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3 Antworten auf “Anwälte”

  1. Ulrich Steinbrink sagt:

    Sehr geehrter Herr Feil,

    ein Softwarelieferant gibt zur Installation vor, dass auf dem System kein Virenscanner installiert werden könnte (wohl aus Funktionsgründen).

    Die Vertragsbedingungen des Kaufvertrages sollen folgende Regelungen enthalten:

    1. Der Auftragnehmer liefert die Software sowie Updates bzw. Releases frei von Viren, die
    nach dem Stand der Technik bekannt sind.

    2. Der Auftragnehmer darf nur Systeme einsetzen, die dem aktuellen Stand der
    Technik zum Zeitpunkt des Einsatzes entsprechen und verhindert durch effektive
    Schutzmaßnahmen das Eindringen von Viren oder sonstigem schädlichen Code.
    Zu diesen Schutzmaßnahmen zählen u.a. ein aktueller und aktivierter Virenscanner
    sowie aktuelle Sicherheitspatches, Updates und Servicepacks.

    Welche Haftungsregelungen kann man der Lieferfirma im Kaufvertrag auferlegen.

    MfG

    Ulrich Steinbrink

  2. Thomas Feil sagt:

    Sehr geehrter Herr Steinbrink,

    die Antwort hat eine rechtliche, aber sicher auch eine kaufmännische Dimension. Generell können Kaufleute untereinander in Individualverträgen die Haftung in jeder Form bis zum vollständigen Ausschluss der Haftung regeln. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Gestaltungsspielraum geringer.

    Gern können Sie unsere Hotline anrufen und wir geben Ihnen eine erste Einschätzung zu der Haftungsfrage.

    Grüße
    RA Thomas Feil

  3. Klaus Johlig sagt:

    Guten Tag,
    meine Ausgangssituation ist folgende:
    Ich bin gerade dabei das Abitur zu absolvieren und möchte als 5. Prüfungskomponente eine Präsentationsprüfung über das Thema “Internetkriminalität” halten.
    Ich würde gerne Informationen aus “erster Hand” nutzen.
    Deswegen lautet meine Frage, ob das reine Mitlesen, also die Informationsbeschaffung, in den sogenannten “illegalen” Hackerforen strafbar ist?
    Ich denke mir, dass solange ich keine Beiträge verfasse und nur mitlese, nutze ich mein Recht auf Informationsfreiheit aus.
    Wie sehen Sie das?

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Johlrig

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