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Wie Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bekannt gab, sieht sie keinen Bedarf für eine Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes. Damit erteilt sie den Musikwirtschaftsverbänden eine Abfuhr. Diese hatten gehofft, dass ein vorgerichtliches Warnhinweismodel etabliert werden könnte. Diese, wie die ebenso geforderten Internetsperren für Zugänge, von welchen Urheberrechtsverletzungen aus begangen wurden, sollen keinen Einzug ins Urheberrecht finden. Sie begründete dies damit, dass die Internetprovider nicht zu “Hilfssheriffs” gemacht werden sollen und auch der Koalitionsvertrag aussagt, dass Internetsperren nicht eingerichtet werden dürften.
Diese Stellungnahme gab die Ministerin ab, da es zu dieser Frage in Bezug auf das umstrittene ACTA-Abkommen in der Öffentlichkeit gekommen war.
Die Europäische Union hat den internationalen Pakt ACTA gegen Produktpiraterie unterzeichnet. Das Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen wurde in Tokio von Vertretern der EU und von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterschrieben, teilte das japanische Außenministerium mit.
Die USA, Kanada, Japan und Südkorea hatten das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA), mit dem Produktperaterie und Urheberrechtsverletzungen bekämpft werden sollen, bereits im vergangenen Jahr unterschrieben.
Verschiedene Organisationen warnten davor, dass wie bei den umstrittenden US-Gesetzesvorhaben SOPA und PIPA, Grundrechte einem strengeren Urheberrechtsschutz geopfert werden könnten. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Ska Keller erklärte, ACTA habe drastische Auswirkungen auf die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet und müsse abgelehnt werden.
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