Home
Anwaelte
Newsletter
Impressum
Wir beraten Sie gerne über unsere Kostenlose Hotline
 
0800/100 41 04 Kostenlose Ersteinschätzung abmahnung-blog.de
Youtube Video Channel www.shopanwalt.de
Kostenloser Rückruf
Ihr Weg zur kostenlosen Erst- einschätzung Ihrer Rechtsfrage zum IT-Recht. Unser Service für Sie!
Name:
Telefon:
Termin:

Abschicken
EMail,Facebook und Twitter
Letzte Artikel
Archiv

Erstattung von Detektivkosten für Überwachung von Mitarbeitern

Da Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 28.10.2010 (Az.: 8 AZR 547/09) zu der Frage Stellung genommen, inwieweit für die von Mitarbeitern erstattungsfähig sind. Ein Arbeitgeber hatte von seinem Arbeitnehmer die Erstattung von entsprechenden verlangt. Grundsätzlich wies das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass eine solche Erstattung in Frage kommt, wenn zurzeit der Beauftragung ein konkreter Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer besteht. Weitere Voraussetzung ist, dass dieser Tatverdacht Anlass für die Beauftragung des Detektivs war und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

Allerdings besteht ein solcher Schadensersatzanspruch nicht unbeschränkt. Die Aufwendungen sind nur für solche Maßnahmen zu erstatten, die ein vernünftiger wirtschaftlich denkender Arbeitgeber als notwendig ansehen durfte. Wenn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Detektivs bereits die vorsätzliche Vertragsverletzung des Arbeitnehmers nachweislich feststand, kommen Schadensersatzansprüche für die Aufwendungen und für die Erstattung von nicht in Frage.

Copy the code below to your web site.
x 
Share

Ähnlich Beiträge:

  1. Bundesgerichtshof bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung   Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Tankstellenbetreiberin die zur...

Tags: , ,


Hinterlasse eine Antwort



email facebook rss