Die Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit durch einen WDR-Redakteur kann ebenso kein Kündigungsgrund sein, wie falsche Angaben gegenüber dem Intendanten. mehr lesen
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Die Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit durch einen WDR-Redakteur kann ebenso kein Kündigungsgrund sein, wie falsche Angaben gegenüber dem Intendanten. mehr lesen
Wer mit dem Diensthandy übermäßig viele private Gespräche führt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. mehr lesen
Im vorliegenden Fall wurde der Vorsitzende eines Betriebsrates mehrfach von seinem Arbeitgeber abgemahnt. Unter anderem ging es darum, dass er an seinem Arbeitsplatz einen Kraftausdruck für seine Tätigkeit als Betriebsrat gemacht hatte. Als zwei Vorgesetzte ihm das mit dem Hinweis untersagten, dass dafür ein Drucker im Büro des Betriebsrates zur Verfügung steht, wurde er sauer. Er wünschte ihnen ein Scheißwochenende. Daraufhin erhielt er von seinem Arbeitgeber eine Abmahnung, die er nun aus seiner Personalakte entfernt haben will.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied hierzu mit Urteil vom 23.08.2011 (Az.: 3 Sa 150/11), dass dem Arbeitnehmer kein Anspruch auf Löschung der Abmahnung aus der Personalakte zusteht. Die Abmahnung sei rechtmäßig ausgesprochen worden. Es handle sich um eine unangemessene und respektlose Äußerung, die zu unterbleiben hat. Der Arbeitnehmer habe dadurch gegen seine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen.
Grundsätzlich gilt: Behandeln Sie Ihre Kollegen und Vorgesetzten so, wie Sie gerne selbst behandelt werden möchten.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, ist der Arbeitgeber berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen. mehr lesen
Herr Thomas Russer aus Göppingen mahnt aktuell über die Kanzlei Rainer Spiske und Gerd-Uwe Maisch ab. In einer uns vorliegenden aktuellen Abmahnung geht es um angebliche Verstöße im Rahmen des Widerrufsrechts. Ein Stichwort ist hier die so genannte 40-Euro-Klausel. mehr lesen
Die Verwendung umfangreicher „Allgemeiner Geschäftsbedingungen“ (AGB) prägt das Bild in Handel und Wirtschaft nach wie vor. Doch Vorsicht ist hierbei geboten: Werden unwirksame AGB verwendet, welche den Verbraucher in seinen gesetzlich garantierten Rechten zu weit einschränken, sind diese Regelungen nicht nur unwirksam, sondern für den Verwender auch noch kostspielig. Immer wieder werden Unternehmer von Mitbewerbern – bzw. deren Rechtsanwälten oder –abteilungen – oder aber auch von Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert, die in der Regel mit einer hohen Vertragsstrafe gekoppelt ist.Â
Auch wenn sich der abgemahnte Unternehmer rechtlich gegen eine solche Abmahnung zur Wehr setzen kann, werden ihm Kosten und Mühen abverlangt, die ihm bei frühzeitiger Prüfung seiner AGB erspart bleiben können. mehr lesen
Aus Blickrichtung des Gesetzgebers ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Mitteilung eines Anspruchsberechtigten an einen Verletzer, dass er sich wettbewerbswidrig verhalten hat. In der Abmahnung ist im Einzelnen zu bezeichnen, welche Handlung wettbewerbswidrig ist. Diese Mitteilung über das wettbewerbswidrige Handeln wird verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in der Zukunft zu unterlassen und innerhalb einer gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung abzugeben. Die Abmahnung ist entstanden, um Streitigkeiten über Wettbewerbsverstöße ohne Inanspruchnahme der Gerichte zu regeln. Wie u.a. der Bundesgerichtshof immer wieder betont hat, liegt eine Abmahnung im Interesse beider Parteien (BGHZ 52, 393, 399). Das Interesse des Gläubigers liegt darin, schnell etwas in der Hand zu haben, was einem gerichtlichen Unterlassungstitel ähnlich ist und mit dessen Hilfe zukünftig nicht mit weiteren Verstößen zu rechnen ist. Das Interesse des Schuldners besteht darin, möglichst ohne Kosten für ein Gerichtsverfahren die Angelegenheit außergerichtlich beilegen zu können. Die Kostenvermeidungsfunktion und die Warnfunktion sind daher die Kernbestandteile der Abmahnung. mehr lesen
Bitte lesen Sie die Abmahnung sorgfältig und beachten Sie die Fristen. Andernfalls drohen gerichtliche Verfahren.Â
Wir überprüfen für Sie im Rahmen unserer Rechtsberatung, ob die Abmahnung berechtigt ist. Begeht der Abmahner ebenfalls Verstöße sollte eine Gegenabmahnung dringend in Erwägung gezogen werden.Â
UNBERECHTIGTE ABMAHNUNG
Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, können Sie sich wehren. Wir informieren Sie über das sinnvollste Vorgehen in Ihrer konkreten Situation. mehr lesen
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