein Formular aus dem verwendet. Darin hieß es unter dem Punkt :

„Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.“

Wenige Tage nach dem Kauf stellte eine von der Klägerin aufgesuchte Werkstatt einen Getriebeschaden am PKW fest. Die Käuferin verlangte vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufgeschäfts. Der Verkäufer berief sich auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss.

mehr lesen

Share

AGB und Verbraucherschutz – Ein stetiges Abmahnungsrisiko

28. Oktober 2011

Die Verwendung umfangreicher „Allgemeiner Geschäftsbedingungen“ () prägt das Bild in Handel und Wirtschaft nach wie vor. Doch Vorsicht ist hierbei geboten: Werden unwirksame verwendet, welche den Verbraucher in seinen gesetzlich garantierten Rechten zu weit einschränken, sind diese Regelungen nicht nur unwirksam, sondern für den Verwender auch noch kostspielig. Immer wieder werden Unternehmer von Mitbewerbern – bzw. deren Rechtsanwälten oder –abteilungen – oder aber auch von Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und zu einer aufgefordert, die in der Regel mit einer hohen Vertragsstrafe gekoppelt ist. 

Auch wenn sich der abgemahnte Unternehmer rechtlich gegen eine solche zur Wehr setzen kann, werden ihm Kosten und Mühen abverlangt, die ihm bei frühzeitiger Prüfung seiner erspart bleiben können. mehr lesen

Share

AGB – Benötigt, aber nicht geliebt

14. Oktober 2011

Wer kennt sie nicht, die Verträge, Auftragsbestätigungen oder Bestellungen, auf deren Rückseite in kleiner Schrift die abgedruckt sind. Nur wenige Geschäftspartner machen sich die Mühe, und lesen alle Klauseln, obwohl gerade bei größeren Investitionen sich diese Zeit sehr lohnen kann. Trotz dieses Umstandes sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein Freibrief. Das BGB setzt rechtliche Grenzen, die zu beachten sind.  

Wozu benötigt ein IT-Händler ?

sind ein Stiefkind im Unternehmen. Dies liegt häufig daran, dass der Sinn von nicht ohne weiteres ersichtlich ist. mehr lesen

Share

Meistbegünstigungsklausel in AGB und Lizenzvertrag

23. September 2011

Häufig besteht beim Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wunsch, sogenannte Meistbegünstigungsklauseln mit in einen Vertrag aufzunehmen. Solche Regelungen haben beispielsweise folgenden Inhalt:

„Der Lizenzgeber verpflichtet sich, falls in Lizenzverträgen mit Dritten diesen günstigere Bedingungen hinsichtlich der Lizenzgebühren eingeräumt werden, diese auch dem Lizenznehmer einzuräumen.“

Solche Klauseln sind sowohl aus -rechtlichen Gründen als auch in kartellrechtlicher Hinsicht bedenklich.

mehr lesen

Share

Rechtswirksame Einbeziehung von AGB durch Verweis auf eine Internetadresse

16. September 2011

Gemäß § 310 Abs. 1 BGB sind die Regelungen des § 305 Abs. 2 und 3 BGB auf , die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden, nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss nicht erforderlich ist. Auch ein sichtbarer Aushang am Ort des Vertragsschlusses für den Fall, dass ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, ist nicht erforderlich.  

mehr lesen

Share

Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung: Eine juristische Risikoanalyse

16. September 2011

” – der Begriff ist in aller Munde. In Anbetracht der knappen öffentlichen Kassen wird in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung bereits eingesetzt oder der Einsatz wird geplant. 

Aber was genau ist oder Free Software?

() sind einzelne Anwendungsprogramme oder ganze Betriebsysteme, deren Quellcode veröffentlicht ist und die frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden können. Wobei “frei” nicht zwingend “kostenfrei” bedeutet. Zwar erfolgt die Verbreitung der über das kostenfrei, allerdings ist die geschäftsmäßige Distribution durch Vertragshändler mit zusätzlichem Service (Installation, Schulung, Handbücher, Garantieleistungen etc.) durchaus kostenpflichtig.

mehr lesen

Share

Formulararbeitsverträge – Was ist erlaubt?

14. September 2011

http://www.kuendigung-sos.de/2011/09/14/formulararbeitsvertrage-%e2%80%93-was-ist-erlaubt/

Share

Wirksame Einbeziehung von AGB

18. August 2011

In Verträgen mit Unternehmern ist es nicht notwendig, dass den für den Vertragsschluss maßgeblichen Schreiben beigefügt werden. Allerdings muss auch in Geschäften zwischen Unternehmern dem jeweils anderen Teil die Möglichkeit verschafft werden, von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

mehr lesen

Share

email facebook rss