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Nachweis für die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes

Dienstag, den 01.11.05

Beweislast für das Vorliegen eines Kleinbetriebes

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 24.02.2005 (2 AZR 373/03) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen für die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes nachweisen muss. Die Bundesrichter verweisen darauf, dass an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers grundsätzlich keine hohen Anforde-rungen gestellt werden dürfen. Der Arbeitnehmer muss die entsprechenden Beschäftigungs-zahlen, die Tatsachen und die äußeren Umstände darlegen. Dann ist der Arbeitgeber gefor-dert. Er muss bei einem schlüssigen Vortrag des Arbeitnehmers dann vortragen, woraus sich eine geringere Beschäftigungszahl ergibt oder warum, beispielsweise im Rahmen eines Be-schäftigungskonzeptes, bezogen auf Vergangenheit und Zukunft, mit weniger Beschäftigten im Betrieb zu rechnen ist. Ein schlagwortartiger und nicht auf Tatsachen begründeter Vortrag genügt den prozessualen Verpflichtungen des Arbeitgebers nicht.

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